Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon, Herrn Bazlen vom Ingenieurbüro mquadrat sowie zwei Zuhörer zur Gemeinderatssitzung. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon, welche die Sanierung des Rathauses planerisch begleitet haben. Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass die Sanierung des Rathauses bereits vom Vorgängergremium in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde. Das damalige Gremium habe sich die Entscheidung zur Sanierung seinerzeit nicht leichtgemacht und diskutierte unter anderem in mehreren Sitzungen intensiv über die für die Gemeinde Gruibingen am besten umsetzbare Möglichkeit. Da der Gemeinderat schließlich einhellig zu dem Schluss kam, dass das Rathaus besonders ortsprägend für die Gemeinde Gruibingen ist, wurde nach Abschluss der Diskussionen ein einstimmiger Sanierungsbeschluss auf den Weg gebracht. Nachdem die Sanierung des Rathauses Ende des vergangenen Jahres beendet werden konnte, betrachtet der Vorsitzende die Maßnahme als großen Erfolg. So gibt das Rathaus nun einerseits äußerlich ein völlig anderes Bild ab und wertet die Ortsmitte deutlich auf. Auch sei das Innere des Rathauses nun keinesfalls mehr mit dem Zustand vor der Sanierung vergleichbar. So werde das Rathaus nach der Sanierung durch einen barrierefreien Eingang sowie zwei Bürgerbüros im Erdgeschoss den heutigen Anforderungen an ein modernes Bürgerdienstleistungszentrum gerecht. Nach seiner kurzen Einführung übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort zur Vorstellung der Schlussabrechnung an die beiden Architekten Herrn Autenrieth und Herrn Jargon.
Die beiden Architekten gehen hiernach zunächst auf die Entwicklung der Kosten ein. Demnach waren in der Kostenberechnung Anfang des Jahres 2023 Gesamtkosten in Höhe von 1.216.596,50 € veranschlagt. Im Sommer 2023 musste diese Kostenberechnung aufgrund von Umplanungen bei verschiedenen Gewerken angepasst werden. Die neu berechneten Gesamtkosten betrugen hiernach 1.358.145,17 €. Maßgeblich für die Erhöhung war unter anderem die Entscheidung des Gemeinderates, die Außenanlagen in größerem Umfang als vorab geplant anlegen zu lassen. Auch waren beim Gewerk „Maurerarbeiten“ wegen Mehrarbeiten bei den Innenwänden und der Bodenplatte Anpassungen notwendig. Ebenfalls mussten aus statischen Gründen zusätzlich verstärkte Holzbalken eingebaut werden. Dies sorgte für Erhöhungen im Gewerk der „Zimmererarbeiten“.
Im Zuge der nun durchgeführten Schlussabrechnungsprognose kam es im Vergleich zur Umplanungskostenberechnung in verschiedenen Gewerken zu weiteren Änderungen. Die zahlenmäßig größten Gewerke sind hierbei die „Außenanlagen“ mit Kosten in Höhe von rund 152.000 €, die „Maurerarbeiten“ mit Kosten in Höhe von 106.000 €, die „Zimmererarbeiten“ mit Kosten in Höhe von 90.000 €, die „Elektroinstallationen“ in Höhe von 71.000 €, die „Heizungsinstallation“ in Höhe von 59.000 € und die „Schlosserarbeiten“ in Höhe von 57.000 €. Ebenfalls fällt für die Gebäudeplanung ein Architektenlohn in Höhe von 129.000 € an. Für die Freianlagen beträgt das Architektengehalt rund 28.000 €. Insgesamt kommt die Schlussabrechnungsprognose nach Einbeziehung sämtlicher Gewerke auf Gesamtkosten in Höhe von 1.456.957,72 €. Durch die Entscheidung für eine komplett energetische Sanierung wurden BAFA- und KfW-Förderungen in Höhe von 290.000 € bewilligt. Nach den Berechnungen des Bauphysikers können diese auch in voller Höhe abgerechnet werden. Zudem wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 386.000 € bewilligt. Die Gesamtsumme der Fördermittel wird aller Voraussicht nach 676.000 € betragen. Somit sind 46 % der Ausgaben durch Fördermittel abgedeckt.
Nach der Erläuterung der Architekten erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob ein Komplettabriss und Neubau des Rathauses günstiger als die nun durchgeführte Sanierung gewesen wäre.
Die beiden Architekten antworten hierauf, dass ein Komplettabriss und Neubau des Rathauses auf der Kostenseite eventuell leicht günstiger als die nun durchgeführte Sanierung gewesen wäre. Auf der Zuschussseite hätte die Gemeinde jedoch wesentlich geringere Förderquoten erhalten, da man dann keinen KfW-Zuschuss erhalten hätte. Des Weiteren wäre bei einem Neubau zwingend auch ein barrierefreier Zugang zu den Büros im ersten Stock notwendig gewesen. Die Gemeinde wäre hier somit nicht um den Bau eines Aufzuges herumgekommen. Dies hätte erhebliche Mehraufwendungen beim Bau sowie im späteren Betrieb verursacht.
Nachdem von Seiten des Gremiums keine weiteren Fragen an die Architekten herangetragen werden, bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei ihnen für die ausführliche Vorstellung der Schlussabrechnung.
Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der Schlussabrechnung zur Sanierung des Rathauses in der Folge zur Kenntnis.
Hinsichtlich des Schriftzuges des Rathauses erläutert der Architekt Herr Autenrieth dem Gremium kurz zwei Gestaltungsvorschläge. So handelt es sich bei beiden Varianten um Schriftzüge der gleichen Schriftart, welche senkrecht neben dem Eingangsbereich angebracht werden sollen. Die beiden Schriftzüge unterscheiden sich hierbei lediglich in ihrer Schriftgröße.
Nach kurzer Diskussion entscheidet sich das Gremium einstimmig für die erste Schriftzugvariante, da diese durch die kleinere und filigranere Schriftgröße besser zum Gesamtbild des Rathauses passt. Ebenfalls spricht sich das Gremium einstimmig dafür aus, dass die Montage des Schriftzuges von dem Flaschner übernommen werden solle, welcher bereits die Regenrinnen am Rathaus montiert hat.
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bazlen vom Ingenieurbüro mquadrat und übergibt sodann das Wort an ihn zur Vorstellung der auszuschreibenden Erschließungsleistungen.
Herr Bazlen erklärt zunächst, dass im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes „Erlenbach“ eine Verlegung der bisherigen Wasserleitung nötig sei. Demnach soll diese zukünftig in dem Grünstreifen entlang der L 1213 verlaufen. Die Verlegung der Wasserleitung wird hierbei mit rund 45.000 € zu Buche schlagen.
Auch das anschließende Gewerbegrundstück erhält einen Wasseranschluss. Die Kosten schätzt Herr Bazlen auf rund 12.000 €. Hinsichtlich der Breitbandanbindung erklärt Herr Bazlen, dass von Seiten der großen Telekommunikationsanbieter leider trotz mehrmaliger Nachfrage kein Interesse zur Verlegung von Breitbandkabeln bestand. Aus diesem Grund sei daher der Einbau von drei Leerrohren geplant. Bezüglich der Anlage der Straße erklärt er, dass diese in Asphaltbauweise mit Betonrandsteinen angedacht sei. Hierfür sind rund 125.000 € veranschlagt. Ein weiteres großes Thema im Rahmen der Erschließung wird zudem die Geländemodellierung des vorderen Grundstückes sein. Hier wird zur Erreichung des vereinbarten Höhenniveaus ein Bodenabtrag von über 3.000 m³ nötig sein. Aufgrund der zu erwartenden hohen Deponiekosten geht er für die Geländemodellierung daher von Kosten in Höhe von 175.000 € aus. Sofern die ausführende Firma den Bodenabtrag direkt weiterverwenden könnte, würden die Deponiekosten eventuell geringer ausfallen. Insgesamt geht er für die komplette Erschließung des Gewerbegebietes von Kosten in Höhe von 605.000 € brutto aus.
In der anschließenden Gremiumsdiskussion erkundigt sich ein Gemeinderat, ob hinsichtlich der zu modellierenden Fläche bereits Probebohrungen stattgefunden haben und ob sich der Aushub eventuell für den Feldwegebau eignen könnte.
Herr Bazlen antwortet, dass Probebohrungen durchgeführt wurden. Der Boden weise hierbei jedoch vor allem sehr schluffiges Material auf, welches für den Feldwegebau nicht geeignet ist.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er die Bodenmodellierung auf Kosten der Gemeinde äußerst kritisch sehe. Seiner Meinung nach sei die Herstellung einer ebenen Fläche einzig und allein Sache des Bauherrn. Der nun vorgeschlagenen Vorgehensweise könne er daher nicht zustimmen.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass man die Bodenmodellierung in der vergangenen Legislaturperiode nach langen Diskussionen im Wissen um den hieraus resultierenden hohen finanziellen Aufwand beschlossen habe.
Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich der Zufahrt zu dem hinteren Gewerbegrundstück.
Herr Bazlen antwortet, dass die Zufahrt aufgrund des vorhandenen Höhenunterschiedes über eine Rampe erfolgt.
Ein Gemeinderat fordert, dass das hintere Gewerbegrundstück ebenfalls auf ein einheitliches Höhenniveau gebracht werden solle. Er sieht hierdurch vor allem bessere und attraktivere Vermarktungsmöglichkeiten.
Herr Bazlen rät in der Folge von diesem Vorschlag ab, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wisse, was ein potentieller Eigentümer konkret mit der zweiten Fläche vorhabe.
Bürgermeister Schweikert sieht dies ähnlich. Des Weiteren könnte im Falle einer zusätzlichen Bodenmodellierung der anvisierte Zeitplan nicht eingehalten werden. Auch geht er davon aus, dass man das zweite Gewerbegrundstück auch ohne Modellierung gut vermarkten könne.
Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich des Stromanschlusses des Gewerbegebietes. Ebenfalls möchte er wissen, ob man mit dem Erwerber des ersten Gewerbegrundstückes eventuell noch nachverhandeln könne.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Stromanschluss selbständig vom Alb Werk hergestellt werde. Da das Gremium in der vergangenen Legislaturperiode die Bodenmodellierung verbindlich zugesagt hatte, hält er Nachverhandlungen nicht für möglich.
In der Folge beschließt der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme, die Erschließung des Gewerbegebietes „Erlenbach“ wie von Herrn Bazlen vorgestellt auszuschreiben.
Bürgermeister Schweikert leitet zunächst kurz in den Tagesordnungspunkt ein, welchen er bereits in der vergangenen Sitzung unter dem Punkt „Verschiedenes“ angesprochen hatte. Demnach habe die Gemeinde Gruibingen bereits vor rund zwei Jahren bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Widerspruch gegen die dort im Rahmen der Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung erhobene Verwaltungsgebühr eingelegt. Grund hierfür ist, dass von Seiten des Landratsamtes für einen lediglich drei Seiten umfassenden Verwaltungsakt insgesamt rund 65.000 € von der Gemeinde Gruibingen verlangt werden. Seiner Meinung nach ist diese Forderung in jeglicher Hinsicht überzogen und steht in keinerlei Verhältnis zu dem beim Landratsamt im Rahmen der Verlängerung angefallenen Arbeitsaufwand. Auch habe man in umliegenden Landkreisen hinsichtlich der für Verwaltungsakte dieser Art üblichen Verwaltungsgebühren nachgefragt. Im Ergebnis werden dort zwischen 6.000 € und 12.000 € an Verwaltungsgebühren für ähnliche Entscheidungen aufgerufen. Nachdem das Landratsamt dem Widerspruch rund zwei Jahre nicht abgeholfen hatte, gab das Landratsamt den Widerspruch Anfang des Jahres an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung ab. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium wird dem Widerspruch der Gemeinde Gruibingen von dortiger Seite nicht abgeholfen werden. Der Gemeinde Gruibingen wurde daher die Möglichkeit gegeben, den Widerspruch zurückzunehmen. Aus Sicht des Vorsitzenden stellt dies jedoch keine Option dar, da hierdurch dann das Verfahren beendet wäre. Seiner Meinung nach sollte man den Widerspruch aufrechterhalten, da das Regierungspräsidium in diesem Falle einen Zurückweisungsbescheid ausstellen müsste. Erst nach Vorliegen dieses Bescheides könnte hiergegen dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Der Vorsitzende erklärt, dass er zudem bereits mit Rechtsanwalt Dr. Weiblen Kontakt aufgenommen habe. Aus dessen Sicht könnte eine Klage durchaus Erfolg haben, da die Rechtsgrundlagen und Urteile, auf welche sich das Regierungspräsidium bezieht, vor allem aus dem Bereich der Stromlieferkonzessionen stammen. Da hier die Gewinnmargen um ein Vielfaches höher als beim Wasser sind, hält er diese Rechtsgrundlagen daher nur bedingt für anwendbar. Zudem klärt der Rechtsanwalt derzeit mit der Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Prozesskosten ab.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass der Widerspruch aufrechterhalten werden soll. Nach dem Vorliegen des Zurückweisungsbescheides wird das Gremium dann final über die Einreichung einer Klage entscheiden.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass er hinsichtlich der Vergabe von Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ lediglich das Angebot des Ingenieurbüros VTG Straub zum Angebotspreis von 4.779,34 € brutto vorliegen habe. Bei einem anderen Planungsbüro habe er zwar angefragt, von dort habe er jedoch aus Kapazitätsgründen eine Absage erhalten. Das Ingenieurbüro VTG Straub ist ihm jedoch bereits aufgrund früherer Zusammenarbeiten bekannt. Er schlägt daher eine Vergabe an das Ingenieurbüro VTG Straub vor.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat der Vergabe der Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ an das Ingenieurbüro VTG Straub zum Angebotspreis von 4.779,34 € brutto einstimmig zu.