Am vergangenen Donnerstag, 08. Mai 2025, fand die öffentliche Sitzung des Gemeinderats im Rathaus Kaisersbach statt. Die Tagesordnung umfasste einige Punkte:
Die Sitzung des Gemeinderats begann mit der Beratung und Beschlussfassung über ein Baugesuch zur geänderten Ausführung eines Anbaus an einem Gebäude in Gmeinweiler. Das Gremium stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den möglichen Beitritt der Gemeinde zur Energieagentur. Die Vertreter der Agentur stellten sich vor und präsentierten laufende Projekte. Nach einer ausführlichen Diskussion mit den Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung wurde dem Beitritt mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Auch die Mitgliedschaft bei der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG wurde beraten. Nach der Vorstellung der Genossenschaft und deren Tätigkeitsfelder sprach sich der Gemeinderat einstimmig für den Beitritt zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG aus.
Im Anschluss wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innerhalb der Gemeinde vorgestellt und erläutert. Die vorgeschlagenen Schritte fanden die einstimmige Zustimmung des Gremiums.
In Bezug auf die städtebauliche Entwicklung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Gartenstraße Nord“ sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Des Weiteren wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gartenstraße Nord“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach wurden beauftragt, die Änderung auf Basis des Abgrenzungsplans vom 17.04.2025 zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Behörden erfolgt ebenfalls gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Im Weiteren wurde auch für das Baugebiet „Leinäcker 1 – Erweiterung“ die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurde entsprechend § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abschließend befasste sich der Gemeinderat mit der Ausschreibung einer Oberflächenbehandlung für vier Straßenabschnitte: Weidenhof/Weidenbach, Bruch, Sommerrain sowie einen Ersatzabschnitt für die ursprünglich geplante Strecke Mönchhof-Brandhöfle, die aufgrund von Holzerntearbeiten verschoben wurde. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von rund 10.000 m².
Abschließend wurde noch eine Anfrage durch einen Gemeinderat gestellt.
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Clauss über folgende Themen: