Keine Anfragen.
1. Der Gemeinderat begrüßt grundsätzlich die Realisierung eines Campingprojektes in Denkingen.
2. Nach Vorliegen der beschlussrelevanten Informationen, insbesondere zum Zuwendungsrecht und zu den Kosten für die Erstellung einer Tourismuskonzeption, wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit über diese beraten und beschließen.
Frau Bronner, Leiterin des katholischen Kindergartens St. Paul, hat in der Sitzung den Jahresbericht 2024 vorgestellt.
Frau Bronner berichtet von den Kindergartenplätzen. Bis auf zwei Plätze konnte der Kindergarten St. Paul alle Wunschtermine zusagen. Sie hat auch für die kommenden Jahre keine Bedenken, dass die Plätze nicht ausreichen.
Aktuell sind acht Erzieherinnen im Einsatz. Zwei davon arbeiten 100 %. Alle anderen sind Teilzeitkräfte. Im Stellenplan sind momentan noch 30 % offen. Voraussichtlich wird diese Lücke im Sommer 2025 geschlossen.
Im Jahr 2024 wurden wieder viele Aktivitäten mit Eltern und Kindern ausgeführt.
Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Denkingen sehr stark verbunden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten.
Deshalb berichtet Jens Schwarz, Regionalmanager Verteilnetz, über die aktuelle Situation im Stromnetz von Denkingen und die Herausforderungen der Zukunft. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit werden die getätigten und geplanten Investitionen im Stromnetz in und um Denkingen vorgestellt. Ebenso wird die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Stromnetze erläutert.
Herr Schwarz und Herr Lüdke waren in der Sitzung anwesend und haben darüber berichtet.
Im Zeitraum vom 20. März bis 20. April 2025 wurde eine Umfrage zur Zufriedenheit mit den Spielplätzen in der Gemeinde Denkingen durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Spielgeräten und den allgemeinen Besuchszeiten der beiden Spielplätze in der Dreifaltigkeitsbergstraße und neben der Mehrzweckhalle zu erfassen. Die Umfrage wurde über die neue BürgerApp der Gemeinde angeboten. Insgesamt haben 119 Personen an der Umfrage teilgenommen, wobei 22 Teilnehmer die Umfrage nicht vollständig abgeschlossen haben. Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit dem Spielplatz in der Dreifaltigkeitsbergstraße zeigt sich eine ähnliche Tendenz. Von den 111 Befragten waren 48 zufrieden und 44 unzufrieden. Auch hier ist die Zufriedenheit relativ ausgeglichen, jedoch gibt es Raum für Verbesserungen.
Investitionen
Für den Spielplatz in der Dreifaltigkeitsbergstraße sind bereits Mittel in Höhe von rund 11.000 Euro im Haushalt 2025 eingeplant, um neue Spielgeräte anzuschaffen. Für den Spielplatz neben der Mehrzweckhalle, der im Zusammenhang mit der Erweiterung der Villa Sonnenschein auf 25 Ü3-Plätze steht, wird eine zusätzliche Summe für das Haushaltsjahr 2026 benötigt. Diese Investition ist wichtig, um nachhaltig die Attraktivität und Sicherheit des Spielplatzes zu gewährleisten.
Umfrageaufbau
Die Umfrage gliederte sich in drei Hauptkategorien:
1. Besuchszeiten der Spielplätze
2. Zufriedenheit der Spielplätze, getrennt nach den beiden Standorten
3. Detaillierte Wünsche zu den Spielgeräten
Ergebnisse
1. Besuchsfrequenz der Spielplätze: Die erste Frage der Umfrage lautete:
„Wie oft besuchen Sie die beiden Spielplätze in unserer Gemeinde?“ Die Befragten konnten aus fünf Antwortmöglichkeiten wählen: „täglich“, „wöchentlich“, „monatlich“, „selten“ und „nie“.
Von den 115 Personen, die diese Frage beantwortet haben, gaben 41 an, die Spielplätze wöchentlich zu besuchen, was 35,7 % der Befragten entspricht. Die regelmäßige Nutzung weist auf eine gewisse Beliebtheit der Spielplätze hin.
2. Zufriedenheit mit den Spielplätzen:
Bei der Zufriedenheitsabfrage mit dem Spielplatz an der Mehrzweckhalle äußerten 52 von 111 Teilnehmern, dass sie zufrieden sind, während 43 unzufrieden waren. Dies deutet darauf hin, dass die Zufriedenheit hier relativ ausgeglichen ist, jedoch eine hohe Anzahl von Nutzern nicht zufrieden ist, was sich in den darauffolgenden Fragen und Änderungswünschen widerspiegelt.
3. Bewertung spezifischer Aspekte:
Die Umfrage beinhaltete auch spezifische Fragen zur Bewertung verschiedener Aspekte der Spielplätze, die mit einem Daumen nach oben („gefällt mir“) oder nach unten („gefällt mir nicht“) beantwortet werden konnten.
Die Umfrage zeigt, dass es sowohl bei der Zufriedenheit als auch bei der Nutzung der Spielplätze Verbesserungspotenzial gibt. Während die Sauberkeit und die Sicherheit der Spielgeräte überwiegend positiv bewertet werden, gibt es in den Bereichen Vielfalt der Spielmöglichkeiten und Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene deutliche Kritikpunkte.
Spielplatz an der Mehrzweckhalle:
- Vielfalt der Spielmöglichkeiten: 48 „gefällt mir“, 59 „gefällt mir nicht“
- Sicherheit der Spielgeräte: 69 „gefällt mir“, 38 „gefällt mir nicht“
- Sauberkeit: 81 „gefällt mir“, 26 „gefällt mir nicht“
- Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene: 73 „gefällt mir“, 34 „gefällt mir nicht“
Spielplatz an der Dreifaltigkeitsbergstraße:
- Vielfalt der Spielmöglichkeiten: 42 „gefällt mir“, 57 „gefällt mir nicht“
- Sicherheit der Spielgeräte: 61 „gefällt mir“, 38 „gefällt mir nicht“
- Sauberkeit: 60 „gefällt mir“, 39 „gefällt mir nicht“
- Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene: 53 „gefällt mir“, 46 „gefällt mir nicht“
4. Zusammenfassung: Fehlende Spielgeräte/Sonstige Wünsche:
Spielplatz an der Mehrzweckhalle:
1. Spielgeräte
- Schaukeln: Normale Schaukel (zusätzlich zur Nestschaukel), Babyschaukel, Partnerschaukel für Eltern und Kinder.
- Klettermöglichkeiten: für kleinere Kinder zugänglich, Kletterwände mit geeigneten Haltegriffen.
- Sand- und Wasserspielbereiche: Sandkasten, Wasserspielelemente, die in Verbindung mit dem nahegelegenen Bach genutzt werden können.
- mehr Spielgeräte für kleine Kinder (unter 6 Jahren)
- Wippe, Karussell und Drehgeräte
- Trampolin im Boden
2. Zusätzliche Spielmöglichkeiten:
- Spielhäuser oder Höhlen zum Verstecken
3. Infrastruktur:
- Mehr Mülleimer auf dem Spielplatz
- Tische und Bänke für Eltern und Kinder
4. Sonstige Wünsche:
- Sicherheitsaspekte: Tempolimit erforderlich, da Spielplatz an der Kreuzung liegt.
- Spielplatz barrierefrei gestalten.
5. Verbesserungsvorschläge:
- Stufen für Rampe an der Seilbahn (sehr rutschig und hoch)
- Sauberkeit: nach Veranstaltungen mehr Kontrollen
- Rutsche: breitere Podeste
- Platz bei schlechtem Wetter matschig, Hackschnitzel unter Spielgeräten empfohlen
Spielplatz Dreifaltigkeitsbergstraße:
1. Spielgeräte:
- Wippe, Kletterturm für größere Kinder, Drehkarussell, Trampolin
- Wunsch nach Babyschaukel und normaler Schaukel statt Nestschaukeln
- Sandkasten
- neues Spielhaus mit Spielkran und Erweiterungen
2. Spielmöglichkeiten:
- Fußballtore und Möglichkeit, Fußball zu spielen
- Wasserspielplatz oder ähnliche Angebote gewünscht
- Spiele für U3-Kinder zum selbstständigen Spielen und Forschen
3. Zugänglichkeit:
- Spielplatz nicht barrierefrei.
4. Verbesserungsvorschläge:
- kein Kies: Vorschlag für Sand oder Matten an der Rutsche
- Sonnenschutz und bessere Beschattung
- Instandhaltung: Spielplatz sollte besser gepflegt werden
5. Zusätzliche Spielmöglichkeiten:
- Mehr Auswahl an Spielgeräten für alle Altersklassen.
6. Sonstige Wünsche:
- Großteil der Spielgeräte muss renoviert werden, viele Geräte sind marode, abgenutzt und teilweise defekt (z.B. Kletterturm, Sandaufzug, Leiter des Klettergerüsts).
- Ausstattung: Fehlende Sitzmöglichkeiten, insbesondere im Kletterbereich
- Spielmöglichkeiten: Vorschlag für einen großen, modernen Spielplatz mit überdachtem Sandkasten und Wasserspielmöglichkeiten, idealerweise im Neubaugebiet
- Verweilmöglichkeiten für Eltern sollten geschaffen werden
- Vorschlag, angrenzendes Grundstück für eine Kindergartenerweiterung zu nutzen und dort einen neuen Spielplatz zu errichten
Die Umfrage hat wertvolle Einblicke in die Nutzung und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger gegeben. Die Ergebnisse zeigen eine regelmäßige Nutzung der Spielplätze und bieten eine Grundlage für zukünftige Verbesserungen und Investitionen. Dies umfasst die Renovierung maroder Spielgeräte, die Anschaffung neuer Spielgeräte, die Verbesserung der Spielplatzgestaltung sowie die Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Eltern.
Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2025 hat sich der Gemeinderat auf eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zum 01.01.2026 verständigt.
Zum Hintergrund wird auf den Sachverhalt der Vorlage 2025/036 verwiesen.
Mit Schreiben vom 02.04.2025 beantragte die Freiwillige Feuerwehr über Herrn Kommandant Manuel Hafner beim Vorsitzenden die Erhöhung der Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr Entschädigungssatzung (FwES).
Gemäß § 1 Abs. 1 FwESerhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr für Einsätze auf Antrag, ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichenDurchschnittssatz ersetzt; dieser orientiert sich für jede volle Stunde an dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn.
Entwicklung der Aufwandsentschädigung:
Die ursprüngliche FwES vom 01.08.2006 sah einen Durchschnittssatz in Höhe von 7,80 € vor. Mit Wirkung vom 01.01.2013 wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 19.02.2013 beschlossen (GR 010/13) beschlossen, dass der Kommandant, der stellvertretende Kommandant, der Gerätewart und der Jugendfeuerwehrwart höhere, zusätzliche Entschädigungen i. S. d. § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetz erhalten sollen.
Mit Wirkung vom 01.01.2018 wurde der Durchschnittssatz abermals angepasst. Dieser orientierte sich am jeweils gesetzlichen Mindestlohn.
Seit dem 01.10.2020 beträgt der Durchschnittssatz 13,50 € / Stunde.
Um die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr an die tariflichen Entwicklungen, die im Übrigen auch dem Mindestlohn zugrunde gelegt werden, zu koppeln, haben andere Gemeinden im Landkreis Tuttlingen versucht, die Aufwandsentschädigung mit einem Faktor zu multiplizieren (Mindestlohn x Faktor 1,25 für jede angefangene Stunde). Überdies hätte dadurch Verwaltungsaufwand reduziert werden können.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass mit Wirkung vom 01.01.2026 der einheitliche Durchschnittssatz gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) – in der derzeit gültigen Fassung von 13,50 € auf 15 € für jede volle Stunde erhöht wird. Die Verwaltung wird die Feuerwehr-Entschädigungssatzung ändern und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.
Im Zuge der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2025 hat der Gemeinderat der Teilsanierung des Mühlebergwegs sowie des Gänsäckers höchste Priorität beigemessen.
Auf die Bündelausschreibung hin fand am 17.04.2025 die Submission statt, bei der nachfolgende Angebote geöffnet wurden:
Die Bauarbeiten sollen möglichst zeitnah nach der Vergabe ausgeführt werden. Darüber hinaus erhalten wir vom Land Baden-Württemberg über die Verwaltungsvorschrift Modernisierung Ländlicher Wege weitere 40 % als Zuwendung zu den reinen Baukosten (ohne Mehrwertsteuer).
Der Vorsitzende hat den Angrenzern des Gänsäckers schriftlich mitgeteilt, dass die Tannenbäume rechtskonform zum Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz – NRG) herzustellen oder diese zu entfernen sind.
Weiter wurde den Angrenzern mitgeteilt, dass im Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme die Entfernung der Bäume aufgenommen wurde.
Darüber hinaus wurde explizit darauf hingewiesen, dass es insbesondere durch Fräsarbeiten zu einer Verletzung der Baumwurzeln kommen kann, wodurch die Bäume ohnehin beschädigt werden könnten.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Tief- und Straßenbauarbeiten zur Teilsanierung des Mühlebergwegs sowie des Gänsäckers an das wirtschaftlichste Angebot der Firma Stumpp, Balingen, zum Angebotspreis in Höhe von 344.570,80 € (brutto) vergeben werden.
Mit Verordnung des Innenministeriums vom 11. März 2024 wurden die Regelungen zum Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren in Baden-Württemberg überarbeitet. Insbesondere wurden die landesweit einheitlichen Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge angepasst, welche als Grundlage für die Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze dienen.
Diese Stundensätze sind in der aktuell gültigen Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Denkingen in Nummer 2 der Anlage zur Satzung aufgeführt. Um den Vorgaben der neuen Verordnung Rechnung zu tragen, ist eine Anpassung unserer kommunalen Satzung erforderlich.
Die Verwaltung nutzt die erforderliche Anpassung der Stundensätze als Gelegenheit, im Rahmen einer angestrebten Vereinheitlichung der Satzungsstruktur eine Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung vorzunehmen.
Die überarbeitete Fassung berücksichtigt die geänderten gesetzlichen Grundlagen sowie redaktionelle Anpassungen, die der besseren Übersichtlichkeit und Angleichung unserer gemeindlichen Satzungen dienen.
Der Gemeinderat hat die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Denkingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) einstimmig beschlossen.
Im Frühjahr 2023 kam es an der Südostseite der Erddeponie Denkingen als Folge wochenlanger Regenfälle zu einer großflächigen Rutschung in Richtung Wettbach.
Um schlimme Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden, musste die Erddeponie unverzüglich gesperrt werden. Zur Eruierung des Ausmaßes der Rutschung und zur Beobachtung weiterer Verformungen des Erddeponiekörpers beauftragte die Verwaltung damals die Henke und Partner GmbH, Ingenieurbüro für Geotechnik.
Als Berichterstatter stellte Herr Dipl.-Ing. (FH) Markus Katz im Rahmen der Sitzung am 10.04.2025 die wesentlichen Ergebnisse des Untersuchungsberichts über die Inklinometermessungen der vergangenen zwei Jahre vor. Inhaltlich wird hierzu auf die Vorlage 2025/32 sowie die dazugehörigen Anlagen verwiesen.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, dass die Verwaltung ein weiteres Angebot bei der Henke und Partner GmbH zur halbjährlichen Messung der Verformungen des Erddeponiekörpers einholen soll. Dabei geht es hauptsächlich um sicherheitsrelevante Informationen zur Befahrung des Deponiekörpers mit Kraftfahrzeugen, die für die Sanierung der Erddeponie unerlässlich sind.
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Angebot DEPDEN K02 der Henke und Partner GmbH vom 15.04.2025 in Höhe von 6.832,77 EUR (brutto) anzunehmen.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsjahr 2025 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden, soweit Steuergesetze nicht bestehen, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zu diesem gehört nach herrschender Auffassung auch die Vergnügungssteuer) erheben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind, jedoch nicht Steuern, die vom Land erhoben werden oder den Stadt- und Landkreisen vorbehalten sind. Aufgrund dieses Erhebungsrechts wurde in Denkingen seit vielen Jahren die Vergnügungssteuer auf der Grundlage von Satzungen erhoben.
Die erste Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Denkingen stammt vom 11.11.1991, zuletzt geändert durch die Euro-Anpassungssatzung vom 18.06.2001.
Laut dieser Satzung wird die Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Spielgeräten nach festen Steuersätzen (Pauschalsteuer) erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Besteuerung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit jedoch als gleichheitswidrig verboten. Um diesem Beschluss Rechnung zu tragen, muss die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer neu gefasst werden.
Im Zuge der Neufassung wurden die Vergnügungssteuersätze benachbarter und anderer Gemeinden erhoben und miteinander verglichen:
Die in der Anlage beigefügte Neufassung sieht nunmehr lediglich eine Besteuerung von Spielgeräteautomaten vor. Die Steuersätze wurden dabei an das Niveau vergleichbarer Gemeinden angepasst. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit dürfen weiterhin pauschal besteuert werden.
Die vorgeschlagenen Sätze orientieren sich an den Gemeinden Frittlingen und Wehingen und sind insbesondere im Hinblick auf die Größe und Struktur Denkingens als angemessen zu bewerten.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen sollten die Vergnügungssteuersatzung vom 11.11.1991 aufgehoben und die neue Vergnügungssteuersatzung erlassen werden.
Die mit Wirkung vom 01.01.1992 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 11.11.1991 wird zum 31.05.2025 aufgehoben.
Weiter wird die mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft getretene Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 18.06.2001 zum 31.05.2025 aufgehoben.
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung), welche mit Wirkung vom 01.06.2025 in Kraft treten wird.
Nutzungsänderung und Anbau zur Schaffung von zehn Wohneinheiten
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung bestehender Gewerbe- und Wohnflächen zu insgesamt acht Wohneinheiten sowie die Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung um zwei weitere Wohneinheiten. Insgesamt sollen somit zehn Wohneinheiten entstehen.
Beantragte Befreiungen:
a) Anzahl der Stellplätze
Für das Vorhaben sind lediglich drei Stellplätze vorgesehen.
Nach der alten Landesbauordnung (LBO) wären zehn Stellplätze erforderlich. Zwar lässt die neue LBO in der aktuell gültigen Fassung diese drei Stellplätze formal zu, jedoch hält die Verwaltung diese Anzahl angesichts der örtlichen Gegebenheiten für unzureichend. Auch das Baurechtsamt hat Bedenken geäußert und signalisiert, dass eine Genehmigung des Vorhabens nur dann möglich sei, wenn die Gemeinde dem Bauherrn dauerhaft Stellplätze auf dem benachbarten Grundstück bei der Gaststätte „Sternen“ zur Verfügung stellt. Sollte die Gemeinde diese Stellplätze künftig nicht mehr bereitstellen können, droht seitens der Baurechtsbehörde eine Nutzungsuntersagung für die betroffenen Wohneinheiten. Dies wäre im Hinblick auf eine etwaige Nachnutzung des Gasthofes Sternen impraktikabel und konfliktträchtig, sollte der Gemeinderat vermietete oder überlassene Stellplätze später aufkündigen. Die Baurechtsbehörde vertritt die Auffassung, dass bei Einzelmaßnahmen (Nutzungsänderung oder Anbau oder Aufstockung) keine Stellplätze erforderlich sind. Da jedoch alle drei Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden, sieht die Verwaltung hier eine Umgehung der Intention der neuen LBO. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bauherr auf der für den Anbau vorgesehenen Fläche zusätzliche Stellplätze errichtet. Die Fläche des geplanten Anbaus umfasst 95 m², auf der derzeit zwei 2-Zimmer-Wohnungen geplant sind. Da ein Stellplatz eine Fläche von etwa 3 x 5 m benötigt, könnten dort bis zu sechs Stellplätze geschaffen werden.
b) Flächenversiegelung
Die geplante Versiegelung der Grundstücksfläche beträgt 81 %. Zulässig ist eine maximale Versiegelung von 80 %. Sollte der Anbau mit einer Fläche von 95 m² nicht genehmigt werden, könnte ein Teil der entsprechenden Fläche entsiegelt bleiben, wodurch die zulässige Versiegelungsgrenze eingehalten werden könnte.
c) Eintragung einer Baulast
Bislang besteht eine Baulast lediglich für das Bestandsgebäude. Mit dem vorliegenden Baugesuch wird nun die Ausweitung der Baulast auf die gesamte Grundstücksbreite in Richtung der Gaststätte „Sternen“ beantragt. Zusätzlich soll eine Baulast für den geplanten Balkon, der ebenfalls in Richtung der Gaststätte „Sternen“ ausgerichtet ist, eingetragen werden. Sollte der geplante Anbau im rückwärtigen Bereich mit einer Fläche von 95 m² nicht realisiert werden, würde sich die beantragte Baulast ausschließlich auf den Balkon beschränken.
Der Gemeinderat versagte sein Einvernehmen zum geplanten Anbau, insbesondere aufgrund fehlender Pkw-Stellplätze und wegen der Ausweitung der Baulast.
Der Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbe- und Wohnflächen zu insgesamt acht Wohneinheiten hat der Gemeinderat zugestimmt.
Der Vorsitzende gab bekannt: