Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband...

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert eröffnet die Sitzung und begrüßt neun Mitglieder des Gemeinderates, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal sowie fünf Zuhörer zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres. Hiernach stellt er fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und eröffnet die Sitzung.

TOP 2: Bürgerfragestunde:

Von einem Zuhörer wird bemängelt, dass immer wieder Anhänger und Wohnwägen auf dem Parkplatz der Sickenbühlhalle über längere Zeiträume abgestellt werden.

Auch Bürgermeister Schweikert sieht dies als Ärgernis an, welches die Verwaltung quasi rund um das Jahr beschäftigt. Im Normalfall werden die Halter der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge von der Verwaltung angeschrieben und um Entfernung gebeten. Sollte dies nichts nützen, so erfolgt eine Meldung an die Bußgeldstelle des Landratsamtes. Eine endgültige Entfernung kann sich jedoch in einigen Fällen stark in die Länge ziehen. So erinnert der Vorsitzende an ein auf dem Sickenbühlhallenparkplatz abgestelltes, stark beschädigtes und fahrunfähiges Auto. Hier hatte das Landratsamt rund 1,5 Jahre benötigt, um dieses endgültig als Schrott zu deklarieren. Erst hiernach konnte eine abfallrechtliche Entsorgung erfolgen.

TOP 3: Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Zur Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2025 übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl geht hiernach kurz auf Änderungen ein, welche sich nach den Vorberatungen der vergangenen Sitzung noch ergeben haben. So wurden nun die Anschaffung von drei „Sie fahren“- Anlagen mit einem Ansatz von 20.000 €, die Verbesserung der Sitzungskommunikation mit einem Ansatz von 5.000 €, der Planungswettbewerb für die Fertigstellung der Ortsmitte mit einem Ansatz von 15.000 € und die Wiederherstellung der Ufermauer „Im Steig“ mit einem Ansatz von 100.000 € in den Haushaltsplan aufgenommen. Ebenfalls wurden 20.000 € für die Anschaffung von mobilen Hochwasserschutzmaßnahme sowie 10.000 € für die Lärmaktionsplanung aufgenommen.

In der Folge geht Frau Pehl näher auf den Ergebnishaushalt ein. Für das Jahr 2025 geht sie von ordentlichen Erträgen in Höhe von 6.485.360 € aus. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 6.683.903 €. Hierdurch würde sich für das Jahr 2025 im Ergebnishaushalt ein veranschlagtes Gesamtergebnis in Höhe von -198.543 € ergeben.

Durch positive Gesamtergebnisse aus vergangenen Jahren verfügt die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2025 voraussichtlich über Rücklagen in Höhe von 2.416.854 €. Zum 31.12.2025 werden sich die Rücklagen voraussichtlich um rund 200.000 € verringern. Diese würden dann nach derzeitigen Planungen 2.218.311 € betragen.

Hiernach geht Frau Pehl ausführlich auf das Investitionsprogramm für das Jahr 2025 ein. Bereits im vergangenen Jahr war für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ein großer Ansatz im Haushaltsplan enthalten. Da sich hier jedoch die Bewilligung von Zuschüssen über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm zunächst extrem verzögerte und die Gemeinde Gruibingen dann nach Bekanntgabe der Förderentscheidungen für das Jahr 2024 keine Förderzusage erhielt, erfolgten im vergangenen Jahr noch keine Sanierungsmaßnahmen. Im Jahr 2025 sollen nun jedoch endlich dringende Sanierungsmaßnahmen, wie der Austausch des Schwallwasserbehälters vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem neuen Gemeinderat hatte man sich darauf verständigt, lediglich die zur Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebs absolut notwendigen Sanierungen durchzuführen. Im Haushaltsplan wurden daher Sanierungskosten in Höhe von 752.000 € eingeplant. Demgegenüber steht ein geplanter Zuschuss in Höhe von 92.000 €. Diesen würde man erhalten, sofern man im Jahr 2025 beim Ganztagesbetreuungsförderprogramm zum Zuge kommen sollte. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass derzeit auf Landesebene über die Einführung eines speziellen Programmes speziell zur Förderung von Lehrschwimmbecken diskutiert werde. Hier wären dann voraussichtlich deutlich höhere Zuschussbeträge als über das Ganztagesbetreuungsförderprogramm möglich. Aus seiner Sicht ist ein solches Spezialprogramm bereits seit langer Zeit überfällig, da Lehrschwimmbecken bisher in keiner Förderkulisse richtig berücksichtigt werden. Auch das Ganztagesbetreuungsförderprogramm stellte lediglich eine Art Auffangschirm mit geringen Fördersummen dar. Das nun diskutierte Spezialprogramm mache ihm daher nun Hoffnung, dass Lehrschwimmbecken zukünftig nicht mehr „einfach nur unter den Tisch fallen.“ Denn gerade dieses Gefühl wurde ihm in der Vergangenheit oftmals vermittelt, obwohl in den kommunalen Lehrschwimmbecken zumeist durch Schwimmkurse die allerwichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Schwimmausbildung geleistet werden.

Frau Pehl erklärt, dass in den kommenden Jahren mit der Sanierung der Sickenbühlhalle ebenfalls eine große Sanierungsmaßnahme ansteht. Für das Jahr 2025 fallen jedoch zunächst Planungskosten in Höhe von 40.000 € an. Hinsichtlich möglicher Zuschüsse erklärt sie, dass bereits Ende des vergangenen Jahres ein Antrag auf Sportstättenförderung gestellt wurde. Ebenfalls werde man in den kommenden Tagen für die Sickenbühlhalle einen Antrag beim Ausgleichstock stellen. Ein weiterer Investitionsposten ist der Radweg Oberes Filstal. Nach Abzügen der bereits zugesagten Zuschüsse wären hier von der Gemeinde noch rund 176.000 € zu tragen. Ebenfalls fallen im Jahr 2025 vorrausichtlich 116.000 € für das Kanalsanierungsprogramm, 110.000 € für die Beschaffung eines MTWs für die Feuerwehr sowie Restzahlung für die Generalsanierung des Rathauses in Höhe von 100.000 € an. Auch sind 40.000 € für die Sanierung von Feldwegen und 50.000 € für den Anbau eines Geräteraums beim Feuerwehrhaus eingeplant.

Hinsichtlich anstehender Kreditaufnahmen erklärt Frau Pehl, dass im Haushaltsjahr 2025 vermutlich noch für das Jahr 2024 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden muss. Für das Jahr 2025 selbst ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.940.000 € eingeplant. Sollten diese Kredite in dieser Form aufgenommen werden, so würde sich zum 31.12.2025 ein Gesamtschuldenstand in Höhe von 3.809.285 € ergeben.

Nach ihren Ausführungen bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die ausführliche Vorstellung des Haushaltsplans sowie stets mit sehr viel Arbeit verbundene Erstellung des Haushaltsplans.

Anschließend wird der Haushaltsplan im Gemeinderat diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass die Sparvorschläge seiner Liste im Rahmen der Vorberatung vom übrigen Gremium größtenteils abgelehnt wurden. So findet im nun vorgelegten Haushaltsplan das Thema Hochwasserschutz seiner Meinung nach viel zu wenig Beachtung. Auch müsse man nun endlich das Hauptaugenmerk auf die Betrachtung der kommunalen Ausgabenseite richten und hier Einsparungen vornehmen. So sei die Gemeinde Gruibingen aufgrund der aktuellen Finanzlage als „kommunaler Sozialhilfeempfänger“ zu sehen. Vor diesem Hintergrund könne er daher dem Haushalt nicht zustimmen.

Von einem anderen Gremiumsmitglied wird dieser Auffassung widersprochen. So habe man dem Hochwasserschutz mit der Einplanung von mobilen Schutzmaßnahmen durchaus Rechnung getragen. Auch seien diese mobilen Schutzmaßnahmen variabel einsetzbar und können somit an mehreren Orten helfen, als sehr teure bauliche Veränderungen an einigen wenigen Stellen. Des Weiteren habe man sich als Gremium trotz der zu erwartenden hohen Kosten gesammelt für den Erhalt der Sickenbühlhalle und des Lehrschwimmbeckens entschieden. Einsparungen in Form von verringerten Öffnungszeiten hält er in diesem Zusammenhang daher für den falschen Ansatz. Ebenfalls seien die hierdurch möglichen Einsparungen lediglich von geringer Natur.

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass für ihn der Infrastrukturerhalt an oberster Stelle stehe und die nun zu tätigenden hohen Investitionen daher auch als Investition in die kommenden Jahrzehnte zu sehen seien. Auch müsse man die Sanierungen in dieser Größe angehen, da gemäß der Natur der Förderprogramme bloße Unterhaltungsmaßnahmen zumeist nicht förderfähig sind.

Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme der Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 in der vorgelegten Form zu.

TOP 4: Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2025

Frau Pehl erklärt, dass im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ ein Jahresergebnis von + 34.200 € zu erwarten ist. Hinsichtlich benötigter Kredite erklärt sie, dass hier eine Aufnahme in Höhe von 261.000 € eingeplant ist. Hierdurch würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2025 auf rund 1.215.000 € belaufen.

In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ in der vorgelegten Form zu.

TOP 5: Beschluss über den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert erneut an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2022. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2022 663.696 €. Da ein Ergebnis von lediglich 61.770 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 601.926 € € dar.

Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.997.500 € auf ein Ergebnis von 3.321.601,73 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.

Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.683.900 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.820.119,80 € ca. 136.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen.

Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Hier verbesserte sich das Ergebnis gegenüber dem Planansatz um rund 34.000 € und betrug somit 655.599,84 €.

Eine weitere deutliche Verbesserung konnte bei dem Posten „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ erzielt werden. Hier war man zunächst von einem Ergebnis in Höhe von 133.290 € ausgegangen. Tatsächlich wurde jedoch ein Ergebnis in Höhe von 289.209,90 € erzielt. Grund hierfür sind vor allem deutlich höher ausgefallene Erstattungen für die Feuerwehr sowie aus einer neuen Berechnung der Verwaltungskosten, welche auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung umgelegt werden und von diesem dann an die Gemeinde rückerstattet werden.

Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2022 mit 1.347.730 € angesetzt. Aufgrund kleinerer Abweichungen in verschiedenen Bereichen wurde dieser Ansatz jedoch um rund 11.000 € unterschritten.

Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese um fast 200.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.

Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2022 mit 2.835.250 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um rund 51.000 € unterschritten. Ein Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit um ca. 36.000 € geringer ausfiel. Ebenfalls wurde vom Schulverband Deggingen eine eingeplante Umlage in Höhe von 50.000 € nicht erhoben. Der Grund hierfür ist, dass beim Schulverband noch keine Abschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorliegen. Da die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch ausgefallen sind, erhöhte sich hierdurch die Gewerbesteuerumlage um rund 23.000 €.

Hinsichtlich der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse des Schulverbandes erkundigt sich ein Gemeinderat, ob sich hierdurch dann nach der Fertigstellung dieser Abschlüsse an der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 im Nachhinein noch Änderungen ergeben können.

Frau Pehl antwortet hierzu, dass sich nach der Feststellung durch den Gemeinderat am Jahresabschluss nichts mehr ändern werde. Die Änderungen werden sich dann jedoch in den kommenden Jahresabschlüssen wiederspiegeln.

Hinsichtlich der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erklärt Frau Pehl, dass sich auch hier Abweichungen ergeben haben. So waren im Haushaltsplan beispielsweise Ansätze für Investitionen vorhanden, welche dann jedoch erst in Folgejahren begonnen bzw. durchgeführt wurden.

Durch den positiven Verlauf des Jahres 2022 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, war keine Kreditaufnahme notwendig. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 betrug 1.252.509 €.

Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2022 betrugen die Gesamtrücklagen 1.171.158,48 €. Zum Jahresende 2022 stiegen diese auf 1.836.854,71 € an.

Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:

1. Die Jahresrechnung 2022 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.

2. Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.

3. Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2022, Vermögensübersicht zum 31.12.2022, Schuldenübersicht zum 31.12.2022, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2022 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen.

TOP 6: Beschluss über den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“

Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2022 verschlechtertet sich hierbei gegenüber dem Planansatz um 34.965 €. Somit steht zum Ende Jahres 2022 beim Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ ein Gesamtergebnis von - 91.655 € zu Buche.

In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2022, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.

TOP 7: Starkregenrisikomanagement – Vergabe einer Vorplanung für den Bereich Mittlerer Brunnenteich an der Sickenbühlhalle

Die Verwaltung führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. So wurde bereits im Zuge der Erstellung des Starkregenrisikomanagements die Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle als Problempunkt ausgemacht, da hier bereits des Öfteren bei starken Regenfällen das Fassungsvermögen nicht ausreichte und hierdurch eine Überflutung der Maierhofstraße erfolgte. Auch bei den Starkregenfällen im vergangenen Juni traten an der Brunnenteichklinge wieder massive Probleme beim Abflussverhalten auf. Um dies zukünftig eindämmen zu können und die sich im weiteren Verlauf der Maierhofstraße befindende Wohnbebauung zu schützen, besteht daher aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf. Da es sich hierbei im Rahmen des Starkregenrisikomanagements um die sowohl baulich als auch finanziell aufwändigste Maßnahme handelt, wird daher vorgeschlagen, eine Vorplanung in Auftrag zu geben. Diese wird vom Ingenieurbüro Winkler und Partner zum Angebotspreis von 5.750 € netto angeboten. Nach Vorliegen der Vorplanung könnte man zudem mit dem Wasserwirtschaftsamt hinsichtlich möglicher Zuschüsse in Kontakt treten.

Ein Gremiumsmitglied sieht in der vorgeschlagenen Maßnahme keinen großen Nutzen, da durch ein verbessertes Ablaufverhalten lediglich eine schnellere Zuleitung des Wassers in den Winkelbach erfolgt. Von dort fließen die Wassermengen dann jedoch weiter in Richtung Ortsmitte und können dort weiterhin für Gefahren sorgen. Ebenfalls bemängelt er, dass er zum Zeitpunkt des Starkregenrisikomanagements noch nicht im Gemeinderat war und daher zu wenige Informationen hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes vorliegen. Er beantragt daher eine Vertagung des Punktes.

Von anderer Seite wird hiergegen widersprochen. Seiner Meinung nach besteht hier durchaus Handlungsbedarf, da die Brunnenteichklinge im vergangenen Juni tatsächlich komplett überlastet war. Es sei daher wichtig, dass das Wasser an dieser Stelle ablaufen könne und im Gewässer gehalten werde. Hinsichtlich der Problematik, dass sich der Winkelbach weiter in Richtung Ortsmitte bewegt, erklärt er, dass man hier die Brückendurchlässe im Ort differenziert schützen müsse. Hinsichtlich der beantragten Vertagungen ist er der Ansicht, dass man durchaus anhand der Ausführungen in der Sitzungsvorlage und der Beschreibung des Ingenieurbüros Winkler und Partner über den Tagesordnungspunkt abstimmen könne. Auch hätte man bei zu wenigen Informationen eine Ergänzung bei der Verwaltung anfordern können.

Ein weiterer Gemeinderat sieht die Brunnenteichklinge ebenfalls als Problemfall an. Man dürfe jedoch nicht nur den unteren Bereich betrachten, da im vergangenen Juni auch oberhalb des Tennisheims Probleme aufgetreten seien.

Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass man dies im Blick habe. Problem sei hier, dass dort zwei Gewässerstränge zusammenlaufen.

Hinsichtlich des Ablaufverhaltens sieht ein Gemeinderat vor allem ein Problem in dem deutlich zu kleinen Durchmesser des verdolten Ablaufroheres.

Der Vorsitzende sieht dies ebenfalls als Hauptproblem an und erklärt, dass man das Ablaufrohr im Rahmen dieser Maßnahme auf jeden Fall deutlich vergrößern müsse.

Eine Gemeinderätin erinnert sich daran, dass im vergangenen Juni in der Boller Straße bei einem Rohrdurchlass ebenfalls enorme Probleme aufgetreten seien. Sie fragt daher an, ob hier auch Verbesserungen angedacht seien.

Ein Gemeinderat, welcher an dem Starkregenwochenende mit der Feuerwehr an dieser Stelle im Einsatz war, erklärt, dass hier der Rohrdurchlass durch losgerissene Äste äußerst stark verstopft war. Ohne die Verstopfungen wären hier vermutlich kaum Probleme aufgetreten. Ebenfalls war diese Stelle bei vergangen Starkregen- und Hochwasserereignissen eigentlich nie als Problemstelle auffällig geworden.

Hiernach wird zunächst über den Vertagungsantrag abgestimmt. Dieser wird bei zwei Stimmen dafür, zwei Enthaltungen und sechs Stimmen dagegen abgelehnt.

In der Folge beschließt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und zwei Gegenstimmen, die Voruntersuchung zum Preis von 5.750 € netto an das Ingenieurbüro Winkler und Partner zu vergeben.

TOP 8: Bausachen

8.1 Neubau eines Vordachs an den bestehenden Gemeinschaftsschuppen auf dem Flst. 4540

An der Gemeinschaftsschuppenanlage ist im südlichen Bereich zur Bundesautobahn A 8 hin der Anbau eines Vordachs mit einer Grundfläche von 9 m x 37 m geplant. Da die Gemeinde einer Bauvoranfrage im Jahr 2023 bereits zugestimmt hatte, wird empfohlen nun auch dem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.

Ein Gemeinderat spricht sich im Rahmen der Gremiumsdiskussion entschieden gegen das Baugesuch aus. So gebe das nun beantragte Pultdach zusammen mit dem Satteldach des bestehenden Schuppens kein schönes Landschaftsbild ab. Auch habe man seinerzeit die Gemeinschaftsschuppenanlage ins Leben gerufen, um den optischen Eindruck von „vereinigten Hüttenbauwerken“ zu verhindern. Durch das nun beantragte Vordach sieht er diesen Zweck als konterkariert an. Auch habe er sich den Schuppen vor Ort angesehen und nach seinem Eindruck mute das Gelände in Teilen an einen Schrottplatz an. Auch werden dort zum Teil sehr große Brennholzbestände gelagert. Hier sei daher zu hinterfragen, ob dies bereits einem gewerblichen Zweck diene oder noch für den Privatverbrauch bestimmt sei.

Von anderer Seite wird das Pultdach ebenfalls als optisch unpassend gesehen. Seiner Meinung nach sei es zudem sehr kritisch, wenn unter dem Vordach Brennholz gelagert werde, da hierdurch die Brandgefahr steige und sich somit die Versicherungspolicen für die gesamte Schuppenanlage enorm erhöhen könne. Ebenfalls sieht er für das Vordach eine erhöhte Gefahr von Brandstiftungen. Bei einem vollständig umbauten Raum hätte er hier deutlich weniger Bedenken.

Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass für ihn die Dachform kein Problem darstelle. Unter anderem soll das Vordach zum Unterstand der momentan im freien stehenden Gerätschaften dienen. Hierdurch würde sich auch der vom ersten Gemeinderat bemängelte unordentliche Zustand verbessern. Hinsichtlich der höheren Brandlast erklärt er, dass eine Prüfung des Brandschutzes dem Landratsamt obliegt und nicht Teil des gemeindlichen Einvernehmens ist. Auch sei eine eventuell höhere Versicherungspolice für die Beurteilung durch die Gemeinde nicht relevant. Sollte diese tatsächlich zukünftig höher ausfallen, so müssten dies die Nutzer der Gemeinschaftsschuppenanlage untereinander klären. Ebenfalls sei die Sorge um potentielle Straftaten durch Brandstiftung kein Ablehnungsgrund. Er plädiert daher für die Erteilung des Einvernehmens.

Nach Abschluss der Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch bei fünf Stimmen dafür, vier Enthaltungen und einer Gegenstimme das Einvernehmen.

8.2 Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Mühlahauser Straße 19/1 / Flst. 99

Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Wohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 99. Das Wohnhaus ist eingeschossig mit einer Grundfläche von 13,20 m x 5,80 m geplant. Der Carport hätte die Maße 5 m x 6 m. Da sich das Baugrundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Wohnhaus mit Carport nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Voraussetzung des Einfügens bei diesem als Tiny-Hosue zu sehenden Bauprojekt kein Problem dar.

Losgelöst vom gemeindlichen Einvernehmen hätte der Gemeinderat zudem noch über die Unterzeichnung einer Zufahrtsbaulast für die Gemeindegrundstücke Flst. 45/6, Flst. 3609 und Flst. 1/15 zu beraten. Diese Baulast ist notwendig, da das Baugrundstück ansonsten über keine Zufahrt verfügen würde und somit die Erschließung nicht gesichert wäre. Aus Sicht der Verwaltung wird die Unterzeichnung der Baulastenübernahmeerklärungen befürwortet, da hier ansonsten keine bauliche Entwicklung möglich wäre. Ebenfalls wird die Zufahrt über diese Gemeindegrundstücke zu den bestehenden Häusern Mühlhauser Straße 15 und 19/1 bereits seit längerer Zeit geduldet.

Von Seiten des Gremiums wird ebenfalls die Erteilung des Einvernehmens und die Unterzeichnung notwendiger Baulasten befürwortet. Ohne weitere Diskussion wird daher, sowohl der Erteilung des Einvernehmens, als der Unterzeichnung der notwendigen Baulasten, einstimmig zugestimmt.

8.3 Errichtung auf einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Flst. 929 und Flst. 930

Auf den Außenbereichsgrundstücken Flst. 929 und 930 wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle beantragt. Da jedoch bei einer bereits erfolgten Bauvoranfrage nicht die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen werden konnte, wurde die Bauvoranfrage damals von der Baurechtsbehörde nicht genehmigt.

Hinsichtlich des nun eingereichten Antrages ist die Verwaltung der Ansicht, dass sich seit der Bauvoranfrage keine grundlegenden Änderungen bei den vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen ergeben haben. Eine landwirtschaftliche Privilegierung würde somit erneut nicht vorliegen. Da das Bauvorhaben ohne Privilegierung keine Aussicht auf Genehmigung hat, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Im Gremium wird die Ansicht der Verwaltung geteilt.

In der Folge wird dem Baugesuch bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung das Einvernehmen versagt.

TOP 9: Verschiedenes

  • Ein Gemeinderat bemängelt, dass es in der Kupfergasse durch zu große Fahrzeuge in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren zu Beschädigungen von Privateigentum gekommen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass man diese Angelegenheit zur Klärung beim Straßenverkehrsamt als Punkt für eine Verkehrsschau anmelden könne.
  • Eine Gemeinderätin ergänzt, dass man sich nochmals über Tempo 20 und Warnschilder bezüglich kreuzender Kinder im Bereich der Schillerstraße Gedanken machen solle. Auch hier hält der Vorsitzende eine Verkehrsschau für sinnvoll.
  • Von einem Gremiumsmitglied wird bemängelt, dass der Boßlerparkplatz durch LKW-Fahrer des öftern stark vermüllt werde. Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium darauf, dass diese Thematik generell einmal in einer der kommenden Sitzungen aufgegriffen werden soll.
  • Ein Gemeinderat meldet zwei schadhafte Stellen im Walter-Frieß-Weg.
  • Ein Gemeinderat wurde hinsichtlich der Aufstellung eines „Bücherschrankes“ angesprochen. Schnell ist sich das Gremium einig, dass man mit der Bücherei im Martinshaus und der Bücherei in der Grundschule bereits gut aufgestellt sei. Bezüglich eines Bücherschrankes wird daher kein Bedarf gesehen.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

Orte

Drackenstein
Gruibingen
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Mühlhausen im Täle
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