Von der Bürgerfragemöglichkeit wurde dieses Mal kein Gebrauch gemacht.
Die zuständigen Gremien aller 41 kommunalen Gesellschafter der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH (im Folgenden: Donaubergland GmbH) haben im Jahr 2017 die Donaubergland GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Betrauungsakt) für den höchst zulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren bis zum 31.08.2026 beauftragt. Eine solche öffentliche Beauftragung kann nicht einfach verlängert werden, sondern muss nun erneut beschlossen werden. Sie kann für weitere zehn Jahre erfolgen (bis zum 31.08.2037).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die öffentliche Betrauung der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Betrauungsakt) für weitere zehn Jahre.
Die Gemeinde Denkingen steht vor einer zentralen bildungspolitischen und infrastrukturellen Weichenstellung. Der bundesweit eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 (§ 24 Abs. 4 SGB VIII) verpflichtet alle Schulträger, entsprechende Angebote bereitzustellen. Für Denkingen bedeutet dies nicht nur die notwendige Reaktion auf gesetzliche Vorgaben, sondern zugleich die Chance, die Bildungslandschaft zukunftsfähig, familienfreundlich und kindgerecht zu gestalten.
Der Vorsitzende stellte dem Gremium und den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern ausführlich die Ergebnisse der Bedarfsabfrage vor. Von insgesamt 327 angeschriebenen Eltern mit einem Kind zwischen 0 und 9 Jahren, nahmen annähernd 50 % an der Bedarfsabfrage der Verwaltung teil, sodass ausführliche und relevante Ergebnisse zum Bedarf einer Ganztagsgrundschule erhoben werden konnten. Neben den Betreuungsbedarfen, den Betreuungszeiten und Interessen der Kinder besteht insbesondere der Wunsch nach einem warmen Mittagessen und ob und inwieweit die Eltern berufstätig sind.
Die Gemeinde Denkingen steht mit Blick auf den ab September 2026/2027 beginnenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor einer grundlegenden Entscheidung für die zukünftige Entwicklung der Grundschule. Das Ziel ist die Ausrichtung einer bedarfsgerechten Ganztagsversorgung unter Einbeziehung der Ergebnisse zur Bedarfsabfrage (vgl. Vorlage 2026/015), die Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und einer tragfähigen Finanzierung mit dem bestmöglichen Einsatz von Fördermitteln. Die Grundschule wird derzeit als Halbtagsgrundschule mit kommunaler, flexibler Betreuung geführt. Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Raumprogramme sowie der bestehenden baulichen Situation ist eine grundlegende strategische Entscheidung erforderlich. Die Entscheidung zur Organisationsform des Ganztags ist nicht ausschließlich eine bauliche und finanzielle Frage, sondern erfordert auch schulorganisatorische Schritte. Hierzu zählen insbesondere die Befassung und Beschlussfassung in der Schulkonferenz sowie die Information und Einbindung der Elternschaft. Zudem ist die Abstimmung mit der Schulaufsicht (Regierungspräsidium) erforderlich, da die Einführung bzw. Umstellung des Ganztags in der Regel an formale Voraussetzungen und Fristen gebunden ist.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Bedarfsabfrage und den Ergebnissen der Workshops, der Informationsveranstaltungen und der durchgeführten Elternbeteiligung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss: Die Gemeinde Denkingen verfolgt als strategisches Zielbild die Einführung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform (Variante B).
Der Vorsitzende bedankte sich bei der Leitung und der Belegschaft der Grundschule, den Elternbeiräten, den Eltern, die diesen Prozess konstruktiv und ergebnisorientiert begleitet haben und dem Gremium für die bisherige Arbeit.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden Dynamik in Sachen Beteiligung der Umlandgemeinden, insbesondere aufgrund der jüngsten Anpassung der VwV Schulbauförderung, wurde der TOP vom Vorsitzenden vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt, da die Stadt Spaichingen den Entwurf für die Vereinbarung nochmals dezidiert prüfen wird.
Auf dem Grundstück Im Dörfle 18, 78588 Denkingen, beantragt der Bauherr den Umbau mit Nutzungsänderung einer ehemaligen Lagerhalle in eine Spielhalle.Aufgrund ordnungsrechtlicher Bedenken des Bauamtes konnte das erstmalige Baugesuch nicht wie beantragt genehmigt werden. Durch den Aufstellungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Sulzen IV wurden inzwischen die örtlichen Bauvorschriften dahingehend hinreichend konkretisiert, sodass das Bauvorhaben nunmehr genehmigungsfähig ist und die bauordnungsrechtlichen, glückspielrechtlichen und sonstigen ordnungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es sollen 12 Automaten aufgestellt werden. Die Betriebszeiten liegen zwischen 06.00 – 22.00 Uhr.Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Sulzen IV.Es wurden keine Abweichungen oder Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat erklärte sein Einvernehmen zum Umbau mit Nutzungsänderung einer ehemaligen Lagerhalle in eine Spielhalle.