Über das Friedhofsgelände wird vermehrt mit Fahrrädern gefahren. Um die Wahrung der Totenruhe einzuhalten, wird darum gebeten, durch Hinweisschilder darauf aufmerksam zu machen, dass das Fahrradfahren auf dem Friedhof nicht erlaubt ist.
Da die Polizeiverordnung ein Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung ist, wird darauf verwiesen.
Herr Oberforstrat Sprich und Herr Reger vom Kreisforstamt sind zur Berichterstattung eingeladen.
Das Jahr 2024 war in vielerlei Hinsicht herausfordernd, insbesondere durch die extremen Witterungsbedingungen, die auch unseren Wald stark beeinflusst haben. Die Auswirkungen waren deutlich spürbar: Der Borkenkäfer, heftige Stürme und die schwankenden Temperaturen haben die Bäume anfälliger gemacht. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass wir in den kommenden Jahren mit einem Rückgang der Fichtenwälder rechnen müssen.
Zusätzlich haben Pilzsterben, Sturmschäden und Käferplagen dazu geführt, dass im Gemeindewald überdurchschnittlich viele Bäume geschlagen werden mussten. Insgesamt konnten durch die zufällige Fällung von 1.700 Bäumen erhebliche Überschüsse im Holzverkauf erzielt werden.
Herr Sprich stellt den Forstbetriebsplan vor. Dieser sieht für das Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von 105.400 € (Zuweisungen Land/Bund, Erträge) und Aufwendungen in Höhe von 101.000 € (Personalkosten, Unterhaltung/Bewirtschaftung der Grundstücke, Steuern/Versicherungen, Erstattungen an Gemeinden) vor. Somit entsteht ein Überschuss in Höhe von 4.400 €.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt dem Betriebs- und Wirtschaftsplan 2025 für den Kommunalwald Denkingen zu.
Im Zuge der kombinierten Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses sowie des Technischen Ausschusses wurden insbesondere die für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Investitionen vorberaten. Das Ergebnis der Vorberatung liegt dem gesamten Gemeinderat als Anlage vor. Die vorberatenen Kürzungen sind zum Teil noch in der vorliegenden Investitionsliste enthalten, da deren Erstellung durch die Kämmerei sich zeitlich überschnitten hat.
Zum Stand des Beginns der Vorberatung weist der Ergebnishaushalt einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 465.000 € aus. Abzüglich der für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredittilgungen in Höhe von rund 90.000 €, könnte die Gemeinde aus eigener Kraft ca. 375.000 € an Investitionen tätigen. Die Investitionen, die diesen Betrag übersteigen und welche im Wesentlichen auf die Erweiterung der Villa Sonnenschein zurückzuführen sind, wären mit Krediten zu finanzieren.
1. Ergebnishaushalt
Die Gemeinde Denkingen muss im Jahr 2025 gemäß Hochrechnungen Abschreibungen in Höhe von 873.700 € erwirtschaften. Dem gegenüber stehen Auflösungen durch erhaltene Beiträge und Investitionszuschüsse in Höhe von 312.700 €.
Im Ergebnishaushalt wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 95.900 € erwirtschaftet, was auf den Rückgang der Gewerbesteuer zurückzuführen ist. Der Stand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird zum 01.01.2025 ca. 5.345 T€ betragen. Nach Verrechnung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2025 beträgt der Stand der Rücklage zum 31.12.2025 voraussichtlich 5.249 T€.
Weiter werden die im Haushaltsplan 2025 besonderen Erträge und Aufwendungen durchgesprochen.
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der knappen Haushaltsmittel die Förderung der Balkonkraftwerke aus den Aufwendungen für 2025 zu streichen. Über die Erneuerung der Sanitäranlagen in der Kinderburg wird nach einem Vororttermin des Technischen Ausschusses entschieden.
Frau Weißer geht weiter auf die Erträge im Ergebnishaushalt ein. Die Grundsteuer B beläuft sich auf 333.300 € und die Gewerbesteuer zum aktuellen Stand auf 2.284.700 €.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer beträgt 1.965.900 € und an der Umsatzsteuer 239.000 €. Die
Die Schlüsselzuweisungen vom Land/die Investitionspauschale werden aller Voraussicht nach 1.144.900 € betragen.
Im Ergebnishaushalt sind unter anderem die Personalausgaben in Höhe von 1.957.500 € als Aufwendungen deklariert. Der Planansatz 2025 liegt mit 72 T€ unter dem Planansatz des Vorjahres.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.195.400 € setzen sich unter anderem durch nachfolgend genannte Aufwendungen zusammen. Auf die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen entfallen 163.400 €. Durch die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens wie Straßen, Plätze, Abwasserkanäle ergibt sich ein Aufwand von 154.500 €. Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen schlägt mit 298.200 € zu Buche. Für die Fahrzeugunterhaltung werden Aufwendungen in Höhe von 43.500 € erwartet. Bilanzielle Abschreibungen sind in Höhe von 873.700 € geplant.
Unter die Transferaufwendungen in Höhe von 3.367.300 € entfallen 1.135.000 € auf die FAG-Umlage und 1.695.200 € auf die Kreisumlage. Bei der Kreisumlage wurde ein Umlagesatz von 34,8 % einkalkuliert. Der Umlagesatz bei der FAG-Umlage beträgt 23,3 %. Auf die Gewerbesteuerumlage entfallen 235.200 €. Der Gewerbesteuerumlagesatz beträgt im Jahr 2025 voraussichtlich 35 %. Die Transferaufwendungen beinhalten zudem die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft.
Die Erstattung an den Träger des kirchlichen Kindergartens St. Paul ist mit 355.600 € veranschlagt. Außerdem befinden sich hier die Planansätze für die Geschäftsaufwendungen (46.600 €), der Aufwand für ehrenamtlich Tätige (26.600 €) und den sonstigen Aufwendungen, Steuern und Versicherungen (60.600 €).
2. Finanzhaushalt
Die Gemeinde Denkingen wird im Jahr 2025 aus dem Ergebnishaushalt einen Zahlungsmittelüberschuss von 465.100 € haben. Der Finanzbedarf im investiven Bereich liegt im kommenden Jahr bei 1.342.100 €. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 900.000 € vorgesehen. Für die Tilgung von Krediten fallen Ausgaben von 90.300 € an.
Die veranschlagte Veränderung des Finanzierungsmittelbedarfs beträgt 67.300 €.
Die für 2025 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen werden anhand einer Investitionsliste mit dem Gremium beraten. Zudem geht der Gemeinderat die einzelnen Bereiche der Prioritätenliste durch.
Für den Erweiterungsbau an die Villa Sonnenschein werden für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 jeweils 400.000 € einkalkuliert. Für die Hochbaumaßnahme soll ein Ausgleichsstopantrag gestellt werden.
Unter dem Punkt Erwerb von Grundstücken wird der Kauf des Gebäudes in Kirchhofen von der Investitionsliste gestrichen. Der Kauf des Nachbarhauses für das Gasthaus Sternen wird durch einen Beschluss mehrheitlich abgelehnt:
Beschluss (mehrheitlich abgelehnt):
Für den Erwerb des Gasthauses Sternen bzw. des Nebengebäudes von Familie Thieringer, Hauptstr. 56, werden Haushaltsmittel von 214.000 € eingestellt.
Die Freiwillige Feuerwehr erhält ein Jahresbudget von 36.000 €, welches selbst einzuteilen ist. Dabei ist die Bedingung, dass der Funk und die Strahlrohre beschafft werden. Der Kauf eines Feuerwehrzeltes wurde im Vorfeld im beratenden Ausschuss aus dem Haushalt gestrichen.
Die Digitalisierung der Telefonanlage von analog auf digital soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Die Umstellung des Ratsinformationssystems wird in das übernächste Jahr 2026 verschoben.
Anstatt des geplanten Webexboard wird ein günstigeres Videokonferenzgerät beschafft.
Die Sanierung von In Lachen 3 wird erst im Zuge einer Komplettsanierung umgesetzt.
Für die Ersatzbeschaffung des Kleinkindspielplatzes und die Anschaffung weiterer Spielgeräte werden in den Haushalt 11.400 € eingestellt.
Aufgrund unklarer Beschlusslage im Gremium werden nachfolgende Investitionen durch Beschlüsse gefasst:
Beschluss (mehrheitlich):
Für die Beschaffung einer Siebschaufel werden 10.000 Euro eingestellt.
Beschluss (einstimmig):
Die Beschaffung eines Staplers für den Bauhof werden 10.000 € in den Haushalt eingestellt.
3. Liquidität
Die Konten der Gemeinde Denkingen weisen am 01.01.25 voraussichtlich einen liquiden Bestand von 274.519 € auf (inkl. Deka-Fond 337.716 €). Dem gegenüber steht ein Finanzierungsdefizit von 67.300 €. Zum 31.12.2025 verbleiben liquide Mittel in 207.219 €. Gemäß §22 Abs. 2 GemHVO soll sich die Mindestliquidität auf 2 vom Hundert der Auszahlungen aus laufender Tätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre belaufen (136 T€).
4. Schulden
Im Haushalt 2025 ist eine Kreditaufnahme von 900.000 € vorgesehen. Die Tilgung von Krediten beläuft sich im Jahr 2025 auf 90.300 €. Zum Jahresende beträgt der Schuldenstand 1.442.660 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 477 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für 2025 zur Kenntnisnahme.
Bereits im Haushaltsplan 2024 hat der Gemeinderat Mittel zur energetischen Sanierung des Rathauses eingestellt. Vor diesem Hintergrund ist die Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH beauftragt worden, für das Rathaus einen Gebäudecheck zu erstellen.
Dieser liegt dem Gemeinderat als Anlage vor. Der Energiemanager der N!-Region, Herrn Michael Esslinger, kann krankheitsbedingt keinen Bericht erstatten.
Da die Gemeinde noch bis mindestens 30.04.2026 Mittel aus dem Stadtsanierungsprogramm des Landes abrufen kann, soll dieses Projekt weiterhin vorangetrieben werden, auch mit der Maßgabe, durch die Dämmung mit regionaler Schafwolle ein Leuchtturmprojekt schaffen zu wollen.
Das Angebot des Architekturbüros Tobias Nischt wird dem Gemeinderat vorgestellt, welches grundsätzlich in zwei Bearbeitungsstufen untergliedert wurde.
Zum einen wäre dies in Titel 1 die Machbarkeitsanalyse der energetischen Sanierung von Bauteilen aus denkmalpflegerischer Sicht, hierin ist die Kommunikation und Abstimmung, sowie Planerstellung mit dem Bau- und Denkmalamt beinhaltet, sowie die Unterstützung beim angedachten Sanierungsfahrplan sowie einer entsprechenden Auswertung und Kostenaufstellung.
Titel 2 deckt die besprochene Planung von möglichen räumlichen Änderungen und Entwurfsvorschlägen ab.
Das Rathausgebäude steht unter Denkmalschutz. Die Fenster und Türen sowie der Glasanbau mit Zweifachverglasung stellen laut den Tests eine erhebliche Wärmebrücke dar. Ebenso ist die Haupteingangstüre undicht. Die Heizungsanlage wurde im Nahwärmenetz angeschlossen. Der Anschluss einer PV-Anlage ist fraglich aufgrund des Denkmalschutzes.
Dahingehend wird das Planungsbüro Nischt beauftragt, die geplanten Änderungen mit dem Denkmalamt abstimmen, um im Anschluss einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat nimmt den Gebäude-Check zur Kenntnis.
2. Zur weiteren Planung des Projekts wird die Verwaltung ermächtigt, das Angebot GD01-2024 des Architekturbüros Tobias Nischt in Höhe von 24.314,83 €(brutto) –vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes – anzunehmen.
3. Hierfür werden die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2025 eingestellt.
Die Verwaltung hat Kostenvoranschläge über die Teilsanierung des Mühlebergwegs sowie des Gänsäcker eingeholt, da es hierfür noch ein aktuelles Förderprogramm des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (kurz „MLR“) gibt.
Ziel ist die zeitgemäße Sanierung und der Ausbau landwirtschaftlicher Wege, die auch als Freizeiteinrichtung für Naherholungssuchende dienen sollen.
Die Kosten für die Sanierung waren bereits im Haushaltsplan 2024.
Am 19.06.2024 sowie am 09.10.2024 konnte Herr Biselli jeweils einen Förderbescheid von Herrn Minister Hauk MdL in Empfang nehmen, was angesichts knapper Haushaltsmittel – auch des Landes – besonders ist.
Die Kostenschätzungen (siehe Anlage) belaufen sich auf:
1. Mühlebergweg: 295.000,00 €
2. Gänsäcker: 223.000,00 €
Gesamtkosten: 518.000,00 €
Dem gegenüber stehen bewilligte Zuwendungen in Höhe von:
1. Mühlebergweg: 95.394,96 €
2. Gänsäcker: 72.168,07 €
Zuwendungen: 167.563,03 €
Abzüglich der Zuwendungen müsste die Gemeinde also mit Eigenmitteln in Höhe von 350.436,97 € kalkulieren.
Die Mittel aus den Zuwendungsbescheiden werden vom Land bis längstens 31.12.2026 bereitgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro wird es sich aus Kostengründen anbieten, die beiden Maßnahmen gebündelt in 2024 auszuschreiben und im Frühjahr 2025 auszuführen.
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat beschließt die Bündelausschreibung über die Teilsanierung des Mühlebergwegs sowie des Gänsäcker entsprechend den Kostenvoranschlägen des Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüros vom 20.03.2024.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen im Herbst 2024 ausschreiben und im Frühjahr 2025 ausführen zu lassen.
3. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel (abzüglich der bewilligten Zuwendungen) werden hierfür im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt.
Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2005 dem Erlass der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Denkingen (nachfolgend kurz: „Polizeiverordnung“) gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern zugestimmt.
Die Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten wieder außer Kraft. Die aktuelle Polizeiverordnung der Gemeinde Denkingen wurde am 26.07.2005 im Gemeinderat beschlossen.
Durch eine Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg mit der Folge einer geänderten Ermächtigungsgrundlage zum Erlass dieser Polizeiverordnung sowie durch verschiedene Rechtsprechungen ist eine Änderung bzw. Neufassung dieser Verordnung erforderlich geworden.
Nachfolgend werden die Änderungen erläutert:
Präambel: Änderung der Ermächtigungsgrundlage
§ 1 Abs. 2 Die entsprechende Bestimmung § 42 Abs. 4a StVO existiert nicht mehr
§ 4 Abs. 1 Der Lärm, der von Kinderspielplätzen (bis 14 J.) ausgeht, ist gem. § 22 BImSchG keine „schädliche Umwelteinwirkung“.
Anpassung der Ruhezeiten möglich.
§ 5 Abs. 1 und 2 Neuaufnahme einer zeitlichen Einschränkung für Haus- und Gartenarbeiten
§ 6 Abs. 1 und 2 Neuaufnahme Störungen durch Fahrzeuge
§ 8 Ergänzung eines Verbots für das Abstellen von Müll oder sonstigem Unrat
§ 10 Ergänzung eines Verbots für das Verursachen von Müll sowie die Entnahme von größeren Mengen Wasser in öffentlichen Brunnen
§ 14 Neuaufnahme eines Fütterungsverbots von Tauben, Wasservögel und Wild
§ 15 Ergänzung des Verbots von Ausgießen von übelriechenden Gegenständen oder Stoffen
§ 17 Abs. 1 Nr. 4 Diese Regelung wurde vom VGH Baden-Württemberg für unwirksam erklärt.
§ 18 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Anpassung entsprechend der aktualisierten Mustersatzung
Nr. 9 und Nr. 10 des Gemeindetags Baden-Württemberg
§ 18 Abs. 2 Neuaufnahme bzw. Anpassung der Altersangabe. Rechtlich ist ein Kind bis 14 Jahre alt.
Entsprechend wurde der Ordnungswidrigkeiten-Katalog in § 21 geändert sowie Absatz 3 neu aufgenommen.
Die genaue Erörterung des § 5 (1) (Haus- und Gartenarbeiten) im Gremium hat zur Folge, dass die Ruhezeiten der Haus- und Gartenarbeiten nicht von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sondern von 22. 00 Uhr bis 6.00 Uhr eingehalten werden müssen.
Beschluss (einstimmig):
Nach Änderung der Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Paragrafen 5 (1) (Haus- und Gartenarbeiten) wird der Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Denkingen zugestimmt.
Nachdem in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.09.2024 aufgrund von Stimmengleichheit für die eingegangenen Angebote kein Beschluss gefasst werden konnte, erhielt die Verwaltung vom Gemeinderat den Auftrag nochmals drei Angebote einzuholen.
Die beiden Firmen, die bereits ein Angebot abgegeben hatten (Firma Erwin Schuler Getränkehandel sowie Conny´s Getränkeinsel (Spaichingen)) und darüber hinaus die Firma Tillinger KG, Gosheim, wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Firma Tillinger lehnte aufgrund fehlender Kapazitäten die Abgabe eines Angebots ab.
Weiter beschloss der Gemeinderat im September mehrheitlich, aufgrund von aus seiner Mitte gestellten Anträgen, dass die Bedingungen zur Belieferung der Mehrzweckhalle weiter konkretisiert werden sollen. Hinzugekommen ist, dass der Vertrag beinhaltet, dass ausschließlich Getränkemarken der Hirsch-Brauerei Honer, Wurmlingen, angeboten werden (z. B. Libella, Kitz etc.) und die Lieferung und Abholung im Foyer der Mehrzweckhalle erfolgen muss.
Zum Ende der Bewerbungsfrist sind zwei aktualisierte Angebote von oben genannten Getränkelieferanten eingegangen.
Zur Vergleichbarkeit der beiden eingegangenen Angebote werden exemplarisch Preise von Hirsch Helles, Donauradler, Hirsch Pils, Libella Orange, Coca-Cola und Stingel Apfelschorle verglichen. Eine Leistungsübersicht soll ebenfalls als Entscheidungsgrundlage dienen.
Eine Anfrage aus dem Gremium wirft die Frage auf, ob ein Getränkelieferungsvertrag überhaupt zwingend abgeschlossen werden muss. Viele umliegende Gemeinden verzichten auf solch einen Vertrag.
Beschluss (einstimmig):
1. Der Getränkelieferungsvertrag für die Mehrzweckhalle wird nicht an einen Getränkehändler vergeben.
2. Der Veranstalter kann seinen Getränkelieferanten frei wählen.
3. Die Hallenordnung der Mehrzweckhalle ist seitens der Verwaltung dahingehend zu prüfen.
Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan für eine Dachgaube
In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde bereits über den Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Klippenstraße 8 beraten. Der Bauherr beabsichtigte, das Dachgeschoss mit dem Bau einer Gaube auszubauen. Mit dem eingereichten Bauantrag wurden damals keine Befreiungen oder Ausnahmen beantragt. Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.
Der Bauherr beantragt nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, um die Gaube bis zum Firstbereich ausführen zu können, da der Aufbau der Gaube aufgrund der vorhandenen geringen Höhe nur mit Anbindung im Firstbereich möglich ist.
Es wird daher eine Befreiung von der Vorschrift, dass Dachaufbauten bis 0,8 m unter dem First erlaubt sind, beantragt.
In einem vergleichbaren Fall (Dammstraße 5) wurde bereits eine geringfügige Abweichung von den Festsetzungen genehmigt. Im vorliegenden Fall wurde jedoch eine stärkere Abweichung angefragt.
Beschluss (mehrheitlich):
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Befreiung zur Abweichung vom Bebauungsplan „Zuben“ zum eingereichten Baugesuch Klippenstraße 8.
Bekanntgaben:
1. Die Sitzung im Januar muss aufgrund des Ausgleichsstockantrags, welcher für die Erweiterung der Villa Sonnenschein gestellt werden muss, um eine Woche auf den 16.01.2025 vorverlegt werden.
2. Darüber hinaus gibt der Vorsitzende bekannt, dass Forstrevierleiter Reger eine neue Stelle beim Landkreis RW übertragen bekommt und den Landkreis und damit das Forstrevier Spaichingen-Denkingen Mitte Februar verlassen wird. Die Gemeinde wünscht Herrn Reger hierfür alles Gute. Auch vonseiten der Jäger wird ein Dank ausgesprochen.