Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024

Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet Herr Spottek die langjährige Gemeindekämmerin Frau Hoeß, die heute zum letzten Mal vor dem Eintritt in...

Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet Herr Spottek die langjährige Gemeindekämmerin Frau Hoeß, die heute zum letzten Mal vor dem Eintritt in den Ruhestand an einer Gemeinderatssitzung teilnimmt.

Verpflichtung von Gemeinderäten

Gemäß § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die neu

gewählten Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Da Frau Socha sowie Herr Bommer bei der konstituierenden Sitzung am 12.07.24 nicht anwesend sein konnten, werden die beiden Gemeinderäte in der heutigen Sitzung von Herrn Bürgermeister Spottek per Handschlag verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift bestätigt.

Protokolle der beiden Sitzungen vom 12.07.2024

Das Protokoll vom 12.07. konnte den Mitgliedern des Gemeinderats nicht mehr rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet werden. Es wird deshalb in der kommenden Sitzung zur Unterzeichnung vorgelegt.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der letzten Sitzung am 12.07.2024 wurden nichtöffentlich keine Beschlüsse gefasst.

Fragestunde der Zuhörer zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Punkten

Eine Bürgerin stellt eine Frage zum innerörtlichen Konzept der Gemeinde hinsichtlich der baulichen Entwicklung. Bürgermeister Spottek antwortet, es gäbe hier kein explizit bauliches Konzept, aber ein Gemeindeentwicklungskonzept, welches 2025 fortgeschrieben wird.

Zudem gibt es die Vorgaben des Landessanierungsprogramms. Innerörtliche Baulücken könnten wahlweise nach den Vorgaben des § 34 BauGB oder über einen Bebauungsplan geschlossen werden.

Ein anderer Bürger möchte der Gemeinde sein Lob aussprechen, dass seine Anregung zur Instandsetzung des Barfußpfades binnen weniger Tagen erledigt wurde.

Eine Zuhörerin meldet, dass einige Wiesen nicht ordentlich gemäht wurden. Herr Spottek verweist darauf, dies sei grundsätzlich Privatsache. Der Bauhof soll aber informiert werden, falls einige öffentliche Randflächen hiervon betroffen sind.

Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich nach der Grundsteuerreform. Herr Spottek teilt mit, dass kürzlich im Mitteilungsblatt ein Artikel hierzu erschienen sei. Das Thema wird aber voraussichtlich im November im Gemeinderat behandelt.

Bei der letzten Frage erkundigt sich eine Bürgerin nach dem Stand der Baumaßnahme, Mühlhausener Straße 7. Herr Spottek informiert, dass die Gebäude wohl im Spätjahr bezugsfähig werden, über die aktuelle Verkaufssituation kann er aber keine Auskunft geben.

Beratung und Beschlussfassung über
a) die Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Ausbau der Windenergie gem. § 21 GemO
b) den Termin des Bürgerentscheids

Auf die sehr ausführliche Darstellung der rechtlichen Aspekte, welche die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens begründen, wird aus Platzgründen verzichtet. Die Details hierzu können der Vorlage 124/2024 entnommen werden.

Frau Günther und Herr Kunle stellen für ihre Fraktionen fest, dass die gesetzlichen Hürden zur Durchführung eines Bürgerentscheides genommen wurden.

Anschließend erläutern die Vertrauensleute der Bürgerinitiative, Herr Engmann und Herr Wagner, ihre Gründe, warum sie das Bürgerbegehren für zulässig halten. Ihnen liegt viel daran, so eine weitreichende Entscheidung im Rahmen der direkten Demokratie entscheiden zu lassen, um eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig:

a) Das „Bürgerbegehren für den Ausbau der Windenergie auf der Gemarkung Tiefenbronn“ ist zulässig.

Zur Entscheidung der Bürger wird entsprechend dem Bürgerbegehren folgende Frage gestellt: „Soll auf der Gemarkung Tiefenbronn der Ausbau der Windenergie weiterverfolgt werden, um die Erstellung von Windkraftanlagen zu ermöglichen?

b) Der Bürgerentscheid wird durchgeführt am Sonntag, dem 10.11.2024, durchgeführt.

Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung des Bürgerentscheids beauftragt.

Sanierung Gemmingenhalle Tiefenbronn, Darstellung der Planungsentwicklung mit abschließender Kostenberechnung und möglicher Förderungen.

Zu diesem TOP stehen dem Gremium von Planerseite die Herren Voigt, Bayer und Fränkle für Fragen zur Verfügung.

Herr Tetting stellt der Öffentlichkeit einführend den Sachverhalt und die zeitlichen Abläufe des Themas dar. Auf eine genaue Darstellung wird aufgrund des Umfangs an dieser Stelle verzichtet. Es wird auf die Vorlage 109/2024 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Tiefenbronn verwiesen.

Fest steht, dass aufgrund des immer weiter verschlechternden Zustandes der Gemmingenhalle die Sanierung unumgänglich ist, weshalb die Verwaltung die Sanierung zu den aufgezeigten Aufwendungen mit einem ermittelten Eigenanteil von 3.364.292.83 € empfiehlt.

Herr Kunle sagt, es sei wichtig nun einen Beschluss zu fassen, da man bereits seit geraumer Zeit an diesem Thema arbeite. Auch er sieht die Sanierung als zwingend erforderlich an. Klar sei aber auch, man müsse die Kosten im Haushalt unterbringen.

Herr Bommer ist froh, dass man die Kosten in Richtung der 3 Mio. Euro drücken konnte. Ihm ist wichtig nicht an der Funktionalität der Halle abgespeckt zu haben. Er bittet darum, schnell einen Bauzeitenplan zu erarbeiten, aus dem sich auch die Zahlungsziele ergeben.

Frau Günther erkundigt sich nach den Kosten der Kegelbahn, worauf ihr von Planerseite erläutert wird, dass die Technik hier mit ca. 25.000,- € zu Buche schlägt.

Herr Jost spricht einen Sicherheitspuffer für unvorhergesehene Ausgabenposten an. Dieser wird von den Planern mit 3 % der Gesamtsumme beziffert.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die aufgezeigte Planung zur Sanierung der Gemmingenhalle und stimmt der baulichen Umsetzung der Sanierung unter der aufgezeigten Kostendarstellung zu.

Orientierungsbohrung zur Geothermie als Heizungsanlage in der Gemmingenhalle

Im Rahmen der Planungen zur Sanierung der Gemmingenhalle wurde beschlossen, dass die Heizungsanlage mittels einer Geothermieanlage betrieben werden soll.

Für die ordentliche Bemessung der Anlagentechnik und für die spätere Genehmigung ist eine Bohrung zur Bemessung der Sondenleistung erforderlich. Für diese Testbohrung wurden Angebote eingeholt.

Die Sondenbohrung kann sogleich auch für die später zu erstellende Anlagentechnik verwendet werden.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Beauftragung der TRT Bohrung an die Firma Burghardt aus Neuweiler mit einer Auftragssumme von Brutto 25.305,35 €

"Gewerbegebiet Ost Erweiterung" im Ortsteil Tiefenbronn
Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. III BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung im Ortsteil Tiefenbronn“ nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg

In der Gemeinderatsitzung am 17.05.2024 fand die Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. II BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. II BauGB statt. In dieser Sitzung wurde der Beschluss gefasst, dass im Plangebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ kein Wohnen möglich sein soll.

Dies führte dazu, dass in der Gemeinderatsitzung am 07.06.2024 ein entsprechend überarbeiteter Entwurf gebilligt wurde und gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden musste.

Die erneute Veröffentlichung der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 21.06.2024 bis 05.07.2024 statt. Am 20.06.2024 wurde die erneute Veröffentlichung bekannt gemacht. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 14.06.2024 bis 05.07.2024 statt.

In der heutigen Sitzung soll die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangen sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ gebilligt und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst werden.

Frau Kies vom Planungsbüro Schöffler steht für Fragen zur Verfügung.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind ausführlich in der Vorlage 77/2024 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Tiefenbronn dargestellt.

Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander durch den Gemeinderat kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Nach dem Sachvortrag meldet sich Herr Kunle zum Thema Wohnen im Gewerbegebiet zu Wort. Hierzu gebe es sowohl bei Behörden wie auch im Gremium offensichtlich konträre Ansichten. Wichtig sei aber, dass die Person, die hierzu eine Eingabe gemacht hat, auch nach den jetzigen rechtlichen Vorgaben nicht im Gewerbegebiet wohnungsberechtigt wäre.

Frau Steiner ist anderer Meinung und spricht sich für Wohnen im Gewerbegebiet aus. Dies ist hier schon lang gelebte Praxis; sie nennt auch positive Beispiele hierfür.

Frau Socha findet es unglücklich gelöst, dass die Diskussion um die Möglichkeit im Gewerbegebiet erst so spät kam, so konnten die Interessenten sich nicht entsprechend drauf einstellen. Grundsätzlich gebe es aber für Pro und Contra valide Argumente.

Frau Günther äußert, man müsse den heutigen Beschlussanträgen so zustimmen; zumindest diejenigen Gemeinderäte, die auch beim letzten Mal dafür waren.

Frau Kirsch möchte sich rückversichern, welche Art von Wohnung denn generell überhaupt in Gewerbegebieten zulässig sei. Frau Kies antwortet, grundsätzlich seien nur betriebsbezogene Wohnungen zulässig und diese auch nur dann, wenn sie gegenüber dem Gewerbe untergeordnet seien.

Frau Steiner hakt hierzu ein, solche Wohnungen hätten für Betriebs- und Aufsichtspersonal durchaus Relevanz.

Herr Schmid und Herr Jost stimmen darin überein, dass dieses Thema in der Vergangenheit bereits ausgiebig diskutiert und auch beschlossen wurde.

Herr Schmid hält es für schlechten Stil eigene Beschlüsse immer wieder zu hinterfragen.

Frau Stähle findet eine Möglichkeit mit Erbbaurecht im Gewerbegebiet nicht schlecht und meint, man sollte es in Erwägung ziehen, da die Gemeinde so mehr Kontrolle über die Geschehnisse des Grundstücks behält.

Sie erklärt heute in allen Punkten mit Nein stimmen zu wollen, da sie generell gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes sei.

1. Der Gemeinderat beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, die im Zuge der Beteiligung vorgetragen wurden, zur Kenntnis genommen.

Der Stellungnahme mit Schreiben vom 24.06.2024 wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nicht entsprochen.

2. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen:

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ im Ortsteil Tiefenbronn mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22.07.2024 wird gebilligt.

3. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen: Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost Erweiterung“ im Ortsteil Tiefenbronn in der Fassung vom 22.07.2024 mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

Vorstellung eines Bauvorhabens in der Schwarzwaldstr. 6 im Ortsteil Tiefenbronn
Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Die Sindelfinger Baugenossenschaft hat das Grundstück Schwarzwaldstr. 6 im Ortsteil Tiefenbronn erworben. Das bisherige Gebäude wurde bereits abgerissen.

Am 13.06.2024 fand im Rathaus ein Gespräch mit Herrn Singer, Vorstand der Sindelfinger Baugenossenschaft sowie Herrn Semet, dem Vertreter der Firma Timber One AG statt.

Auf dem Flst. 1624 mit der Größe 1.786 m² soll eine Bebauung in Holzmodulbauweise auf Bodenplatte stattfinden. Der noch vom vorherigen Gebäude bestehende Gewölbekeller soll, sofern möglich, erhalten bleiben. Dies wird durch einen Statiker festgestellt.

Nach Angaben des Bauträgers läge die Bauzeit zur Fertigstellung des Hausmodulbaues bei 2 - 3 Monaten.

Zum vorher bestandenen Baukörper soll eine veränderte Bauweise vorgenommen werden. Daher kann die Baumaßnahme nicht nach § 34 BauGB umgesetzt werden.

Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB erstellt werden. Hierzu würde gem. § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag mit Kostenübernahmeerklärung zwischen der Sindelfinger Baugenossenschaft als Bauträger und der Gemeinde Tiefenbronn geschlossen.

Ziel der heutigen Vorstellung ist es, die grundsätzliche Bereitschaft des Gemeinderates auszuloten, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Spottek äußert, es werde dringend Wohnraum gebraucht, daher sei es geboten, Möglichkeiten zur Nachverdichtung zu prüfen.

Herr Kunle ist überrascht über die detaillierte Präsentation, nachdem es in der Vorlage lediglich darum ging abzuklären, ob man generell zu einem Bebauungsplan bereit sei.

Hierzu müsse man u. a. auch abgrenzen, warum man von der bisher möglichen Bebauung nach § 34 BauGB abweichen solle bzw. welche Kriterien dies seien.

Vorteil eines Bebauungsplans sei wiederum ganz klar, dass der Gemeinderat mehr Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten habe.

Zu bedenken sei auch, dass sich der Gemeinderat im Mai 2021 bereits gegen eine intensive Bebauung des Grundstücks ausgesprochen habe. Lediglich Wirtschaftlichkeitsgründe seien kein Argument, von der damals gezogenen Linie abzuweichen.

Herr Spottek entgegnet, die Wohnsituation habe sich verschärft in den letzten Jahren. Man müsse Maß und Ziel halten, aber man solle über einen Bebauungsplan nachdenken. Die heutigen Pläne seien im Gegensatz zu den Plänen vom Mai 2021 weniger dicht und massiv bebaut sodass man nun diese neue Bebauung bewerten müsse.

Herr Dr. Leicht spricht sich für einen Bebauungsplan aus. Er hält die vorgestellte Bebauung für verträglich und auch nachhaltig.

Herr Gall hat eine Frage zur Höhe des alten Gebäudes, da das neue Gebäude ca. 9 m hoch werden soll. Zudem stellt sich ihm die Frage, wie hoch die umliegenden Gebäude sind, und ob sich dann die neuen Gebäude in die Umgebung eingliedern.

Herr Tetting beantwortet ihm die Frage, dass die umliegenden eine Höhe zwischen 6,5 - 12,5 m haben. Herr Gall gibt zu bedenken, ob eine erforderliche Aufständerung durch die PV-Pflicht die Gebäude nochmals höher wirken lassen würde.

Herr Tetting sagt, diese Aufständerung könne man sehr flach gestalten.

Frau Jost möchte von der Baugenossenschaft wissen, wie es mit Familienwohnungen in den neuen Gebäuden aussieht. Laut Baugenossenschaft wären Familienwohnungen möglich, aber erst mal so nicht geplant. Herr Singer bestätigt, dass eine Umplanung in größere Einheiten denkbar sei.

Herr Jost schließt sich Herr Gall an, er habe auch Probleme dabei, sich das neue Gebäude in der Umgebung vorzustellen. Die Renderings zeigten viele Details der Gebäude, aber weder das Gelände noch die Umgebung. Ein Modell wäre gut, um sich das Einfügen in die Umgebung vorstellen zu können.

Frau Steiner möchte noch wissen, ob die Wohnungen Eigentumswohnungen würden oder Mietswohnungen. Die Baugenossenschaft ist sich darüber noch nicht ganz einig, beides ist möglich.

Aufgrund der ganzen offenen Fragen ändert Herr Spottek den Beschlussantrag dahingehend ab, dass die Verwaltung in einem ersten Schritt ermächtigt wird, diese und weitere Details abzuklären. Erst, wenn dies erfolgt ist, soll dem Gemeinderat die grundsätzliche Entscheidung über einen Bebauungsplan erneut vorgelegt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme ermächtigt, mit der Baugenossenschaft weitere Details und offene Fragen abzuklären. Erst, wenn dies erfolgt ist, wird dem Gemeinderat die Entscheidung über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück erneut vorgelegt.

Bestellung von Gutachtern im Gutachterausschuss beim Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

Aufgrund eines Versehens in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurden die Bestellungsurkunden der bisherigen Gutachter auf den 31.12.2024 ausgestellt, anstatt den 31.07.2024.

Die Gemeinde Tiefenbronn muss daher dem Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis erneut zwei Gutachter benennen.

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass der Gutachterausschuss in anderen Kommunen auch durch Gemeinderäte repräsentiert wird. Mit Herrn Liebl habe man in Tiefenbronn ebenfalls ein Ratsmitglied mit langjähriger Erfahrung im Gutachterausschuss.

Daher stellt die CDU den Antrag, den Gutachterausschuss mit Frau Schroth und Herrn Liebl zu besetzen.

Frau Günther äußert, sie hätte ebenfalls die Idee gehabt, ein Gemeinderatsmitglied in den Ausschuss zu entsenden und befürwortet die Idee.

Herr Spottek sagt, dass er sich dieser Meinung anschließen könne. Wichtig sei, dass die Person auch Erfahrung im Gutachterausschuss haben müsse, was mit Herrn Liebl der Fall sei.

Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen die Benennung von Herrn Liebl und Frau Schroth zu Gutachtern für die Gemeinde Tiefenbronn im Gutachterausschuss beim Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis.

Schulverband Neuhausen
a) Vergabe von Lieferung- und Dienstleistungen zur WLAN-Installation beim Neubau der GMS und der Erweiterung Mensa/Kernzeitbetreuung
b) Aufhebung der Ausschreibung der Schlosserarbeiten (Außenanlage) vom 23.04.2024 beim Neubau der GMS und der Erweiterung Mensa/Kernzeitbetreuung
c) Vergabe von Planungsleistungen für die Brandschutzkonzepte der Grundschule, GMS und Sporthalle
d) Vergabe von Schlosserarbeiten (Außenanlage) für das BV
Neubau Mensa/Kernzeitbetreuung und die Erweiterung der Gemeinschaftsschule

Für den weiteren Fortgang der Arbeiten ist eine vorherige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Neuhausen und im Gemeinderat Tiefenbronn erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem in den Vorlagen vorgeschlagenen Vorgehen zuzustimmen. Die gemeindlichen Vertreter/innen werden beauftragt, diese Beschlüsse in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Spenden
Genehmigung der Annahme

Seit der letzten Gemeinderatssitzung ging folgende Spende ein:

  • 02.07.2024, Rita Gerhäusser, Schauinslandstraße 25, 75233 Tiefenbronn, 108,19 €, Spende zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Genehmigung und Annahme der jeweiligen Spende.

Information des Gemeinderates
a) Neuvergabe der Jagdpacht
b) Vermietung des Jugendraums

Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Jagdpachtverträge zum 31.3.2025 auslaufen und noch in diesem Jahr die Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden müsse. Des Weiteren soll der Jugendraum mit seinen umfangreichen Spiel- und Entspannungsmöglichkeiten sowie einer Küche auch für Geburtstage, Veranstaltungen , … vermietet werden.

Zur Vermietung des Jugendraums regt Frau Stähle ein, diese auch über eine Online-Buchung möglich zu machen.

Weiter informiert Herr Rausch darüber, dass die vier senkrechten Parkplätze im Bereich der Ortsmitte Mühlhausen von der Straßenverkehrsbehörde zu Kurzzeitparkplätzen erklärt wurden.

Herr Spottek gibt bekannt, dass im Januar/Februar 2025 eine Einwohnerversammlung stattfinden soll. Im Zeitraum Mai/Juni dann der Bürgerempfang mit Ehrungen.

Baugesuche
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
OT Lehningen, Hauptstr. 6/1, Flst.Nr. 103
Nutzungsänderung Lebensmittelgeschäft zu Friseursalon

Das geplante Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans.

Es handelt sich daher um eine Bebauung nach § 34 BauGB.

Das damalig bestehende Lebensmittelgeschäft im Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstr. 6/1 soll künftig als Friseursalon genutzt werden. Hierfür wird eine Nutzungsänderung beantragt, da die Räumlichkeiten im Erdgeschoss zuvor als Verkaufsräume für Wurst- und Gebäckwaren genutzt wurden und nun in einen Friseursalon abgeändert werden sollen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren einstimmig zu.

Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat

Herr Siart spricht mehrere Verkehrssituationen an, u. a. einen auf einer Wiese geparkten Anhänger in Lehningen. Die Verwaltung äußert, man könne in solchen Fällen nicht immer aktiv werden. Gerade wenn sich z. B. ein Anhänger auf einem Privatgrundstück befindet und offensichtlich keine Gefahr hiervon ausgeht, gibt es keine Handhabe.

Frau Jost bemängelt, der Radständer am Kindergarten Tiefenbronn sei für die meisten gängigen Modelle zu eng bemessen.

Herr Liebl spricht die Straßenkreuzung des Radwegs im Bereich Dornhau an. Dort möge man sich bemühen, für die Straße eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h zu erreichen.

Zudem werden noch einige schriftliche Anfragen der CDU-Fraktion besprochen.

Die EDV-technischen Aspekte durch die Neuwahl des Gemeinderates sind derzeit in Bearbeitung.

Des Weiteren wird zugesichert, dass die Ehrung der Blutspender in der nächsten Gemeinderatssitzung stattfinden soll. Dies war mit dem DRK bereits schon besprochen.

Hinsichtlich der Frage, warum die gemeindeeignen Gebäude in den Sommerferien 3 Wochen geschlossen sind, wird hierzu im Mitteilungsblatt noch einmal informiert werden.

Da erfahrungsgemäß bei Vereinen die Nachfrage gering ist, für diesen Zeitraum ist dies die Möglichkeit für das Reinigungspersonal und die Hausmeister, zusammenhängend längeren Urlaub zu nehmen.

Den Hinweisen auf eine illegale Feuerstelle und eine beschädigte Bank wird nachgegangen.

Sonstiges

Es gibt keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Tiefenbronn
19.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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