Bürgermeister Lang begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und zwei Zuhörer zur Gemeinderatssitzung. Sodann stellt er fest, dass die Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und eröffnet hiernach die Sitzung.
TOP 1: Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Hinter den Gärten – Im Eichhölze“
Die Verwaltung geht zunächst einleitend auf die Hintergründe zu der nun angedachten dritten Änderung des Bebauungsplans „Hinter den Gärten – Im Eichhölze“ein. Demnach bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einem Teilbereich des im Jahre 1973 genehmigten Ursprungsbebauungsplan und der tatsächlich im Rahmen der Erschließung ausgeführten Verwirklichung des Baugebietes. Konkret ist die Straße „Hinter den Gärten“ betroffen. Hier wurde die Straße anstatt auf die vorgesehene Breite von 6 Metern lediglich auf eine Breite von 5 Metern ausgebaut. Ebenfalls ist ein im Bebauungsplan vorgesehener Wendehammer nie verwirklicht worden. Während die geringere Straßenbreite in den 1970er Jahren aufgrund von kleineren und schmaleren Fahrzeugen sowie der generell niedrigeren Anzahl an Fahrzeugbesitzern zunächst nicht sonderlich ins Gewicht fiel, hat sich dies nun in der heutigen Zeit völlig gewandelt. So traten in den vergangenen Jahren immer wieder Parkprobleme auf, was in der dortigen Anwohnerschaft sichtlich für Unmut sorgte. Der Gemeinderat entschied sich daher bereits vor einiger Zeit, dass man für den Teilbereich „Hinter der Gärten“ eine Änderung des Bebauungsplans durchführen solle, welche dann die heutige tatsächliche Ausbausituation der Straße rechtssicher abbildet sowie den Bestand festschreibt. Nach den einleitenden Erläuterungen geht die Verwaltung anhand einer Präsentation auf die konkreten Änderungen ein. Ebenfalls wird dem Gremium ein Änderungsentwurf des Ingenieurbüros Wassermüller aus Ulm präsentiert. Neben den bereits eingangs angesprochenen Änderungen zur Abbildung des heutigen Bestandes beinhaltet der Entwurf des Weiteren noch aktuelle Hinweise und Vorgaben, welche in dieser Form in den 1970er Jahren noch nicht bestanden haben.
Nach den Ausführungen der Verwaltung fasst der Gemeinderat ohne weitere Diskussion folgende einstimmige Beschlüsse:
TOP 2: Bausachen
2.1 Merklinger Straße 15: Bauvoranfrage zum Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Die Verwaltung erläutert dem Gremium zunächst anhand der vorliegenden Baupläne das Baugesuch. Da sich das Grundstück in einem Gebiet nach § 34 BauGB befindet, müsste sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wäre hier der Neubau ganz egal, ob man vom Gebietstyp von einem Dorfgebiet, einem dörflichen Wohngebiet oder einem Mischgebiet ausgeht, allgemein zulässig. Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung ist der Grundriss des geplanten Gebäudes mit dem Bestandsgebäude vergleichbar. Hinsichtlich der Höhe wird der Neubau höher ausfallen. Hier ist eine Gebäudehöhe von 10,73 m geplant. Das Bestandsgebäude weist lediglich eine Gebäudehöhe von ca. 9,40 m auf. Da jedoch die umliegenden Gebäude Merklinger Straße 11 und das Gebäude Merklinger Straße 17 ebenfalls vergleichbare Gebäudehöhen aufweisen, kann aus Sicht der Verwaltung hier dennoch die Voraussetzung des Einfügens bejaht werden bzw. der Neubau würde die umliegende Bebauung nicht unverhältnismäßig überragen.
Hinsichtlich der im Baugesuch aufgeworfenen Frage, ob eine alte Baulinie noch gültig ist, kann von Seiten der Verwaltung keine Aussage getroffen werden, da für diesen Bereich der Merklinger Straße kein Baulinienplan vorliegt. Da die im Baugesuch dargestellte Überschreitung im Falle einer tatsächlich noch bestehenden Baulinie für die Gemeinde Drackenstein nicht städtebaulich relevant wäre, könnte aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung mitgetragen werden. Die endgültige Zustimmung über eine Befreiung von der Baulinie obliegt jedoch der Baurechtsbehörde.
Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Bauvorhaben in der Folge einstimmig das Einvernehmen gemäß § 34 BauGB. Ebenfalls zeigt sich das Gremium einstimmig dazu bereit, eine eventuell notwendig werdende Befreiung von der Baulinie mittragen zu können.
2.2 Am Hummelberg 18: Antrag auf Anbau einer Dachgaube
Die Verwaltung erläutert dem Gremium das Baugesuch anhand der Bauantragsunterlagen. Der im Bereich des Grundstücks „Am Hummelberg 18“ gültige Bebauungsplan „Hummelberg I“ macht keine Vorgaben hinsichtlich der Errichtung von Dachgauben. Auch ist der Anbau aus Sicht der Verwaltung städtebaulich nicht relevant.
Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Bauvorhaben in der Folge einstimmig das Einvernehmen.
TOP 3: Beratung über die 2. Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen
Die Verwaltung erläutert, dass sich das Gremium bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023 im Rahmen der ersten Offenlage mit diesem Themenpunkt befasst hatte. Allgemein bestand damals einstimmiger Konsens, dass das bisher angedachte Vorranggebiet für Windkraftanlagen „GP 26 – Harlachen“ entgegen den Planungen der Region Stuttgart nicht weiter ausgedehnt werden solle. Gründe hierfür waren vor allem, dass der Landwirtschaft nicht noch mehr Flächen entzogen werden sollen. Ebenfalls würde eine zusätzliche kleine Vorranggebietsfläche bedenklich nahe an den südlichen Siedlungsbereich von Drackenstein heranrücken. Auch wurde eine weitere einzelne Fläche im Bereich der östlichen Gemarkungsgrenze aufgrund der räumlichen Nähe zum Segelflugplatz kritisch gesehen. Ein weiterer Kritikpunkt an der damaligen Planung war zudem der Umstand, dass einige der Erweiterungsflächen den Ausbauplanungen des neuen Albaufstieges widersprochen hätten. All diese Bedenken und Kritikpunkte hatte die Verwaltung damals der Region über den Rechtsanwalt der Gemeinde mitgeteilt.
Mit Ernüchterung musste nun jedoch festgestellt werden, dass die Einwände in der 2. Offenlage kaum Berücksichtigung fanden. Lediglich die östliche Teilfläche in der Nähe des Segelflugplatzes wurde herausgenommen. Auch wurde ein sehr kleines Stück im südlichen Bereich gestrichen, dies wurde jedoch von der Gemeinde nicht eingefordert, da dies in den Bestandsplanungen bereits enthalten war.
Aus Sicht des Vorsitzenden sind die nun vorliegenden Planungen äußerst unbefriedigend. Seiner Meinung nach sollte man daher erneut eine Stellungnahme abgeben und nun dieselben Kritikpunkte nochmals gegenüber der Region mit Nachdruck äußern. Er hält hierbei eine erneute rechtliche Beratung durch den Rechtsanwalt der Gemeinde für sinnvoll.
In der Folge bedauert das gesamte Gremium, dass die Kritikpunkte der Gemeinde Drackenstein in der vorherigen Beteiligungsphase quasi kaum Beachtung fanden. Der Vorschlag des Vorsitzenden wird daher einhellig befürwortet.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium einstimmig dafür, dass die Verwaltung erneut eine Stellungnahme an die Region Stuttgart abgeben solle. Hierbei soll nochmals zum Ausdruck gebracht werden, dass die Gemeinde Drackenstein mit einer Ausweitung des bisher angedachten Vorranggebietes „GP 26 – Harlachen“ in keinster Weise einverstanden ist. Eine rechtliche Beratung durch den Rechtsanwalt der Gemeinde wird ebenfalls einstimmig die Zustimmung erteilt.
TOP 4: Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Kreisprüfanstalt übersandte Prüfbericht mittlerweile vollständig abgearbeitet sei.