Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, vier Zuhörer sowie einen Vertreter der NWZ. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
Ein Ratsmitglied ist befangen und nimmt daher im Zuschauerbereich Platz.
Die Verwaltung erläutert zunächst kurz das Baugesuch. Demnach plant der Bauherr auf dem Flst. 2097 die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle. Da sich das Baugrundstück zweifelsfrei im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, müsste das Bauvorhaben einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach Information der Gemeinde ist der Bauherr vom Landwirtschaftsamt als Landwirt anerkannt und gilt somit im Außenbereich als privilegiert. Die Erteilung des Einvernehmens wird daher von Seiten der Gemeinde empfohlen.
Ohne weitere Diskussion stimmt das Gremium in der Folge der Erteilung des Einvernehmens bei sieben Stimmen dafür und einem befangenen Ratsmitglied zu.
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass von Seiten des Kreisprüfungsamtes eine Erhöhung des Bewirtschaftungsrahmens des Bürgermeisters angeregt wurde. Auch von Seiten der Verwaltung wird dies als sinnvoll erachtet. Vor allem ist die Festsetzung von 10.000 € für bereits im Haushaltsplan enthaltene Vorhaben nicht mehr zeitgemäß. Der Gemeindetag sieht hier für Gemeinden unter 5.000 Einwohner eine Höchstbewirtschaftungssumme von 20.000 € vor. Die Verwaltung schlägt hierbei vor, diese Höchstsumme nicht auszureizen und den neuen Verfügungsrahmen auf 15.000 € festzusetzen. Ebenfalls wird die Erhöhung des Verfügungsrahmens für außerplanmäßige Ausgaben für dringend notwendig gehalten. Derzeit ist dieser Verfügungsrahmen auf 5.000 € festgesetzt. Von Seiten der Verwaltung wird hier eine Erhöhung auf 7.500 € beantragt. Wenn man berücksichtigt, dass diese Werte im Jahr 2014 und somit bereits vor elf Jahren zum letzten Mal geändert wurden, wird eine Anpassung aufgrund der Inflation und der allgemeinen Kostensteigerung für gerechtfertigt gehalten. Neben diesen beiden Hauptänderungen sind weitere Änderungen im Bereich des Grundstücksan- und verkauf vorgesehen. Ebenfalls haben die Höhersetzungen bzw. die Anpassungen von verschiedenen Verfügungsrahmen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungssummen der verschiedenen Ausschüsse.
Ein Gremiumsmitglied äußert Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Anpassung. So sieht er die Gefahr, dass große Summen ohne Wettbewerb vergeben werden. Er plädiert daher, die Werte nicht zu ändern. Ebenfalls möchte er einen Passus in die Hauptsatzung aufnehmen, welcher klar regelt, wie oft im Jahr von diesen Summen Gebrauch gemacht werden darf.
Bürgermeister Schweikert hält dem entgegen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen vor allem eine schnelle Handlungsfähigkeit der Gemeinde bezweckt werde. So musste beispielsweise im vergangenen Jahr eine defekte Gasheizung schnellstmöglich ersetzt werden. Sollte es zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben kommen, so werden diese dem Gremium zudem im Rahmen des Rechnungsabschlusses und des Rechenschaftsberichtes erläutert.
Eine Gemeinderätin spricht sich klar für die Anhebung des Verfügungsrahmens aus. So sei es im Sinne des überall gepredigten Bürokratieabbaus, wenn man nicht für jeden kleinen Handwerkerauftrag einen Gremiumsbeschluss benötigt.
Ein Gemeinderat sieht die Anhebung allein schon aufgrund der eingangs erwähnten Inflations- und Preissteigerungen als angemessen an.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich, in welchem Umfang der Vorsitzende in den vergangenen Jahren von seinem Verfügungsrahmen Gebrauch gemacht habe.
Er erklärt, dass er die genauen Zahlen hierfür gerade nicht parat habe. Er verweist jedoch auf die kommende Sitzung im November, da hier der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 vorgestellt wird und hier dann etwaige Abweichungen aufgeführt werden.
Zwei weitere Gemeinderäte sprechen sich für die Erhöhung des Verfügungsrahmens aus. Mit der Idee eines Vorredners hinsichtlich der Begrenzung des Verfügungsrahmens auf ein jährliches Maximum können sie sich ebenfalls anfreunden.
Nach Ende der Diskussionsrunde lässt Bürgermeister Schweikert in der Folge zunächst über den Vorschlag der Verwaltung als den am weitestgehenden Vorschlag abstimmen. Dieser wird bei sieben Stimmen dafür und einer Gegenstimme angenommen.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass in dieser Sitzung der Straßenname für das Baugebiet Kauzengrund II festzulegen ist. Dies sei für die noch durchzuführende Baulandumlegung wichtig. Er selbst könne sich den Namen „Ahornweg“ vorstellen, da oberhalb des Baugebietes unter anderem auch Ahornbäume heimisch sind. Er zeigt sich jedoch auch für weitere kreative Vorschläge aus der Gremiumsmitte offen.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Straßen im Umfeld des neuen Baugebietes vor allem nach Gewannnamen benannt sind. Sie würde daher auch hier einen Gewannnamen präferieren.
In der Folge werden unter anderem die aus dem Gremium kommenden Vorschläge „Im Kauzengrund“ und „Meisenlau“ diskutiert.
Nach Abschluss der Diskussion einigt sich das Gremium bei sieben Stimmen dafür und einer Enthaltung auf den Straßennamen „Im Kauzengrund“.
Der Vorsitzende erklärt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund von Abwesenheiten sowie befangenen Gremiumsmitgliedern keine Beschlussfassung möglich ist. Der Tagesordnungspunkt muss daher auf die kommende Sitzung verschoben werden.
In der Folge wird der Vorschlag von mehreren Gemeinderäten befürwortet. Ihrer Meinung nach müsse man froh sein, dass man auf eine solche Handwerkerstruktur innerhalb der Feuerwehr zurückgreifen könne. Ebenfalls haben sie das Vertrauen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Obergrenze unter keinen Umständen gesprengt werden dürfe.
Ein Gemeinderat fordert, dass man für die Bodenplatte Vergleichsangebote einholen solle. Der Vorsitzende erklärt, dass man hierfür Angebote einholen könne.
Nach Abschluss der Diskussion zeigt sich das Gremium einstimmig mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls so und stimmt dem Antrag einstimmig zu.