Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.10.2025

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, vier Zuhörer sowie einen Vertreter...

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, vier Zuhörer sowie einen Vertreter der NWZ. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

TOP 2: Bausachen: Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Flst. 2097

Ein Ratsmitglied ist befangen und nimmt daher im Zuschauerbereich Platz.

Die Verwaltung erläutert zunächst kurz das Baugesuch. Demnach plant der Bauherr auf dem Flst. 2097 die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle. Da sich das Baugrundstück zweifelsfrei im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, müsste das Bauvorhaben einem land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach Information der Gemeinde ist der Bauherr vom Landwirtschaftsamt als Landwirt anerkannt und gilt somit im Außenbereich als privilegiert. Die Erteilung des Einvernehmens wird daher von Seiten der Gemeinde empfohlen.

Ohne weitere Diskussion stimmt das Gremium in der Folge der Erteilung des Einvernehmens bei sieben Stimmen dafür und einem befangenen Ratsmitglied zu.

TOP 3: Änderung der Hauptsatzung

Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass von Seiten des Kreisprüfungsamtes eine Erhöhung des Bewirtschaftungsrahmens des Bürgermeisters angeregt wurde. Auch von Seiten der Verwaltung wird dies als sinnvoll erachtet. Vor allem ist die Festsetzung von 10.000 € für bereits im Haushaltsplan enthaltene Vorhaben nicht mehr zeitgemäß. Der Gemeindetag sieht hier für Gemeinden unter 5.000 Einwohner eine Höchstbewirtschaftungssumme von 20.000 € vor. Die Verwaltung schlägt hierbei vor, diese Höchstsumme nicht auszureizen und den neuen Verfügungsrahmen auf 15.000 € festzusetzen. Ebenfalls wird die Erhöhung des Verfügungsrahmens für außerplanmäßige Ausgaben für dringend notwendig gehalten. Derzeit ist dieser Verfügungsrahmen auf 5.000 € festgesetzt. Von Seiten der Verwaltung wird hier eine Erhöhung auf 7.500 € beantragt. Wenn man berücksichtigt, dass diese Werte im Jahr 2014 und somit bereits vor elf Jahren zum letzten Mal geändert wurden, wird eine Anpassung aufgrund der Inflation und der allgemeinen Kostensteigerung für gerechtfertigt gehalten. Neben diesen beiden Hauptänderungen sind weitere Änderungen im Bereich des Grundstücksan- und verkauf vorgesehen. Ebenfalls haben die Höhersetzungen bzw. die Anpassungen von verschiedenen Verfügungsrahmen Auswirkungen auf die Bewirtschaftungssummen der verschiedenen Ausschüsse.

Ein Gremiumsmitglied äußert Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Anpassung. So sieht er die Gefahr, dass große Summen ohne Wettbewerb vergeben werden. Er plädiert daher, die Werte nicht zu ändern. Ebenfalls möchte er einen Passus in die Hauptsatzung aufnehmen, welcher klar regelt, wie oft im Jahr von diesen Summen Gebrauch gemacht werden darf.

Bürgermeister Schweikert hält dem entgegen, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen vor allem eine schnelle Handlungsfähigkeit der Gemeinde bezweckt werde. So musste beispielsweise im vergangenen Jahr eine defekte Gasheizung schnellstmöglich ersetzt werden. Sollte es zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben kommen, so werden diese dem Gremium zudem im Rahmen des Rechnungsabschlusses und des Rechenschaftsberichtes erläutert.

Eine Gemeinderätin spricht sich klar für die Anhebung des Verfügungsrahmens aus. So sei es im Sinne des überall gepredigten Bürokratieabbaus, wenn man nicht für jeden kleinen Handwerkerauftrag einen Gremiumsbeschluss benötigt.

Ein Gemeinderat sieht die Anhebung allein schon aufgrund der eingangs erwähnten Inflations- und Preissteigerungen als angemessen an.

Eine Gemeinderätin erkundigt sich, in welchem Umfang der Vorsitzende in den vergangenen Jahren von seinem Verfügungsrahmen Gebrauch gemacht habe.

Er erklärt, dass er die genauen Zahlen hierfür gerade nicht parat habe. Er verweist jedoch auf die kommende Sitzung im November, da hier der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 vorgestellt wird und hier dann etwaige Abweichungen aufgeführt werden.

Zwei weitere Gemeinderäte sprechen sich für die Erhöhung des Verfügungsrahmens aus. Mit der Idee eines Vorredners hinsichtlich der Begrenzung des Verfügungsrahmens auf ein jährliches Maximum können sie sich ebenfalls anfreunden.

Nach Ende der Diskussionsrunde lässt Bürgermeister Schweikert in der Folge zunächst über den Vorschlag der Verwaltung als den am weitestgehenden Vorschlag abstimmen. Dieser wird bei sieben Stimmen dafür und einer Gegenstimme angenommen.

TOP 4: Festlegung des Straßennamens für das Baugebiet „Kauzengrund II“

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass in dieser Sitzung der Straßenname für das Baugebiet Kauzengrund II festzulegen ist. Dies sei für die noch durchzuführende Baulandumlegung wichtig. Er selbst könne sich den Namen „Ahornweg“ vorstellen, da oberhalb des Baugebietes unter anderem auch Ahornbäume heimisch sind. Er zeigt sich jedoch auch für weitere kreative Vorschläge aus der Gremiumsmitte offen.

Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Straßen im Umfeld des neuen Baugebietes vor allem nach Gewannnamen benannt sind. Sie würde daher auch hier einen Gewannnamen präferieren.

In der Folge werden unter anderem die aus dem Gremium kommenden Vorschläge „Im Kauzengrund“ und „Meisenlau“ diskutiert.

Nach Abschluss der Diskussion einigt sich das Gremium bei sieben Stimmen dafür und einer Enthaltung auf den Straßennamen „Im Kauzengrund“.

TOP 5: Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“

Der Vorsitzende erklärt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund von Abwesenheiten sowie befangenen Gremiumsmitgliedern keine Beschlussfassung möglich ist. Der Tagesordnungspunkt muss daher auf die kommende Sitzung verschoben werden.

TOP 6 Verschiedenes

  • Bürgermeister Schweikert erklärt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung für den Anbau an das Feuerwehrhaus in den kommenden Tagen abzeichne. Aufgrund der hervorragenden Handwerkerstruktur innerhalb der Feuerwehr kann zudem sehr viel in Eigenleistung bewerkstelligt werden. Für zahlreiche andere Arbeiten bietet sich zudem die Vergabe an örtliche Handwerker an. Für den Anbau, welcher sehr einfach in Holzständerbauweise erfolgen soll, sind derzeit 120.000 € im Haushaltsplan vorgesehen. Sofern der Gemeinderat mit dem vorgeschlagenen Weg einverstanden wäre, geht der Vorsitzende davon aus, dass man auch unter diesem Kostenansatz bleiben könnte.

In der Folge wird der Vorschlag von mehreren Gemeinderäten befürwortet. Ihrer Meinung nach müsse man froh sein, dass man auf eine solche Handwerkerstruktur innerhalb der Feuerwehr zurückgreifen könne. Ebenfalls haben sie das Vertrauen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Eine Gemeinderätin erklärt, dass die Obergrenze unter keinen Umständen gesprengt werden dürfe.

Ein Gemeinderat fordert, dass man für die Bodenplatte Vergleichsangebote einholen solle. Der Vorsitzende erklärt, dass man hierfür Angebote einholen könne.

Nach Abschluss der Diskussion zeigt sich das Gremium einstimmig mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

  • Der Vorsitzende erklärt, dass eine weitere Firma auf ihn hinsichtlich der Aufstellung eines Mobilfunkmastens zugekommen sei. Demnach plant die Firma, einen Mobilfunkmasten von rund 30 m Höhe hinter dem Kornbergplatz aufzustellen. Der Vorsitzende zeigt sich von dieser Idee wenig begeistert. Da sich das Gremium hierzu jedoch weitere Informationen wünscht, wird dieser Punkt in der kommenden Sitzung nochmals aufgegriffen.

  • Bürgermeister Schweikert erklärt, dass aufgrund des völlig unerwarteten und plötzlichen Todes eines Jagdpächters die Tochter nun an ihn herangetreten sei und angefragt habe, ob ihr Mann mit in den bisherigen Jagdpachtvertrag aufgenommen werden könne. Da die Tochter bereits den Jagdbogen bejagt und diesen bisher gemeinsam mit ihrem Vater gepachtet hatte, hat der Vorsitzende hier keinerlei Bedenken und spricht sich für die Aufnahme ihres Ehemannes aus.

Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls so und stimmt dem Antrag einstimmig zu.

  • Der Vorsitzende zeigt sich mit den Entwicklungen bei der Neuausschreibung der VVS-Linienbündel im Landkreis Göppingen nicht zufrieden. So sei für Gruibingen eine gesicherte Anbindung an die Realschule Deggingen elementar wichtig. Durch die Blume wurde ihm nun jedoch mitgeteilt, dass eine gesicherte Anbindung zwar weiterhin geplant sei. Im Zuge von notwendigen Einsparungen sind hier jedoch durchaus noch Änderungen bzw. Anpassungen möglich. Aus Sicht des Vorsitzenden wären solche Änderungen und Anpassungen jedoch nicht tragbar. Er plant daher, die Gewährleistung einer Anbindung an die Realschule in einem Brief an den Landrat nochmals mit Nachdruck einzufordern. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
  • Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Erdmassenbewegungen bei Oberdrackenstein mit dem Neubau des Albaufstieges im Zusammenhang stehen. Die Verwaltung erläutert, dass es sich hierbei um die bei Großprojekten gesetzlich vorgeschriebenen Archäologischen Ausgrabungen handelt.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto