TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Burr und Herrn Moretti als Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr sowie drei Zuhörer zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Vergabe eines Notstromaggregats für das Feuerwehrhaus
Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass für das Feuerwehrhaus in Gruibingen die Anschaffung eines Notstromaggregates angedacht ist. Da Notstromaggregate im Rahmen der Zuwendungen für das Feuerwehrwesen förderfähig sind, wurde hierfür über die Kreisbrandmeisterstelle ein Förderantrag gestellt. Derzeit sind Gesamtkosten in Höhe von 35.000 € angesetzt. Hiervon können bei Erhalt des Zuschusses 30.000 € über die Förderung des Feuerwehrwesens abgedeckt werden. Zur Vorstellung der von der Feuerwehr eingeholten Angebote für verschiedene Notstromaggregate übergibt der Vorsitzende hiernach das Wort an Herrn Burr und Herrn Moretti als Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr.
Herr Burr erläutert sodann kurz die eingeholten Angebote. Favorit der Feuerwehr ist derzeit das Angebot der Firma Endress, welche das Notstromaggregat zum Preis von 22.043,26 € brutto anbietet. Der Grund hierfür ist, dass die Firma Endress auch der direkte Hersteller des Notstromaggregats ist, während es sich bei einem andren preislich ähnlichen Angebot um einen Großhändler handelt. Ein drittes eingeholtes Angebot liegt mit rund 24.700 € brutto deutlich über den beiden preislich ähnlichen Angeboten. Herr Burr erklärt des Weiteren, dass zur Inbetriebnahme des Notstromaggregates Installations- und Aushubarbeiten zu vergeben wären. Für beide Leistungen rechnet er jeweils mit rund 5.000 €. Seiner Ansicht nach bietet es sich an, diese Arbeiten an die örtlichen Unternehmen Hannes Ströhle GmbH und Mario Wolfarth zu vergeben. Abschließend erklärt er, dass die derzeitige Zuschusslage zur Anschaffung von Notstromaggregaten besser nicht sein könnte. Ebenfalls sieht er nun die große Chance, das Feuerwehrhaus mit geringem eigenen finanziellen Aufwand katastrophensicher ausstatten zu können.
Im Rahmen der anschließenden Gremiumsdiskussion wird die Anschaffung des Notstromaggregats vom Gemeinderat ebenfalls positiv gesehen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wie im Katastrophenfall die Versorgung des Notstromaggregates mit Kraftstoff gewährleistet werden kann.
Herr Burr antwortet, dass in dem Notstromaggregat ein Kraftstofftank mit einer Füllmenge von 500 Litern fest eingebaut ist.
Ein weiterer Gemeinderat fragt diesbezüglich, inwiefern die Haltbarkeit des Kraftstoffes sichergestellt wird sowie ob dieser in einem gewissen Rhythmus ausgetauscht werden müsse.
Die beiden Kommandanten erklären hierzu, dass bei der Verwendung von synthetischem Kraftstoff keine Probleme hinsichtlich der Haltbarkeit auftreten sollten. Sofern man herkömmlichen Kraftstoff verwenden würde, so müsste man tatsächlich auf die Haltbarkeit achten. Aus Sicht der Feuerwehr stellt dies jedoch kein nennenswertes Problem dar, da für das Notstromaggregat jährlich ein Test in Form eines vierundzwanzigstündigen Dauereinsatzes vorgeschrieben sei. Allein hier werde viel Kraftstoff benötigt. Alternativ könne man mit dem Kraftstoff auch die Feuerwehrfahrzeuge betanken und somit ein Überschreiten der Haltbarkeitsgrenze verhindern.
Ein Gemeinderat fragt an, ob als Stromquelle für das Notstromaggregat auch über eine Photovoltaik-Anlage nachgedacht wurde.
Herr Burr erklärt, dass eine Photovoltaik-Anlage nicht im Rahmen des Zuschussprogramms förderfähig wäre. Ebenfalls gehe mit Photovoltaik-Anlagen auch immer eine gewisse Brandgefahr einher.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
TOP 3: Vergabe von flexiblen Abdichtungselementen für den Hochwasserschutz
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass das Thema Hochwasserschutz bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen einen größeren Diskussionspunkt dargestellt habe. Das Gremium konnte sich hierbei darauf einigen, dass man sich eher auf die Anschaffung von flexibel einsetzbaren Abdichtungselementen als auf bauliche und sehr kostenintensive Veränderungen an einigen wenigen Stellen konzentrieren solle. Da sich die Feuerwehr intensiv mit verschiedenen flexiblen Abdichtungsvarianten auseinandergesetzt hat, übergibt der Vorsitzende hiernach das Wort erneut an die beiden Feuerwehrkommandanten.
Die beiden Kommandanten stellen die drei verschiedene Abdichtungsvarianten „Flexwall“, „Boxwall“ sowie einen Doppelkammerschlauch der Firma Denios vor. Herr Burr erklärt hierzu, dass die Produkte „Flexwall“ und „Boxwall“ über sehr hohe Stauhöhen verfügen. Nachteilig sei jedoch, dass man zum Errichten bzw. zum Aufbau der Abdichtungselemente dennoch einen gewissen Zeit- und Personaleinsatz einkalkulieren müsse. Ebenfalls müsste man bei diesen beiden Produkten mit erheblichen Anschaffungskosten rechnen. Die Feuerwehr favorisiert daher die Variante der Firma Denios. Ein Abdichtungselement besteht aus einem Doppelkammerschlauch mit einer Länge von 15 Metern. Diese können bei Bedarf innerhalb weniger Minuten mit Wasser befüllt werden und bilden somit eine wirkungsvolle Barriere vor eindringendem Wasser. Da es im Falle eines Hochwasserereignisses vor allem auf die schnelle und einfache Handhabe der Abdichtungselemente ankommt, sieht die Feuerwehr dies als besonders vorteilhaft an. Ebenfalls wäre ein Element mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.162 € netto wesentlich günstiger als die beiden anderen Produkte. Nach Ansicht der Feuerwehr würde vorerst die Anschaffung von fünf Doppelkammerschläuchen ausreichen.
In der Folge erkundigt sich ein Gemeinderat, inwiefern die Doppelkammerschläuche auch bei verschieden Bodenbelägen das eindringende Wasser wirksam abhalten können.
Herr Burr erklärt, dass man den Doppelkammerschlauch in Gruibingen bereits im Rahmen einer Feuerwehrübung ausgetestet habe. Hierbei habe man den Schlauch auf verschiedenen Untergründen aufgebaut. Es habe sich dabei gezeigt, dass es bei einem Schotterbelag geringfügig zu eindringendem Wasser kommen kann. Da sich dies jedoch sehr in Grenzen hielt, ist ein Einsatz des Doppelkammerschlauches auch auf diesem Terrain möglich.
Eine Gemeinderätin fragt an, mit welcher Lebensdauer bei einem Doppelkammerschlauch gerechnet werden kann.
Herr Moretti antwortet hierzu, dass dies schwer zu sagen sei. Sollten jedoch kleinere Löcher auftreten, so wäre für diese Fälle ein Flickzeug-Set bei jedem Doppelkammerschlauch enthalten. Des Weiteren erklärt er, dass die Schläuche lediglich für die Erstphase eines Hochwasserereignisses gedacht seien und man durch diese zusätzliche und dringend benötigte Zeit gewinnen könne. Diese Zeit könne man dann beispielsweise für das Befüllen von Sandsäcken nutzen, welche dann in Kombination mit den Doppelkammerschläuchen verwendet werden können.
Von einem Gemeinderat werden die angedachten Abdichtungselemente zwar grundsätzlich positiv gesehen. Seiner Meinung nach müsse man jedoch auch verhindern, dass im Starkregen- und Hochwasserfalle das Wasser in den Ort hineinkomme. Daher dürfe man hier nicht vor Investitionen zurückschrecken.
Bürgermeister Schweikert antwortet, dass man im Rahmen des Starkregenrisikomanagements gemeinsam mit dem Büro Winkler und Partner verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert habe. Hierbei wurden bereits einige kleinere Verbesserungsmöglichkeiten durch den Bauhof umgesetzt. Große bauliche Verbesserungsmöglichkeiten waren damals nicht wirklich ersichtlich bzw. bei Einzelmaßnahmen wie der Vergrößerung der Sickenbühlklinge wäre man schnell bei Kosten von rund 160.000 €. Seiner Meinung nach sind daher die nun vorgeschlagenen Abdichtungselemente eine kostengünstige sowie einfach handzuhabende Investition. Ebenfalls dürfe man nicht außer Acht lassen, dass jedem Grundstückseigentümer hinsichtlich eventuell auf seinem Grundstück vorhandener Hochwasserangriffspunkte eine eigene Sorgfaltspflicht obliegt.
Herr Burr ergänzt, dass es sich beim Hochwasser im vergangenen Jahr gemäß den gemessenen Pegelständen in Gruibingen um ein sogenanntes hundertjähriges Hochwasserereignis gehandelt habe. Hauptprobleme in Gruibingen waren vor allem Verdolungen, welche durch losgerissenes Astmaterial immer wieder verstopft wurden. In der Zukunft werde man die Verdolungen daher noch mehr im Auge behalten müssen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium einstimmig für die Anschaffung von fünf Doppelkammerschläuchen der Firma Denios zum Stückpreis von je 1.162 € netto.
TOP 4: Ausschreibungsbeschluss und Vorstellung der Planungen für den touristischen Radweg vom Oberen Filstal ins Voralbgebiet
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass man diesen Tagesordnungspunkt aufgrund des noch nicht vorliegenden Zuwendungsbescheides in dieser Sitzung nicht behandeln könne und somit verschieben müsse.
Ein Gemeinderat erklärt, dass er die geplante Radwegführung noch immer nicht befürworten kann. Seiner Meinung nach hätte es bessere Möglichkeiten zur Radwegführung gegeben.
Ein anderer Gemeinderat sowie der Vorsitzende widersprechen ihm hierin jedoch. Demnach sei die Streckenführung nicht so schlecht, wie dies dargestellt werde. Des Weiteren wäre die Strecke zusammen mit dem auf der alten Albabstiegstrasse geplanten Radweg touristisch sehr reizvoll.
TOP 5: Ausschreibung einer Verwaltungsstelle im gehobenen Dienst
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass nach dem Renteneintritt einer langjährigen Mitarbeiterin eine Stelle im Rathaus neu zu besetzten wäre. Im Rahmen der Vorberatung war sich das Gremium einig, dass für das auszuschreibende Tätigkeitsfeld eine Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst notwendig wäre. Eine durchgeführte unabhängige Stellenbewertung kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Tätigkeitsfeld im gehobenen Dienst angesiedelt ist und in der Besoldungsgruppe A 12 einzustufen wäre. Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung im gehobenen Dienst wurden mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes in der ersten Julisitzung geschaffen. Da der Nachtragshaushalt mittlerweile vom Kommunalamt genehmigt wurde, kann in dieser Sitzung nun die Ausschreibung der Verwaltungsstelle beschlossen werden.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Ausschreibung einer Verwaltungsstelle im Rahmen der Besoldungsgruppe A 12 und einem Beschäftigungsumfang zwischen 60 % und 80 % zu.
TOP 6: Bausache St. Wolfgang Weg 26: Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit im Dachgeschoss zu einer Ferienwohnung
Die Verwaltung erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach soll eine Wohneinheit im Dachgeschoss des Gebäudes St. Wolfgang Weg 26 zukünftig als Ferienwohnung dienen.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans „Dungsteige“. In der Nutzungsschablone ist für das Grundstück ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung festgesetzt. Unabhängig davon, ob man das Vorhaben gemäß § 13a der Baunutzungsverordnung als nicht störenden Gewerbebetrieb oder als Beherbergungsgewerbe einstuft, wären diese beiden Betriebsarten nach § 4 Absatz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässig. Da es sich nach Ansicht der Verwaltung um eine untergeordnete Nutzung als Ferienwohnung handelt, kann eine Ausnahme nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung erteilt werden.
Ohne weitere Diskussion stimmt das Gremium im Anschluss einstimmig der Erteilung einer Ausnahme nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung für die angestrebte Nutzungsänderung zu.
TOP 7: Erneuter Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“
Der Vorsitzende erklärt, dass bei der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Großer Gehren“ in der vergangenen Gemeinderatssitzung drei befangene Gremiumsmitglieder mitgewirkt haben. Aus diesem Grund ist der Beschluss daher nun nochmals neuzufassen.
Die drei befangenen Gremiumsmitglieder nehmen hiernach im Zuhörerbereich Platz.
Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat bei sieben Stimmen dafür und drei befangenen Gremiumsmitglieder folgende Beschlüsse:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten zeichnerischen Teil, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 01.07.2025, Maßstab 1:1000 zu entnehmen
2. Die Bebauungsplanunterlagen „Große Gehren, 1. Änderung“, bestehend aus
3. dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1000 und dem Textteil, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH,
4. der Begründung, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH
werden als Entwurf beschlossen
Der Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan-Entwurf beauftragt.
TOP 8: Vorberatung zur Erhöhung der Kindergartengebühren
Der Vorsitzende leitet zunächst in den Tagesordnungspunkt ein. Demnach wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 die Erhöhung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 beschlossen. Von den Landesverbänden wurde eine Empfehlung für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit einer Erhöhung von 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit einer Erhöhung von 7,3 %, jeweils für alle Altersgruppen, ausgesprochen. Der Gemeinderat hatte damals nach langer Diskussion beschlossen, die Kindergartengebühren für unter Dreijährige um 3,5 % und für Kinder über drei Jahre um 5 % zu erhöhen.
Die Anforderungen an die Betreuung, die Personalausgaben und Sachausgaben sind weiterhin stark angestiegen. Der Rechnungsabschluss 2023 liegt noch nicht vor. Der Haushaltsansatz 2023 sieht ein Defizit im Teilhaushalt „Kindergarten“ in Höhe von 411.000 € vor. Der Ansatz für das Jahr 2024 ergibt für den Teilhaushalt „Kindergarten“ ein Defizit in Höhe von 512.000 €. Im Ansatz für das Jahr 2025 wird hier mit einem nochmals leicht erhöhten Defizit in Höhe von 521.000 € gerechnet. Auch eine Erhöhung der Kindergartengebühren entsprechend der Empfehlung der Landesverbände in Höhe von 7,3 % wird diese Entwicklung nicht aufhalten. Die Gemeinde kann es sich aus Sicht der Verwaltung nicht leisten, weiterhin hinter der Empfehlung der Landesverbände zurückzubleiben, zumal man im vergangenen Jahr auf eine unklare Kostenentwicklung der privaten Haushalte Rücksicht genommen hat.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Landesempfehlung für das Jahr 2025/ 2026 zu folgen und die Kindergartengebühren sowohl im U 3-Bereich wie auch im Ü3-Bereich um 7,3 % zu erhöhen.
Mit dem Ergebnis der Beratung ist anschließend die Anhörung des Elternbeirats durchzuführen, um dann in der Septembersitzung die neuen Gebühren zu beschließen. Die Gebührenerhöhung würde dann zum 01.10.2025 erfolgen.
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wird die vorgeschlagene Erhöhung im Gremium ausführlich und zum Teil kontrovers diskutiert.
Aus Sicht eines Gemeinderates müsse man den Kostendeckungsgrad im gesamten Kindergartenbereich dringend erhöhen. Besonders im kostenintensiven U3-Bereich müsse hier noch einiges getan werden.
Ein anderer Gemeinderat sieht dies gänzlich anders und erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Landesverbände die Erhöhungsempfehlung beruhen. Des Weiteren sieht er in einer Erhöhung der Kindergartengebühren eine große Belastung für Familien, welche man seiner Meinung nach eher entlasten müsste.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Erhöhungen vor allem in den hohen tariflichen Vertragsabschlüssen für das Kindergartenpersonal der vergangenen Jahre begründet sind. Auch sei man eigentlich vom Land dazu angehalten, durch Kindergartengebühren einen Deckungsgrad von 20 % an den Gesamtkindergartenkosten zu erreichen. Derzeit bewege man sich hier jedoch bei einem Deckungsbeitrag von rund 13 %. Auch durch die nun vorgeschlagenen Erhöhungen werde man dieses Ziel bei Weitem nicht erreichen.
Ein Gemeinderat erklärt, dass die Debatte über die Erhöhung der Kindergartengebühren jedes Jahr dieselbe sei. Seiner Meinung nach liege hier das große Problem im Betreuungssystem sowie im Länderfinanzausgleich. So werde durch Geld aus Baden-Württemberg in anderen Bundesländern ein günstiger bzw. zum Teil auch komplett kostenfreier Kindergartenbesuch ermöglicht. Sofern sich an dem System jedoch nichts ändere, bleibt der Gemeinde nichts anders übrig, als die Kindergartengebühren im Rahmen der Empfehlung zu erhöhen.
Ein Gemeinderat äußert sich ähnlich. Demnach war man in den vergangenen Jahren unter anderem wegen der Corona-Pandemie und der allgemeinen unsicheren Lage zum Teil deutlich unter den Erhöhungsempfehlungen geblieben. Dies habe sich in den immer höher werdenden Defiziten im Kindergartenteilhaushalt widergespiegelt. Daher solle man in diesem Jahr nun wieder der Empfehlung folgen und die Gebühren um 7,3 % erhöhen.
Von anderer Seite wird das System des Länderfinanzausgleichs ebenfalls stark kritisiert.
Ein Gemeinderat und eine Gemeinderätin erklären, dass sie bislang zumeist auf Seiten der Elternschaft waren und sich stets für geringere Erhöhungen ausgesprochen haben. Die stets höher werdenden Verluste geben jedoch auch ihnen mittlerweile immer mehr Gründe für ein Überdenken dieser Haltung.
Ein weiterer Gemeinderat erklärt, dass er aufgrund der geringen Kostendeckung einer Erhöhung im Rahmen der Empfehlung schweren Herzens zustimmen könne.
Nach Abschluss der Diskussion beschließt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung, dass die Gemeinde eine Erhöhung der Kindergartengebühren um 7,3 % anstreben solle. Im nächsten Schritt wird der Elternbeirat über die geplante Erhöhung informiert. Er erhält hierbei die Möglichkeit zur Stellungnahme.
TOP 9: Gebührenerhöhung für die Grundschulbetreuung
Der Vorsitzende erklärt, dass letztmalig im Sommer 2023 die Gebühren für die Grundschulbetreuung neu festgelegt wurden. Diese sollten dringend angepasst werden, da auch hier die Personalausgaben durch Personalneueinstellungen deutlich angestiegen sind. Von Seiten der Verwaltung wird ein Erhöhungssatz von 7,5 % vorgeschlagen. Monetär gesehen würde dies je gebuchtem Tag einer Erhöhung um 1,50 € entsprechen. Aus Sicht der Verwaltung sollte zudem an der bisherigen Ermäßigung von 20 % für Geschwisterkinder festgehalten werden.
In der nachfolgenden Gremiumsdiskussion wird die vorgeschlagene Erhöhung von der überwiegenden Mehrheit für zumutbar gehalten.
Der Gemeinderat beschließt daher bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme die Grundschulbetreuung um 7,5 % zu erhöhen.
Es ergeben sich somit zukünftig folgende Gebühren:
Betreuung an einem Tag in der Woche 21,50 €
Betreuung an zwei Tagen in der Woche 43,00 €
Betreuung an drei Tagen in der Woche 64,50 €
Betreuung an vier Tagen in der Woche 86,00 €
Betreuung an fünf Tagen der Woche 107,50 €
TOP 10: Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung
Bürgermeister Schweikert leitet zunächst in den bereits des Öfteren diskutierten Tagesordnungspunkt ein. Demnach wird in der Einreichung einer Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung von Seiten des Rechtsanwaltes der Gemeinde durchaus eine reelle Erfolgschance gesehen. Der Grund hierfür ist, dass von der Wasserentnahmegebühr vor allem große Wasserversorger profitieren, da diese nahezu in die gleiche Gebührenspanne wie kleine und mittlere Wasserversorger fallen. Des Weiteren ist die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung mittlerweile ebenfalls vorliegend.
Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Einreichung einer Klage gegen die Verwaltungsgebühr des Landratsamtes zur Verlängerung der Wasserentnahmegenehmigung.
TOP 11: Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierung der Ufermauer des Winkelbaches im Bereich Maierhofstraße /Im Steig
Der Vorsitzende erklärt, dass er vom Ingenieurbüro VTG Straub ein Angebot für Ingenieurleistungen zur Sanierung der Ufermauer des Winkelbaches im Bereich Maierhofstraße /Im Steig in der Höhe von 34.898,52 € vorliegen habe.
In der Folge wird das Angebot von mehreren Gremiumsmitgliedern als sehr teuer angesehen. Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass das Angebot auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure basiert. Diese sei nicht mehr verpflichtend anzuwenden und im vorliegenden Fall wäre eine Abrechnung auf Stundenbasis wesentlich günstiger.
Ebenfalls ist das Gremium der Meinung, dass Teile der Mauer auf Privatgrund stehen und somit auch von dem privaten Eigentümer zu unterhalten bzw. zu sanieren sind.
Der Gemeinderat stimmt in der Folge für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes. Im nächsten Schritt müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse genau geklärt werden.
TOP 12: Veräußerung einer an das Grundstück Schützenweg 1 / Flst. 3782/12 angrenzenden gemeindeeigenen Teilfläche
Der Vorsitzende erklärt, dass die Eigentümer des Grundstückes Schützenweg 1 den Kauf eines entlang ihres Grundstückes verlaufenden Grundstückstreifens beantragt haben. Da der rund 57 m² große Grundstücksstreifen von der Gemeinde nicht genutzt wird, kann sich der Vorsitzende einen Verkauf zum dort gültigen Bodenrichtwert vorstellen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und stimmt dem Verkauf des Grundstücksstreifens zum Bodenrichtwert einstimmig zu.
TOP 13: Vorstellung einer Bauvoranfrage zur Erstellung eines Vierfamilienwohnhauses auf dem Flst. 3782/10 im Schützenweg
Der Vorsitzende erklärt, dass nach Versendung der Sitzungsunterlagen noch eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde eingegangen ist. Er möchte diese dem Gemeinderat kurz vorstellen. Über das Einvernehmen wäre dann erst in der Septembersitzung nach der offiziellen Anhörung durch die Baurechtsbehörde zu entscheiden.
Im Rahmen der Vorstellung erklärt der Vorsitzende, dass in Gruibingen ein großer Bedarf an Mietwohnraum bestehe. Die angedachte Erstellung des Vierfamilienwohnhauses wird von ihm daher positiv gesehen. Da das Haus mit dem geplanten Pultdach gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen würde, wäre eine Befreiung notwendig. Da ähnliche Bauvorhaben in der Vergangenheit hinsichtlich der Dachform ebenfalls keine Steine in den Weg gelegt wurden, hält er auch hier eine Befreiung für möglich.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis.
TOP 14: Information über die Neuausschreibung des Linienbündels 8 sowie über die zukünftige Linienführung der Strecke 981
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass derzeit die Neuausschreibung des Linienbündels 8 geplant ist. Hiervon wird auch die Strecke 981 von Wiesensteig nach Göppingen betroffen sein. Nach Auskunft des Mobilitätsamtes ist die Anbindung nach Göppingen zukünftig über Gruibingen-Bad Boll-Dürnau-Gammelshausen Kreisverkehr-Heiningen angedacht. Durch diese Umstellung wird derzeit von einer vierminütigen Fahrzeitverlängerung ausgegangen.
Aus Sicht von Bürgermeister Schweikert birgt diese Anpassung durchaus Chancen. So kann hierdurch die Gemeinschaftsschule in Bad Boll von den Schulkindern besser erreicht werden. Ebenfalls besteht durch die Änderung die Möglichkeit, den Schnellbus von Bad Boll über Weilheim nach Kirchheim-Teck nutzen zu können. Fraglich ist für ihn jedoch, ob es wirklich lediglich zu einer vierminütigen Fahrzeitverlängerung kommen wird.
Das Gremium sieht dies grundsätzlich ähnlich. Von Teilen wird jedoch die Umsetzbarkeit der vierminütigen Fahrzeitverlängerung stark angezweifelt.
TOP 15: Beauftragung des Zweckverbandes Eislinger Wasserversorgung mit der Verlegung der Wasserleitung im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes Erlenbach
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Verlegung der Wasserleitung im Zuge des Gewerbegebietes Erlenbach noch dringend vor der Sommerpause beauftragt werden sollte. Er hat hierzu ein Angebot des Zweckverbandes Eislinger Wasserversorgung vorliegen. Die Verlegung der Wasserleitung wird hierin zum Angebotspreis von 25.000 € angeboten. Aus seiner Sicht wäre der Zweckverband Eislinger Wasserversorgung als Betreiber des Gruibinger Wassernetzes für die Durchführung der Verlegung sehr geeignet. Da der Tagesordnungspunkt jedoch nicht auf der öffentlich bekanntgemachten Tagesordnung stand, kann die Verlegung lediglich beschlossen werden, wenn das gesamte Gremium einer Aufnahme auf die Tagesordnung zustimmen würde.
Das Gremium stimmt hiernach einstimmig für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
In der Folge wird die Vergabe im Gremium diskutiert. Zwei Gemeinderäte erklären hierzu, dass für sie eine Vergabe ohne Vergleichsangebote schwierig sei. Von anderer Seite wird dem entgegengehalten, dass man im Rahmen der Erschließung eines Baugebietes einmal auf eine andere Firma als die Eislinger Wasserversorgung zurückgegriffen habe. Im Endeffekt habe man dies jedoch im Nachhinein stark bereut, da die Arbeiten zum Teil nicht sachgemäß verrichtet wurden.
Aufgrund des Termindruckes sprechen sich weitere Gremiumsmitglieder für eine Vergabe an den Zweckverband Eislinger Wasserversorgung aus.
Der Gemeinderat stimmt bei acht Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Vergabe an den Zweckverband Eislinger Wasserversorgung zum Angebotspreis von Netto 25.000 €.