Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, kam der Gemeinderat zu seiner ersten öffentlichen Sitzung im neuen Jahr zusammen. Im Mittelpunkt standen wegweisende Entscheidungen für die finanzielle Zukunft der Gemeinde sowie bedeutende Infrastrukturprojekte.
Bausachen: Neue Attraktion im Freizeitpark
Im Freizeitpark Kaisersbach steht eine Veränderung bevor: Für das bisherige Fahrgeschäft „Wilde Hilde“ wurde der Abbruch beschlossen. An gleicher Stelle soll die neue Schaukel-Attraktion „Wild Swing“ entstehen. Mit einer Höhe von etwa 12 Metern fügt sich die Anlage deutlich dezenter in das Gelände ein als der Vorgängerbau und überzeugt zudem durch einen besonders geräuscharmen Elektroantrieb. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
Feuerwehr: Bestätigung der Wahl eines Stellvertretenden Kommandanten
Nachdem Florian Kimmel am 9. Januar 2026 von der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zum stellvertretenden Kommandanten gewählt worden war, stand nun die formelle Bestätigung durch den Gemeinderat an. Das Gremium stimmte der Wahl geschlossen zu und wünschte ihm für die fünfjährige Amtszeit viel Erfolg. Zudem wurde dem bisherigen stellvertretenden Kommandanten Jochen Schmeißer für sein jahrelanges Engagement gedankt.
Haushaltsplan 2026: Investitionen trotz Sparzwang
Ein zentrales Thema der Sitzung war die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026. Die Aufstellung gestaltete sich aufgrund gestiegener Rahmenbedingungen, insbesondere der deutlich erhöhten Kreisumlage, als Herausforderung. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, wurde ein Haushaltskonsolidierungskonzept verabschiedet, das Einsparungen von rund 150.000 Euro vorsieht. Trotz dieser notwendigen Konsolidierungen investiert die Gemeinde weiterhin kräftig in ihre Zukunft. Der Fokus liegt dabei auf der Modernisierung der Infrastruktur und der Bildungseinrichtungen. Nach ausführlicher Beratung wurde das umfangreiche Zahlenwerk inklusive der Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.
Erschließung Wohngebiet „Welzheimer Straße“
Ein Meilenstein für die Schaffung von neuem Wohnraum in Kaisersbach wurde mit dem Baubeschluss für das Wohngebiet „Welzheimer Straße“ gesetzt. Die Erschließung beinhaltet nicht nur den Straßenbau, sondern auch die Verlegung von Leitungen für Wasser, Abwasser, Strom und Breitband-Internet. Um die Kosten so effizient wie möglich zu gestalten, entschied sich der Rat für eine Gesamtausschreibung aller Bauabschnitte, wodurch Synergieeffekte genutzt und das Risiko von Mehrkosten minimiert werden sollen. Die tatsächliche Umsetzung der Erschließung erfolgt über viele Jahre gestreckt. Je nach Nachfrage nach den Wohnbaugrundstücken werden einige Erschließungsarbeiten erst später ausgeführt. Das Gremium gab grünes Licht für den Baubeschluss und die Einleitung der Ausschreibung.
Sanierung Forststraße und barrierefreie Bushaltestellen
Im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke der K 1894 (Forststraße) durch den Landkreis wird die Gemeinde Kaisersbach eigene Maßnahmen umsetzen. Geplant ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen sowie die Einrichtung eines neuen Fußgängerüberwegs, um die Sicherheit für Fußgänger deutlich zu erhöhen. Die Gemeinde übernimmt hierbei einen Kostenanteil von ca. 50.000 Euro, wobei mit Fördergeldern gerechnet wird. Der Rat stimmte der notwendigen Kostenübernahmevereinbarung mit dem Landkreis zu.
Zuschuss-Antrag Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Um die Sportplätze und die Gemeindehalle langfristig weiterzuentwickeln und energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, bewirbt sich die Gemeinde um Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Das Programm sieht vor, bis Ende des Jahrzehnts Gelder zur Verfügung zu stellen, um die kommunalen Sportstätten sanieren zu können. Bei dem nun getroffenen Beschluss handelt es sich erstmal nur um die Antragsstellung zum Zuschussprogramm. Genaue Vorhaben und Maßnahmenpläne sind hiervon erst einmal nicht betroffen. Der Gemeinderat befürwortete die Teilnahme an diesem Förderprogramm.
Neuregelung der Ganztagesbetreuung an der Grundschule
Mit der Einführung der offenen Ganztagesgrundschule in Kaisersbach war eine grundlegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung notwendig. Das neue Modell sieht vor, dass die Kernzeit der Ganztagesschule an drei Tagen (Montag, Mittwoch und Donnerstag) für die Eltern kostenfrei bleibt. Für ergänzende Angebote wie das Mittagsband oder die Nachmittagsbetreuung am Dienstag und Freitag wurden klare Gebührensätze festgelegt. So beträgt die monatliche Gebühr für das tägliche Mittagsband inkl. Aufsicht und Essen 82 Euro, während die Freitags- oder Dienstagsblöcke mit jeweils 42 Euro veranschlagt werden. Auch die Ferienbetreuung wurde neu geregelt und kann nun wochenweise gebucht werden. Der Gemeinderat stimmte der neuen Satzung geschlossen zu.
Bekanntgaben und Anfragen
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Clauss über folgende Themen:
- Kauf Gebäude Turmweg 1
- Kauf zweier Gewerbegrundstücke Welzheimer Straße 37
- Verkauf Weg Killenhof
Zum Abschluss gab es noch dankende sowie lobende Worte für den Bauhof, welcher in den letzten Wochen stark im Winterdienst eingespannt war. Zudem gab es einen Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen.