Nach § 72 GemO findet § 29 GemO auch auf Ortschaftsräte entsprechende Anwendung. Formal muss der "alte" Ortschaftsrat gemäß § 29 GemO für den neuen Ortschaftsrat das Bestehen von Hinderungsgründen beschließen.
Nach kurzen Ausführungen und Erklärungen durch Bürgermeister Enderle wurde folgender Beschluss gefasst:
Für den neu zu konstituierenden Ortschaftsrat bestehen keine Hinderungsgründe gemäß § 29 Gemeindeordnung.
Stellvertretende Ortschaftsrätin Carola Mayer und Ortschaftsrat Peter Weigold wurden für 25 Jahre, Jörg Ziegler für 30 Jahre Kommunale Tätigkeit geehrt. Mit einer Urkunde und einer Stele beglückwünschte der Bürgermeister die Geehrten. „Es ist nicht selbstverständlich, sich über solch langen Zeitraum für kommunale Aufgaben einzusetzen. Herzlichen Dank hierfür!
Herr Bürgermeister Enderle bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit, auch herausfordernde Themen galt es zu bearbeiten, welche nicht immer einfach waren.
Nach § 71 und § 72 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 GemO sind die neu gewählten Ortschaftsräte in der konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Dies trifft auch auf die wiedergewählten Ortschaftsräte zu.
Mit der folgenden Verpflichtungsformel „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“, und einer Unterschrift wurden folgende Gremiumsmitglieder per Handschlag zum neuen Ortschaftsrat ernannt:
Herr Bürgermeister Enderle wünschte dem Gremium weiterhin sachliches und konstruktives Arbeiten zum Wohle der Lombacher Bürger.
Peter Weigold wurde einstimmig zum Ortsvorsteher wiedergewählt.
Zur anschließenden Wahl der Stellvertreter/innen und 2. Stellvertreter/innen stellten sich Andrea Bolz und Claus Hügel zur Verfügung.
Alle 2 Kandidaten wurden einstimmig vom Gremium bestätigt.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden alle bisher eingereichten Anforderungen neu bewertet und entsprechend priorisiert. Siehe Tabelle.
a) Anbau eines Wohnzimmers an das bestehende Wohnhaus sowie Neubau einer Doppelgarage
Baugrundstück: LO 2020/7, Kohlwaldstraße 8, 72290 Loßburg
Nach eingehender Diskussion erteilt das Gremium sein Einvernehmen einstimmig mit dem Hinweis, die Hofeinfahrt Garage von 2,50 m auf 5 m zu erhöhen, damit die Durchfahrt bzgl. Winterdienst und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gewährleistet bleibt.
Bei dem Thema innerörtliche Baumöglichkeiten – siehe auch Investitionsplan – hat sich das Gremium auf eine innerörtliche Begehung (Frühjahr, 28.04.2025) geeinigt. Bei dieser Gelegenheit möchte man die „Kuranlage“ gleich mit in Augenschein nehmen.
Aus dem Gremium heraus wurde nach dem Verhandlungsstand bzgl. Radweg gefragt. Der Vorsitzende teilte mit, dass Herr Bürgermeister Enderle sich im Gespräch mit den Grundstückseigentümern befindet.
Nächste Ortschaftsratssitzung findet am 25.11.2024, 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Großer Saal, statt.
Sitzungstermine für 2025 sind wie folgt:
Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.