Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Ortschaftsratssitzung Ursenbach vom 10.04.2025

Bericht zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung Ursenbach vom 10.04.2025 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechterspezifischer...

Bericht zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung Ursenbach vom 10.04.2025

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.

Ortsvorsteher Pfrang begrüßt Bürgermeister-Stellvertreterin Frau Diehl, Hauptamtsleiter Herrn Morast, Frau Hartmann (Ratsdienste), den Verwaltungsmitarbeiter und Schriftführer Herrn Neufeldt, den Altenbacher Ortsvorsteher Herrn Junghans, die neue Ortschafts- und Gemeinderätin Frau Papandrea, die neuen Ortschaftsräte Frau Grieshaber, Frau Edelmann und Herrn Grieshaber, Herrn Busch von der Rhein-Neckar-Zeitung sowie alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Ortschaftsrätinnen Frau Siegmund und Frau van den Berg sind entschuldigt.

Vor der Eröffnung der Sitzung wolle Ortsvorsteher Pfrang zwei Punkte ansprechen, nämlich das Thema Feuerwehr und das Thema Friedhof. Gestern habe in Ursenbach eine Feuerwehrübung stattgefunden, die ursprünglich für Altenbach geplant gewesen sei. Ziel sei gewesen, dass sich die Feuerwehr bei der Bevölkerung zeige. Zurzeit gebe es noch sechs aktive Mitglieder bei der Löschgruppe Ursenbach. Ein Mitglied sei bereits älter als 65 Jahre und der Gruppenleiter wolle in diesem Jahr sein Amt niederlegen. Laut Aussage des Schriesheimer Feuerwehrkommandanten Herrn Scherer müsse es mindestens 12 aktive Mitglieder geben, um einen Einsatz fach- und regelgerecht durchführen zu können. Das Fahrzeug sei 24 Jahre alt, ein Ersatz dafür sei für 2027 geplant. Der Zustand des Feuerwehrhauses sei inakzeptabel. Es sei beabsichtigt, die Bekanntheit der Löschgruppe Ursenbach durch zwei bis drei Aktionen pro Jahr zu erhöhen, eine davon habe gestern stattgefunden. Am 16. Mai 2025 sei ein Grillfest für Bürger geplant, die aufgrund ihres Alters der Löschgruppe beitreten könnten. Eine weitere Feuerwehrübung sollte in diesem Jahr speziell für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden.

Als Ortsvorsteher Pfrang sein Amt begonnen habe, hätte es geheißen, dass ein neues Grabfeld angelegt werden sollte. Ihm sei nicht ersichtlich, wozu ein neues Grabfeld benötigt würde. Es gebe bereits ein Urnengrabfeld mit etwa sechs vorhandenen Gräbern. Der dafür zuständige städtische Mitarbeiter Herr Roth habe dazu gesagt, es sei ein Gemeinschafts-Urnengrabfeld für acht Urnen vorgeschlagen worden. Bei größeren Gemeinden gebe es Urnengrabfelder, deren Pflege die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner übernehme. Das geplante Urnengrabfeld in Ursenbach werde jedoch aufgrund seiner geringen Größe nicht lukrativ genug dafür sein. Ortsvorsteher Pfrang habe über dieses Thema auch mit Bauamtsleiter Herrn Dorn gesprochen. Ursprünglich habe es einmal eine Unterschriftenliste für ein derartiges Grabfeld gegeben, auf der 16 Bürger unterschrieben und damit ihr Interesse daran ausgedrückt hätten. Er werde mit diesen Bürgern Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, welche Ideen ursprünglich vorhanden gewesen wären. Diese Ideen, auch neue Vorschläge weiterer Bürger, sollten schriftlich festgehalten werden und darüber werde Ortsvorsteher Pfrang mit der Stadtverwaltung reden.

Ortsvorsteher Pfrang eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:41 Uhr und stellt fest, dass die Ortschaftsrätinnen und der Ortschaftsrat mit Schreiben vom 02.04.2025 form- und fristgerecht eingeladen worden waren und das Gremium beschlussfähig sei. Bedingung der Beschlussfähigkeit sei, dass mindestens drei Ortschaftsräte an der Sitzung teilnähmen. Er fragt den Ortschaftsrat, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Dies ist nicht der Fall.

TOP Ö 01 – Haushalt 2025

hier: Anforderung von Haushaltsmitteln

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge den Entwurf beraten, zustimmen und gegebenenfalls weitere Anträge in der Sitzung stellen.

SACHVERHALT:

Der Bürgermeister hat für das Jahr 2025 die Haushaltsmittel zusammengestellt.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Der Ortsvorsteher wird in der Sitzung die Anforderung und die Zusammenstellung erläutern und zur Diskussion stellen.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Pfrang bemerkt, dass die Sitzung des Ortschaftsrates zur Beratung des Haushaltsplanes bereits Ende Februar hätte stattfinden sollen. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans sei die Ursache für die zeitliche Verzögerung. Dies habe nicht an der Arbeit der Kämmerei, sondern an der angespannten Haushaltslage der Stadt Schriesheim gelegen. Auch andere Kommunen in der Umgebung wären davon betroffen. Dies liege daran, dass die Kommunen immer mehr Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bewältigen hätten. Der geänderte Haushaltsentwurf sei in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2025 in Altenbach vorgestellt worden. Ortsvorsteher Pfrang werde sich auf einige Punkte, die für Ursenbach relevant seien, beschränken.

Laut Haushaltsplan seien für Personalaufwendungen anteilig für Ursenbach 12.600 € vorgesehen, davon Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 8.300 €. Als Aufwendungen für den Unterhalt des Dorfgemeinschaftshauses inklusive Abschreibungen wären 28.900 € eingeplant, für Bauhofleistungen für Ursenbach seien 8.000 € eingestellt.

Einige Aufwendungen wären nicht direkt ersichtlich, weil sie in Sammelkonten zusammengefasst wären. Dazu zählten u.a. die Reparatur der Wirtschaftswege und das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die erste Tätigkeit des neu gewählten Ortschaftsrates sei die Aufstellung der Anforderungen von Haushaltsmitteln für 2025 gewesen. Ortsvorsteher Pfrang trage vor, was davon genehmigt worden sei:

Es stünden in diesem Jahr 5.000 € für Heimatpflege und Kulturförderung zur Verfügung, d.h. unter anderem für die Kerwe, die Rückschnittaktion sowie für die Senioren- und die Nikolausfeier. An Vereinszuschüssen seien 500 € eingestellt worden, im Bereich Straßen, Wege und Plätze wären 10.000 € veranschlagt. 8.000 € seien für die Pflege der Wirtschaftswege und 2.000 € für Gemeindestraßen genehmigt worden. Für die Beseitigung der Linde, eine neue Pflasterung und Pflege der Grünanlagen wären 9.500 € eingeplant.

Zum Punkt Ersatzbeschaffung geringfügiger Vermögenswerte erläutert Ortsvorsteher Pfrang, dass es hierbei beispielsweise um die Bestellung von Stehtischen, Geschirr und ähnlichen Gegenständen gehe. Dafür sei ein Betrag von 2.500 € vorgesehen. 5.000 € wären für einen Handlauf zur Trauerhalle und den Austausch der Außenbänke geplant. Dieser Handlauf dürfe nur aus Holz bestehen, da er sich im Landschaftsschutzgebiet befinde. Für Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an der Kapelle seien 10.000 € vorgesehen, die Mittel für ein Sanierungskonzept wären nicht genehmigt worden. Für Reparaturen und Sanierungsarbeiten am Feuerwehrhaus sei eine Summe von 15.000 € festgelegt worden. Ortsvorsteher Pfrang sei mit Feuerwehrkommandant Herrn Scherer im Gespräch, wie die Mittel dafür am sinnvollsten verwendet würden. Über die Ausfahrt Estenklinge habe er bereits mit Ordnungsamtsleiter Herrn Skarke gesprochen. Darüber werde nach der nächsten Verkehrstagefahrt entschieden. Weitere 30.000 € seien für den Austausch des Spielgerätes auf dem Spielplatz vorgesehen. Ortsvorsteher Pfrang beabsichtige, auf die Entscheidung über die Art des Spielgerätes Einfluss zu nehmen. Am 30.04.2025 werde der Haushalt verabschiedet. Bei konkreten Anschaffungen wolle die Ortsverwaltung mitentscheiden. Die kürzlich vorgenommenen Arbeiten am Brunnen im Herdweg seien mit der Ortsverwaltung nicht abgestimmt worden. Weder die Kommunikation noch die Ausführung seien akzeptabel. Dies müsse sich unbedingt ändern.

Ortsvorsteher Pfrang bittet das Gremium um Wortbeiträge. Da es keine Wortmeldungen gibt, trägt er den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Beschlussantrag zu.

TOP Ö 02 - Konzept für einen längeren Ausfall des Verwaltungsangestellten

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Bürgermeister vorschlagen, ein Konzept für einen längeren Ausfall des Verwaltungsangestellten zu erarbeiten.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Bisher waren im Haushalt der Stadt Schriesheim 1,5 Planstellen für die Verwaltungsstellen eingeplant. Dies wurde im Haushalt 2025 auf eine Planstelle reduziert.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um einen längeren Ausfall des Verwaltungsangestellten der Verwaltungsstelle Altenbach/Ursenbach zu überbrücken.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Pfrang trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor. Er erläutert, dass bei Ausfall des Mitarbeiters bisher 1,5 Planstellen zur Verfügung gestanden hätten, um die Verwaltungsarbeit aufrechtzuerhalten. Dagegen seien im Haushaltsplan 2025 nur noch 1,0 Planstellen vorgesehen. Daher werde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept für einen Ausfall des Verwaltungsangestellten zu erstellen.

Ortsvorsteher Pfrang bittet um Wortbeiträge. Es werden keine Wortmeldungen geäußert.

Daher trägt er den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Beschlussantrag zu.

TOP Ö 03 - Zukünftige Pflege des Ehrengrabes von Helmut Fath

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Bürgermeister vorschlagen, dass die Pflege des Ehrengrabes von Helmut Fath ab 01.07.2025 durch die Stadt selbst übernommen wird.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Bislang wurde die regelmäßige Pflege des Ehrengrabes des Ursenbacher Ehrenbürgers Helmut Fath durch die Firma Pele durchgeführt. Der Betrieb der Firma Pele endet zum 30.06.2025.

Die Stadt Schriesheim soll ab 01.07.2025 mit der Pflege des Ehrengrabes von Helmut Fath beauftragt werden.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Pfrang trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Anschließend bittet er um Wortmeldungen. Es werden keine Wortmeldungen geäußert.

Er trägt den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Beschlussantrag zu.

Um 20.00 Uhr verlässt Ortsvorsteher Pfrang den Ratstisch wegen Befangenheit.

Die Sitzung leitet vorübergehend Ortschaftsrätin Papandrea.

TOP Ö 04 - Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit

hier: Änderung der Satzung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Gemeinderat empfehlen, der aus der Anlage ersichtlichen Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit zuzustimmen.

SACHVERHALT:

§ 3 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für Ehrenamtliche Tätigkeit vom 20. Juli 2016 (Entschädigungssatzung) regelt die Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher wie folgt:

Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung.

Diese beträgt

  1. für den Ortsvorsteher der Ortschaft Altenbach 50 v.H. des Mittelbetrages der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe 1.000 bis 2.000 Einwohner.
  2. für den Ortsvorsteher der Ortschaft Ursenbach 433,96 €/Mo. Dieser Betrag wird entsprechend der Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher angepasst.

Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister richtet sich nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz (AufwEntG) samt Anlagen. Laut § 9 AufwEntG erhalten ehrenamtliche Ortsvorsteher eine Aufwandsentschädigung. Diese kann von der Gemeinde in einem Vomhundertsatz der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters oder in einem Betrag festgesetzt werden.

Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister wird durch Rechtsverordnung des Innenministeriums regelmäßig den Dienstbezügen der Beamten angepasst. Die Rechtsverordnung legt eine Tabelle zur Höhe der Aufwandsentschädigung zugrunde, die nach Einwohnerzahl und Rahmensätzen gestaffelt ist.

Bis zum Jahr 2010 wurden vier Gemeindegruppengrößen unterschieden. Die Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers Ursenbach wurde zu dieser Zeit auf „50 v.H. des Mittelbetrages“ der Aufwandsentschädigung eines Bürgermeisters der Gruppengröße „nicht mehr als 250 Einwohner“ festgelegt. Zum 01. Januar 2011 wurde diese Gruppengröße jedoch abgeschafft und beschlossen, die Entschädigung auf einen Festbetrag festzulegen und diesen entsprechend der jeweils geltenden Rechtsverordnung prozentual zu erhöhen.

Seit dem o.g. Beschluss wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung durch das Innenministerium mit jeder neuen Rechtsverordnung prozentual erhöht und die Tabelle wurde entsprechend angepasst. Letztmalig geschah dies zum 01. Dezember 2022 mit einer Erhöhung um 2,8%. Diese stellte sich tabellarisch wie folgt dar:

Größengruppe

der Gemeinde

Rahmensatz der Aufwandsentschädigung

monatlich

Einwohnerzahl

Mindestbetrag

Höchstbetrag

nicht mehr als 500

984,00 €

1.898,00 €

mehr als 500 bis 1.000

1.818,00 €

3.401,00 €

mehr als 1.000 bis 2.000

2.493,00 €

4.273,00 €

Mit dieser Änderung wurde die Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers Ursenbach auf 514,14 € erhöht.

Mit der neuesten Verordnung, die am 20. Januar 2025 in Kraft getreten ist, wurden die Mindest- und Höchstbeträge der oben zu sehenden Tabelle rückwirkend zum 1. November 2024 pauschal um 200,00 € erhöht.

Diese pauschale Erhöhung an den Ortsvorsteher von Ursenbach zu übertragen, widerspricht der Regelung in der Entschädigungssatzung, die von einer prozentualen Erhöhung ausgeht und einen Grundbetrag festsetzt. Die neue Verordnung des Innenministeriums kann daher nicht auf die Aufwandsentschädigung des Ursenbacher Ortsvorstehers angewendet werden, weshalb eine Änderung von § 3 Abs. 2 der Entschädigungssatzung vorgenommen werden muss.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Um die Entschädigung des Ursenbacher Ortsvorstehers langfristig regeln zu können, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Festbetrag-Regelung in der Entschädigungssatzung wieder durch eine Formel zu ersetzen, angelehnt an die Regelung für den Altenbacher Ortsvorsteher. Durch die Formel sollte der Betrag möglichst ähnlich zu dem sein, den der Ursenbacher Ortsvorsteher bisher erhält.

Die Höhe der Entschädigung sollte sich daher ebenfalls anhand eines Prozentsatzes des Mittelwerts einer Gemeindegruppengröße berechnen.

Setzt man den aktuellen Entschädigungsbetrag i.H.v. 514,14 €/Monat ins Verhältnis zum Mittelwert der kleinsten Gemeindegröße aus der obigen Tabelle, erhält man folgende Rechnung:

Mittelwert der Größengruppe „nicht mehr als 500“: (984 € + 1898 €) : 2 = 1441 €

Prozentbetrag zur Errechnung der Entschädigung: 514,14 € : 1441 € x 100 = 35,68 %

Um die Berechnung zu vereinfachen, sollte auf 36 % gerundet werden.

Damit ergibt sich folgende neue Formulierung für § 2 Abs. 3 der Entschädigungssatzung:

Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung.

Diese beträgt

(…)

  1. für den Ortsvorsteher der Ortschaft Ursenbach 36 v.H. des Mittelbetrages der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe nicht mehr als 500 Einwohner.

Die Änderung der Entschädigungssatzung obliegt dem Gemeinderat. In wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, wie die Entschädigung des Ortsvorstehers, ist der Ortschaftsrat anzuhören und spricht dem Gemeinderat Empfehlungen aus. Unter der Voraussetzung, dass der Ortschaftsrat zustimmt, wird die Satzungsänderung dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortschaftsrätin Papandrea trägt den Wortlaut des Tagesordnungspunktes Ö 04 vor und übergibt das Wort an Frau Hartmann.

Frau Hartmann führt aus, dass sich die Entschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher nach der Entschädigungssatzung der Stadt Schriesheim richte. Dies gelte sowohl für Altenbach als auch für Ursenbach. Grundlage sei eine Formel, die auf dem Aufwandentschädigungsgesetz basiere. Der sich daraus ergebende Festbetrag werde immer wieder angepasst. Dafür gebe es eine Rechtsverordnung, nach der auch die Beamtenbesoldung erhöht werde. Bisher habe es einen festen Prozentsatz gegeben, um den der Betrag erhöht worden sei. Im Januar 2025 sei diese Verordnung erneut geändert worden, rückwirkend zum 1. November 2024. Diesmal wären die Rahmensätze pauschal um 200 € erhöht worden. Da dies keine prozentuale Erhöhung sei, wäre dies mit der bisherigen Entschädigungssatzung nicht vereinbar. Daher wolle man die Entschädigung beider Ortsvorsteher von Altenbach und Ursenbach regeln. In den Sitzungsunterlagen sei eine Tabelle enthalten, nach der sich die Beträge richteten. Die Verwaltung schlage vor, dass der Mittelwert der kleinsten Einwohnergruppe genommen und daraus ein Prozentsatz gebildet werde, um zukünftig und dauerhaft die Entschädigung zu berechnen.

Somit erhalte man einen Wert von etwa 36%. So könne man in der Satzung regeln, dass der Ortsvorsteher von Ursenbach 36% des Mittelwerts der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeindegruppengröße bis maximal 500 Einwohner erhalte. Es habe sich lediglich die Berechnungsformel geändert. Der Ortsvorsteher erhalte durch die Satzungsänderung weder mehr noch weniger Geld. Diese Satzungsänderung solle vom Gemeinderat beschlossen werden, der Ortschaftsrat sei vorher dazu anzuhören.

Ortschaftsrätin Papandrea fragt das Gremium, ob es dazu Fragen gebe. Da dies nicht der Fall ist, trägt sie den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Beschlussantrag zu.

TOP Ö 05 – Entschädigung Ortsvorsteher Ursenbach

hier: Nachzahlung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Gemeinderat empfehlen, dem Ortsvorsteher Ursenbach rückwirkend zum 1. November 2024 665,94 € Entschädigung nachzuzahlen.

SACHVERHALT:

Die Entschädigung der Ortsvorsteher richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit, wie im vorherigen Tagesordnungspunkt beschrieben. Die Satzung kann nicht rückwirkend angepasst werden. Sie tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates sowie des Gemeinderates zum 01. Juni 2025 in Kraft.

Die Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher vom 20. Januar 2025 passt die Höhe der Aufwandsentschädigung jedoch rückwirkend zum 01. November 2024 und nochmals zum 01. Februar 2025 an.

Tabelle der Aufwandsentschädigung ab 1. November 2024

Größengruppe

der Gemeinde

Rahmensatz der Aufwandsentschädigung

monatlich

Einwohnerzahl

Mindestbetrag

Höchstbetrag

Nicht mehr als 500

1.184,00 €

2.098,00 €

Tabelle der Aufwandsentschädigung ab 1. Februar 2025

Größengruppe

der Gemeinde

Rahmensatz der Aufwandsentschädigung

monatlich

Einwohnerzahl

Mindestbetrag

Höchstbetrag

Nicht mehr als 500

1.249,00 €

2.213,00 €

Da die Entschädigung der Ortsvorsteher zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt wird, kann die Satzungsänderung erst zum 01. Juni 2025 angewendet werden.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung anhand der bisherigen Entschädigungssatzung nicht auf den Ursenbacher Ortsvorsteher angewendet werden konnte und die Entschädigung daher bisher nicht erhöht wurde, sollte nicht zum Nachteil des Ortsvorstehers sein.

Deshalb schlägt die Verwaltung eine einmalige Nachzahlung vor. Dabei legt sie die Formel, wie sie zukünftig in der Entschädigungssatzung geregelt werden soll, zugrunde. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Betrag laut neuer Formel November 2024 bis Januar 2025

(1.184 € + 2.098 €) : 2 x 36 % = 590,76 €

590,76 € x 3 Monate = 1.772,28 €

Betrag laut neuer Formel Februar 2025 bis Mai 2025

(1.249 € + 2.213 €) : 2 x 36 % = 623,16 €

623,16 € x 4 Monate = 2.492,64 €

Betrag laut neuer Formel gesamt: 4.264,92 €

Tatsächlich ausgezahlt: 514,14 € x 7 Monate = 3.598,98 €

Damit ist eine Differenz von 665,94 € nachzuzahlen.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortschaftsrätin Papandrea trägt den Wortlaut des Tagesordnungspunktes Ö 05 vor und übergibt das Wort an Frau Hartmann.

Frau Hartmann erläutert, dass Satzungen nur für die Zukunft gelten könnten. Die Rechtsverordnung sei im Januar 2025 geändert worden und gelte rückwirkend zum 1. November 2024. Daher sei es nicht möglich gewesen, die Satzung im Voraus zu ändern. Hätte die Satzung bereits vorher geändert werden können, dann hätte Ortsvorsteher Pfrang 665,94 € mehr erhalten. Somit stehe ihm dieser Betrag zu. Der Betrag solle ihm nachgezahlt werden.

Frau Hartmann weist darauf hin, dass Ortschaftsrätin Papandrea beide Tagesordnungspunkte Ö 04 und Ö 05 leite, weil die Ortsvorsteher-Stellvertreterin van den Berg nicht anwesend sei.

Ortschaftsrätin Papandrea fragt das Gremium, ob es dazu Wortmeldungen gebe. Da dies nicht der Fall ist, trägt sie den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Beschlussantrag zu.

Ortsvorsteher Pfrang kehrt um 20:06 Uhr an den Ratstisch zurück und übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

TOP Ö 06 - Niederschrift über die Ortschaftsratssitzungen vom 23.07.2024

hier: Genehmigung der Niederschrift

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Nach § 72 i.V.m. § 38 Abs. 2 Satz 2 GemO müssen die Niederschriften über die Ortschaftsratssitzung dem Ortschaftsrat spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis gebracht werden. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen. Damit ist die Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschriften gewährleistet.

§ 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt, dass den Ortschaftsräten jederzeit die Niederschriften über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Niederschrift über die beiden öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates vom 23.07.2024 liegt während der heutigen Sitzung aus.

Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet der Ortschaftsrat.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Pfrang erläutert, dass es hierbei um die Genehmigung der Niederschrift vom 23. Juli 2024 gehe, d.h. um die letzte Sitzung des alten und die erste Sitzung des neuen Ortschaftsrates. Danach trägt er den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor und fragt das Gremium, ob es Einwendungen gegen die Niederschrift gebe. Dies ist nicht der Fall.

BESCHLUSSANTRAG 1:

Der Ortschaftsrat möge feststellen, dass

  1. gegen die Niederschrift der ersten öffentlichen Ortschaftsratssitzung vom 23.07.2024 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.

ABSTIMMUNG 1:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Antrag zu.

BESCHLUSSANTRAG 2:

Der Ortschaftsrat möge feststellen, dass

2. gegen die Niederschrift der zweiten öffentlichen Ortschaftsratssitzung vom 23.07.2024 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.

ABSTIMMUNG 2:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (4) dem Antrag zu.

TOP Ö 07 – Fragen des Ortschaftsrates

Ortsvorsteher Pfrang bittet um Fragen aus dem Gremium.

Ortschaftsrätin Edelmann erwähnt zunächst die neue Pflasterung des Hofes am Dorfgemeinschaftshaus. In unmittelbarer Nähe dieser Stelle befinde sich eine Mulde, die eine Stolpergefahr darstelle. Sie fragt, warum die Firma, die mit großen Geräten vor Ort gewesen sei, dies nicht gleich bearbeitet habe.

Ortsvorsteher Pfrang erwidert, er habe zeitnah Bauamtsleiter Herrn Dorn darüber in Kenntnis gesetzt. Dieser habe Ortsvorsteher Pfrang daraufhin mitgeteilt, dass die Firma beauftragt worden sei, den Baumstumpf herauszufräsen und die Pflasterarbeiten durchzuführen. Ortsvorsteher Pfrang verstehe nicht, warum die Mulde nicht gleich eingeebnet worden sei. Es sei geplant, dass dies Mitarbeiter des Bauhofs morgen erledigen sollten.

Ortschaftsrätin Edelmann fügt hinzu, dass es schön gewesen wäre, wenn das neue Pflaster farblich dem alten Pflaster entsprochen hätte.

Ortsvorsteher Pfrang sagt, obwohl noch die früher verbauten Steine im Bauhof vorhanden wären, sei Knochenpflaster verwendet worden.

Ortschaftsrätin Edelmann erklärt zum zweiten Thema, dass eine Firma Erdarbeiten durchgeführt habe. Später seien zwei Bänke so gestellt worden, dass man sich nicht richtig habe daraufsetzen können. Danach seien beide Bänke wieder entfernt worden. Dann sei eine Bank wieder aufgestellt worden, wobei der Standort besser hätte gewählt werden können. Sie fragt, was das gekostet und wer das geplant habe.

Ortsvorsteher Pfrang sagt, er habe nach dem Ende der Arbeiten dem Bauamtsleiter Herrn Dorn ein Foto zugesendet, damit geklärt werde, wie dies habe zustande kommen können. Am nächsten Morgen sei er noch einmal zu dieser Stelle gegangen und habe festgestellt, dass eine Bank bereits wieder entfernt worden sei. Der Grenzverlauf zwischen den Grundstücksgrenzen sei dort kompliziert. Er hätte es bevorzugt, wenn die neuen Bänke dort aufgestellt worden wären, wo die alten Bänke gestanden hätten. Die zweite Bank befinde sich derzeit im Bauhof. Vielleicht könne sie zukünftig an geeigneter Stelle platziert werden.

Ortschaftsrätin Edelmann stellt fest, dass die Kommunikation mit der Stadt Schriesheim problematisch sei. Sie bemängelt, dass mit Eigentümern im Vorfeld nicht gesprochen worden sei. Auch die Ortsverwaltung bzw. die Ortschaftsräte wären nicht informiert worden.

Ortsvorsteher Pfrang regt an, dass im Vorfeld von Bautätigkeiten in Ursenbach seitens der Stadt er informiert werden solle, was und wann etwas geplant sei.

Ortschaftsrätin Papandrea sagt, sie wolle über das Thema Busverkehr sprechen. Die Mobilität im ländlichen Raum stelle gerade für jüngere und ältere Menschen ein Problem dar. Die Ursenbacher Bürger seien immer wieder von strukturellen Schwächen des ÖPNV-Angebotes betroffen, das die Selbständigkeit und Teilhabe junger Menschen sehr einschränke. Daher wünsche sich der Ortschaftsrat, dass gemeinsam mit der Stadt Schriesheim, den umliegenden Gemeinden, dem Rhein-Neckar-Kreis, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, den Schulen und Vereinen ein Mobilitätspakt für Ursenbach ins Leben gerufen werde. Dazu gebe es ein Modell des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Junge Menschen wären darauf angewiesen, insbesondere Schulen und Vereine erreichen zu können. Sie sei dankbar für die vier festgelegten Verbindungen, diese würden allerdings nicht immer seitens des BRN erfüllt. Für ältere Kinder sei das Angebot am Abend und am Wochenende nicht ausreichend. Die Eltern müssten oft selbst ihre Kinder mit dem Auto fahren, dies sei auch nicht nachhaltig. Es sei eine Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes möglich. Ein regionaler Mobilitätspakt könne dazu beitragen, dass sich die Ursenbacher Kinder besser in Schriesheim und der Umgebung integrieren könnten. Im Raum Aalen, Offenburg und teilweise im Rhein-Neckar-Kreis werde dies erfolgreich praktiziert. Mit zunehmendem Alter sei den Ursenbacher Kindern die mobile Unabhängigkeit von den Eltern sehr wichtig. Eine Förderung durch einen regionalen Mobilitätspakt könne die Situation in Ursenbach verbessern. Das Gesetz sei noch nicht verabschiedet, aber das Förderprogramm gebe es bereits.

Ortsvorsteher Pfrang bemerkt, dass bei Beschwerden über Fahrtausfälle stets die gleiche Entschuldigung zurückgesendet werde.

Ortschaftsrätin Papandrea bemängelt, dass wiederholt Busse trotz der Bitte von Schülern, in Ursenbach zu halten, nach Altenbach durchgefahren wären.

Ortschaftsrätin Edelmann ergänzt, dass junge Menschen somit geradezu zum Individualverkehr gedrängt würden, sobald sie die Möglichkeit hätten, einen Führerschein zu machen.

Verwaltungsmitarbeiter Herr Neufeldt schlägt vor, wieder gemeinsame Sitzungen mit Vertretern der Stadt, des BRN, des VRN und des Rhein-Neckar-Kreises zu organisieren.

Ortschaftsrätin Papandrea sagt, sie finde es wichtig, eine solche Sitzung nach den Sommerferien stattfinden zu lassen.

Ortsvorsteher Pfrang weist darauf hin, dass man dafür gut vorbereiten sein solle, um konkrete Vorfälle beschreiben zu können.

TOP Ö 08 - Einwohnerfragestunde

Ortsvorsteher Pfrang bittet um Fragen der anwesenden Bürger.

Eine Bürgerin thematisiert die neue Pflasterung im Hof und führt aus, dass es im letzten Herbst in Ursenbach eine Klausurtagung gegeben habe. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kommunikation zwischen der Stadt Schriesheim und der Ortsverwaltung Ursenbach zu verbessern wäre. Die Bürgerin fragt, was konkret veranlasst worden sei, um eine Verbesserung zu erzielen. Die neue Pflasterung sei unansehnlich. Dies sei der öffentliche Platz in Ursenbach, wo Feste gefeiert, Kinder spielen und sich die Eltern aufhalten würden. Überall sei man bestrebt, die Ortskerne zu verschönern. Die Bürgerin verstehe daher nicht, warum Ortsvorsteher Pfrang bei Maßnahmen nicht einbezogen werde, die die Bürger unmittelbar beträfen.

Ortsvorsteher Pfrang antwortet, dass er sich frage, wer die Arbeiten abnehme und wer sie vorher mit der ausführenden Firma bespreche.

Bürgermeister-Stellvertreterin Diehl sagt, sie wolle mit Bauamtsleiter Herrn Dorn darüber sprechen.

Ortsvorsteher Pfrang fügt hinzu, dass die Korrektur von Baumaßnahmen zusätzlich Geld koste. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten daher zukünftig Maßnahmen besser abgestimmt werden. Er wolle mit Bauamtsleiter Herrn Dorn über diese Dinge reden. Würde die Ortsverwaltung informiert, könne sie auch darauf Einfluss nehmen.

Ein Bürger führt aus, dass die Stadt wesentlich besser kommunizieren müsse. Er berichtet, dass Arbeiter eines Tages die bisherigen Bänke weggenommen hätten. Er habe die Arbeiter gefragt, was sie da tun würden. Diese hätten geantwortet, dass sie von der Stadt dazu beauftragt wären, neue Bänke dorthin zu stellen, wo die alten Bänke gestanden seien. Das wäre für den Bürger auch unproblematisch gewesen. Allerdings hätten die neuen Bänke auf dessen Grundstück einbetoniert werden sollen. Der Bürger habe daraufhin beim zuständigen Mitarbeiter der Stadt angerufen und erfahren, dass bekannt gewesen sei, dass die Bänke auf dem Grundstück des Bürgers stünden. Der Bürger sei über diese Maßnahme nicht informiert worden und es habe bis heute darüber kein Gespräch mit ihm gegeben. Wenn er selbst einen Bauantrag stellen würde, werde jeder Angrenzer angeschrieben, um dazu Stellung zu nehmen. Die Arbeiter wären mehrmals vor Ort gewesen. Der Bürger betont, entscheidend sei, dass er nicht informiert worden sei, obwohl die Stadt gewusst habe, dass die Bänke auf dessen Grundstück stünden. Dort habe keine Einbetonierung vorgenommen zu werden. Zudem sei die Ausführung so nicht hinnehmbar. Er sei 20 Jahre Ortschaftsrat gewesen, solche Vorfälle habe es damals jedoch nicht gegeben.

Ortsvorsteher Pfrang äußert, er verstehe nicht, wie eine Fachfirma die beiden Bänke so über Eck habe aufstellen können. Sie hätten so nahe beieinandergestanden, dass mindestens ein Platz nicht habe besetzt werden können.

Die Bürgerin ergänzt, dass Ortsvorsteher Pfrang hätte vermitteln können, wenn er davon in Kenntnis gesetzt worden wäre.

Ortsvorsteher Pfrang sagt, dass er das Problem der mangelnden Kommunikation mit Bauamtsleiter Herrn Dorn besprechen werde.

Dieselbe Bürgerin fragt, ob der Sinn des geplanten Grabfeldes unter anderem darin bestehe, dass es nicht von den Angehörigen, sondern von den städtischen Mitarbeitern gepflegt werde.

Eine andere Bürgerin erwidert, dass die erste Planung verworfen worden sei, auch deswegen, weil es keinen Neubau der Kapelle gegeben habe. Daraufhin sei mit dem Friedhofsgärtner Herrn Roth ein verkleinertes Konzept erarbeitet worden. Allerdings habe dieser etwa ein Jahr lang wegen einer Fortbildung nicht zur Verfügung stehen können.

Ortsvorsteher Pfrang erläutert, dass er heute mit Herrn Roth gesprochen und um einen Termin vor Ort gebeten habe. Es seien noch einige Punkte zu klären. Es gebe Fotos von Grabfeldern, die als Beispiel für die Ursenbacher Planung dienten, die sehr eindrucksvoll wären. Er werde über das Thema des neuen Grabfeldes mit dem Bauamt reden.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, beendet Ortsvorsteher Pfrang die Sitzung um 20:51 Uhr und bedankt sich bei allen Anwesenden für die Teilnahme.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 28/2025
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