Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ellhofen am 20. Februar 2025

TOP 1 Baugesuch; Neubau eines Dachstuhls mit Gauben nach Brandschaden, Flurstück 2303, Weinsberger Straße 16 BA-2025-003 Sachverhalt/Begründung...

TOP 1 Baugesuch; Neubau eines Dachstuhls mit Gauben nach Brandschaden, Flurstück 2303, Weinsberger Straße 16 BA-2025-003

Sachverhalt/Begründung

1) Ein Bauherr plant auf dem Flurstück 2303, Weinsberger Straße 16, den Neubau eines Dachstuhls mit Gauben aufgrund eines Brandschadens (Anlage 1). Für das Vorhaben gilt der Bebauungsplan „Käppelesäcker, 2. Änderung“ von 2016. Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern III“

2) Aktuell befindet sich auf dem Flurstück ein Wohnhaus bestehend aus zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Das Baugesuch betrifft lediglich das bei einem Brand Ende September 2024 stark beschädigte Dachgeschoss. Das restliche Gebäude bleibt baulich unverändert (Anlage 6).

3) Geplant sind insgesamt drei Dachgauben, zwei davon auf der Nordseite (B 39) (Anlage 7), und eine auf der Südseite. Zudem soll ein Dachflächenfenster auf der Südseite eingebaut werden (Anlage 9). Durch die Dachgauben entsteht kein weiteres Vollgeschoss (Anlage 11).

4) Die als „Zufahrt“ im Lageplan gekennzeichnete Fläche ist keine Zufahrt und wird auch keine werden. Dies wurde fälschlicherweise vom Vermessungsbüro eingetragen und bereits mit dem Planungsbüro kommuniziert.

5) Das geplante Vorhaben weist daher aus Sicht der Verwaltung weder Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans noch gegen die Dachaufbautenrichtlinie der Gemeinde Ellhofen auf. Daher ist das Einvernehmen aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

6) Das Vorhaben liegt jedoch im Sanierungsgebiet „Ortskern III“, weshalb die sanierungsrechtliche Zustimmung vom Bauausschuss zu erteilen ist.

Beschlussantrag

Der Bauausschuss beschließt, die sanierungsrechtliche Zustimmung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2 Baugesuch; Bau eines Wintergartens auf einen bestehenden Balkon, Flurstück 2747/3, Schillerstraße 16 BA-2025-004

Sachverhalt/Begründung

1) Ein Bauherr plant auf dem Flurstück 2747/3, Schillerstraße 16, den Bau eines Wintergartens auf einen bestehenden Balkon (Anlage 1). Für das Vorhaben gilt der Bebauungsplan „Heilbronner Weg“ aus dem Jahr 1960.

2) Das Vorhaben verstößt gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze in Richtung Norden und soll im Bauverbot errichtet werden.

3) Die Baugrenze wurde bereits mit einem Balkon um rund 15 Quadratmeter überschritten. Das Einvernehmen hierfür hatte der Bauausschuss in seiner Sitzung am 19. September 2019 einstimmig erteilt. Auf diesem Balkon soll nun ein Wintergarten aufgebaut werden (Anlage 4).

4) Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen auch für den geplanten Wintergarten erteilt werden, da die Bauverbotszone bereits durch den Balkon in gleicher Fläche überschritten wurde. Selbst wenn es sich um einen Anbau zu Wohnzwecken handeln würde, sind ähnliche Befreiungen in der Vergangenheit bereits erteilt worden.

Beschlussantrag

Der Bauausschuss beschließt das städtebauliche Einvernehmen für die Überschreitung der Bauverbotszone zur Errichtung eines Wintergartens auf einem bereits bestehenden Balkon zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 3 Nutzungsänderung; Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Untergeschoss, zusätzlich 4 Pkw-Stellplätze, Flurstück 2611, Kernerstraße 6 BA-2025-005

Sachverhalt/Begründung

1) Ein Bauherr plant auf dem Flurstück 2611, Kernerstraße 6, eine Nutzungsänderung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Untergeschoss und die Errichtung von zusätzlich vier Stellplätzen (Anlage 1). Für das Vorhaben gilt der Bebauungsplan „Abtsäcker I und II – 1. Änderung Heilbronner Weg“ aus dem Jahr 1972.

2) Das Vorhaben stellt hinsichtlich der Umnutzung eines Teils der Kellerräume im Untergeschoss keinen Verstoß gegen Festsetzungen des Bebauungsplans dar (Anlage 2). Der Bebauungsplan gibt keine Wohnanzahl vor. Mit der Umnutzung der Kellerräume erhält das Gebäude eine vierte Wohneinheit.

3) Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich der Stellplätze an der Westseite des Grundstücks (Anlage 3). Diese befinden sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Baugrenze endet an der Westseite mit dem Wohngebäude. Es befinden sich bereits zwei Stellplätze außerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird durch die Herstellung der Stellplätze ebenfalls nicht überschritten.

4) Die geforderte Anzahl von acht Stellplätzen gemäß der Stellplatzsatzung wird erfüllt. Daher ist das Einvernehmen aus Sicht der Verwaltung zu erteilen.

Beschlussantrag

Der Bauausschuss beschließt das städtebauliche Einvernehmen für die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung von vier zusätzlichen Stellplätzen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

TOP 4 Bekanntgaben

Sachverhalt/Begründung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 5 Anfragen

Sachverhalt/Begründung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 6 Verschiedenes

Sachverhalt/Begründung

1) Nutzungsänderung: Umnutzung eines Lagers in eine Anschlussunterbringung für Geflüchtete (Wohnen)

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Landratsamt Heilbronn das formale städtebauliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Zustimmung für die Umnutzung eines Lagers in eine Anschlussunterbringung für Geflüchtete (Wohnen) in den bereits von der Gemeinde angemieteten Räumlichkeiten in der Haller Straße 11 verlangt. Der Beschluss zur Anmietung der Räumlichkeiten zur entsprechenden Nutzung wurde bereits im Mai 2022 vom Gemeinderat gefasst.

2) Neue Ortsmitte; Hochbauten, Rathaussanierung und -erweiterung; Mehrkosten Entsorgung Erdaushub

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinde ein Nachtragsangebot in Höhe von 17.846,39 Euro brutto der Firma Karl Köhler GmbH aus Besigheim vorliegt. Grund dafür ist das ausgehobene Erdmaterial. Ausgeschrieben war der Aushub von Erde für den neuen Anbau, die Bildung von Haufwerken und die Entsorgung dessen. Da das Aushubmaterial nun, auch aufgrund der Witterung, wesentlich schlammiger war, entstanden Mehrkosten für die Entsorgung.

Beschlussantrag

1) Der Bauausschuss beschließt das städtebauliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Zustimmung für die Umnutzung eines Lagers in eine Anschlussunterbringung für Geflüchtete (Wohnen) zu erteilen.

2) Der Bauausschuss beschließt das Nachtragsangebot der Firma Karl Köhler GmbH aus Besigheim in Höhe von 17.846,39 Euro brutto für die Entsorgung des Aushubmaterials zu beauftragen. Abstimmungsergebnis

1) Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

2) Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025
von Gemeinde Ellhofen
28.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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