
TOP 1
Fragestunde
Sachverhalt/Begründung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 2
Ellbachdole;
Mehrkosten für die Reinigung und Kamerabefahrung
GRS-2025-065
Sachverhalt/Begründung:
Der Gemeinderat beauftragte in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 die Firma Lebküchner F+L GmbH aus Leingarten mit der Befahrung und Räumung der Ellbachdole in Höhe von 57.122,38 Euro brutto.
Die Ausführung erfolgte von Mai bis Juli 2025. Bereits während der Ausführung wurde ersichtlich, dass die beauftragten Mengen nicht vollständig für die Reinigung und Entsorgung des Räumguts ausreichen. Seitens der Verwaltung und des beauftragten Ingenieurbüros wurde stets um eine ausreichende Dokumentation gebeten. Die Rapporte, welche Leistungen über die Beauftragung hinaus beinhalten, wurden erst gegen Beendigung der Maßnahme vorgelegt.
Mittlerweile liegt der Verwaltung ein Nachtragsangebot der Firma Lebküchner F+L GmbH in Höhe von 67.166,52 Euro vor (Anlage 1). Grundlage hierfür sind die vorgelegten Rapportzettel. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum beauftragten Angebot von rund 118 Prozent.
Das Büro BIT Ingenieure wird an der Gemeinderatsitzung teilnehmen und den Sachverhalt erläutern.
Festzuhalten ist, dass die Mengen der Beauftragung aufgrund der vorherigen Begehungen mit den Firmen geschätzt wurden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Bei der Kostenermittlung ist das Planungsbüro von rund 50 Tonnen Räumgut ausgegangen. Die tatsächliche Menge beträgt rund 130 Tonnen.
Im Nachtragshaushalt 2025 sind für die Reinigung der Ellbachdole 130.000 Euro berücksichtigt.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt das Nachtragsangebot der Firma Lebküchner F+L GmbH aus Leingarten in Höhe von 67.166,52 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3
Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung; Auftragsvergabe Möblierung und Beschilderung
GRS-2025-066
Sachverhalt/Begründung:
Am 18. Juli 2025 wurden vier Firmen angeschrieben und um die Abgabe eines Angebotes für die lose Möblierung und Beschilderung (Sitzungssaal, Arbeitsplätze und Büromöblierung) des neuen Rathauses gebeten. Bis zur Angebotsfrist am 26. August 2025 gingen drei Angebote ein (Anlage 1). Die Kostenberechnung lag bei 119.266,98 Euro brutto, das bepreiste Leistungsverzeichnis bei 108.445,89 Euro brutto. Im Vergleich zum ungeprüften Submissionsergebnis in Höhe von 83.290,48 ergibt das eine Einsparung von 35.976,50 Euro brutto (-30,2 Prozent).
Bei einer ersten Bemusterung haben sich Architekt Dieter Guttenberger, die Bauleitung und die Verwaltung gemeinsam von der Qualität und Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte des günstigsten Anbieters überzeugt.
Der finale Vergabevorschlag wird bis zur Gemeinderatsitzung vom Architekten vorgelegt.
Nach der Auftragserteilung kann der Anbieter die Planungen für die einzelnen Räume beginnen. Die vom Anbieter angebotenen Möbel werden dann vor Bestellung bemustert (Sitzungssaal vom Gemeinderat und Büroausstattung von Verwaltung).
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die lose Möblierung und Beschilderung des neuen Rathauses an die Firma Breuninger aus Kupferzell zum Angebotspreis von 83.290,48 Euro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4
Erster Nachtrag 2025 für den Gemeindehaushalt; Entwurfsberatung und Beschlussfassung
GRS-2025-067
Sachverhalt/Begründung:
1) Nach dem bisherigen Ergebnis der Haushaltsrechnung 2025 und der allgemeinen finanziellen Entwicklung wurde von der Verwaltung ein erster Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erstellt (Anlage 1). Die wesentlichen Positionen sind stichwortartig im Vorbericht (Seiten 5 bis 14 der Anlage 1) und in den Übersichtstabellen zum Ergebnishaushalt (Seiten 15 und 16 der Anlage 1) und zum Finanzhaushalt (Seiten 39 und 40 der Anlage 1) erläutert.
2) Im Ergebnishaushalt sind die Veränderungen überwiegend Anpassungen an den Stand der derzeitigen Haushaltsrechnung. Bei den veränderten Planansätzen werden die noch für 2025 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Größere Änderungen gab es vor allem in den Bereichen Obdachlosen- und Anschlussunterbringung, Grundschule, Musikschule und Kindertagesstätten sowie Abwasserbeseitigung und Hochwasser- bzw. Gewässerschutz. Im Teilhaushalt 3 (Allgemeine Finanzwirtschaft) ergab sich eine leichte Verbesserung. Insgesamt verschlechtert sich das veranschlagte Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes 2025 dennoch leicht um 35.000 Euro und liegt nun bei einem Defizit in Höhe von 390.530Euro.
3) Auch der Finanzhaushalt wird an den Stand der derzeitigen Haushaltsrechnung angepasst. Hier sind die Veränderungen vorwiegend den Produkten Bauhof, Grundstücke, Grundschule, KITA, Ortskernsanierung, Straßen, Hochwasser- und Gewässerschutz, Gebäude und sonstige allgemeine Finanzwirtschaft geschuldet.
4) Die im Haushaltsplan 2025 vorgesehene Kreditaufnahme (3,1 Millionen Euro) kann zwar um rund eine Million Euro reduziert werden, beträgt aber immer noch 2,1 Millionen Euro. Einen sehr guten Überblick über die Lage der Gemeinde bieten „Die wichtigsten Daten auf einen Blick!“ auf Seite 99. Die Verwaltung schlägt für den ersten Nachtrag 2025 wie in den vergangenen Jahren vor, die Beratung und die Beschlussfassung in einer Sitzung abzuwickeln. Änderungswünsche des Gemeinderates können nach wie vor noch eingearbeitet werden. Der Beschlussvorschlag und die Zahlen der 1. Nachtragssatzung 2025 müssten unter Berücksichtigung dieser Änderungen dann eben modifiziert werden.
Beschlussantrag:
Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581), hat der Gemeinderat am
25. September 2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge | Änderung um | Neue festgesetzte (Gesamt-) Beträge | ||
EUR | EUR | EUR | ||
1.1 | Ordentlichen Erträge | 10.844.900 | 6.700 | 10.851.600 |
1.2 | Ordentliche Aufwendungen | 11.200.430 | 41.700 | 11.242.130 |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | - 355.530 | - 35.000 | - 390.530 |
1.4 | Außerordentlichen Erträge | 0 | 0 | 0 |
1.5 | Außerordentlichen Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 | 0 | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | - 355.530 | - 35.000 | - 390.530 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.535.800 | 6.700 | 10.542.500 |
2.2 | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.300.330 | 41.700 | 10.342.030 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 235.470 | - 35.000 | 200.470 |
2.4 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.852.455 | 893.500 | 4.745.955 |
2.5 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.566.050 | - 519.600 | 7.046.450 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -3.713.595 | 1.413.100 | -2.300.495 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -3.478.125 | 1.378.100 | -2.100.025 |
2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.082.000 | - 975.000 | 2.107.000 |
2.9 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 61.600 | - 54.600 | 7.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 3.020.400 | - 920.400 | 2.100.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 3.082.000 Euro auf 2.107.000 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 1.000.000 Euro
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze werden nicht verändert.
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan des Haushaltsplans 2025 wird nicht verändert.
§ 7 Finanzplanung
Die Finanzplanung der Jahre 2026, 2027 und 2028 wird nicht verändert.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 5
Sanierung "Ortskern III";
Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag
GRS-2025-068
Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeinde Ellhofen wurde 2017 in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von zirka 1,17 Millionen Euro aufgenommen. Aktuell beträgt der Förderrahmen inklusive aller bewilligten Aufstockungen 11.000.000 Euro.
Im Aufnahmeantrag (Oktober 2016) wurde gegenüber dem Land ein Förderrahmen von zirka 5,4 Millionen Euro beantragt, der benötigt würde, um die Mängel und Missstände zu beseitigen, damit eine Neuordnung zur Gestaltung der Ortsmitte (Freiflächen, Rathaus, Gebäude etc.) gelingen kann.
Damit die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme sichergestellt werden kann, wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart besprochen, dass über weitere Aufstockungsanträge die Fördermittel beantragt werden und der benötigte Förderrahmen auf diese Weise generiert wird.
Beim letzten Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2025 wurde bereits von einem Förderrahmen von zirka 13,3 Millionen Euro ausgegangen. Für die zu gestaltende Ortsmitte mit Rathaussanierung und Neubebauung (Gemeinbedarf) sowie privaten Maßnahmen ergibt sich bis zum Sanierungsende (2026) aufgrund der vorliegenden Kostenberechnungen der Planer und der KE für das Programmjahr 2026 ein Förderrahmen (100 Prozent) von zirka 13,6 Millionen Euro.
Der Aufstockungsbedarf für den Förderrahmen beträgt zum Sanierungsende zirka 2,575 Millionen (100 Prozent) Euro. Der Aufstockungsbetrag der Landesfinanzhilfe beträgt zirka 1,545 Millionen Euro (60 Prozent).
Beschlussantrag:
1) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der LBBW Kommunalentwicklung GmbH einen Aufstockungsantrag zur Erhöhung des Förderrahmens (2.575.000,00 Euro) und der Landesfinanzhilfe (1.545.000,00 Euro) für das Programmjahr 2026 zu stellen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushalt 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung die Eigenmittel entsprechend dem Aufstockungsantrag zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6
Abbruch Hauptstraße 20; Auftragsvergabe
GRS-2025-069
Sachverhalt/Begründung:
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024, dass der Abbruch des Gebäudes in der Hauptstraße 20 erfolgen soll. Die Kosten des Abbruchs sind über das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ förderfähig.
Am 29. Juli wurden sechs Abbruchunternehmer angefragt und um die Abgabe eines Pauschalangebotes für alle anfallenden Abbrucharbeiten, einschließlich Entsorgung und Einschotterung der Grundstücksfläche gebeten. Bis zur Angebotsfrist am 31. August 2025 gingen Angebote von vier Firmen ein. Günstigster Bieter ist die Firma Seufer Erdbau GmbH aus Obersulm (Anlagen 1 und 2). Der Angebotspreis beläuft sich auf 61.082,70 Euro brutto. Noch nicht berücksichtigt sind zwei Prozent Skonto, welche zusätzlich gewährt werden.
Ein Beweissicherungsverfahren wird vor Beginn der Abbrucharbeiten durchgeführt.
Der Abbruch soll bis spätestens 31. März 2026 erfolgen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zum Abbruch der Hauptstraße 20 an die Firma Seufer Erdbau GmbH aus Obersulm als günstigsten Bieter zum Angebotspreis von insgesamt 61.082,70 Euro brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7
Änderung des Wahllokals für den Wahlbezirk 001-02
(Sporthalle anstelle von Arche Noah)
GRS-2025-070
Sachverhalt/Begründung:
In Ellhofen gibt es bei Wahlen insgesamt zwei Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk. Der Wahlbezirk 001-02 wählt seit Jahren in der KITA „Arche Noah“.
Aus organisatorischen Gründen wurde angeregt, zukünftig nicht mehr in der Arche Noah, sondern im Foyer der Sporthalle wählen zu lassen. Auf- und Abbau im Vorfeld und im Nachgang der Wahl wäre dort mit deutlich weniger Aufwand (Reinigung, Zeitdruck) verbunden, als in der KITA „Arche Noah“, welche Montags um 7.00 Uhr wieder mit dem KITA-Betrieb starten muss.
Beschlussantrag:
Das Wahllokal 001-02 soll für künftige Wahlen, beginnend mit der Landtagswahl am 8. März 2026, in die Sporthalle, Raiffeisenstraße 1, Ellhofen (Foyer) verlegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 8
Bekanntgaben
GRS-2025-071
Sachverhalt/Begründung:
1) Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Juli 2025; Bekanntgabe von Beschlüssen
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juli 2025 ist nichts bekannt zu geben.
2) Grundstücksgeschäfte
Die Gemeinde Ellhofen hat im Zuge des Ausbaus des Kreisverkehrs an den Querspange/B39a die für den Straßenbau erforderlichen Flächen der Flurstücke 4617 und 4618, Rappenweide erworben.
3) Waldbericht
Auf den Waldbericht des Forstamtes im Landratsamt Heilbronn wird verwiesen (Anlage 1).
4) Wald; Betriebsplan 2026 der Forstverwaltung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, über den Betriebsplan der Forstverwaltung ab 2013 in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Der Betriebsplan soll dem Gemeinderat bekannt gegeben werden, was hiermit erfolgt (Anlage 2).
5) Kommunale Radwegekonzeption Ellhofen; Förderbewilligung
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 10. April 2025 der Förderantragstellung für ein qualifiziertes Radverkehrskonzept zu. Der Eigenanteil der Gemeinde wurde mit rund 11.000 Euro brutto beziffert. Am 5. August 2025 wurde der Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Nun ging der positive Förderbescheid in Höhe von 10.888,50 Euro brutto ein. Aufgrund von Nachforderungen während der Förderantragprüfung wurde das Angebot des Büros VAR+ aus Darmstadt überarbeitet. Der Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich um rund 5.000 Euro brutto. Die Kosten werden in der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung sollte das kommunale Radverkehrskonzept trotz der gestiegenen Kosten umgesetzt werden.
Mündlich ergänzt der Vorsitzende:
6) Kindergipfel
Im Rahmen des Kindergipfels sollen Schüler der 4. Klasse über demokratische Prozesse unterrichtet werden, welche auch in der Praxis angewendet werden können. In diesem Zuge wird eine Delegation auch an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen und Anregungen vorbringen Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 9
Anfragen aus dem Gemeinderat
Sachverhalt/Begründung:
Von vier Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt fünf Anfragen gestellt.
Die Verwaltung beantwortet diese beziehungsweise sagt Klärung zu.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 10
Verschiedenes
Sachverhalt/Begründung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.