Eine Bürgerin bat, beim folgenden Tagesordnungspunkt zum Stadtpark Alter Friedhof zu erläutern, ob in der nun anstehenden Vergabe auch die Treppenanlage enthalten ist. Sie stellte außerdem die Frage, warum beim Spielplatz in der Mylauer Straße die Rutsche abgebaut wurde.
Bürgermeister Chris Nathan sicherte die Erläuterung der Vergabe zu. Die Rutsche wurde aus Sicherheitsgründen abgebaut, durch den Bauhof wird jedoch bereits Ersatz beschafft, der zeitnah wiederaufgebaut werden soll.
Der Gemeinderat fasste in seiner letzten nicht öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Stellenanteils für die Schulsozialarbeit von 75 % auf 85 % ab dem 01.05.2025 zu.
Der Gemeinderat beriet über zwei Bauanträge. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in einem Fall erteilt. In einem anderen Fall konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren regelmäßig mit der Entwicklung der Kinderzahlen in Waldenbuch befasst. Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige und kontinuierliche Bedarfsplanung. Diese ist auch daher notwendig, um den Rechtsanspruch nach § 24 SGV VIII auf eine Betreuung zu erfüllen. Anhand der Kindergartenbedarfsplanung ist erkennbar, dass die Stadt Waldenbuch aktuell sowohl im Bereich Ü3 als auch im Kleinkindbereich über ausreichend Kapazitäten verfügt und alle angemeldeten Kinder zeitnah aufnehmen kann. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung der Bedarfsplanung 2025 für die Kinderbetreuung der Stadt Waldenbuch zu.
Aktuell werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen rund 260 Kinder betreut. Die Kosten im Jahr 2024 lagen bei 4.287.000 €, wovon der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen ca. 11,7 % betrug und etwa 41 % der Kosten vom Land erstattet werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltskonsolidierung und aufgrund der gestiegenen Kosten hat sich der Gemeinderat intensiv mit einer Neustrukturierung der Betreuungsstruktur sowie einer Gebührenanpassung beschäftigt. Die ersten Überlegungen wurden im Kindergartenbeirat am 29.04.2025 den Elternvertretern vorgestellt. Kritik gab es insbesondere an der kurzen Übergangsfrist für die Änderung der Betreuungsstruktur und an dem Wegfall der Möglichkeit der Frühbetreuung in drei Einrichtungen. Die Stadtverwaltung hat die Kritikpunkte geprüft und Anpassungen an der geplanten Umstellung vorgenommen. Die Umstellung soll nun erst nach einer Übergangszeit zum Kindergartenjahr 2026/2027 stattfinden. Beim Kindergarten Tilsiter Weg wird zusätzlich eine Frühbetreuung angeboten. Der Gemeinderat fasste hierzu folgenden Beschluss:
1. | Der Gemeinderat beschließt die Kindergartengebührensatzung nach Anlage 1 mit folgendem wesentlichem Inhalt: |
a) Festlegung der Gebührenstruktur | |
(1) Der Umfang der Regelbetreuung wird auf 30 Stunden pro Woche festgelegt. Die Betreuung im Rahmen der Betriebsform „verlängerten Öffnungszeiten“ findet in den Kindertageseinrichtungen Mühlhalde und Glashütte von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr und in den Kindertageseinrichtungen Tilsiter Weg, Im Städtle, Pestalozziweg und Eugen-Bolz-Straße von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag statt. | |
(2) In den Kindertageseinrichtungen Tilsiter Weg, Im Städtle, Pestalozziweg, und Eugen-Bolz-Straße wird ein Frühbetreuungsangebot mit einem Betreuungsumfang von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr von Montag bis Freitag eingeführt. | |
(3) Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 wird in den Kindertageseinrichtungen Mühlhalde und Glashütte die Übergangsregelung getroffen, dass die verlängerte Öffnungszeit montags bis freitags im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr stattfindet und ein Frühbetreuungsangebot montags bis freitags im Zeitraum 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr angeboten wird. | |
(4) Die Betreuungszeiten des Ganztags in den Einrichtungen Im Städtle, Pestalozziweg und Eugen-Bolz-Straße werden von Montag bis Donnerstag auf 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag auf 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt. In diesem Zeitraum kann entweder eine 7,5-stündige Ganztagsbetreuung oder eine 9-stündige Ganztagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Die Verteilung der Zeiten auf einzelne Tage kann individuell festgelegt werden. | |
b) Anpassung der Kindergartengebühren auf einen Kostendeckungsgrad von 15 %. | |
c) Einführung einer neuen Ganztagsgebührenstruktur mit folgenden Einkommensgruppen: | |
(1) Bis 40.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 118,30 % | |
(2) Bis 60.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 128,80 % | |
(3) Bis 80.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 139,76 % | |
(4) Bis 100.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 149,76 % | |
(5) Bis 120.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 159,22 % | |
(6) Über 120.000 € Steigerungsrate im Vergleich zur Grundgebühr: 180,40 % | |
2. | Die Kindergartengebühren werden zukünftig jährlich mit einem Kostendeckungsgrad von 15 % fortgeschrieben. |
3. | Die Kindergartennutzungssatzung wird gemäß Anlage 5 beschlossen. |
Die Beschlussfassung zu 1. a) und c) erfolgte einstimmig. Die Beschlussfassung zu 1 b) und 2. erfolgte bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Die Beschlussfassung zu 3. erfolgte bei 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Im Landkreis Böblingen gibt es einen Kooperationsvertrag des Landratsamts Böblingen mit den Städten und Gemeinden zur Durchführung der Kindertagespflege „TAKKI“. Bislang war die Betreuung durch Tagesmütter nur für Kinder bis 3 Jahre möglich, danach erfolgte der Wechsel in die städtischen Kindertageseinrichtungen. Nach Empfehlung der TAKKI-Projektgruppe soll die Betreuung in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs möglich sein. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Die Sanierung des denkmalgeschützten Teils des Alten Rathauses mit Gesamtkosten in Höhe von 1,53 Mio. € soll noch im Mai beginnen. Zwischenzeitlich wurden die ersten Gewerke ausgeschrieben. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Für die Herstellung des Stadtpark Alter Friedhof wurde vom Gemeinderat am 13.02.2025 die Ausschreibung der Leistungen beschlossen. Zwischenzeitlich hat die Auswertung der eingegangenen Angebote stattgefunden. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Bebauungsplan „Bonholz Nordwest“ beschlossen, um das bestehende Gewerbegebiet Bonholz um die nächste Teilfläche zu erweitern. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets ausgeschrieben. Die Baumaßnahme soll im Juni 2025 beginnen, sodass ab Anfang 2026 die Bauplätze bezugsfertig wären. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Fa. Schwenk GmbH & Co. KG Bauunternehmen aus Unterensingen wird mit dem Gesamtbetrag von 1.041.039,26 EUR für das Los 1 sowie dem Gesamtbetrag von 389.457,63 EUR für das Los 2 zur Erschließung Gewerbegebiet Bonholz Nordwest beauftragt.
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