Ein Einwohner merkte an, dass sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die geltende Verkehrsberuhigung in der Marktstraße halten.
Eine Einwohnerin regte an, dass in der Hasenhofstraße während der aktuellen Sperrung des Kreuzungsbereichs Liebenaustraße/Echterdinger Straße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird, um den Umleitungsverkehr zu verbessern.
Ein Einwohner stellte die Frage, ob entlang der Echterdinger Straße eine dauerhafte Ausweitung des Parkverbots geplant ist, da seit der Wiedereröffnung der Straße dort massiv geparkt wird. Bürgermeister Chris Nathan erläuterte, dass die Situation vor Ort aktuell beobachtet wird. Gegebenenfalls wird es noch Veränderungen an der Beschilderung geben.
- Vergabe der Lose 1 und 2
- erneute Ausschreibung Los 3
Zur Ersatzbeschaffung des LF 16/12 wurde ein HLF20 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung). Für das Los 3 wurde kein Angebot abgegeben, daher ist eine erneute Ausschreibung erforderlich. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Los 1 Fahrgestell an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH zu einem Gesamtpreis von 154.938,00 € brutto.
2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Los 2 Aufbau an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH zu einem Gesamtpreis von 350.812,00 € brutto.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für das Los 3 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Der Gemeinderat beriet über drei Bauanträge. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in allen Fällen erteilt.
Bereits im Februar 2025 erhielt der Gemeinderat einen Überblick über das Ausmaß des Wasserschadens und der Sanierungsbedürftigkeit des Backhauses. Zwischenzeitlich wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmen zur Sanierung mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Die Kostenschätzung für die Sanierung liegt bei 141.000 €, die als überplanmäßige Ausgabe finanziert werden müssen. Sprecher der Fraktionen sprachen sich für die Sanierung aus und betonten die kulturelle und historische Bedeutung des Backhauses für Waldenbuch. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Vergabe der Restaurierungsarbeiten für das Gewerk Holzfachwerk und Gefache zur
Sanierung des Backhauses erfolgt an die Fa. Renz Holzbau aus Pfullingen zur Auftragssumme in Höhe von 44.650,00 EUR.
2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe und der Gegenfinanzierung wie unter Punkt IV beschrieben zu.
Der Faulschlamm-Mischer der Kläranlage ist mehr als 25 Jahre alt und muss daher erneuert bzw. überholt werden. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Revision am Faulschlammmischer soll umgesetzt werden.
2. Die Fa. Träxler aus Gustavsburg wird mit den Leistungen gemäß Richtpreisangebot in Höhe von 45.021,98 EUR beauftragt.
3. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 50.000,00 € im Erfolgsplan, Unterhaltung der Kläranlage zu.
Im Juni 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die Sanierung des Kunstrasenplatzes auszuschreiben. Insgesamt sind fünf Angebote eingegangen. Für die Sanierung erhält die Stadt Waldenbuch eine Förderung von rund 30 % der Gesamtkosten. Aufgrund der nun eingegangenen Ausschreibungsergebnisse belaufen sich die Kosten für die Erneuerung des Belags, der Umrüstung der Beleuchtung auf LED sowie einige Nebenarbeiten auf insgesamt 250.000 €. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Die ausgeschriebenen Leistungen zur Sanierung des Kunstrasenplatzes am Sportpark
Hasenhof werden an die Fa. FieldTurf Tarkett aus 66879 Niedermohr mit der
Auftragssumme 195.935,14 EUR vergeben.
Die Arbeiten am Stadtpark Alter Friedhof laufen bereits im oberen Bereich. Zwischenzeitlich konnte die Abstimmung über die Maßnahme auch im unteren Bereich erfolgen und die entsprechenden Maßnahmen wurden ausgeschrieben. Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Fa. Bobla Garten- und Landschaftsbau aus Waldenbuch wird mit dem
vorläufigen Gesamtbetrag 356.024,20 EUR für die Umsetzung der Leistungen für das Los 1 zum Stadtpark Alter Friedhof beauftragt.
- Ergebnis des Ausgleichsstockantrags
- Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
Für die Sanierung des Alten Rathauses wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichsstock mit einer Fördersumme von 350.000 € beantragt. Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung den Zuwendungsbescheid über lediglich 100.000 € erhalten, d. h., es besteht ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 250.000 €. Dieses muss als überplanmäßige Ausgabe nachfinanziert werden. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Ausgleichstockantrags für die Sanierung des Alten Rathauses zur Kenntnis.
2. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 250.000 € und der unter V. dargestellten Gegenfinanzierung wird zugestimmt.
Die Stadt Waldenbuch gründet gemeinsam mit der Ritter Regenerativ GmbH und der WEBW Neue Energie GmbH eine Gesellschaft zum Betrieb des geplanten Solarparks Reißhalde. Hierzu müssen Regelungen zur Zuständigkeit von Bürgermeister und Gemeinderat in der Hauptsatzung neu geregelt werden. Außerdem wurden bestehende Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Bürgermeisters angehoben, um die Effizienz von Verwaltungs- und Gemeinderatshandeln zu steigern. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Neuregelungen zur Vertretung der Stadt Waldenbuch in der PVA Reißhalde GmbH.
2. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Budgets in der Zuständigkeit des Bürgermeisters zu.
3. Die Änderung der Hauptsatzung wird entsprechend Anlage 1 beschlossen.
- Wahlwerbung auf Plakaten
- Wahlwerbung auf den Märkten
- Amtsblatt-Veröffentlichungen
Zur Vorbereitung auf die Landtagswahl müssen die Regularien zur Wahlwerbung für alle Parteien einheitlich festgelegt werden. Wie in den vergangenen Jahren traf der Gemeinderat hierzu umfangreiche Regelungen, um einen fairen Wahlkampf zu gewährleisten. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Sämtliche zur Landtagswahl antretende Parteien und Wählervereinigungen erhalten die Möglichkeit, im Stadtgebiet an insgesamt maximal 30 Laternenmasten Plakate im Format DIN A0 aufzuhängen. Mit abgedeckt ist hiervon die Werbung für einzelne Wahlveranstaltungen.
2. Die Plakatierung wird ab dem 24.01.2026 gestattet.
3. Die öffentlichen Schaukästen stehen nicht für Wahlwerbung zur Verfügung.
4. Auf die Aufstellung von Großflächenplakaten wird verzichtet.
5. Den Parteien und Wählervereinigungen wird das Werben auf sämtlichen Märkten in Waldenbuch ab dem 25.01.2026 gebührenfrei gestattet.
6. Städtische Liegenschaften stehen für Wahlkampfveranstaltungen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Ausgenommen hiervon ist der jährliche Neujahrsempfang der SPD.
7. Der Abdruck von Veranstaltungshinweisen und -berichten der Parteien und Wählervereinigungen innerhalb des amtlichen Teils des Amtsblattes wird auf absolute Ausnahmetatbestände beschränkt. Ab dem 25.01.2026 werden solche Ausnahmen nicht mehr zugelassen. In diesem Zeitraum werden demnach alle Texte der Parteien und Wählervereinigungen (Hinweise auf Vorträge, Berichte über Sitzungen, Berichte über Fraktionsarbeit, Einladungen etc.) ausschließlich unter der Rubrik „Parteien und Wählervereinigungen“ veröffentlicht.
- Änderung des Gesellschaftsvertrags
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister bereits im Juli zum Abschluss des Gesellschaftervertrags für den Solarpark Reißhalde ermächtigt. Da bei weiteren Verhandlungen noch geringfügige Änderungen besprochen wurden, muss der Gemeinderat dem geänderten Vertragswerk erneut zustimmen. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Stadtverwaltung zum Anschluss des geänderten
Gesellschaftsvertrags nach Anlage 1.
-kja-