Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
Es waren drei Personen im Publikum anwesend.
Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass vor der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner noch der TOP 9 Verschiedenes vorgezogen wird und Herr Grockenberger über die geplanten Baustellen und Straßensperrungen informieren wird.
Herr Dr. Briegel stellte die Zahlen des Jahres 2024 der Remstalwerk GmbH & Co. KG sowie ihrer Tochtergesellschaften (Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH und Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH) anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung sollen beauftragt werden, den geprüften Jahresabschlüssen zum 31.12.2024 zuzustimmen. Die Prüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Neumann und Partner, die allen Abschlüssen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt hat.
Die Verwendung des Jahresüberschusses soll wie folgt verwendet werden:
Dieses Vorgehen („Schütt aus und hol zurück“) entspricht dem Verfahren der Vorjahre und bringt sowohl steuerliche als auch bilanziell nachvollziehbare Vorteile für die Gemeindehaushalte.
Die Netto-Ausschüttung an die Gemeinde Urbach liegt bei 52.500 €.
Zudem soll die Geschäftsführung der Gesellschaften sowie der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 entlastet werden.
Eine Rückfrage zum prognostizierten Stromverbrauch in der Zukunft wurde beantwortet. Ein Gemeinderat stellte außerdem fest, dass die wirtschaftliche Situation sehr gut aussehe und das hoffentlich auch noch lang so weitergehe. Herrn Dr. Briegel sowie seinem Team wurde für die gute Arbeit in den vergangenen Jahren gedankt.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Anteil in % | Anteil in Euro | |
Gemeinde Kernen | 15,50 | 232.327,18 |
Gemeinde Remshalden | 15,50 | 232.327,18 |
Gemeinde Urbach | 10,50 | 157.382,93 |
Gemeinde Winterbach | 9,50 | 142.394,08 |
Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige e.G. | 24,50 | 367.226,82 |
SWF Stadtwerke Fellbach GmbH | 12,25 | 183.613,41 |
Stadtwerke Schorndorf GmbH | 12,25 | 183.613,41 |
100,00 | 1.498.885,01 |
und zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft für künftige Investitionen, nachfolgende Einlagen auf das jeweilige Kapitalkonto II des Gesellschafters unter Verrechnung mit Guthaben auf dem Gesellschafterverrechnungskonto zu beschließen:
Anteil in % | Anteil in Euro | |
Gemeinde Kernen | 15,50 | 154.827,18 |
Gemeinde Remshalden | 15,50 | 154.827,18 |
Gemeinde Urbach | 10,50 | 104.882,93 |
Gemeinde Winterbach | 9,50 | 94.894,08 |
Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige e.G. | 24,50 | 244.726,82 |
SWF Stadtwerke Fellbach GmbH | 12,25 | 122.363,41 |
Stadtwerke Schorndorf GmbH | 12,25 | 122.363,41 |
100,00 | 998.885,01 |
4. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, der Geschäftsführung der Remstalwerk GmbH & Co. KG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu erteilen.
5. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH dahingehend auszuüben, dass der Jahresabschluss 2024 der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 30.705,68 Euro festgestellt wird. Weiter werden die Vertreter der Gemeinde Urbach ermächtigt zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH in Höhe von 1.288,86 Euro festgestellt wird. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
6. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH dahingehend auszuüben, dass der Geschäftsführung der Regionalwerk Remstal Verwaltungs-GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt wird.
7. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH dahingehend auszuüben, dass der Jahresabschluss 2024 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 36.856.238,87 Euro festgestellt wird. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung an die Remstalwerk GmbH & Co. KG wird in Höhe von 107.700,65 Euro festgestellt. Das Jahresergebnis nach Gewinnabführung wird in Höhe von 0,00 Euro festgestellt.
8. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, das Stimmrecht der Remstalwerk GmbH & Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH dahingehend auszuüben, dass der Geschäftsführung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH Entlastung für den Jahresabschluss 2024 der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH erteilt wird.
9. Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Gesellschafterversammlung der Remstalwerk GmbH & Co. KG werden ermächtigt, den Aufsichtsrat der Remstalwerk GmbH & Co KG zu entlasten.
9.1 Straßenbaumaßnahmen in Urbach und Plüderhausen
Herr Grockenberger informierte das Gremium, dass auf die Verkehrsteilnehmer in Plüderhausen und Urbach in den nächsten Wochen erhebliche Behinderungen zukommen werden.
Umfangreiche Baumaßnahmen in Urbach im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen „Quellenweg“ sowie Leitungsbaumaßnahmen an der Jakob-Schüle-Straße in Plüderhausen können nur im Rahmen einer zeitweisen Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Urbach und Plüderhausen durchgeführt werden.
Los geht es mit der Baustelle in Urbach bereits am Montag, 7. Juli. Ab diesem Datum wird in Urbach die Kreisstraße zwischen Einmündung der Maiergartenstraße und der Lortzingstraße voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Bärenhofstraße, August-Lämmle-Straße und Lortzingstraße. Anwohner, Ver- und Entsorger können bis zur Einmündung der Maiergartenstraße zufahren. Nach dieser Einmündung ist die Fahrbahn voll gesperrt. Auch eine Ausfahrt aus dem Quellenweg auf die Hauptstraße ist nicht möglich. Die Bushaltestellen „Quellenweg“ werden von den Linien 243, 243A, 248 und 249 nicht angefahren. Die Ersatzhaltestellen sind die Haltestellen „Friedenskirche“ bzw. „Hauptstraße“. Der Fußgänger-/Radverkehr kann bis auf einen kurzen Zeitraum, der dann angekündigt wird, entlang des bestehenden Radwegs an der Baustelle vorbeigeführt werden. In den folgenden Wochen werden in diesem Abschnitt im Bereich des Durchgangs im Lärmschutzwall zwischen Hauptstraße und Wohngebiet Steinfeld bzw. auf Höhe der Einmündung in beiden Fahrtrichtungen inklusionsgerechte Bushaltestellen angelegt. Außerdem wird dort ein sogenannter Fahrbahnteiler gebaut. Dieser soll eine sicherere Querung der viel frequentierten Hauptstraße für den Fußgängerverkehr ermöglichen.
Diese Baumaßnahme soll bis Ende September abgeschlossen sein, obwohl die bauausführende Firma eine dreiwöchige Betriebsruhe in den Sommerferien angekündigt hat.
Mit Beginn der Sommerferien starten die Leitungsbaumaßnahmen für das geplante Neubaugebiet Hohrain/Gländ in Plüderhausen. In diesem Zusammenhang muss die Jakob-Schüle-Straße in Plüderhausen im Abschnitt zwischen dem Ortsende beziehungsweise -anfang von Plüderhausen und der Einmündung in die Birkenallee ab dem 30. Juli 2025 voll gesperrt werden. Diese Vollsperrung wird voraussichtlich fünf Wochen andauern. Im Anschluss daran werden die weiteren Bauarbeiten im Rahmen von Einzelmaßnahmen unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn fortgeführt.
Die Wahl des Zeitraums der Vollsperrung während der Sommerferien erfolgte bewusst. Eine Aufrechterhaltung der Schülerbeförderung nach Plüderhausen – unter vertretbaren Bedingungen – wäre bei einer Vollsperrung nicht möglich gewesen.
Die genannten Einschränkungen haben auch Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Es kann kein regulärer Linienbusverkehr zwischen Urbach und Plüderhausen stattfinden. Die zuständigen Behörden stehen hierzu in engem Austausch mit dem Verkehrsunternehmen. Ziel ist es, eine praktikable und sozial ausgewogene Ersatzlösung zu erarbeiten. Nähere Informationen dazu werden veröffentlicht, sobald ein konkretes Konzept vorliegt.
Die Busverbindungen innerhalb von Urbach in Fahrtrichtung Schorndorf verkehren weiterhin planmäßig, mit Ausnahme der Haltestellen „Quellenweg“, die voraussichtlich bis Ende September nicht bedient werden können.
Durch die Sperrung ist während der Ferienzeit kein direkter Kfz-Verkehr auf der Kreisstraße zwischen Plüderhausen und Urbach möglich. Der überörtliche Verkehr wird daher über die Bundesstraße B 29 umgeleitet. Für Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h liegt, sind gesonderte Umleitungsstrecken eingerichtet. In Plüderhausen erfolgt die Umleitung über den südwestlichen Parallelweg der B 29 zur Kläranlage, in Urbach dann über den Remsweg und die Konrad-Hornschuch-Straße.
Der Fußgänger- und Radverkehr entlang der Jakob-Schüle-Straße bleibt von den Sperrungen unberührt und ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Zusätzlich zu den genannten Einschränkungen finden auf der B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart Belagsarbeiten statt. Aus diesem Grund ist auch die Anschlussstelle Plüderhausen (Zu- und Abfahrt) in Richtung Stuttgart gesperrt. Es wird empfohlen, als Ausweichstrecke die Anschlussstelle Waldhausen zu nutzen. Auf den genauen Zeitplan dieser Maßnahme, die unter der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums liegt, haben die betroffenen Kommunen leider keinen Einfluss.
Die Gemeindeverwaltungen von Urbach und Plüderhausen sowie die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt sind sich bewusst, dass diese Situation nicht besonders glücklich ist. Aber einige Umstände ließen eine bessere Koordination der verschiedenen, recht komplexen Baumaßnahmen trotz vielfältiger Bemühungen aller Beteiligten leider nicht zu.
Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten sowie die beteiligten Firmen und deren Mitarbeitende hielt eine Gemeinderätin für sehr wichtig und richtete diesbezüglich einen Appell an die Bürgerschaft.
Eine Bürgerin machte den Gemeinderat darauf aufmerksam, dass in der Schraienstraße gerast werde und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werde. Außerdem wollte sie wissen, ob etwas gegen den Verkehr, der über die Eberhardstraße/Mühlstraße/Ostlandstraße abkürzt, getan werden kann. Der Verkehr habe wahnsinnig zugenommen und auch andere Verkehrsregeln, wie z. B. Rechts-vor-Links, würden nicht beachtet.
Bürgermeisterin Fehrlen nahm dazu Stellung und erläuterte, dass für den fließenden Verkehr die Polizei bzw. das Landratsamt zuständig sind. Die Gemeinde Urbach kann diesbezüglich nichts unternehmen, außer die Geschwindigkeitsmesstafel aufzuhängen, was bereits erfolgt ist. Sie verwies auf vorgeschlagene Maßnahmen im Mobilitätskonzept, sowie ein im Rahmen des Projekts „Gewerbegebiet Schraienwiesen“ geplanter Kreisverkehr, was die Situation entspannen könnte, sofern man die dafür notwendigen Flächen erwerben könnte. Die Bürgerin schlug vor, die Eberhardstraße zu einer Anliegerstraße zu machen.
Eine Bürgerin bat um korrekte Darstellung der von ihr in der öffentlichen Sitzung gestellten Fragen sowie der darauf erwiderten Antworten der Bürgermeisterin.
Bürgermeisterin Fehrlen sagte dies zu und bat um direkte Rückmeldung, falls sie ihre Anregungen als nicht richtig dargestellt empfinde.
Seit dem 01.09.2024 wird in den Kindertageseinrichtungen mit Ganztagsbetrieb für die Mittagsverpflegung eine Monatspauschale in Höhe von 69 Euro erhoben. Aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, Energie- und Personalkosten hat der Caterer eine Preiserhöhung i.R. der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel zum 01.09.2025 angekündigt. Die Monatspauschale erhöht sich um 4 Euro auf 73 Euro.
Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG erhalten, können Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen und einen Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kindertageseinrichtung erhalten. Die Verwaltung berät Eltern und unterstützt bei der Antragstellung.
Die nachträgliche Beantwortung einer aufgekommenen Frage zur Preisgleitklausel wird zugesagt. Dem Gremium ist es wichtig, dass auch weiterhin auf die gute Qualität der Speisen Wert gelegt wird. Dieser Aspekt ist durch die vertragliche Regelung gewährleistet.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Urbach gem. Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.
Bürgermeisterin Fehrlen war befangen und nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Die Amtszeit der Bürgermeisterin endet am 31. Mai 2026. Die Verwaltung schlug vor, die Bürgermeisterwahl gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl wäre am 29. März 2026.
Der Gemeinderat beschloss außerdem über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses. Die Fraktionen und Gruppierungen sollen je eine/n Beisitzer/in und eine Stellvertretung benennen.
Die Stellenausschreibung soll am 12. Dezember 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Über die Formulierung muss der Gemeinderat entscheiden.
Das Fristende zur Einreichung von Bewerbungen soll auf Montag, den 09.02.2026, 18 Uhr gelegt werden.
Es erfolgte eine kurze Aussprache zu den vorgeschlagenen Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen. Darüber hinaus schlug ein Gemeinderat vor, die Formulierung „Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.“ aus der Stellenausschreibung zu streichen. Die Gemeinde Urbach lege stets Wert auf eine offene Wahl sowie ein breites Feld an Bewerbungen.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige (Ziffer 1 – 6) und mehrheitliche (Ziffer 7) Beschlüsse:
1. Die Bürgermeisterwahl wird zusammen mit der Wahl des Landtages Baden-Württemberg durchgeführt.
2. Für die Bürgermeisterwahl werden folgende Termine festgelegt:
3. Folgende Personen werden als Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss berufen:
Vorschlag | Vorschlag Stellvertretung | |
Vorsitz | 1. Stv. BMin GRin Jud | 2. Stv. BM GR Holzwarth |
1. Beisitzer/in | GR Mihalek | GR Heckenlaible |
2. Beisitzer/in | GR Pittelkow | GRin Foschiatti |
3. Beisitzer/in | GRin Bührle | GR Nagel |
4. Beisitzer/in | GRin Baumgärtner | GR Wrobel-Adelhelm |
4. Die öffentliche Stellenausschreibung erfolgt im „Staatsanzeiger Baden-Württemberg“ zu folgendem Termin: Ausgabe am Freitag, den 12.12.2025
5. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird festgesetzt auf: Montag, 09.02.2026, 18 Uhr
6. Der Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Wählbarkeit der Bewerbenden ist so rechtzeitig herbeizuführen, dass die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbenden erfolgen kann. Veröffentlichung soll in KW 7 (09.02. – 15.02.) erfolgen.
7. Der Satz „Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.“ wird in der Stellenausschreibung gestrichen.
- Abwägung des Ergebnisses der Veröffentlichung des Planentwurfs
- Feststellung des geänderten Planentwurfs
- Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
Die Gemeinde Urbach plant mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 253 „Mühläcker VI – Änderung I“ eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich. Ziel ist es, auf dem Grundstück Mühlstraße 92 (Flurstück Nr. 4391) sowie angrenzenden Teilflächen Wohnraum in attraktiver Lage zu schaffen. Die bisherige Ausweisung als Mischgebiet soll in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde öffentlich ausgelegt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Rückmeldungen von Behörden führten zu kleineren redaktionellen Anpassungen, u. a. zu Sichtfeldern bei Zufahrten und ergänzenden Erläuterungen zur Grundflächenzahl.
Mit der Anerkennung des überarbeiteten Planentwurfs sowie der Beschlussfassung der örtlichen Bauvorschriften als Satzung wird der Weg frei für eine städtebaulich geordnete Entwicklung und die Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Ortsnähe.
Eine Rückfrage zur Bezugshöhe, die im zeichnerischen Teil festgesetzt ist, wurde beantwortet. Darüber hinaus erfolgte eine kurze Aussprache zu dem Wunsch eines Gremienmitglieds, eine zweite Grundflächenzahl (Hauptanlagen + Nebenanlagen) mit im Bebauungsplan aufzunehmen. Dies wurde aber als nicht notwendig erachtet, da dies in der Baunutzungsverordnung geregelt ist und gestaltet sich zum jetzigen Zeitpunkt, wo das Verfahren doch mit dem Beschluss abgeschlossen werden soll, zudem als schwierig.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis der Veröffentlichung des Entwurfs des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 253 „Mühläcker VI – Änderung I“ zur Kenntnis. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden werden wie in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.
2. Der Gemeinderat stellt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 253 „Mühläcker VI – Änderung I“ entsprechend Anlagen Nr. 2 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage fest.
3. Der Gemeinderat beschließt
1. die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 „Mühläcker VI – Änderung I“ und
2. die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 253 253 „Mühläcker VI – Änderung I“
in Anlage 6 und 7 zu dieser Sitzungsvorlage. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB aufgestellt wird.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen den Behörden mitzuteilen und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen. Das Planwerk tritt mit deren Bekanntgabe in Kraft.
Der Verband Region Stuttgart überarbeitet den Regionalplan im Kapitel „Windkraft“, um regionale Vorranggebiete für Windenergie festzulegen. In einem Beteiligungsverfahren hatte die Gemeinde Urbach bereits im Januar 2024 dem damaligen Entwurf zugestimmt – ohne Bedenken gegen die geplanten Windvorrangflächen.
Nun liegt ein geänderter Planentwurf vor, der seit dem 2. Juni 2025 öffentlich online einsehbar ist. Die Gemeinde kann hierzu bis zum 1. August 2025 Stellung nehmen, jedoch nur zu den geänderten Teilen.
Für Urbach besonders relevant sind die Vorranggebiete RM-29 (östlich von Urbach), GP-01 (südlich von Plüderhausen) und RM-34 (zwischen Schlichten und Thomashardt), die teilweise überarbeitet wurden. Die Gemeindeverwaltung befürwortet diese Flächen weiterhin, da Windenergie dezentral vor Ort erzeugt werden kann. Zwar bedeutet dies Eingriffe ins Landschaftsbild, doch auf lange Sicht sei dies ein notwendiger Beitrag zur Energiewende.
Für das frühere Bundeswehrdepot in Urbach sieht die Verwaltung grundsätzlich Potenzial für Windkraft, dieses ist im aktuellen Regionalplan jedoch nicht als Vorranggebiet vorgesehen.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach stimmt dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (2. Offenlage) zu. Gegen die geplanten Windkraftvorrangflächen bestehen keine Bedenken.
Die frühere Gewerbefläche der Firma Erhardt Bischoff in Plüderhausen, gelegen zwischen Birkenallee und Rems, soll künftig als Wohngebiet genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan „Wagneräcker, 2. Änderung“ aufgestellt. Parallel dazu hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach am 08.05.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Gebiet beschlossen.
Die Gemeinde Urbach wurde am 02.06.2025 über das Verfahren informiert. Die geplante Änderung betrifft ausschließlich den genannten Bereich. Die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplans bleiben unverändert. Die Gemeindeverwaltung Urbach hat keine Bedenken gegen die Umwandlung von gewerblicher in Wohnbaufläche.
Eine Rückfrage zur Größe des Gebietes wird beantwortet.
Der Gemeinderat fasste mit einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach stimmt dem Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Plüderhausen-Urbach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wagneräcker, 2. Änderung“ der Gemeinde Plüderhausen zu.
Im Haushaltsplan 2025 sind bislang fünf Stellen in der Kläranlage vorgesehen. Zum 01.08.2025 können alle Stellen besetzt werden, wobei die ursprünglich mit EG 5 bewertete Stelle aufgrund der Bewerberlage auf EG 6 angehoben wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, einen weiteren Klärwärter (EG 6) einzustellen, der seine Ausbildung in Kürze erfolgreich abschließt. Damit erhöht sich die Anzahl der Stellen vorübergehend auf 6. Diese Aufstockung wird aus Einsparungen im ersten Halbjahr finanziert; langfristig sinken die Personalkosten wieder durch Renteneintritte.
Außerdem soll die Bauleitung der Betriebsgebäudesanierung befristet durch einen erfahrenen Ingenieur im Minijob unterstützt werden, um das Projekt zügig umzusetzen und externe Planungskosten zu reduzieren.
Das Gremium zeigte sich sehr erfreut über die Personalsituation in der Kläranlage, wo diese doch in den vergangenen Jahren regelmäßig Grund zur Sorge geboten hat. Insbesondere die Einstellung eines jungen Kollegen wurde begrüßt. Ein Gemeinderat bat in dem Zusammenhang erneut zu prüfen, ob der GVV selbst ausbilden kann.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach stimmt zu, dass der Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen-Urbach die zusätzlichen Personalmaßnahmen umsetzt.
Die Vertretungen der Gemeinde Urbach in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, dies nachträglich zu genehmigen.
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Parksituation am Freibad äußerst problematisch sei. Obwohl bereits Maßnahmen ergriffen wurden, hielten sich einige Besucherinnen und Besucher immer noch nicht an die Regelungen, sodass es zu Problemen z. B. für landwirtschaftliche Fahrzeuge kommt, die aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite nicht mehr vorbeikommen.
BMin Fehrlen informierte, dass der Vollzugsdienst bereits regelmäßig am Freibad kontrolliert, es aber nicht gewährleistet werden kann, dass die Mitarbeitenden samstags und sonntags ganztägig im Einsatz sind.
Auch im Gutenauer Tal sei die Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge erschwert. Hier wird der Feldweg durch Einwuchs von privaten Grundstücken zusätzlich verengt. Konkret sei dies 200 m von der Wasserfurte entfernt der Fall sowie weiter hinten im Bereich des neu angelegten Wäldchens. Es wurde zugesagt, dass man sich darum kümmere. Gleichzeitig setzt die Verwaltung darauf, dass die zur Sicherung der Durchfahrt notwendigen Pflegeschnitte im Sinne des Gemeinwohls verstanden werden und nicht zu unnötigen Beschwerden bei übergeordneten Stellen führen.
Ein Gemeinderat schlug vor, dass das Freibad montags, wo das Bad geschlossen ist, einem Schwimmverein zur Verfügung gestellt werden könnte. Diese hätten regelmäßig Schwierigkeiten, Bäder zu finden. Er bat um Überprüfung.
BMin Fehrlen nahm dazu Stellung und führte aus, dass sie schon mehrfach vorgeschlagen habe, das Freibad neben den regulären Öffnungszeiten auch einem Verein für die nicht-öffentliche Nutzung durch seine Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Die Thematik müsse allerdings vertieft betrachtet werden, da es nicht nur um die Badeaufsicht gehe, sondern auch um die technische Betreuung, die Reinigung und die Haftung. Sie bat darum, dass sich interessierte Vereine direkt bei der Verwaltung melden.
In dem Zusammenhang wurde ein großer Dank an das Team des Freibades ausgesprochen. Im letzten Monat wurden 24.000 Besuchende gezählt – das sei Rekord seit der Aufzeichnung der Zahlen im Jahr 2013.