Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 03.06.2025

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat...

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.

TOP 1 – Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 – Forsteinrichtung 2025 – 2034

Die Forsteinrichtung legt die mittelfristige Planung und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder fest. Sie umfasst die Erfassung und Bewertung des aktuellen Waldzustands sowie die Ableitung von Zielen und Maßnahmen für die nächsten zehn Jahre.

Der bestehende Forsteinrichtungsplan wird fortgeschrieben. Aufgrund der Größe des Gemeindewaldes (95,5 ha) wird auf eine umfassende Neuerstellung verzichtet. Der neue Plan, erstellt durch den Forsteinrichter des Regierungspräsidiums Freiburg gemeinsam mit unserem Revierförster, wurde in der Gemeinderatssitzung durch Frau Wulfes (Forstamt Landratsamt Rems-Murr-Kreis) und Herrn Pfeiffer (Revierförster) kurz vorgestellt. Schwerpunkte bilden in der Forsteinrichtung 2025 - 2034 die Themen Verjüngung, Jungbestandspflege sowie die geplante Holznutzung. Die Waldbewirtschaftung im Gemeindewald Urbach soll nachhaltig erfolgen, mit dem Ziel eines klimastabilen Waldes, der mit den Erholungsanforderungen der Bevölkerung in Einklang gebracht wird. Ein ausgeglichener Haushalt über die gesamte Forsteinrichtungsperiode wird angestrebt.

Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Forsteinrichtung für die Jahre 2025 bis 2034 entsprechend der beigefügten Sitzungsvorlage des Forsteinrichters.

TOP 3 – Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze

Durch Zuzug junger Familien und steigende Geburtenzahlen hat sich der Bedarf an Betreuungsplätzen in Urbach deutlich erhöht. Der geplante Neubau am Pestalozziweg sichert lediglich bestehende Plätze, schafft aber keine neuen Ü3-Kapazitäten. Schon ab 2027 fehlen voraussichtlich mindestens 37 Plätze, wie eine aktuelle Bedarfsanalyse zeigt. Es werden daher zunächst Möglichkeiten in Betracht gezogen, weitere Plätze für die Kinder über 3 Jahren zu schaffen.

Um kurzfristig etwas zu entlasten, soll in der Kita Kunterbunt eine befristete Überbelegung beantragt und in der Kita Wiese die Betreuung auf kürzere Zeiten ohne Mittagessen umgestellt werden. Außerdem soll das Kinderhaus Drosselweg ab 2026 auch Ganztagesplätze anbieten.

Mittelfristig ist jedoch eine Ausweitung des Angebots dringend notwendig, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder zu erfüllen. Weiteres Argument für die Ausweitung des Angebots ist das Ziel, in den Kinderbetreuungseinrichtungen wieder auf die Regelbelegung zurückzukehren. Die Überbelegung sei eine enorme Herausforderung für das Personal der Einrichtungen, so Frau Bieg, insbesondere in Zeiten, in welchen immer mehr Kinder erhöhten Förderbedarf haben.

Ein Gemeinderat brachte weitere Vorschläge ein und gibt der Verwaltung mehrere Punkte zur Prüfung mit auf den Weg. Insbesondere solle die Maximalbelegung für alle Gruppen überprüft und die Bedarfsplanung mit den Nachbarkommunen abgestimmt werden. Darüber hinaus sprach er eine mögliche Betriebs-Kita von einem Unternehmen an und bat um Überprüfung der Nachnutzung des Alexanderstifts als Kita.

Das Gremium diskutierte intensiv über die vorgebrachten Punkte. Es wurde festgestellt, dass Frau Bieg und die Mitarbeiterinnen ihres Sachgebietes alles Mögliche tun, um die Platzkapazität in den bestehenden Einrichtungen auszuweiten. So wurden bereits im Kinderhaus und in der Kita Kunterbunt die Anzahl an Plätze erhöht.

Bürgermeisterin Fehrlen verwies auf den Bericht von J+J Planconzept aus der letzten Gemeinderatssitzung und betonte, dass unabhängig von der aktuell steigenden Anzahl an Kindern mittelfristig Bedarf für drei Gruppen besteht, nicht als zusätzliche Gruppen, sondern als Ersatz für Einrichtungen, die laut des Berichts entweder nicht mehr sanierungswürdig sind (Kita Maiergarten) oder unwirtschaftlich betrieben werden (1-gruppige Einrichtung, Schloss Kindergarten).

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Betreuungsgruppe für 3- bis 6-Jährige (Ü3) für das Kindergartenjahr 2026/2027 sowie für den zeitnahen Ausbau einer zweiten Ü3-Gruppe zu erarbeiten (Standort, Konzeption, Zeitplan) und weitere Schritte mit dem Gemeinderat abzustimmen.
  2. Der Gemeinderat beschließt, für die Kita Kunterbunt zum Kindergartenjahr 2025/2026 eine Überbelegung von zwei Plätzen beim KVJS zu beantragen.
  3. Der Gemeinderat beschließt, im Kinderhaus Drosselweg zum 01.09.2026 für die Betreuung der 3- bis 6-Jährigen neben den bestehenden verlängerten Öffnungszeiten auch ganztägige Betreuungszeiten einzuführen.
  4. Der Gemeinderat beschließt, in der Kita Wiese zum 01.09.2027 die Betreuungszeiten von bisher ganztägige auf verlängerte Öffnungszeiten umzustellen.

TOP 4 – Beauftragung Mobiles Hochwasserschutzsystem - „Doppelkammerschlauch“

Um sich kurzfristig gegen Hochwasser und Starkregen besser abzusichern, hat die Gemeinde gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ein mobiles Schutzsystem ausgewählt: das Doppelkammer-Schlauchsystem. Dieses lässt sich schnell und mit wenig Personal aufstellen, ist platzsparend zu lagern und vergleichsweise günstig.

Getestet wurde das System bereits gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Urbach mit positivem Ergebnis. Vorgesehen ist eine Stauhöhe von 55 cm, um auch größeren Wassermengen standzuhalten. Die Lieferung umfasst insgesamt 1.300 m Schlauchmaterial inklusive Übungsschläuchen und Zubehör. So kann im Ernstfall vor allem der Bereich zwischen Friedhofstraße, Hauptstraße und Bachstraße gezielt geschützt werden.

In der Beratung beantwortete Herr F. Weißert Fragen zur Funktion, zur Lagerung, Wiederverwendbarkeit, zur Reinigung und zur Haltbarkeit.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, das mobile Hochwasserschutzsystem: „Doppelkammerschlauch“ (Stauhöhe = 55 cm) der Firma Öko-Tec. Umweltschutzsysteme GmbH zu erwerben.

TOP 5 – Jahresbauarbeiten 2025 – 2026, Vergabe

Der Jahresbau 2025/2026 wurde nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfanstalt neu ausgeschrieben. Dabei wurden einheitliche Preise vorgegeben und eine Staffelung der Abrechnungssummen ermöglicht, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zur Submission am 13.05.2025 gingen drei Angebote ein. Den Zuschlag erhält die Firma Hortus GmbH & Co. KG aus Lorch-Weitmars mit einem Angebotspreis von 313.028,18 € brutto. Damit liegt ihr Angebot rund 3 % über den vorgegebenen Einheitspreisen, ist jedoch deutlich günstiger als die Mitbewerber. Die Vergabe wird von der Gemeindeverwaltung und dem Ingenieurbüro Riker & Rebmann empfohlen.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach erteilt der Firma Hortus GmbH & Co. KG aus Lorch-Weitmars den Auftrag für den Jahresbau 2025/2026. Die Gemeindeverwaltung wird bevollmächtig, die Jahrestiefbauarbeiten für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2026 mit einer Gesamtauftragssumme von 313.028,18 € brutto zu beauftragen.

TOP 6 – Verpachtung von Verkehrsflächen

Die Gemeinde hat weitere Flächen im Gebiet „Auf der Au“ erworben, die als öffentliche Verkehrsflächen vorgesehen sind. Diese sichert sich die Gemeinde meist zu 25 % des Bodenrichtwerts, um die Infrastruktur später auszubauen.

Der Ausbau der Steinbeisstraße wurde bisher von der Wasenstraße bis zum Bahnhof realisiert. Eine Verlängerung Richtung Plüderhausen, als Entlastungsstraße, ist im Flächennutzungsplan angedacht, konkrete Pläne gibt es aber noch nicht. Die Umsetzung wird laut Bürgermeisterin Fehrlen durch mehrere Faktoren erschwert. So würden durch das Vorhaben Flachlandmähwiesen gekreuzt, für die ein Ausgleich geschaffen werden müsse, mit steigendem Verkehr würde unter Umständen eine Unterführung unter den Bahngleisen notwendig und Fördermittel würden auch nicht in Aussicht gestellt, da das Regierungspräsidium die B 29 als Umgehungsstraße für die Gemeinde Urbach ansieht.

Auch ein Ausbau der Wiesenstraße ist derzeit nicht geplant.

Bis zur Umsetzung empfiehlt die Verwaltung, die Fortsetzung der Steinbeisstraße zurückzustellen und die Flächen vorübergehend privat zu verpachten.

Der Gemeinderat beriet über den Sachverhalt. Von einem Teil des Gremiums wurde vorgetragen, dass sie eine andere Nutzungsmöglichkeit bevorzugen würden, wie beispielsweise die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage.

Der Gemeinderat fasste folgenden mehrheitlichen Beschluss:

  1. Die Planungen zur Fortführung der Steinbeisstraße als öffentliche Entlastungsstraße Richtung Plüderhausen werden zurückgestellt.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Au Teilabschnitt I B“ vorgesehenen Verkehrsflächen zu verpachten, soweit sie nicht der Öffentlichkeit gewidmet sind.

TOP 7 – Vergabe Zentrifuge – GVV

Die im April 2024 im Gemeinderat behandelte Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Die Angebotssumme der Firma Flottweg SE liegt 5 % unter dem veranschlagten Kostenanschlag für 2024/2025. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den günstigsten Bieter.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach stimmt zu, dass der Gemeindeverwaltungsverband Plüderhausen-Urbach die ausgeschriebene Maschinen- und Elektrotechnik sowie den Rohrleitungsbau für die Erneuerung der Zentrifuge auf der Sammelkläranlage Urbach vergibt an die Flottweg SE aus Vilsbiburg für 505.339,45 € brutto.

Die Vertretungen der Gemeinde Urbach in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, diese Vergabe nachträglich zu genehmigen.

TOP 8 – Freiflächen PV – Änderung Regionalplan

Der Verband Region Stuttgart plant Änderungen im Regionalplan zur Ausweisung von Vorbehaltsgebieten und zur Öffnung von Grünzügen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Gemeinde Urbach hatte keine Einwände, bat jedoch zu prüfen, ob entlang der B 29 Vorbehaltsgebiete ausgewiesen und Freiflächen-Photovoltaik auf Flachlandmähwiesen zugelassen werden können.

Die aktuelle Teilfortschreibung bestätigt: Freiflächen-Photovoltaik auf Flachlandmähwiesen ist nicht zulässig. Das Vorbehaltsgebiet RMK-PV-02 auf Urbacher Gemarkung bleibt unverändert.

Die Verwaltung regt an, erneut die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten entlang der B 29 (außerhalb von FFH-Mähwiesen) zu prüfen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nahm den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (2. Offenlage) zur Kenntnis. Es wurde angeregt zu prüfen, ob entlang der Kraftfahrstraße B 29 und im Bereich von Auffahrten außerhalb von FFH-Mähwiesen Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden können.

TOP 9 – Anfragen an die Verwaltung / Verschiedenes

9.1 Fußverkehrscheck

Bürgermeisterin Fehrlen informierte, dass die Gemeinde in das Förderprogramm des Landes aufgenommen wurde. Ziel sei es, die Gemeinde attraktiv für den Fußverkehr zu machen. Das Projekt steht in diesem Jahr unter dem Motto „Räumt die Gehwege frei“.

Um die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, seien zwei Informations- und Diskussionsveranstaltungen geplant. Eine davon soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Außerdem finden zwei Begehungen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Dabei soll gemeinsam herausgefunden werden, wo es vor Ort Verbesserungsbedarf gibt. Zu den Terminen wird jeweils öffentlich eingeladen.

9.2 Glasfaserausbau in Urbach – aktueller Stand

Die Gemeinde Urbach sowie andere Kommunen im Remstal arbeiten mit der Firma UGG bei der Umsetzung des Glasfaserausbaus zusammen. In einer Videokonferenz wurde mitgeteilt, dass die UGG den ursprünglichen Zeitplan leider nicht einhalten kann. Grund dafür ist die Übernahme und Fusion mit einem anderen Unternehmen, weshalb die Projekte für 2025 neu priorisiert werden.

Die UGG betonte jedoch, dass weiterhin großes Interesse an einem Ausbau in der Gemeinde besteht. Eine Rückmeldung von UGG wird bis Ende des Jahres erwartet. Die Gemeinde wird die Bürgerinnen und Bürger über alle weiteren Entwicklungen informieren.

9.3 Leserbrief vom 03.06.2025 in der Schorndorfer Zeitung

Am 03.06.2025 wurde ein Leserbrief von einer Bürgerin der Gemeinde in der Zeitung veröffentlicht. Die darin geäußerten Anschuldigungen sind nicht korrekt. Die Gemeinde Urbach verzichtet auf eine Gegendarstellung.

Das Thema wurde der betroffenen Person bereits mehrfach erläutert: Zuständig für fließenden Verkehr und Geschwindigkeitsmessungen ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf, wann und wo Blitzer aufgestellt werden.

9.4 Montage und Inbetriebnahme von Sirenen

Ab der Kalenderwoche 23 soll mit der Montage der angeschafften Sirenen im Gemeindegebiet begonnen werden.

9.5 Reinigung Kleidung Bauhof

Im Herbst 2024 hat sich der Gemeinderat gegen den Vorschlag der Verwaltung, Mietkleidung für die Mitarbeitenden des Bauhofs anzuschaffen, ausgesprochen. Nun wurden alternative Lösungen gesucht. Die Entscheidung fiel auf die Beauftragung eines Textilreinigungsunternehmens (Sauberland), mit dem auch bereits die Feuerwehr zusammenarbeitet. Die Kleidung wird wöchentlich abgeholt und nach der Reinigung wieder zurückgebracht.

In diesem Zusammenhang hat ein Gemeinderat den Antrag gestellt, dass ein Rahmenvertrag für einheitliche Bauhofkleidung abgeschlossen wird.


Der Gemeinderat stimmte dem Antrag mit einer Enthaltung zu.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Urbach
12.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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