TOP 1 Pumpwerk Breitenbach;
Schaden an der Entwässerungsleitung,
Information über den Sachstand,
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Zu Beginn der Sitzung erklärte Bürgermeister Haas, dass die Verwaltung sehr kurzfristig mit einer eilbedürftigen Thematik konfrontiert wurde, die dann von Herrn Klaus Dezember vom Ingenieurbüro Alwin Eppler erläutert wurde: Vom Pumpwerk Breitenbach verlaufe eine Entwässerungsleitung durch den Waldsee in Lützenhardt, welche im Mönchbauwerk des Sees ende. Der genaue Verlauf und der Zustand der Leitung seien nicht bekannt. Gemäß den alten Bestandsunterlagen bestehe die Leitung aus Steinzeug und im Bereich des Sees aus PVC. In der Leitung würden ein Teil des überschüssigen Quellwassers und das Dachflächenwasser des Pumpwerks abgeleitet. Nach dem Umbau des Pumpwerks solle dort auch das Wasser aus der Rückspülung der Filter eingeleitet werden. Die Leitung sei defekt, und die Schadstellen lägen im Bereich des Sees. Dies habe dazu geführt, dass der Stand des Sees stark abgenommen habe. Ein Teil der Leitung sei auf einer Seite komplett vom Rest der Leitung abgetrennt und aufgeschwommen und damit im See sichtbar. Durch eine vorübergehende Maßnahme habe der Bauhof der Gemeinde Waldachtal verhindert, dass weiterhin zu viel Wasser aus dem See ablaufe. Eine weitere Folge des Schadens sei, dass das Wasser aus dem Bereich des Pumpwerks nicht mehr abfließen könne und es einen Rückstau des Seewassers bis zum Pumpwerk gebe. Dort sei derzeit als vorübergehende Maßnahme eine Pumpe angeschlossen. Damit werde verhindert, dass die Kammer des Pumpwerks überflutet werde.
Herr Dezember stellte dann verschiedene Lösungsmöglichkeit zur Erneuerung der Ableitung mit deren Für und Wider vor. Er machte deutlich, dass die Empfehlung, welche Lösung umgesetzt werden soll, in Abstimmung mit der Gemeinde Waldachtal erfolgen müsse, da das Pumpwerk gemeinsam betrieben werde. Die Lösung sollte zeitnah gefunden werden, bevor die Umbauarbeiten am Pumpwerk abgeschlossen seien und dieses in Betrieb gehe. Bei allen Lösungsmöglichkeiten werde derzeit davon ausgegangen, dass der See teilweise oder ganz abgelassen werden müsse.
Auf die Schnelle konnte leider vor der Sitzung noch nicht geklärt werden, ob und inwieweit die Stadt Dornstetten überhaupt bezüglich der Kosten betroffen sein wird, da sich die Entwässerungsleitung komplett auf Gemarkung Waldachtal befindet. Dies müsse im Nachgang noch geklärt werden, so Bürgermeister Haas.
Nach einer längeren Diskussion sprach sich der Gemeinderat schließlich für die Lösungsvariante Nr. 6 aus, nach der beim Pumpwerk ein neuer Schacht gebaut werden soll. In den vorhandenen Kanal bis zum See soll eine neue Leitung eingezogen werden. Ab Beginn des Sees erfolgen die Arbeiten dann in vier Abschnitten mit Spülbohrung bis zum Ende des Sees. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 400.000 € brutto.
TOP 2 Fragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 3 Bauanträge
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Beschlussfassung vor.
Darin ging es um den Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Aufbau einer Dachgaube und Anbau einer Loggia in der Straße Auf dem Berg in Aach. Das Gremium folgte hierbei dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Aach und erteilte das Einvernehmen zum Bauvorhaben mit den erforderlichen Ausnahmen in Bezug auf den Aufbau einer Gaube auf einem Dach unter 30° Dachneigung und in Bezug auf die Überschreitung der zulässigen Höhe der Ansichtsfläche der Gaube (1,82 m anstatt max. 1,40 m).
TOP 4 Windenergie: Interessenbekundungsverfahren,
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabekriterien
Stadtkämmerer Jochen Köhler informierte das Gremium über die Ergebnisse der Sitzung der Vergabegruppe Interessenbekundungsverfahren Windenergie, welche Mitte Mai gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Schopfloch stattgefunden hatte.
Der Gemeinderat habe im März beschlossen, die endura kommunal GmbH mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens und der Durchführung des kommunalen Flächenpoolings für die Windvorranggebiete zu beauftragen. Ziel dieser beiden Aufträge sei, die Windvorrangflächen auf der Gemarkung der Stadt Dornstetten (und teilweise auf Gemarkung Schopfloch) optimal zu vermarkten.
In der Sitzung der Vergabegruppe waren die Kriterien für die Auswahl eines zukünftigen Investors näher definiert worden. Zweck dieser Kriterien sei, einen für die Stadt Dornstetten möglichst vorteilhaften Investor zu finden. Die Kriterien lassen sich dabei grob in vier Kategorien einteilen:
Herr Köhler sagte, der erstellte Kriterienkatalog solle nun noch formal vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat von Schopfloch solle einen identischen Beschluss fassen. Daraufhin werde die endura kommunal die Ausschreibung der Windvorrangflächen erstellen und Angebote potentieller Investoren einholen. Danach würden die Angebote unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien durch die endura kommunal und in einer zweiten Sitzung der Vergabegruppe am 23.09.2025 ausgewertet. Wiederum danach sollten die drei bis vier besten Investoren zu Bietergesprächen eingeladen werden. Die Gespräche sollten am 16.10.2025 stattfinden.
Die Verwaltung machte deutlich, dass der Gemeinderat trotz der festgelegten Kriterien in seiner Entscheidung frei bleibe, für welchen Investor er sich am Ende entscheiden wird. Die Kriterien seien jedoch sinnvoll, um die eingehenden Bewerbungen zu werten.
Nach einer langen, intensiven Diskussion beschloss der Gemeinderat schließlich, dem dargestellten Kriterienkatalog und den Hinweisen zur Bewertung der Angebote zuzustimmen. Dabei soll der Kriterienkatalog um den Wunsch ergänzt werden, dass potentielle Anbieter darlegen, wie viele Windenergieanlagen sie maximal unterbringen wollen und wie viele sie mindestens umsetzen würden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, dies auch dem Gemeinderat Schopfloch für die Sitzung am 05.06.2025 zu empfehlen.
TOP 5 Windenergie: Pooling-Vereinbarung mit der Stadt Freudenstadt wg. Windvorrangfläche in Wittlensweiler
Als Nächstes ging es um eine Pooling-Vereinbarung mit der Stadt Freudenstadt wegen Windvorrangflächen in Wittlensweiler. Die Besonderheit sei, sagte Stadtkämmerer Köhler, dass sich die betroffenen Grundstücke in Streubesitz befinden, darunter auch ein Teil im Eigentum der Stadt Dornstetten. Das heißt, die Errichtung von Windkraftanlagen werde unter Umständen nur möglich sein, wenn genügend Grundstückseigentümer der Errichtung von Windkraftanlagen zustimmten.
Es hätten bereits zwei Informationsveranstaltungen in Freudenstadt stattgefunden, in denen die Grundstückseigentümer über grundsätzliche Fragen in Sachen Windenergie informiert wurden. Außerdem seien die Grundstückseigentümer über das Verfahren und die Notwendigkeit des Flächenpoolings informiert worden. Nachdem inzwischen klar sei, dass eine ausreichende Anzahl an Grundstückseigentümern der Errichtung von Windkraftanlagen auf der entsprechenden Fläche grundsätzlich positiv gegenüberstehe, sei der nächste Schritt, dass sich die Grundstückseigentümer schriftlich verpflichten müssten, ihre Grundstücke für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn auch hier genügend Grundstückseigentümer mitmachten, könne für die Windvorrangfläche das Interessenbekundungsverfahren (mit dem dann der optimale Investor ermittelt werden soll) durchgeführt werden. Herr Köhler machte deutlich, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar sei, auf welchen Grundstücken konkret eine Windkraftanlage stehen werde. Es sei auch noch nicht klar, mit welchen Erträgen der einzelne Grundstückseigentümer rechnen könne.
Der Gemeinderat beschloss schließlich, der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Planung von Windenergieanlagen im potentiellen Windvorranggebiet auf Gemarkung Wittlensweiler (Pooling-Vereinbarung) mit der Stadt Freudenstadt zuzustimmen.
TOP 6 Eigenbetrieb Nahwärme
Tief- und Rohrleitungsbau
Vergabe der Arbeiten
Der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Alexander Mönch, informierte das Gremium über die Ausschreibungsergebnisse der Tief- und Rohrleitungsbaumaßnahmen für den ersten Bauabschnitt des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung.
Da die Gesamtkosten für den gesamten Ausbau des Nahwärmenetzes weit über dem EU-Schwellenwert von 5.538.000 € liegen, müssen mindestens 80 % der Leistungen europaweit ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wurde auf der Vergabeplattform der Europäischen Union veröffentlicht. Das gesamte Vergabeverfahren wurde durch die Kanzlei Menold Bezler aus Stuttgart rechtlich begleitet.
Zum Eröffnungstermin am 08.05.2025 lagen drei Angebote vor, die durch die Kanzlei in formaljuristischer Hinsicht geprüft wurden. Anschließend erfolgte die fachtechnische Prüfung durch das Ingenieurbüro Schuler. Juristisch und fachtechnisch gab es keinerlei Beanstandungen, sodass alle drei Angebote gewertet werden konnten. Günstigste Bieterin war hierbei die Firma Rath Bauunternehmung GmbH & Co. KG aus Haiterbach mit einer Angebotssumme in Höhe von 1.893.002,47 €. Bei der Firma handelt es sich laut Herrn Mönch um ein renommiertes Bauunternehmen aus der Region, welches momentan auch das Nahwärmenetz in der Gemeinde Glatten ausbaut. Der Gemeinderat stimmte daraufhin der Beauftragung der Fa. Rath Bauunternehmen GmbH & Co. KG für die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten zu.
TOP 7 Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Dornstetten:
Ausschreibung und Beauftragung weiterer Planungsleistungen
Stadtkämmerer Jochen Köhler teilte mit, dass die endura kommunal GmbH für insgesamt fünf Jahre mit dem sogenannten Sanierungsmanagement beauftragt war. Ziel des Sanierungsmanagements war es, der Stadt Dornstetten die nötige Unterstützung für die Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, technische Beurteilung, Berechnung der Wirtschaftlichkeit und juristische Beratung zur Verfügung zu stehen. Der Auftrag für das Sanierungsmanagement sei nun im Februar 2025 ausgelaufen. Inzwischen sei das Projekt „Nahwärmeversorgung Dornstetten“ so weit fortgeschritten, dass die Verlegung des Nahwärmenetzes für den 1. Bauabschnitt beauftragt werde. Die ersten Wärmekunden sollen im Winter 2025/2026 mit Wärme versorgt werden.
Um die Nahwärmeversorgung auch in der nun beginnenden Bauphase erfolgreich zu realisieren und die weiteren Ausbauabschnitte erfolgreich weiter zu planen, sei nach Auffassung der Verwaltung eine weitere Unterstützung durch die endura kommunal GmbH zwingend erforderlich.
Konkret gehe es insbesondere um folgende Leistungen:
1. Gesamtprojektkoordination (Überblick über die Aufgaben, Zeitplan, Meilensteine)
2. Koordination Installation der Wärmeübergabestationen (Koordination an der Schnittstelle zwischen Heizungsbauer, Kunden, Stadtwerke Freudenstadt, Eigenbetrieb)
3. Kundendatenbank und Anschlussplanung (Kundenanfragen, Kundenerfassung, Beratung, Anschlussplanung, Vorverträge, Anträge)
4. Projektkommunikation (Begleitende Kommunikation in der Projektentwicklung).
5. Fördermittelmanagement (Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, Dokumentation)
6. Kostenkontrolle und Risikomanagement (Regelmäßige Kontrolle des IST- und SOLL-Stands, Bewertung und Vorbereitung von Entscheidungen)
Die Positionen 1 bis 3 und 6 können über die bereits bewilligte Förderung durch den Bund bezuschusst werden (maximale Zuschusshöhe 40 %). Die Gesamtkosten werden auf ca. 502.600 € (netto) geschätzt. Um die Kosten durch die genannte Förderung durch den Bund bezuschussen lassen zu können, sei es zuschusstechnisch leider erforderlich, diese Leistungen EU-weit auszuschreiben. Die Positionen 4 und 5 können nicht über die bereits bewilligte Förderung durch den Bund bezuschusst werden. Daher müssen diese separat beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 72.000 € (netto).
Die Kosten werden sich auf einen Zeitraum von voraussichtlich vier Jahren verteilen und seien vom Eigenbetrieb „Nahwärmeversorgung Dornstetten“ zu tragen.
Der Gemeinderat beschloss, die unter den Punkten 1-3 und 6 aufgelisteten weiteren Planungsleistungen europaweit auszuschreiben. Zudem wurde die endura kommunal GmbH mit der Begleitung der Bauphase für das Wärmenetz des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung Dornstetten beauftragt (Punkt 4 und 5 der aufgelisteten Leistungen).
TOP 8 Pflege der Rasensportplätze, Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Stadtkämmerer Jochen Köhler teilte mit, dass die Mäharbeiten auf den Rasensportplätzen bisher teilweise durch die Sportvereine, im Wesentlichen aber durch den Bauhof der Stadt Dornstetten ausgeführt werden. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder darüber diskutiert, wie die hierdurch für die Stadt Dornstetten anfallenden Kosten bzw. der hierdurch anfallende Zeitaufwand reduziert werden können. Die nun von der SG Dornstetten vorgeschlagene Lösung sei die Anschaffung eines Mähroboters. Diese Geräte seien inzwischen recht kostengünstig zu erwerben und technisch ausgereift, sodass sie auch auf großen Flächen funktionieren. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 5.000 €. Der Mähroboter solle nun von der SG Dornstetten angeschafft werden. Dafür, dass die SG Dornstetten zum einen zukünftig auf die Unterstützung des Bauhofs verzichte und zum anderen durch die Umstellung zukünftig eigenen Aufwand habe, hatte die SG Dornstetten beantragt, dass die Stadt Dornstetten neben dem einmaligen Zuschuss für die Anschaffung des Mähroboters (50 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 €) auch einen jährlichen Zuschuss gewährt. Die Verwaltung schlug hier einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 1.000 € pro Jahr vor.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Bezuschussung des Mähroboters mit einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von 50 % (max. 3.000 €) und mit laufenden Zuschüssen von jeweils 1.000 € jährlich. Zuletzt wurde festgehalten, dass die Verwaltung allen drei Fußballvereinen dieses Angebot unterbreitet.
TOP 9 Bekanntgaben und Mitteilungen
Der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Alexander Mönch, teilt mit, dass die Heselwiesenstraße im Laufe der Woche fertiggestellt werde. Ab Mitte Juni würden dann die Arbeiten in der Hauptstraße beginnen.