Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 08.04.2025

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat...
Ansicht Planung Kita Pestalozziweg
Ansicht Planung Kita Pestalozziweg

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.

Es waren viele Personen im Publikum anwesend.

TOP 1 – Neubau einer viergruppigen Kindereinrichtung auf dem Grundstück Pestalozziweg 8:

  • Baubeschluss
  • Vergabe Generalübernehmerleistung

Die Gemeindeverwaltung hat den Gemeinderat in der Sitzung am 30.11.2021 über den Fehlbedarf an Betreuungsplätzen und die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2022-2035 informiert. Nach der ursprünglichen Planung im Bereich des Kinderhauses Drosselweg hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 28.11.2023 unter anderem beschlossen, das dort geplante Wettbewerbsverfahren ruhen zu lassen und stattdessen ein schlankes Wettbewerbsverfahren am Standort Pestalozziweg unter Aufrechterhaltung des Betriebs der vorhandenen Einrichtung durchzuführen.

Die bisher durchgeführten Verfahrensschritte wurden dargestellt.

Geplant ist die Errichtung einer Kindertagesstätte mit insgesamt vier Gruppen, davon eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren (U3) und drei Gruppen für Kinder über drei Jahren (Ü3). Das detaillierte Raumprogramm wird dargestellt. Als Energiestandard wurde KFW 40 vorgegeben. Das Gebäude Pestalozziweg 8 (Gruppe Blau) wird zum Baubeginn vermutlich im Dezember 2025 in die „Villa Kunterbunt“ auf dem Kitagelände umziehen. Für die Essensaufbereitung wird ein Interimsküchencontainer aufgestellt.

Nach Abschluss der Bietergespräche wurden 2 Büros aufgefordert, ein finales Angebot einzureichen.

Bieter 1 = Gesamtkosten von 5.387.914,95 € brutto

Bieter 2 = Gesamtkosten von 5.541.830,00 € brutto

Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Bewerbungen ist die Geschossigkeit des Baukörpers. Bieter 1 schlägt einen eingeschossigen L-förmigen 4,50 m hohen Baukörper vor. Bieter 2 schlägt einen kompakten zweigeschossigen 7,90 m hohen Baukörper vor.

Ein ausführlicher Vergleich der beiden Angebote wurde vorgestellt.

Den finalen Angeboten bzw. Letztangeboten sind verschiedene Optionen beigefügt, die bereits vorberaten wurden und hier nochmals thematisiert werden.

Über folgende Punkte muss der Gemeinderat noch entscheiden:

  • Reversible Wärmepumpe
  • Festlegung Erdgeschossfußbodenhöhe
  • Zahl der Stellplätze.
  • Teeküche Personalraum
  • Fotovoltaikanlage
  • Option klimafreundlicher Neubau
  • Ausführung Fenster statt Kunststoff in Pfosten-Riegel-Konstruktion
  • Gebürstete Holzfassade

In der Sitzungsvorlage wird zu den einzelnen Optionen ausführlich Stellung genommen.

Anhand einer Matrix wurden die Angebote bewertet.

Der weitere Zeitplan sieht vor, den Antrag auf Baugenehmigung im Juni 2025 bei der Baurechtsbehörde einzureichen mit Baubeginn im Dezember 2025. Fertigstellung soll Ende Dezember 2026 sein und die Inbetriebnahme Anfang Januar 2027.

Nach den intensiven Vorberatungen und eindeutigen Rückmeldungen des Kindergartenträgers sowie unter Berücksichtigung der Bewertungsmatrix schlägt die Gemeindeverwaltung vor, mit dem Neubau der KITA Pestalozziweg Bieter 1 zu beauftragen.

Zur Verfahrensbeschleunigung schlägt die Gemeindeverwaltung vor, dass der Gemeinderat sie zur Einvernehmenserteilung bevollmächtigt.

Bürgermeisterin Fehrlen stellt fest, dass der zu fassende Beschluss eine historische Entscheidung für Urbach darstellt. Ein Baubeschluss für ein neues, kommunales Gebäude, sei letztmals für das Kinderhaus im Drosselweg gefasst worden. Sie betont die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung während des Prozesses.

Der Gemeinderat berät intensiv über die eingereichten Vorschläge, insbesondere die Thematik, die Erdgschossfußbodenhöhe um weitere 20 cm zu erhöhen, um sich vor zukünftigen Starkregen- oder Hochwasserereignissen noch besser zu schützen. Die Vor- und Nachteile eines eingeschossigen Baukörpers werden diskutiert auch hinsichtlich der Wasserverdrängung.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt:

  1. Auf dem Grundstück Pestalozziweg 8 wird unter Weiterbetrieb des bestehenden Evangelischen Kindergartens eine viergruppige Kindereinrichtung errichtet.
  2. Mit dem Neubau der Kindereinrichtung wird beauftragt: Bieter 1 entsprechend Letztangebot vom 24.03.2025 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 5.387.914,95 € brutto.
  3. Zusätzlich werden folgende Optionen beauftragt:
  • Reversible Wärmepumpe (Mehrpreis 5.884,62 € brutto)
  • Reduzierung der Zahl der PKW-Stellplätze um 5 auf 14 Stellplätze (Minderpreis 9.817,50 € brutto)
  • Teeküche Personalraum (Mehrpreis 4.119,23 € brutto)

Das Auftragsvolumen erhöht sich um 186,35 € auf 5.388.101,30 €

4. Verzichtet wird auf folgende Optionen:

  • Zertifizierung zum klimafreundlichen Neubau

5. Auf Antrag der CDU / JU sowie der Gruppierung GRÜNE und BLU wird beschlossen, die Erdgeschossfußbodenhöhe im Verhältnis zur vorliegenden Planung um weitere 20 cm anzuheben.

6. Zurückgestellt und im Rahmen einer Bemusterung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden:

  • Ausführung der Fenster als Pfosten-Riegel-Konstruktion
  • Gebürstete Holzfassade

7. Zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden:

  • Unterkonstruktion Fotovoltaikanlage
  • Technik Fotovoltaikanlage

8. Die Gemeindeverwaltung wird bevollmächtigt, das gemeindliche Einvernehmen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu erteilen.

Im Anschluss an die gefassten Beschlüsse wird der Gemeinderat darüber informiert, dass das angenommene Angebot von der Ed. Züblin AG ist.

TOP 2 – Neubau einer barrierefreien Rad- und Fußwegquerung: Hauptstraße K 1880 – Quellenweg – Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat den Auftrag für den Bau von drei barrierefreien Bushaltestellen erteilt. Mit dem Bau der beiden Bushaltestellen an der Hauptstraße K 1880 in Höhe des Quellenweges / Durchlasses im Lärmschutzwall sollte im März 2025 begonnen werden. Zum Zeitpunkt der Vergabe war eine zusätzliche Rad- und Fußwegquerung in diesem Bereich nicht geplant und vorgesehen. Die Verwaltung sah es aber auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes und im Sinne einer Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs für notwendig, an dieser Stelle nochmals aktiv zu werden.

Den Vorschlag einer Verschiebung der bestehenden Fußgängerampel oder einer zusätzlichen Lichtsignalanlage wurde bereits im Jahr 2022 mit den zuständigen Börden besprochen und damals vom LRA als nicht notwendig und nicht umsetzbar wieder verworfen.

Im Oktober 2024 wurde dem Ing. Büro Riker & Rebmann der Auftrag erteilt, eine mögliche barrierefreie Rad- und Fußwegquerung im Bereich der Bushaltestellen zu planen. Mit den geltenden Vorgaben ergeben sich in der Planung unter anderem eine Verschwenkung und Verlegung der Fahrspuren auf der Hauptstraße, was gleichzeitig zu einer gewünschten Reduzierung der Geschwindigkeit und damit sichereren Straßenüberquerung für alle Fußgehenden und Radfahrenden führt. Zudem ermöglicht es den Radfahrenden, eine direktere Querung, Anbindung von Nord nach Süd. In diesem Zuge können auch die in die Jahre gekommenen Straßenentwässerungselemente erneuert werden.

Nach einer erneuten Abstimmung mit dem LRA und deren Freigabe konnte ein Leistungsverzeichnis LV eingeholt werden. Die Baukosten für alle Maßnahmenbereiche: Herstellung der barrierefreien Querungshilfe, Erneuerung der Straßenentwässerung, Anbindung zu den Bushaltestellen und Erneuerung der Asphaltdeckschickt im gesamten Bereich (ca. 90 m Länge), werden auf rund 154.000 € geschätzt. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart, Regionales Mobilitätsmanagement für die Förderung von Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs (RuF) in Höhe von 58.000 € beantragt. Nach der neuesten Novellierung werden sogar Fördermittel in Höhe zwischen 75.000 – 94.000 € in Aussicht gestellt.

Sobald die Bau- und Kostenvereinbarung mit dem LRA abgestimmt und unterzeichnet ist sowie der Förderbescheid mit Baufreigabe vom RP vorliegt, kann der Auftrag für den Bau der Rad- und Fußwegquerung an die Firma Wilhelm Weidler GmbH aus Urbach vergeben werden.

Die Bauarbeiten sollen im Juni beginnen. Dabei wird eine 6 bis 8-wöchige Vollsperrung der Kreisstraße und entsprechende Umleitung durch das Wohngebiet notwendig. Eine Verlegung der Bauarbeiten in die Sommerferien ist nicht möglich.
Der Gemeinderat bedankt sich für die Bemühungen, das Thema umzusetzen und begrüßt die Planung ausdrücklich. Durch die Verschwenkung hofft man auf eine Entschleunigung des Verkehrs. Eine persönliche Information aller durch die Umleitung betroffenen Haushalte per Brief zusätzlich zur Information über die Presse und das Mitteilungsblatt wird aus Kosten- und Aufwandsgründen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach erteilt der Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG aus Urbach den Auftrag für den Bau der Rad- und Fußwegquerung an der Hauptstraße K 1880, Höhe Quellenweg mit einer Auftragssumme über brutto 154.056,86 €.

Der Auftrag wird erst erteilt, wenn der Landeszuschuss zur Förderung von Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs bewilligt und der eine Vereinbarung mit dem Landkreis über dessen Kostenbeteiligung vorliegt.

TOP 3 – Neuer Mietspiegel der Gemeinde Urbach zum 15.04.2025

Zum 01.05.2023 hat die Gemeinde Urbach zuletzt einen Mietspiegel erstellt. Um einen zweijährigen Turnus beizubehalten, soll zum 15.04.2025 der neue Mietspiegel veröffentlicht werden. Mit der Fortschreibung wurde wieder das Statistikbüro Stein aus Stuttgart beauftragt. De Fortschreibung wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Plüderhausen, Rudersberg, Welzheim, Remshalden, Winterbach und Weinstadt durchgeführt.

Die Vorsitzenden des Deutschen Mieterbund Waiblingen und Umgebung e. V., der Haus- und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e. V, sowie Haus & Grund Schorndorf e. V. haben die Zustimmung erteilt.

Mit dem nun vorliegenden Mietspiegel der Gemeinde Urbach kann dazu beigetragen werden, den Wohnungsmarkt transparenter zu machen und sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter eine verlässliche Grundlage und Orientierungshilfe für die Einstufung der jeweiligen Wohnungen zu geben.

Ein Online-Tool zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete wird rechtzeitig unter www.mietspiegel-urbach.de veröffentlicht. Dort kann auch die Mietspiegel-Broschüre als PDF heruntergeladen werden. Es wird ein Link von der Internetseite der Gemeinde Urbach eingerichtet.

Bei dem vorliegenden Mietspiegel handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel. Im Gegensatz zu einem qualifizierten Mietspiegel werden dabei keine konkreten Befragungen der Mieter und Vermieter durchgeführt. Es wurden Auswertungen anhand von entsprechenden Immobilienportalen gemacht, um die Miethöhenunterschiede der Kommunen zu bewerten.

Das Mietspiegelniveau in Urbach ist im Mittel um 5,3 % gestiegen. Der Sitzungsvorlage ist eine detaillierte Beschreibung des Ermittlungsverfahrens zu entnehmen.

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Mietspiegels für Urbach mit Wirkung zum 15.04.2025 zur Kenntnis.

TOP 4 – GVV 01 2025 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen - Urbach

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wird zur Beratung in den Gemeinderatsgremien der Mitgliedsgemeinden und zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung vorgelegt und in der Sitzung erläutert.

Das Gremium fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Vertreter der Gemeinde Urbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach werden beauftragt, der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2025 mit Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm 2025 bis 2028 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs zuzustimmen.

TOP 5 – GVV 03 2025 Weitere Vorgehensweise zur Ertüchtigung des Betriebsgebäudes der Kläranlage nach Vorliegen der Baugenehmigung

Entsprechend der Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 02.05.2024 wurde das Baugesuch erarbeitet und zur Genehmigung beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis eingereicht.

Aufgrund der guten Vorabstimmung des Ingenieurbüros Hoppe mit dem Landratsamt wurden die Unterlagen wie eingereicht am 27.11.2024 genehmigt.

Als nächste Schritte schlägt die Verbandsverwaltung vor:

  1. Beauftragung des Ingenieurbüros Hoppe mit den Leistungsphasen 5 bis 7. Das Ingenieurbüro bietet seine Leistungen in Honorarzone III unten an. Dies ist ein sehr wirtschaftliches Angebot. Ferner wird kein Umbauzuschlag verlangt. Es handelt sich um einen Auftrag von brutto rund 55.000 €.
  2. Beauftragung der weiteren Planung der Technischen Gebäudeausrüstung und der Tragwerksplanung.
  3. 2025 soll noch die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen und gebäudetechnische Grundlage für die Aufstockung geschaffen werden.
  4. 2026 ist der Baubeginn für die Aufstockung geplant; dies soll 2025 planerisch und vergaberechtlich vorbereitet werden.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach werden beauftragt, die Vorgehensweise zu beschließen:

  1. Das Ingenieurbüro Hoppe aus Schorndorf-Schornbach wird zur Fortführung der Planung und zur Bauvorbereitung mit den Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt.
  2. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, notwendige Fachplanungsleistungen, die zur Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen notwendig sind, zu beauftragen.
  3. Die Erneuerung der Heizzentrale ist planerisch vorzubereiten, auszuschreiben und den Gemeinderatsgremien der beiden Mitgliedsgemeinden zur Vergabeentscheidung vorzulegen. Ein Bestätigungsbeschluss ist dann in der Verbandsversammlung im Herbst vorzusehen.

TOP 6 – GVV 02 2025 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Wagneräcker, 2. Änderung in Plüderhausen"

Das Quartier zwischen Birkenallee und Rems schließt im Süden direkt an bestehende Wohnbebauung an und stellt den Übergangsbereich zwischen den innerörtlichen Wohnquartieren und den gewerblichen Bauflächen im Nordwesten von Plüderhausen dar. Aufgrund der Lage des Quartiers und der guten Erreichbarkeit, sowohl verkehrlich als auch infrastrukturell, sollen die ehemals gewerblichen Flächen zu Wohnzwecken umgenutzt werden.

Hierzu stellt die Gemeinde Plüderhausen derzeit den Bebauungsplan „Wagneräcker, 2. Änderung“ auf, um den betreffenden Bereich einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.

Nach § 8 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Für den Planbereich wird im aktuellen FNP eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Zukünftig soll eine Wohnbaufläche dargestellt werden. Demnach ist das Entwicklungsgebot derzeit nicht eingehalten und mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Die Durchführung des Verfahrens wird von der Gemeinde Plüderhausen organisiert und durchgeführt. Die Kosten hierfür werden von den Vorhabenträgern der geplanten wohnbaulichen Nutzung getragen.

Die Änderung bezieht sich nur auf den o. g. Bereich; der FNP bleibt ansonsten in seiner aktuellen Fassung bestehen.
Frau Kreuter vom Büro Baldauf erläutert das Vorhaben. Im Anschluss stellt der Gemeinderat fest, dass es keinen Grund gibt, nicht zuzustimmen, da die Gemeinde Urbach nicht direkt von der Änderung betroffen ist.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden beauftragt, die untenstehenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach wird für den Bereich des Bebauungsplanes „Wagneräcker, 2. Änderung“ der Gemeinde Plüderhausen nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
  2. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wagneräcker, 2. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 24.03.2025 wird gebilligt.
  3. Die Verbandsversammlung ermächtigt und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

TOP 7 – Konzessionsvergabeverfahren – Gasnetz der Gemeinde Urbach

Die Historie des Verfahrens wird in der Sitzungsvorlage ausführlich erläutert. Aufgrund der Beendigung des Gaskonzessionsvertrages war die Gemeinde verpflichtet, erneut ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren für den Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrags durchzuführen.

Innerhalb der in der Veröffentlichung gesetzten Frist sind Interessenbekundungen mehrerer Unternehmen (nachfolgend: Bieter) am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages eingegangen. Daraufhin hat der Gemeinderat Auswahlkriterien beschlossen, welche den Bietern bekannt gegeben wurden. Ein Bieter hat bezüglich der Auswahlkriterien und den Verfahrensbedingungen Rügen erhoben, denen seitens der Gemeinde teilweise abgeholfen wurde. Nicht abgeholfene Rügen hat der Bieter gerichtlich weiterverfolgt. Das Landgericht Stuttgart hat einen Teil der Rügen als begründet angesehen und im Übrigen die Nichtabhilfe bestätigt. Nachdem im weiteren Verlauf mehrere Bieter ihre jeweilige Interessenbekundung zurückgezogen haben, hat die Gemeinde den verbleibenden Bieter, die Netze BW GmbH, zur Abgabe eines Gaskonzessionsvertragsangebotes aufgefordert.

Die Netze BW GmbH hat daraufhin ein Gaskonzessionsvertragsangebot abgegeben, das von den rechtlichen Beratern der Gemeinde geprüft wurde. Es erfüllt die Verfahrensanforderungen.

Der rechtliche Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens, sowie die Inhalte des Gaskonzessionsvertrages werden erläutert. Auf die ausführliche Sitzungsvorlage wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Die Verwaltung wird nach einer zustimmenden Beschlussfassung den Beschluss der Kommunalaufsicht zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorlegen. Nach einer entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht wird die Gemeinde den neuen Gaskonzessionsvertrag entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates mit der Netze BW GmbH abschließen. Abschließend ist von Gesetzes wegen eine Bekanntmachung des Abschlusses vorzunehmen. Das wird von der Gemeinde ebenfalls veranlasst.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des von der Netze BW GmbH angebotenen Gaskonzessionsvertrages gemäß Anlage 1 zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gaskonzessionsvertrag gemäß Anlage 1 mit der Netze BW GmbH abzuschließen. Zu Änderungen des vorliegenden Konzessionsvertrages ist die Verwaltung berechtigt ohne dass es eines erneuten Beschlusses des Gemeinderates bedarf, soweit diese Änderungen redaktioneller Natur sind, aufsichtsbehördlichen Vorgaben entsprechen oder Vertragsinhalte nicht grundlegend verändern.

TOP 8 – Anfragen an die Verwaltung / Verschiedenes

8.1 Fördermittel für die Einstellung eines Klimamanagers

Das Gremium wird darüber informiert, dass bei der Verwaltung der Bescheid für die Fördermittel zur Einstellung eines Klimamanagers eingegangen ist. Die Stelle wurde daher umgehend ausgeschrieben.

Die Stelle ist auf drei Jahre befristet.

8.2 Schulsozialarbeit Wittumschule mit Außenstelle Atriumschule

Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass nachdem die Mitarbeiterin für die Schulsozialarbeit an der Atriumschule bereits Anfang des Jahres den Arbeitsvertrag beendet hat, nun auch die zweite Schulsozialarbeiterin ab den Pfingstferien nicht mehr an der Wittumschule tätig sein wird. Damit fällt eine wertvolle und sehr geschätzte Mitarbeiterin an der Schule weg, was sehr bedauerlich ist. Einen Ersatz kann die Paulinenpflege für die Übergangszeit nicht stellen.

Die Paulinenpflege hat bereits Ersatz für eine der freiwerdenden Stellen gefunden und ist dabei, die zweite Stelle zeitnah neu zu besetzen.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Urbach

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Urbach
16.04.2025
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