Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 15.07.2025

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat...

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.

Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.

TOP 1 – Finanzzwischenbericht 2025

Im Gemeinderat stellte die Verwaltung den Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr vor.

Die Gewerbesteuereinnahmen haben das geplante Jahresziel bereits erreicht, zeigen jedoch wie üblich starke Schwankungen. Die Grundsteuereinnahmen liegen insgesamt nahe der Prognose. Auch die Schlüsselzuweisungen des Landes fließen planmäßig, wovon drei Viertel der FAG-Raten bereits eingegangen sind. Bei den Ausgaben liegen die Personalaufwendungen und die Betriebskosten im Rahmen des Haushaltsplans.

Die Auszahlungen für Investitionen sind derzeit noch gering, was sich im weiteren Jahresverlauf ändern wird. Der Ergebnishaushalt könnte nach aktueller Hochrechnung ausgeglichen werden.

Insgesamt ist die Liquidität der Gemeinde derzeit gesichert. Ob zur Finanzierung der geplanten Investitionen noch eine Kreditaufnahme erforderlich sein wird, hängt vom weiteren Verlauf der Einnahmen und Ausgaben ab.


Nach der Beantwortung einiger Fragen nahm der Gemeinderat vom Zwischenbericht Kenntnis.

TOP 2 – Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Frau Lorenz aus der Finanzverwaltung und Herr Benjamin Dutz von Heyder & Partner stellten dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Urbach vor. Hintergrund ist die verpflichtende Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR), das erstmals eine vollständige Bilanzierung des kommunalen Vermögens vorschreibt.

Die Bewertung erfolgte grundsätzlich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK). Für Grundstücke und Gebäude wurden vorhandene Daten aus Sachbüchern, Jahresrechnungen und Anlagenachweisen verwendet. Bei Gebäuden, die vor 1974 erworben wurden oder bei denen eine Recherche der tatsächlichen AHK mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurden Erfahrungswerte herangezogen. Hierbei kamen insbesondere rückindizierte Gebäudebrandversicherungswerte oder Vergleichswerte zum Einsatz.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Bewertung des Infrastrukturvermögens, wie beispielsweise Straßen und Verkehrsflächen. Diese wurden mithilfe des Geoinformationssystems (GIS) erfasst. Im GIS sind Flurstücke, Straßennamen und Nutzungen aus ALKIS vermerkt und wurden mit Luftbildern digitalisiert und bewertet. Somit konnte parallel eine vollständige Übersicht des gemeindlichen Grund- und Gebäudevermögens aufgebaut werden.

Die Eröffnungsbilanz ist eine wichtige Grundlage für alle künftigen Jahresabschlüsse der Gemeinde. Mit dem Beschluss der Bilanz kann nun die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre folgen.

Der Gemeinderat dankte dem Team der Finanzverwaltung für die Erarbeitung der Bilanz. Es sei mit dem Gemeinderat abgestimmt gewesen, dass im Fall der Bilanzerstellung der Sorgfalt größte Priorität zukommt. Aus diesem Grund wurde es vom Gremium auch akzeptiert, dass die Bilanz erst vergleichsweise spät vorgelegt wird, was insbesondere mit dem Stellenwechsel und der Vakanz auf der Stelle des Kämmerers zu begründen ist.

Es folgte ein kurzer Austausch zu unterschiedlichen Bereichen der Bilanz.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Urbach zum 01.01.2020 mit den ausgewiesenen Bilanzwerten laut Anlage 1 fest.
  2. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Zeitplanung für die Feststellung der Jahresrechnungen zu.

TOP 3 – Änderung des Bebauungsplans Nr. 006 Auf der Au Teilabschnitt I B (Areal Hornschuch) – Beschlussfassung zur Kostentragung durch den Vorhabenträger / Abschluss eines Planungskostenvertrags gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch

Für das Areal zwischen Konrad-Hornschuch-Straße, Bahnlinie, Bauhof und Wiesenstraße gilt derzeit der Bebauungsplan „Auf der Au Teilabschnitt I B (Areal Hornschuch)“ aus dem Jahr 2006. Da die bestehenden Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen und Zufahrten einer Neuordnung nicht gerecht werden, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Die Gemeindeverwaltung hat hierzu einen Vertragsentwurf von Rechtsanwalt Dr. Struck prüfen lassen. Dieser regelt, dass alle Kosten der Planung, Gutachten, Rechtsberatung sowie der Ausarbeitung städtebaulicher Verträge vom Vorhabensträger getragen werden, wie es auch in vergleichbaren Fällen üblich ist. Eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, den Bebauungsplan letztlich als Satzung zu beschließen, besteht dabei nicht.

Sobald eine Nutzungskonzeption für das Areal vorliegt, kann das Bebauungsplanverfahren mit den üblichen Beschlüssen und Beteiligungen gestartet werden. Der Gemeinderat möge beschließen, die Kosten für die Planänderung nach dem Verursacherprinzip auf den Vorhabensträger zu übertragen.

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob der Bebauungsplan auch die kürzlich von der Gemeinde Urbach verpachteten Flächen umfasst. Das wird bejaht.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, dass die Kosten der Änderung des Bebauungsplans Nr. 006 „Auf der Au Teilabschnitt I B (Areal Hornschuch)“ durch einen Planungskostenvertrag im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch vom Veranlassenden zu tragen sind.

TOP 4 – Beschluss über die Annahme von Spenden

Die Gemeinde darf nach § 78 Absatz 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 1 Absatz 2 GemO) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und entgegennehmen. Über die letztendliche Annahme entscheidet allerdings der Gemeinderat.

Die Verwaltung legte daher eingegangene Spenden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Namen der Spender nicht veröffentlicht werden. Sie wurden deshalb den Mitgliedern des Gemeinderates als nichtöffentliche Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt die in dieser Vorlage bzw. in der nicht-öffentlichen Anlage (mit Namen der Spender) aufgeführten und von der Gemeindeverwaltung bereits entgegengenommenen Spenden endgültig anzunehmen.

TOP 5 – Anfragen an die Verwaltung / Verschiedenes

5.1 Parkplätze am Schloss

Bürgermeisterin Fehrlen informierte das Gremium, dass am Schloss zwischen dem Hauptbau und der Schlossstraße eine Beschilderung mit Parkscheibenpflicht (zw. 10 – 22 Uhr, max. 3 Std.) angebracht wurde. Dies sei damit zu begründen, dass oftmals Besuchende des Schlosses oder des Alexanderstifts sowie Kita-Eltern Probleme haben, kurzfristig einen Parkplatz zu finden, da die beschriebenen Parkplätze häufig dauerhaft anderweitig genutzt werden. Es stehen weitere Parkplätze ohne Parkscheibenpflicht zur Verfügung.

Eine Information im Mitteilungsblatt werde noch erfolgen.

5.2 Einsatzmedaillen Bevölkerungsschutz

Bürgermeisterin Fehrlen sowie Herr Kommandant Hurlebaus haben stellvertretend für die Feuerwehr, das DRK und die Verwaltung die Bevölkerungsschutzmedaillen entgegengenommen. Insgesamt sollen über 1.000 Personen mit dieser Medaille geehrt werden; in Urbach sind 60 Personen vorgesehen. Aktuell wird abgestimmt, in welchem angemessenen Rahmen die Medaillenübergabe in Urbach stattfinden soll, damit alle Beteiligten die verdiente Wertschätzung erfahren.

5.3 Apotheke Gartenstraße

Im Gespräch mit Frau Katrin Hausotter, Inhaberin der Löwen Apotheke und der Garten Apotheke Urbach, wurde Bürgermeisterin Fehrlen erläutert, warum die Apotheke Urbach derzeit geschlossen ist. Hintergrund ist eine deutlich verschärfte Personalsituation: Vier Mitarbeiterinnen haben das Team verlassen – durch Ruhestand, Mutterschutz und Arbeitsplatzwechsel. Trotz frühzeitiger Suche und erheblichem Aufwand in Form von Anzeigen, Recruiting-Agenturen und Online-Kampagnen konnten bislang keine neuen Mitarbeitenden gewonnen werden. Da aktuell nicht genügend Personal zur Verfügung steht, um beide Standorte zu betreiben, wurde die Apotheke Urbach zum 31.08.2025 vorübergehend beurlaubt. Sollte sich bis dahin kein geeignetes Personal finden, steht eine dauerhafte Schließung im Raum. Die Versorgung durch die Löwen Apotheke bleibt bestehen; beide Standorte liegen nur rund 450 Meter auseinander.

Bürgermeisterin Fehrlen bedauerte die drohende Schließung der Apotheke Urbach sehr. Gerade für weniger mobile Menschen ist eine gute Erreichbarkeit entscheidend.

Die Gemeinde Urbach wird das Thema aktiv begleiten und weiter beobachten.

5.4 Statement GRin Baumgärtner – Stellenausschreibung BM-Wahl

In der letzten Sitzung wurde der letzte Satz der Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl gestrichen. GRin Baumgärtner sei dabei nicht bewusst gewesen, welches Signal diese Entscheidung öffentlich senden würde. Sie betonte, dass sie damit keinesfalls Frau Bürgermeisterin Fehrlen ihr Misstrauen aussprechen wollte. Im Gegenteil: sie schätze ihre Arbeit und freue sich, dass sie erneut kandidiert. Dennoch sehe es GRin Baumgärtner grundsätzlich als Vorteil, wenn sich möglichst viele Bewerber melden und eine echte Wahl stattfindet. Mit dem Wissen von heute würde sie anders abstimmen.

Leider hat diese Entscheidung für Missverständnisse und Verwirrung gesorgt, was kein guter Auftakt für den anstehenden Wahlkampf ist. Zum Zeitungsartikel möchte sie ergänzen: Sie habe diesen nicht aktiv angestoßen, sondern wurde angerufen und war überrascht, welches Signal die Abstimmung nach außen trägt. Ihr sei bewusst, dass öffentliche Kritik keinem guten Miteinander dient. Diese Kritik nehme sie an.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Urbach
23.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Urbach
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto