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Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2026

1. Bekanntgaben der Verwaltung Der Haushalt 2026 und die Wirtschaftspläne wurden, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde...

1. Bekanntgaben der Verwaltung

Der Haushalt 2026 und die Wirtschaftspläne wurden, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde genehmigt.

2. Bürgerfragen

Es wurde auf die Verkehrssituation im Bereich der Haldenstraße hingewiesen und eine weitergehende Temporeduzierung angeregt. Die Straße sei aufgrund ihrer geringen Fahrbahnbreite sowie der parkenden Fahrzeuge nicht für ein solches Verkehrsaufkommen ausgelegt. Durch eine zu hohe Geschwindigkeit komme es hier zu brenzligen Situationen durch querende Kinder. Die Verwaltung sicherte eine Prüfung des Sachverhaltes zu. In einem ersten Schritt solle demnach eine Geschwindigkeitsmessung in Form eines sogenannten Smileys erfolgen. Auf dieser Datengrundlage könnten dann in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises geeignete Maßnahmen geprüft und besprochen werden.

3. Fortschreibung der Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen für die Betreuungsjahre 2026/27 und 2027/28 sowie Ergänzung des Öffnungszeitenportfolios und Neufassung der Benutzungsordnung im Bereich der Schulkindbetreuung

Der Gemeinderat hat die Fortschreibung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung sowie Schulkindbetreuung in den Betreuungsjahren 2026/27 und 2027/28 beraten. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der kirchlichen Spitzenverbände sowie des Gemeinde- und Städtetages Baden-Württemberg. Vorgesehen sind Beitragserhöhungen um 4,5 Prozent zum Betreuungsjahr 2026/27 sowie um 4,0 Prozent im Folgejahr. Die Verwaltung bewertete diese Anpassung angesichts der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen als moderat. Die Verwaltung regte aus diesem Grund eine vollständige Übernahme der Empfehlungen sowie Fortschreibung für alle angebotenen Betreuungsformen an. Trotz der Anpassung der Elternbeiträge liegt der Kostendeckungsgrad der Einrichtungen weiterhin deutlich unter dem landesweit angestrebten Ziel von 20 Prozent. Neben der Erhöhung der Elternbeiträge soll auch eine Anpassung der Beiträge für die Warmspeisenversorgung erfolgen. Grund hierfür sind gestiegene Kosten in den Bereichen Personal, Einkauf, Energie und Transport auf Seiten des beauftragten Caterers. Mit einer moderaten Erhöhung der Beiträge soll auch weiterhin die hohe Qualität der Verpflegung mit einem örtlichen Anbieter im System Cook-and-Hold sichergestellt werden. In diesem Zuge soll auch eine Anpassung der bestehenden Altersstaffelung erfolgen. Bislang erfolgte eine zweigeteilte Differenzierung zwischen U3-Kindern (Kinderkrippe) sowie Ü3-/Schulkindern. Aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis sowie den unterschiedlichen Portionsgrößen soll nun eine zusätzliche Differenzierung zwischen Ü3-Kindern und Schulkindern eingeführt werden. Diese Dreiteilung entspricht auch den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE).

Des Weiteren wurde im Rahmen der Sitzung auch Bezug auf die Einführung der Ganztagsschule in Wahlform ab dem kommenden Schuljahr und einer damit verbundenen erforderlichen Erweiterung des Angebotsportfolios im Bereich der Schulkindbetreuung genommen. Für Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, soll ein zusätzlicher Betreuungsbaustein „Modell C“ eingeführt werden. Hierdurch soll den betroffenen Kindern eine ergänzende Betreuung in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn sowie nach Ende der Ganztagsschule ermöglicht werden. Die entsprechenden Elternbeiträge wurden auf Grundlage der aktuellen Gebührenkalkulation festgelegt und ebenfalls prozentual fortgeschrieben.

Im Zuge der Einführung der Ganztagsschule in Wahlform sowie der Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung wird auch eine redaktionelle Anpassung sowie Neufassung der bestehenden Benutzungsordnung erforderlich.

Im Rahmen der Beratung wurden die vorgeschlagenen Anpassungen der Elternbeiträge sowie der Warmspeisenversorgung unterschiedlich bewertet. Dabei wurde einerseits die Bedeutung einer bezahlbaren beziehungsweise perspektivisch kostenfreien Kinderbetreuung hervorgehoben, andererseits jedoch auch auf die Notwendigkeit verwiesen, die gestiegenen Personal- und Sachkosten zumindest teilweise über Gebührenanpassungen zu refinanzieren. Zudem gelte es immer, mögliche Einsparpotentiale zu erörtern. Hierbei wurde jedoch klargestellt, dass diese nicht zu Lasten der Betreuungsqualität in den einzelnen Einrichtungen führen dürften.

Das Vorhaben der Landesregierung zur Einführung eines verpflichtenden und kostenfreien letzten Kindergartenjahres wurde vor dem Hintergrund der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit grundsätzlich begrüßt. Von Seiten der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass die Betreuung bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch Unterstützungsleistungen seitens der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises auch für wirtschaftlich schwächere Familien sichergestellt sei. Dies gelte künftig auch für das Angebot der Schulkindbetreuung, welches durch die Einführung des bundesweiten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung rechtlich durch die Schulaufsicht abgesichert sei.

Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung erläutert, dass die Beiträge für die Mittagsverpflegung mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz kalkuliert seien. Lediglich die Transportkostenpauschale werde mit dem regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent ausgewiesen. Darüber hinaus wurde zugesichert, einen redaktionellen Hinweis in der Gebührenübersicht entsprechend zu prüfen und anzupassen. Zudem wurden die geplanten Änderungen der Benutzungsordnung sowie die Betreuungspraxis innerhalb der Schulferien näher erläutert.

Im Gesamten wurde die vorgeschlagene moderate Beitragserhöhung als vertretbar angesehen. Der Gemeinderat stimmte daher der Fortschreibung der Elternbeiträge für die Betreuungsjahre 2026/27 sowie 2027/28 und der Einführung eines ergänzenden Betreuungsbausteins C in der Schulkindbetreuung sowie der damit verbundenen Neufassung der Benutzungsordnung mehrheitlich zu.

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Ausgabe 22/2026
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