Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2025

TOP 1 Verleihung der Bürgermedaille an Frau Dr. Isolde Seyler-Würth Zu Beginn der Sitzung konnte Herr Bürgermeister Bernhard Haas Frau Dr. Isolde...
Foto: Stadtverwaltung

TOP 1 Verleihung der Bürgermedaille an Frau Dr. Isolde Seyler-Würth

Zu Beginn der Sitzung konnte Herr Bürgermeister Bernhard Haas Frau Dr. Isolde Seyler-Würth mit der Bürgermedaille der Stadt Dornstetten auszeichnen.

Der Bürgermeister ehrte Frau Würth für ihr langjähriges außerordentliches und ehrenamtliches Engagement als Bereitschaftsärztin beim DRK und als erste Vorsitzende des Vereins Schwimmen im Hallenbad. Frau Dr. Seyler-Würth ist seit 1992 Bereitschaftsärztin, sowohl im Ortsverein Dornstetten – Glatten – Schopfloch als auch im Kreisverband Freudenstadt. Den Verein „Schwimmen im Hallenbad Dornstetten“ führt sie seit dessen Gründung im Jahre 2003 an. Der Verein half zunächst tatkräftig bei der Sanierung des Bades mit. Seither steuert er jährlich einen Betrag zur Verringerung des Verlusts des Hallenbads bei und muss hierfür jeweils durch verschiedene Aktionen Einnahmen erwirtschaften. Der Bürgermeister betonte, als Vorsitzende müsse Frau Dr. Seyler-Würth immer wieder vorangehen, um das nicht allzu große Team des Vereins zur Mithilfe zu motivieren. Außer dem finanziellen Betrag schaue der Verein auch, dass das Bad durch Veranstaltungen, wie das Late-Night-Schwimmen, belebt werde.

Für ihre besonderen Verdienste sprach der Bürgermeister Frau Dr. Seyler-Würth im Namen der Stadt Dornstetten Dank und Anerkennung aus. Ilona Costantino überreichte in ihrer Eigenschaft als stellv. Vorsitzende des Vereins Frau Dr. Seyler-Würth Blumen.

Frau Dr. Seyler-Würth bedankte sich für die Ehrung und machte deutlich, dass ehrenamtliches Engagement wichtig ist und dass es sich lohnt, auf diese Weise für seine Mitbürger tätig zu sein. Sie lobte die Teams in beiden Vereinen und sagte, auf diese Art und Weise sei die Arbeit gut leistbar.

TOP 2 Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten

Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen

– Entwurfsbeschluss

– Auslegungsbeschluss

Hauptamtsleiter Oliver Zwecker informierte das Gremium zunächst über den aktuellen Stand in Sachen Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten. Für das Nahwärmenetz der Stadt Dornstetten soll eine Heizzentrale errichtet werden, in der mittels Heizkessel und Photovoltaik-Modulen Wärmeenergie und elektrische Energie erzeugt werde. Die Heizzentrale soll im „Ohr“ der Abfahrt der B 28 an der Cresbacher Straße errichtet werden. Die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen zählen bisher zum sogenannten Außenbereich. Durch die Überplanung der Flächen mit einem Bebauungsplan können auf der Fläche eine Heizzentrale und Photovoltaik-Module errichtet werden. Der Flächennutzungsplan 2030 wurde im Rahmen der 3. Änderung bereits angepasst und ein Sondergebiet für die Heizzentrale vorgesehen.
Als ersten Schritt im Bebauungsplanverfahren hatte der Gemeinderat im Mai 2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Daraufhin wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet, welcher im August vom Gemeinderat 2024 bestätigt wurde. Außerdem wurde damals die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf lag daraufhin in der Zeit vom 26. August 2024 bis zum 26. September 2024 erstmals öffentlich aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange ein, welche Herr Sebastian Rolfes vom Ingenieurbüro Gfrörer in der Sitzung näher vorstellte. Hierbei hob er vor allem Stellungnahmen zum Thema Lärm, zu einer möglichen Blendung für den Verkehr an der B 28 und die Klärung von Ausgleichsmaßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in die Natur hervor.

Zur Klärung der Lärmproblematik war ein Lärmgutachten erstellt worden, welches die Auswirkungen der geplanten technischen Anlage beurteilt. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil auf der anderen Seite der B 28 bereits die Wohnbebauung beginnt und da durch die B 28 und das Gewerbegebiet an der Cresbacher Straße bereits Vorbelastungen vorliegen. Das Gutachten kam zu der Erkenntnis, dass technische Vorkehrungen an den künftigen baulichen Anlagen getroffen werden müssen, damit die Schallimmissionen in den Griff gebracht werden können.

Bezüglich möglicher Blendwirkungen der vorgesehenen Photovoltaik-Module auf den Verkehr der B 28 war ein Blendgutachten erarbeitet worden. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verwendung reflexionsarmer Module ein ausreichender Blendschutz gewährleistet ist. Die Folge daraus ist, dass zum einen teilweise ein Sichtschutz zwischen Solarfläche und B 28 errichtet werden soll, aber auch, dass der Typ für die PV-Module exakt vorgegeben wird.

Bei der Beurteilung der Umweltbelange war errechnet worden, dass ein Ausgleich der Auswirkungen für die Bereiche Natur, Boden und Biotop vorzunehmen ist. Konkret wird durch die baulichen Anlagen und durch die Verkehrsflächen Boden versiegelt. Außerdem entfällt eine Feldhecke. Der Ausgleich für den Verlust erfolgt das durch das Anlegen einer neuen Feldhecke im Bereich Zuber / Aacher Straße auf einer nicht landwirtschaftlich genutzten Fläche sowie durch den Einsatz von Ökopunkten vom Ökokonto der Stadt Dornstetten. Hierbei werden Ökopunkte aus vergangenen Maßnahmen im Stadtwald verwendet, bei denen asphaltierte Waldwege, die abgewirtschaftet waren, nicht mehr neu asphaltiert, sondern in eine wassergebundene Decke umgewandelt wurden. Hierfür hatte es Ökopunkte gegeben, welche nun an dieser Stelle eingesetzt werden können.

Herr Rolfes erklärte, dass in den zurückliegenden Monaten die zahlreichen Stellungnahmen und Anregungen geklärt werden konnten. Verschiedene Änderungen flossen in den Bebauungsplanentwurf ein.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der geänderten Fassung wurde schließlich vom Gemeinderat bestätigt und die Auslegung unter vorheriger Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen.

TOP 3 Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Sachbearbeiterin für Kindergärten und Schulen, Ronja Fritz, informierte den Gemeinderat darüber, dass im Rahmen der Nacharbeiten der diesjährigen Kindergartenbedarfsplanung mittlerweile Rücksprache mit der evangelischen Verbundkirchengemeinde gehalten werden konnte. Speziell hatte der Gemeinderat den Auftrag an die Stadtverwaltung erteilt, gemeinsam mit der Kirchengemeinde zu prüfen, ob Sharingplätze im Krippenbereich möglich sind. Wie auch schon die Stadtverwaltung sieht die Kirchengemeinde durch das Sharing große Herausforderungen sowohl für die Kinder als auch für das Personal und die Organisation der Einrichtungen und spricht sich deshalb gegen die Einrichtung solcher Plätze aus.

Außerdem ging Bürgermeister Bernhard Haas kurz auf die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hauptstraße“ ein. Er teilte mit, die Stadt Dornstetten habe zunächst Bescheid vom Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten, dass der Bewilligungszeitraum bis 30.04.2027 verlängert werde. Außerdem habe das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mitgeteilt, dass die Finanzhilfe für die Stadt von bisher 1,6 Mio. € um 1 Mio. € aufgestockt werde.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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