In der Gemeinderatssitzung im März wurde der Darlehensvergabe an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG durch den Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Da zum damaligen Zeitpunkt die Höhe der Verzinsung des Gesellschafterdarlehns noch nicht bekannt war, informierte die Verwaltung im Rahmen der vergangenen Sitzung über das nun veröffentlichte Ergebnis. Demnach beträgt der Zinssatz 5,5 % und wird mit einer Zinsbindung bis zum 31.12.2028 gewährt. Dadurch ist der Vorbehalt aus der Beschlussfassung vom März erfüllt, wonach die Verzinsung mindestens 2,5 % betragen muss.
Die Gemeindeprüfanstalt (GPA) hatte aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Bauausgaben der Gemeinde in den Wirtschaftsjahren 2018 bis 2024 geprüft. Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse der Prüfung sowie der von Seiten der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme und Verfahrensweise bereits im Juni umfassend informiert. Im Rahmen der vergangenen Sitzung wurde nun mitgeteilt, dass die Verwaltung den Erledigungsvermerk von Seiten der GPA erhalten hat, welcher die erfolgreiche Abhilfe der festgestellten Mängel bestätigt.
Es wurde auf das schiefe Bushaltestellenschild im Bereich der Kreissparkasse in Fahrtrichtung Reichenbach hingewiesen. Die Verwaltung wird den Sachverhalt an den zuständigen VVS melden.
Die Beschallungsanlage im Kulturzentrum wurde in den Jahren 2017 bis 2019 sukzessive modernisiert. In diesem Zuge erfolgte jedoch keine Umstellung auf Stereosound, sodass die Anlage ausschließlich im Monobetrieb genutzt werden kann. Im Rahmen der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass für gewisse Darbietungen die Nutzung einer stereofähigen Anlage sinnvoll wäre. Die Verwaltung wird den Bedarf nochmals konkret eruieren.
Im Rahmen der damaligen Beratungen zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses im Jahr 2021 wurde gemeinsam mit den Nutzergruppen aus Kostengründen vereinbart, die Errichtung eines Feuerwehrübungsturms sowie einer finalen Aufzugtechnik in den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2025 zurückzustellen. Im Zuge vertiefender Gespräche mit der Feuerwehr wurde nun deutlich, dass die Realisierung des Übungsturms bei den Nutzern eine höhere Priorität als die finale Aufzugstechnik genießt. Die Priorisierung der Maßnahmen wurde von Seiten der Verwaltung vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage eingefordert und ist mit allen Nutzern des Feuerwehrhauses mit DRK kommuniziert. Aufgrund der Rückmeldung von Seiten der Feuerwehr wurden die Kosten für die Herstellung des Übungsturms auch nochmals vor dem Hintergrund des aktuellen Baukostenindexes geprüft und aktualisiert. Laut Aussage des beauftragten Architekturbüros liegen die Herstellungskosten bei 150.000 Euro/brutto. Die finanzielle Entwicklung des Projektes wird auch weiterhin mit Argusaugen verfolgt, was auch dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen ist. Zudem ist durch das Ausschreibungsverfahren ein wichtiger Anker gesetzt, welcher es der Gemeinde auch im Falle von unerwarteten Kostensteigerungen ermöglicht, eine nochmalige Beratung sowie einen möglichen Projektstopp vorzunehmen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme im Haushalt 2025 eingeplant wurde. Es bestand darüber hinaus Konsens, dass die Notwendigkeit sowie Sinnhaftigkeit der Maßnahme gegeben ist. Insbesondere in Hinblick auf die Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Nachwuchsgewinnung stellt der Bau eines solchen Turms einen Mehrwert für die örtliche Feuerwehr dar. Im Vergleich mit umliegenden Kommunen gibt es aktuell keine vergleichbaren Übungsmöglichkeiten. Ggf. gelingt es, den Turm dann auch anderen Wehren gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Baltmannsweiler könnte somit auch weiterhin ihrer Vorreiterrolle im Bereich des Katastrophenschutzes gerecht werden. Im Ergebnis kann mit dem Projekt auch ein finales Puzzlestück beim Neubau des Feuerwehrgebäudes mit DRK umgesetzt und abgeschlossen werden. Aus Sicht der Verwaltung hat die Gemeinde mit dem Neubau des Magazins hier vorausschauend wichtige Weichen gesetzt um auch weiterhin die kommunale Pflichtaufgabe des Katastrophenschutzes vor Ort zu erfüllen.
Die Ausführung des Übungsturms soll in Betonbauweise erfolgen. Hervorzuheben ist zudem, dass der Übungsturm in der ursprünglichen Gesamtplanung des Feuerwehrneubaus bereits berücksichtigt wurde. Dadurch entstehen wertvolle Synergien und Einsparungen hinsichtlich der statischen Berechnung, der Werkplanung, der Baugenehmigung sowie des Fundaments vor Ort.
Die Verwaltung wurde vom Gremium einstimmig beauftragt, die Ausschreibung für den geplanten Feuerwehrübungsturm durchzuführen und zur Beschlusslage dem Gemeinderat vorzulegen.
Sowohl der Bauhof als auch die örtliche Feuerwehr führen regelmäßig Tätigkeiten aus, bei denen schwere Lasten gehoben, transportiert oder auf Paletten gelagert werden müssen. Beim Bauhof betrifft dies unter anderem Streusalz, Baustoffe sowie technische Geräte. Bei der Feuerwehr ist ein Erfordernis unter anderem auch im Zusammenhang mit dem neuen Gerätewagen-Transport (GW-T) gegeben, der für logistische Einsätze im Katastrophenschutz konzipiert wurde. Zusätzlich werden auch hier Materialien in Hochregalen sowie im Keller gelagert. Bislang wurden erforderliche Transportmaßnahmen bspw. durch das Ausleihen von Gabelstaplern von ortsansässigen Betrieben erledigt. Da sowohl der Bauhof als auch die Feuerwehr einen Bedarf angemeldet haben, sollen hier auch die räumlichen Synergien genutzt und ein gemeinsames Gerät angeschafft werden. Aus Sicht der Nutzergruppen ist hierbei die Anschaffung eines gebrauchten Staplers ausreichend. Im Hinblick auf das Gerät wurden gewisse Parameter im Vorfeld definiert. So soll es sich bei dem Stapler bspw. um ein Gerät mit Elektroantrieb handeln, welcher eine Tragkraft von maximal 2 t und eine Hubhöhe von ca. 4,75 m hat. Da die Reaktionszeiten beim Erwerb von Staplern bzw. Baumaschinen seitens der Händler in der Regel sehr kurz bemessen sind, wurde von Seiten der Verwaltung die Freigabe eines Höchstbetrages in Höhe von 35.000 Euro brutto vorgeschlagen. Innerhalb dieses Kostenrahmens kann sich die Verwaltung in den Verhandlungen mit potentiellen Anbietern bewegen und den Gemeinderat anschließend über den Erwerb informieren. Im Rahmen der Beratung wurde die Anschaffung eines Elektro-Modells grundsätzlich befürwortet, da dieses auch durch die PV-Anlage des Feuerwehrmagazins gespeist werden könnte. Zudem wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass auch gebrauchte Geräte über ein entsprechendes Batteriezertifikat verfügen würden und teilweise auch Garantie auf den Akku gewährt werde. Durch die vorgesehene Lagerung des Staplers im Trockenen wird zudem eine längere Lebensdauer des Akkus prognostiziert, wodurch die Bedenken aus dem Gremium hinsichtlich der Nutzdauer sowie einer möglichen kostenintensiven Ersatzbeschaffung ausgeräumt werden konnten.
In Hinblick auf die Kosten der Maßnahme wurde eruiert, inwieweit der Kostenrahmen gesenkt werden könnte. Ein entsprechender Antrag zur Festsetzung des Budgets auf 25.000 Euro/brutto wurde dabei mehrheitlich abgelehnt. Jedoch wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit ein Leasingmodell bei der Beschaffung des Staplers möglich wäre.
Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Gabelstaplers für maximal 35.000 Euro/brutto mehrheitlich zu. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Beschaffung im Rahmen eines Leasing-Modells technisch sowie finanziell sinnvoll ist.
Im Januar dieses Jahres wurde der Planung zum Neubau der Bushaltestelle in der Reichenbacher Straße einstimmig zugestimmt. In diese Planung wurden auch die Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan Verkehr in dem betroffenen Bereich mitaufgenommen (bspw. Lichtsignalanlage). Im Prozess hat sich nun die Möglichkeit ergeben, die Maßnahme mit Fördermitteln zu finanzieren. Vor dem Hintergrund der Förderrichtlinien (Mindestsumme von 100.000 Euro für eine Aufnahme in das Förderprogramm) soll der Neubau der Bushaltestelle in Kombination mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet erfolgen. Der Neubau der Bushaltestelle in der Reichenbacher Straße soll voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen. In Hinblick auf den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen müssen verkehrs- und bautechnische Lösungen entwickelt werden, die auch wirtschaftlich tragbar sind. Ein barrierefreier ÖPNV kommt dabei neben körperlich beeinträchtigten Fahrgästen und Fahrgästen mit Sinnesbehinderung und kognitiver Behinderung insbesondere auch älteren Personen, Schwangeren sowie Kindern zugute. Auf Grundlage der einzelnen Umbauplanungen für jede Haltestelle sowie deren Kostenschätzungen sollen die Prioritäten für die Umsetzung durch den Gemeinderat in einem nächsten Schritt festgelegt werden. Bezugnehmend auf die Kostenschätzungen wurde auch um Berücksichtigung einer Überdachung im Rahmen der Planungen gebeten.
Hinsichtlich der Förderung der Maßnahmen (Neubau Bushaltestelle sowie barrierefreier Umbau) kann pro Haltestelle mit einer Förderung in Höhe von 50 bis 75 % gerechnet werden. Die Kosten für den Neubau der Haltestelle in der Reichenbacher Straße belaufen sich dabei auf 75.000 Euro. In diesem Betrag sind noch keine Zuschüsse bzw. Förderungen berücksichtigt.
Neben den genannten Maßnahmen soll zudem auch die Fördermöglichkeit hinsichtlich der Installation von DFI-Light-Anzeigen beim Ausbau geprüft werden. Solche Anzeigen ermöglichen den Fahrgästen eine Information in Echtzeit über die wichtigsten Abfahrtshinweise.
Der Gemeinderat nahm das Vorgehen zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einstimmig, den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm zu stellen.
Spenden sind vom Gemeinderat durch Beschluss anzunehmen. Für den Kauf eines Laptops/Fernsehers für die Einrichtung der Heimatecke in der Bücherei Hohengehren sowie für den Kauf von Sportkleidung für die Übungsleiterinnen der 5-Esslinger des Seniorenrates und für einen Faltpavillon sind Spenden von Banken in Höhe von 1.500 Euro bei der Gemeinde eingegangen. Selbstverständlich wurden die Spenden gerne angenommen. Allen Spendern gilt ein herzliches Dankeschön.