Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.
Die rasche und unvorhersehbare Verletzlichkeit von Infrastruktur, Privateigentum und Gemeindeeigentum bis hin zur Gefahr von Leib und Leben ist uns allen durch das Starkregenereignis vom ersten Juniwochenende 2024 noch stark präsent. Die Gemeinde Urbach beabsichtigt, den Schutz gegen Hochwasser und Starkregen auszubauen und zu verbessern. Neben dem gesamten Einzugsgebiet der Gemeinde im Außenbereich werden zudem die innerörtlichen Gegebenheiten genauer betrachtet. Hierfür soll zunächst eine Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt werden, um im Anschluss Konzepte zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen für Bevölkerung und Infrastruktur zu erarbeiten.
Unmittelbar nach der Beauftragung der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat an der Sondersitzung vom 08.10.2024 wurden die Anforderungen und Aufgabenstellungen ausformuliert, passende Ingenieurbüros ausgewählt und diese mit der Bitte um Angebotsabgabe kontaktiert. Von den sieben kontaktierten Fachingenieurbüros hat zum Stichtag jedoch nur eines ein Angebot abgegeben. Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung den Stichtag auf den 11.12.2024 verlängert und die Ingenieurbüros zur erneuten Abgabe von Angeboten aufgefordert. Zum Jahresende erhielten wir ein weiteres Angebot. Die Absage bzw. Nicht-Angebotsabgabe der übrigen Ingenieurbüros wurde u.a. mit mangelnden Kapazitätsgründen begründet. Im neuen Jahr fanden mit den Ingenieurbüros vertiefende Gespräche über den Umfang der Konzeptionierung und Vor-Ort-Termine statt.
In der umfangreichen Sitzungsvorlage wird erläutert, welche Aspekte bei der Bestandsaufnahme des Außenbereichs eingeschlossen sind. Darüber hinaus werden Beispiele für mögliche bauliche Maßnahmen dargestellt.
Hinsichtlich der Überprüfung im Innenbereich wird dargestellt, dass insbesondere eine Kombination aus mobilen und baulichen Maßnahmen notwendig wird, um das innerörtliche Überschwemmungsrisiko zu minimieren.
Im Anschluss werden die Angebote der Ingenieurbüros genau erläutert und Möglichkeiten zur Generierung von Fördermitteln aufgezeigt.
Die Auftragserteilungen erfolgen nach Genehmigung des Haushalts 2025.
Nach einer ausführlichen Darstellung der zahlreichen bisher getätigten oder veranlassten Maßnahmen durch Bauamtsmitarbeiter Felix Weißert berät der Gemeinderat über den Tagesordnungspunkt. Er informiert darüber hinaus über den geplanten zeitlichen Ablauf, der aufgrund der Frist zur Einreichung von Förderanträgen (01.10.2025) vorgegeben ist.
Es ist dem Gremium wichtig, dass auch kleinere Maßnahmen, die in Eigenregie umgesetzt werden können, jedoch womöglich eine große Wirkung erzielen, unabhängig von den Gutachten angegangen werden. Ein Gemeinderat hält es für sehr wichtig, am Ball zu bleiben, keine Zeit zu verlieren und unbedingt darauf hinzuarbeiten, dass Fördermittel abgegriffen werden können. In der weiteren Beratung werden insbesondere einzelne Inhalte der Hochwasserschutzkonzepte beraten. Die Verwaltung möge regelmäßig über die Verfahrensschritte informieren.
Im Anschluss fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beauftragt:
Herr Wittmann und Herr Fichtner berichten, dass der Wohnhausneubau Kelterweg 42 weiterhin gut im Zeit- u. Kostenrahmen liegt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Außenanlagen an denselben Unternehmer zu erteilen, der bei der beschränkten Ausschreibung der bereits ausgeführten Erdarbeiten günstigster Bieter und Auftragnehmer war: Fa. Hortus aus Lorch. Das Angebot für die Außenanlagen beläuft sich auf brutto 64.593,31 €. Die wesentlichen Inhalte des Angebots werden erläutert. Auch das Gewerk Außenanlagen liegt im Bereich der Kostenschätzung des Architekten.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach vergibt für den Neubau des Vierfamilienhaus Kelterweg 42 den Auftrag:
Eine sparsame, nachhaltige Energieverwendung ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die rationelle Verwendung von Energie beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen spielt hierbei eine große Rolle und trägt bedeutend zu Energieeinsparung und Klimaschutz bei. Eine Energieleitlinie legt Grundsätze und Handlungsempfehlungen für die Verwendung von Energie fest. Unter dem Leitsatz der Energieleitlinie
„Wärme, Licht, Strom, Luft und Wasser werden in der erforderlichen Qualität während der erforderlichen Zeit mit geringstmöglichem Energieeinsatz bereitgestellt“
sollen zukünftig alle Gebäude, Einrichtungen und betriebstechnischen Anlagen der Gemeinde geführt und bewirtschaftet werden.
Die Energieleitlinie besteht aus zwei Teilen, die sich an verschiedene Zielgruppen wenden:
Teil 1: Planungsvorgaben bei Neubauten und Sanierungen
Teil 2: Energieeffizienter Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie aus verschiedenen Anlagen (Checklisten, Handlungsempfehlungen).
In der Energieleitlinie der Gemeinde Urbach werden die energieeinsparende Planung, der Betrieb und die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften geregelt.
Ziel:
Mit dem Beschluss der „Energieleitlinie“ durch den Gemeinderat soll der sparsame Umgang mit Energie als grundsätzliche Handlungsanweisung für die Verwaltung festgeschrieben werden. Ziel ist die Einsparung von Haushaltsmitteln für die Energiebeschaffung, die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger und die Verringerung von klimaschädlichen CO2-Emmissionen.
Begründung:
Der Betrieb und die Planung der kommunalen Gebäude der Gemeinde Urbach wird bisher ohne einheitliche Vorgaben auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Um das in diesem Bereich vorhandene Potenzial an Energieeinsparungen zu heben, bedarf es einheitlicher Regeln. Sie sind Teil der ambitionierten Strategie, die auf einen niedrigeren Energieverbrauch und die Steigerung der Energieeffizienz setzt, um die Treibhausgase zu reduzieren und steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken. Auch ist in der beschlossenen Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Urbach als Maßnahmenziel die Erstellung einer Energieleitlinie für kommunale Liegenschaften aufgeführt. Dem soll durch die Einführung der Energieleitlinie Rechnung getragen werden.
Der Gemeinderat berät über eine Formulierung in der Energieleitlinie und stimmt über einen dazu gestellten Antrag ab, der abgelehnt wird.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt die Energieleitlinie entsprechend Anlage zur Sitzungsvorlage. Es handelt sich um eine Handlungsempfehlung für alle gemeindeeigenen Gebäude. Sie tritt am 01.04.2025 in Kraft.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO BW ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels des Gemeinderates ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören. Die formalen Voraussetzungen für die Behandlung des Antrags sind damit erfüllt.
Mit der E-Mail vom 07.01.2025 wurde von der Fraktion CDU/JU folgender Antrag gestellt:
Antrag: Verzicht auf die Verwendung der Gendersprache innerhalb der Verwaltung
Beschlusstext:
Die Verwaltung und alle ihr untergeordneten Geschäftsbereiche werden beauftragt, in den Gemeinderatsvorlagen, im Amtlichen Mitteilungsblatt, in den Satzungen sowie im allgemeinen und behördlichen Schriftverkehr entsprechend den Vorgaben und Empfehlungen des Landes Baden-Württembergs eine adressatengerechte, verständliche und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden und damit künftig auf „Gendersprache“ zu verzichten.
Zur Vereinfachung der Umsetzung können in Dokumenten, Satzungen und Vorlagen die bisherigen Formulierungen bis zur nächsten turnusmäßigen Überarbeitung beibehalten werden. Damit sollen unnötige Kosten bei der Korrektur vermieden werden.
Zur Begründung:
Es ist wichtig, dass die Gemeindeverwaltung eine Sprache verwendet, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und verständlich ist. Geschlechtergerechte Sprache ist ein wichtiger Aspekt, aber sie sollte in einer Weise erreicht werden, die mit den bestehenden Regeln der deutschen Rechtschreibung übereinstimmt. Deshalb sollte auf die Nutzung von Sonderzeichen verzichtet werden, die nicht dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung entsprechen.
Diese Maßnahme wird nicht nur die Qualität der schriftlichen Kommunikation verbessern und rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich in der Kommunikation der Verwaltung repräsentiert fühlen. Es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren und zugänglicheren Verwaltung für alle.
Auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Die Bedeutung einer gendergerechten Sprache sowie Möglichkeiten zur Umsetzung werden dargestellt.
Nach einer kurzen Aussprache zur Thematik fasst der Gemeinderat folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, im allgemeinen und behördlichen Schriftverkehr entsprechend den Vorgaben und Empfehlungen des Landes Baden-Württembergs eine adressatengerechte, verständliche und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
Dies bedeutet, dass sowohl die weibliche als auch die männliche Form voll ausgeschrieben werden, sofern es keine praktikablen Alternativen für eine geschlechtsneutrale Formulierung gibt. Auf eine weitere Differenzierung hinsichtlich eines dritten Geschlechts wird verzichtet, da die konkrete Umsetzung aufgrund der Grenzen unserer Sprache oftmals nicht möglich ist.
Bei Stellenanzeigen werden weiterhin alle Geschlechter genannt (w/m/d).
Zur Vereinfachung der Umsetzung können in Dokumenten, Satzungen und Vorlagen die bisherigen Formulierungen bis zur nächsten turnusmäßigen Überarbeitung beibehalten werden. Damit sollen unnötige Kosten bei der Korrektur vermieden werden.
Gebäude: Unterer Espach 21
Bauvorhaben-Nr. 20257007
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Bauvorhaben Errichtung eines Gerätehauses, Erweiterung der Diele und Änderung der Außenanlagen auf dem Grundstück Unterer Espach 21 zur Kenntnis. Der Anteil der entsprechend § 9 Abs. 1 Landesbauordnung als Grünfläche anzulegenden Flächen ist auf mindestens 40 % der Grundstücksfläche zu erhöhen. Außerdem ist im Vorgarten mindestens ein heimischer standortverträglicher Laubbaum zu pflanzen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen entsprechend zu erteilen.
Baugrundstück: Staufenstraße 12
Bauvorhaben-Nr. 2025/006
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Gebäudesanierung und zum Einbau von Schleppgauben beim Wohnhaus Staufenstraße 12. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt zu einer Befreiung vom Bebauungsplan wegen Überschreitung der vorderen Baulinie mit dem Eingangspodest um 2 m. Gegen folgende Ausnahmen von der Dachaufbautensatzung bestehen keine Bedenken:
Baugrundstück: Marktplatz 1
Bauvorhaben-Nr. 2025/005
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach erteilt beim Aufstellen von 2 Bar- und Bewirtschaftungscontainern sowie bei Errichtung einer Überdachung auf dem Marktplatz das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen wegen der Inanspruchnahme von Verkehrsfläche. Die Baurechtsbehörde wird ersucht, durch Auflage sicherzustellen, dass das Bauvorhaben nur in der Zeit von 01.11. bis 31.01. betrieben werden darf. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dies in der Sondernutzungserlaubnis entsprechend festzuschreiben.
Das Wohnhaus auf dem Grundstück Oberer Espach 1 soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Eine entsprechende Bauvoranfrage hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, ein Honorarangebot für ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuholen, da das Bauvorhaben nicht im Wege der Befreiung vom Bebauungsplan von der Baurechtsbehörde genehmigt werden kann.
Seit vielen Jahren ist es in Urbach üblich, dass die Fremdkosten von Einzelfallbebauungsplänen von der jeweiligen Bauherrschaft an die Gemeindeverwaltung zu erstatten sind. Werden Bebauungspläne für mehrere Grundstücke, ganze Straßenzüge oder Quartiere erstellt, so trägt die Kosten die Gemeindekasse. Die Gemeindeverwaltung hat das Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen, mit dem gute Erfahrungen bei der Überplanung von Bestandsgebieten gemacht wurden, um Honorarangebote gebeten.
Es wurden zwei Vorschläge erarbeitet.
Vorschlag 1: Bebauungsplanänderung ausschließlich für das Grundstück Oberer Espach 1: Pauschalhonorar 5.000 € netto zuzüglich nach Zeitaufwand abzurechnenden Arbeiten z.B. für örtliche Erhebungen.
Vorschlag 2: Bebauungsplanänderung im Gebiet zwischen Rechbergstraße, Friedhofstraße, Jahnstraße – Unterer Espach (Westseite): Pauschalhonorar 11.500 € netto zuzüglich nach Zeitaufwand abzurechende Arbeiten z. B. für örtliche Erhebungen und Abstimmungen mit Fachbehörden wegen des angrenzenden Urbachs.
Es liegen aktuell keine Anfragen vor, die eine Bebauungsplanänderung für ein größeres Gebiet erfordern würden. Lediglich für das Grundstück Oberer Espach 1 (gelegen Ecke Oberer Espach/Rechbergstraße/Friedhofstraße). Dort und auch beim angrenzenden Grundstück ergeben sich durch die Lage an drei bzw. zwei Erschließungsstraßen gute Möglichkeiten für eine weitere bauliche Nutzung, was allerdings aktuell am Bebauungsplan scheitert.
Die Gemeindeverwaltung schlägt deshalb vor, ein Bebauungsplanänderungsverfahren nur für die Grundstücke Oberer Espach 1 Flurstück Nr. 4600 und Oberer Espach 3 Flurstück Nr. 4599 jeweils Gemarkung Oberurbach durchzuführen, sofern die Grundstückseigentümer dies möchten und bereit sind, die Bebauungsplanfremdkosten an die Gemeindeverwaltung zu erstatten. Ggf. erfolgt die Bebauungsplanänderung nur für ein Grundstück.
Der Gemeinderat fasst folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, den Bebauungsplan Nr. 026 Espach im Bereich der Grundstücke Oberer Espach 1 und 3 zu ändern, sofern die Grundstückseigentümer daran interessiert und bereit sind, die Bebauungsplanfremdkosten an die Gemeinde zu erstatten. Die Gemeindeverwaltung beauftragt das Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs für die Grundstücke, für die die Kostenübernahmeerklärungen vorliegen.
9.1 Bundestagswahl 2025 – Lob
Eine Gemeinderätin lobt die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl vom 23.02.2025 und dankt dem gesamten Team dafür.
9.2 Glasfaserausbau auf den außenliegenden Höfen
Eine Gemeinderätin möchte wissen, wie es mit der Glasfaserversorgung der Höfe rund um Urbach aussieht.
Bürgermeisterin Fehrlen führt dazu aus, dass für die dort gelegenen sog. „weißen Flecken“ Fördermittel beantragt wurden, über diese Anträge aber noch nicht entschieden wurde.
9.3 Vergabe Drucker- und Kopiergeräte
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach möglichen Fehlern bei der Ausschreibung der Drucker- und Kopiergeräte.
Frau Naun gibt eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt. Sie stellt fest, dass die Kriterien präziser hätten formuliert werden müssen. Zudem sei der Begriff „Vorführgerät“ rechtlich nicht mit einer maximalen Altersgrenze verbunden.