Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.
Seit dem 1. Februar 2011 engagiert sich Herr Heckenlaible im Gemeinderat der Gemeinde Urbach. Für seine 15-jährige zuverlässige und sachkundige Mitarbeit wurde er nun geehrt.
In einer Ansprache würdigten Bürgermeisterin Fehrlen sowie Gemeinderätin Jud seine fachliche Kompetenz und sein fundiertes Wissen, insbesondere bei Bauvorhaben und technischen Fragestellungen, und dankten ihm für sein jahrelanges Engagement.
Anschließend wurde Herrn Heckenlaible ein Präsent überreicht.
Die fünfjährige Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Roland Christ endet im April 2026. Insgesamt übte er dieses verantwortungsvolle Amt 25 Jahre lang aus. Für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement wurde ihm vom Gremium ein großer Dank entgegengebracht.
Nachdem Bürgermeisterin Fehrlen Herrn Christ schon bei der Hauptversammlung der Feuerwehr für sein Wirken gedankt hat, nahm auch Gemeinderätin Ursula Jud die Gelegenheit wahr, um ihm für sein langjähriges Engagement ihren Dank, stellvertretend für das Gremium, auszusprechen und überreichte ihm ein Geschenk.
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Urbach am 30.01.2026 wurde die Neuwahl durchgeführt. Zur Wahl standen Felix Kunzi, Florian Hari und Louis Brenner. Im dritten Wahlgang wurde Felix Kunzi per Losentscheid gewählt. Die Wahl wurde vom Feuerwehrkommandanten Michael Hurlebaus geleitet und von der Gemeindeverwaltung organisatorisch begleitet. Die Niederschrift wurde fristgerecht vorgelegt, Einsprüche gegen die Wahl sind nicht eingegangen.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Urbach am 30.01.2026 durchgeführten Wahl von Felix Kunzi als Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten zu.
- Konkretisierung Zweck des Arbeitskreises
- Beschlussfassung: nichtöffentlicher Ausschuss
- Anpassung personelle Besetzung
Der Gemeinderat hat am 27.01.2026 den Arbeitskreis „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ gebildet. Dieser bereitet die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus vor und berücksichtigt dabei auch die Option, auf dem Grundstück Räumlichkeiten für die DRK-Ortsgruppe Urbach zu schaffen. Ziel ist langfristig ein gemeinsames „Haus der Blaulichtfamilie“ beim Notfalltreffpunkt an der Wittumhalle.
Der Arbeitskreis sprach sich für die grundsätzliche Beratung in nichtöffentlicher Sitzung aus. Zudem wurde eine Anpassung der personellen Besetzung angeregt.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
1. Der Arbeitskreis Neubau Feuerwehrgerätehaus berät die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus vor und berücksichtigt dabei die Option, auf demselben Grundstück künftig auch Räumlichkeiten für das DRK-Gerätehaus zu schaffen, mit dem Ziel eines gemeinsamen „Hauses der Blaulichtfamilie“. (Beschluss: mehrheitlich mit einer Enthaltung)
2. Der Arbeitskreis Neubau Feuerwehrgerätehaus tagt ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung. (Beschluss: mehrheitlich mit einer Gegenstimme)
3. Die personelle Besetzung der Arbeitskreismitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird auf Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr geändert. Folgende Personen sind künftig Mitglieder des Arbeitskreises:
(Beschluss: einstimmig)
Die geplante Teilerneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik an acht Regenrückhaltebecken wurde nach einer Begehung im April 2024 für die Becken „RÜB D E Friedhofstraße“ und „RKB J Wasenstraße“ auf eine vollständige Erneuerung angepasst, da dies langfristig wirtschaftlicher ist.
Ein Hochwasserereignis im Juni 2024 machte zudem beim Hochwasserschutz Handlungsbedarf deutlich, insbesondere für das Kombinationsbauwerk „RKB K Steinbeisstraße“, das nun auch eine Notstromversorgung erhalten soll.
Aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit wurde der Vertrag mit Füllgrabe & Teubner einvernehmlich beendet. Die Endermaahs GmbH, seit fast 10 Jahren in Urbach tätig, soll nun die Modernisierung der elektrotechnischen Anlagen übernehmen. Das Angebot liegt bei rund 252.000 € brutto, 52.000 € über dem Haushaltsansatz 2026, kann jedoch durch Minderausgaben im Budget gedeckt werden. Die Förderung von 182.400 € bleibt gesichert, mit Aussicht auf Zuschusserhöhung durch den erweiterten Umfang.
Im Anschluss beantwortete Frau Popp vom Büro Riker + Rebmann noch Rückfragen zum entstandenen Zeitverzug sowie dem Preis der Endermaahs GmbH im Vergleich zu der Firma Füllgrabe & Treubner.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat vergibt nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Leistungen der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuer- und Regeltechnik) im Rahmen der Qualitätssicherung der Regenbecken Friedhofstraße und Wasenstraße freihändig an die Firma Endermaahs GmbH aus Leonberg über 211.332,31 € (netto) bzw. 251.485,45 € (brutto).
- Vergabe Planungsleistungen
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die bestehende Trinkwasserleitung (DN 70/100, Grauguss, Baujahr 1908–1948) in der Kelterhalde, im Kelterweg und in der Burgstraße zu erneuern. Wiederholt aufgetretene Rohrbrüche aufgrund von Korrosion und Versprödung machen diese Maßnahme notwendig. Auch Wasserhausanschlussleitungen werden erfasst und bei Bedarf saniert; Anwohnende können ihre Anschlussleitungen auf eigene Kosten bis ins Gebäude erneuern.
Zudem wird ein neuer Teilabschnitt der Zuleitung vom Hochbehälter Gänsberg zum Hochbehälter Hagsteige verlegt, um das Trinkwassernetz effizienter zu speisen. Die Arbeiten erfordern punktuelle Aufgrabungen der Verkehrsanlagen, die anschließend wiederhergestellt werden.
Die Kostenschätzung für Ingenieurbauwerke liegt bei knapp 580.000 €, für Verkehrsanlagen bei 176.000 €, das Honorar für das Ingenieurbüro Riker + Rebmann beträgt brutto etwa 95.000 €. Die Planung soll bis Ende Sommer 2026 abgeschlossen sein, die Ausschreibung erfolgt nach Gemeinderatsbeschluss im Herbst 2026, der Baubeginn ist für März 2027 und der Abschluss für August 2027 vorgesehen.
Herr Uetz, Mitarbeiter des Ortsbauamtes, beantwortete eine Rückfrage bezüglich anderer Infrastrukturerneuerungen, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme durchgeführt werden können.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beauftragt das Ingenieurbüro Riker und Rebmann aus Murrhardt mit der Planung für die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Kelterhalde, im Kelterweg sowie teilweise in der Burgstraße. Darüber hinaus umfasst der Auftrag den Neubau einer Füllleitung zwischen den Hochbehältern Hagsteige und Gänsberg im Bereich der Burgstraße und des Kelterwegs.
Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI auf Grundlage des Honorarvorschlags Nr. 3328 vom 20.01.2026 zu einem vorläufigen Gesamthonorar von 94.389,94 € brutto.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach Genehmigung des Haushalts 2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Ein Biotopverbund vernetzt Lebensräume von Tieren und Pflanzen, ermöglicht deren Wanderung und genetischen Austausch und ist essenziell für die biologische Vielfalt. Durch menschliche Eingriffe schrumpfen Lebensräume, was Arten wie Amphibien besonders gefährdet. Die Biotopverbundplanung soll Artensterben und lokalen Rückgang von Tier- und Pflanzenarten entgegenwirken.
Nach § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sollen bis 2030 mindestens 15 % des Offenlandes für den Biotopverbund genutzt werden. Gemeinden erstellen auf Grundlage des Fachplans Biotopverbundpläne, die später auch in den Flächennutzungsplan einfließen können. Das Land unterstützt die Planung mit bis zu 90 % Förderung.
Der Gemeinderat beauftragte am 17.05.2022 das Büro Landschaftsökologie und Planung aus Schorndorf. Das Land Baden-Württemberg fördert die Urbacher Planung mit rund 50.000 €. Eine Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 17.10.2022 in der Auerbachhalle statt.
Die Schwerpunkte der Planung liegen auf dem Erhalt und der Aufwertung von Streuobstwiesen, FFH-Mähwiesen, defizitären Fließgewässerabschnitten sowie feuchten und trockenen Trittsteinbiotopen. Da die Gemeinde nur wenige Flurstücke im Offenland besitzt, ist die Mitwirkung von Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern entscheidend.
Die fertige Biotopverbundplanung mit Maßnahmenvorschlägen wird voraussichtlich im Herbst 2026 dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Vorstellung von Herrn Stotz schließt sich eine umfangreiche Debatte über das Thema an. Unter anderem wurde die Aufwertung der Wiesenflächen auf den Streuobstwiesen thematisiert, außerdem wurde eine mögliche Verbesserung bei der Pflege der Gräben auf dem Gemeindegebiet und der zunehmenden Verbuschung beraten. Schließlich wurde auch festgestellt, dass die Kommune neben der Ökologie auch die Ökonomie berücksichtigen muss und künftig Prioritäten setzen und abwägen muss.
Die Gemeinde Urbach beteiligt sich interkommunal mit neun weiteren Kommunen am Landesprojekt „OrtsNahePflege BW“, um die pflegerische Versorgung angesichts steigender Pflegebedarfe, Fachkräftemangel und Belastung pflegender Angehöriger zukunftsfähig zu gestalten.
Ziel ist eine koordinierte, digital unterstützte Pflegeversorgung mit effizienter Nutzung von Ressourcen, Ausbau von Ehrenamts- und Entlastungsangeboten sowie neuen Steuerungsinstrumenten. Die Projektkosten werden vollständig vom Land getragen.
Das Vorhaben stärkt die lokale Pflegeinfrastruktur, entlastet Angehörige und ermöglicht durch wissenschaftliche Begleitung eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung.
Nach einer kurzen Erläuterung der Sitzungsvorlage bestätigen mehrere Mitglieder des Gemeinderates die Wichtigkeit der Thematik und begrüßen die Beteiligung am Projektantrag. Es wird außerdem darüber gesprochen, dass es wichtig ist, im weiteren Verfahren auch die Ehrenamtlichen sowie die mobilen Pflegedienste mit einzubeziehen.
- Anerkennung des Planentwurfs und Veröffentlichungsbeschluss
Die Gemeinde Urbach verfügt seit 1994 über eine Satzung zur Regelung von Dachaufbauten. Aufgrund des steigenden Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum im Dachgeschoss und der zunehmenden Zahl an Ausnahmeanträgen soll die Satzung nun überarbeitet werden. Ziel ist es, mehr Flexibilität zu ermöglichen und gleichzeitig eine geordnete Ortsgestaltung sicherzustellen.
Das Landratsamt empfiehlt, weiterhin eine Dachaufbautensatzung vorzuhalten, da ohne entsprechende Regelungen, insbesondere in § 34 BauGB-Gebieten, gestalterische Fehlentwicklungen kaum verhindert werden können.
Der Technische Ausschuss hat am 01.10.2025 mehrheitlich empfohlen, die bisherige Satzung aufzuheben und durch eine Neufassung zu ersetzen. Vorgesehen sind unter anderem größere zulässige Dachgauben und Zwerchgiebel (jeweils bis zu 2/3 der Dachlänge), höhere Ansichtshöhen, geringere Abstände zum Ortgang sowie die Zulassung von Dachbegrünungen.
Die Satzung soll auch künftig nicht für Gewerbe- und Industriegebiete gelten, jedoch für alle übrigen Bereiche der bebauten Ortslage. Das Verfahren erfolgt analog zu einem Bebauungsplan mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Es schloss sich eine kurze Beratung zur Thematik an. Insbesondere wurde über das Thema der zu verwendenden Materialien beraten, wozu nun im Rahmen Behördenbeteiligung eine Stellungnahme der unteren Wasserbehörde gefordert wird.
Der Gemeinderat fasste folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt zum Entwurf der Satzung über die Zulässigkeit von Dachaufbauten (Neufassung 2026):
1. Der Entwurf der Satzung entsprechend Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage wird festgestellt. Ihm wird die Begründung entsprechend Anlage 4 beigefügt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Zulässigkeit von Dachaufbauten (Neufassung 2026) wird auf die Dauer eines Monats gem. § 74 Absatz 6 Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet auf die Website der Gemeinde Urbach eingestellt sowie im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist kann der Planentwurf von der Öffentlichkeit eingesehen und es können Stellungnahmen elektronisch oder auf anderem Weg vorgebracht werden. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert.
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen.
Zur Ermöglichung einer Nachverdichtung im Bereich der Mühlstraße wird für das rückwärtige Grundstück Mühlstraße 78 ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist es, dort eine Wohnbebauung rechtssicher zu ermöglichen, da der bislang geltende Bebauungsplan aus den 1960er Jahren keine überbaubare Fläche festgesetzt hatte.
Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet fest und regelt Art und Maß der Bebauung sowie Dachformen. Entlang der Mühlstraße sind Satteldächer vorgesehen, im rückwärtigen Bereich sind auch Zelt- und begrünte Flachdächer zulässig. Zudem wird ein öffentlicher Gehweg entlang der Mühlstraße festgesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Klima- und Artenschutz, unter anderem durch Dachbegrünung, Pflanzgebote und Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ist erfolgt. Es gingen keine Einwendungen ein, die zu wesentlichen Änderungen führten. Kleinere Anpassungen betreffen lediglich Hinweise, nicht jedoch die Festsetzungen selbst. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
Nach der Vorstellung der Thematik wurde von einem Gemeinderat festgestellt, dass mehrfach versucht wurde, ein Gesamtkonzept in dem Gebiet zu entwickeln, dies jedoch aufgrund der dadurch hinzunehmenden Vor- und Nachteile für jede beteiligte Person nicht umgesetzt werden konnte. Rückfragen zum zurückzuhaltenden Niederschlagswasser sowie zum Pflanzgebot wurden beantwortet.
Der Gemeinderat fasste folgenden mehrheitlichen Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis der Veröffentlichung des Entwurfs des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 255 „Mühläcker VII – Mühlstraße 78“ zur Kenntnis. Von der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese wird zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, wie in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage dargestellt, abgewogen.
2. Der Gemeinderat stellt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 255 „Mühläcker VII – Mühlstraße 78“ entsprechend Anlagen Nr. 2 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage fest.
3. Der Gemeinderat beschließt
1. die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 255 „Mühläcker VII – Mühlstraße 78“ und
2. die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 255 „Mühläcker VII – Mühlstraße 78“
in Anlage 6 und 7 zu dieser Sitzungsvorlage. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen mitzuteilen und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen. Das Planwerk tritt mit deren Bekanntgabe in Kraft.
Nach zwei erfolgreichen Förderzeiträumen (2015–2020 und 2020–2025) legt das Land Baden-Württemberg erneut ein Förderprogramm für den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen auf. Das neue Programm läuft von 2026 bis 2028, umfasst einen Schnitt je Baum und sieht eine Landesförderung von bis zu 18 € pro Maßnahme vor. Kommunen können ergänzend bis zu 10 € je anerkanntem Schnitt gewähren.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, wie zuletzt einen freiwilligen Ergänzungszuschuss in Höhe von 10 € pro geförderter Schnittmaßnahme zu gewähren. Auf Basis der bisherigen Programme wird mit rund 2.100 Schnittmaßnahmen in drei Jahren gerechnet (ca. 21.000 € Gesamtzuschuss). Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der ökologisch wertvollen und landschaftsprägenden Streuobstwiesen.
Da Förderanträge erst ab 100 Schnittmaßnahmen möglich sind und der organisatorische Aufwand sehr hoch ist, wird die Gemeindeverwaltung künftig keine Sammelantragstellung mehr übernehmen. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, sich eigenständig, beispielsweise über Vereine oder Zusammenschlüsse, zu organisieren.
Der Erläuterung der Sitzungsvorlage schließt sich eine umfangreiche Diskussion zum Thema an. Es wurde darüber beraten, ob künftig anstatt Hochstämmen ein Zuschuss für Halbstämme gezahlt werden soll. Die Kosten für diese freiwillige Leistung sowie der dahinterstehende Verwaltungsaufwand auch für die Überwachung wurden kritisch angesprochen.
Es wurde schließlich vereinbart, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates ausführlich darüber zu diskutieren und eine Entscheidung zu treffen.
11.1 Informationen zum Thema Katastrophenschutz
Das Gremium wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Notstromversorgung in der Wittumhalle im Herbst 2025 fertiggestellt wurde und einsatzfähig ist.
Darüber hinaus wurde in der Kalenderwoche 8 die noch fehlende Sirene in der Nähe des Jugendhauses montiert, sodass nun an drei Standorten (Wittumschule, Rathaus, Jugendhaus) eine einsatzfähige Sirene vorhanden ist.
11.2 Info katholisches Dekanat – Anpassung Gebietsstruktur
Die Gemeinde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Struktur des Dekanats angepasst werden soll. Die Kirchengemeinden im Landkreis sollen künftig zu zwei bis drei Raumschaften zusammengefasst werden.
Die finale Entscheidung zur Thematik soll Ende 2026 getroffen werden.
11.3 PV-Bündelungsaktion
Am 24.02. findet eine Informationsveranstaltung zur PV-Bündelungsaktion in der Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf statt. Es ist sehr erfreulich, dass allein aus Urbach rund 40 interessierte Personen daran teilnehmen werden.
11.4 Öffentliches WLAN (Freekey) – weitere Standorte
An inzwischen neun Standorten in Urbach steht den Bürgerinnen und Bürgern ein öffentliches WLAN zur Verfügung, das von der Firma Freekey IT-Innerebner GmbH betrieben wird. Von der Firma wird auch die Haftung übernommen.
Übersicht Standorte:
11.5 Rückbauverfügung Wegebau Tremelsberg/Koppenberg
In der Sitzung des Gemeinderats am 11.11.2025 wurde aus der Mitte des Gremiums die Behauptung geäußert, die Gemeinde als Eigentümerin des Gemeindewaldes habe von der Unteren Naturschutzbehörde eine Rückbauverfügung für den Wegebau im Bereich Tremelsberg/Koppenberg erhalten. Die Verwaltung hat hierzu bereits in der Sitzung klargestellt, dass ihr eine solche Verfügung nicht bekannt ist, und hat eine Prüfung bei der zuständigen Behörde veranlasst.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts hat mit Schreiben vom 20.02.2026 bestätigt, dass die betreffende Wegebaumaßnahme innerhalb des Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiets im Rahmen der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung zulässig ist. Es handelt sich um eine Rückegasse, die der Waldbewirtschaftung dient und in regelmäßigen Abständen für Durchforstungsmaßnahmen benötigt wird.
Gleichzeitig weist die Naturschutzbehörde darauf hin, dass eine Nutzung zu Freizeit- oder Zufahrtszwecken nicht zulässig ist und den Schutzzielen des Vogelschutzgebiets widersprechen würde. Um eine unberechtigte Zufahrt sowie widerrechtliches Parken zu verhindern, ist der Einfahrtsbereich daher durch geeignete Maßnahmen – beispielsweise durch einen quer liegenden Baumstamm – abzusperren.
Eine Verfügung oder Anordnung zum Rückbau des Weges oder der Schotterung im Zufahrtsbereich ist nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde zu keinem Zeitpunkt ergangen.
11.6 Genehmigung Haushalt 2026
Erfreulicherweise ist der Haushaltserlass der Kommunalaufsicht am 19.02.2026 eingegangen, so dass der Haushalt der Gemeinde Urbach nun rechtsgültig ist und bewirtschaftet werden kann. Der Erlass enthält einen Hinweis, dass die Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, wenn alle für die weitere Zukunft vorgesehenen Investitionen in vollem Umfang umgesetzt werden.
Der Haushaltserlass wird dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.