1. Bekanntgaben der VerwaltungIm Rahmen der Gemeinderatssitzung im Oktober 2025 wurde für die Beschaffung eines Elektrostaplers für die gemeinsame Nutzung im Bauhof sowie dem Feuerwehrneubau ein Kostenrahmen in Höhe von 35.000 Euro vom Gemeinderat bewilligt. Zudem wurde die Prüfung eines Leasingmodells beschlossen. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass der Kauf eines gebrauchten Elektrostaplers zum Preis von 26.000 Euro nun erfolgt sei. In diesem Zusammenhang wurden auch Leasingangebote geprüft, welche jedoch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Vergleich zum Kauf nicht finalisiert wurden. |
2. Anfragen und Anregungen aus dem GemeinderatIn Hinblick auf die diversen Veranstaltungen im Bereich des Marktplatzes wurde das Erfordernis einer öffentlichen Toilettenanlage angeregt. Die Verwaltung wird die bauliche Ertüchtigung des Rathauses dahingehend prüfen, ob ein separater Außenzugang zu den bestehenden Besuchertoiletten geschaffen werden kann und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden wäre. Auf dem Friedhof Baltmannsweiler kam es in Folge des anhaltenden Niederschlags teilweise zu Überschwemmungen von einzelnen Gräbern. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Einbau von Drainagen im neueren Teil des Friedhofs erfolgt sei. Bei den im vorliegenden Fall betroffenen Gräbern handelt es sich jedoch um Flächen im alten Teil des Friedhofes, welche aufgrund des vorherrschenden Lehmbodens nur bedingt wasserdurchlässig sind. Es wurde auf eine ordnungswidrige Plakatierung im Gemeindegebiet hingewiesen. Der Sachverhalt wird durch die Verwaltung geprüft. Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich immer öffentlich. Eine Teilnahme von Seiten interessierter Bürgerinnen und Bürger ist ausdrücklich gewünscht. Die Tagesordnung sowie Sitzungsvorlagen zu den einzelnen Punkten können der Homepage entnommen werden. Auch im Nachgang zu den Sitzungen wird im Rahmen des Sitzungsberichtes sowie teilweise auch in Form von Pressemitteilungen über die jeweiligen Beratungen sowie Beschlüsse informiert. |
3. Beratung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026Der Gemeinderat beriet den Haushaltsentwurf 2026. Im Rückblick auf das vergangene Haushaltsjahr hatte die Gemeinde mit erheblichen Einbrüchen im Bereich der Gewerbesteuerzahlungen zu kämpfen. Aufgrund einer Gewerbesteuerrückzahlung infolge einer Umfirmierung sowie schwacher Jahresabschlüsse aus 2023 ergab sich ein Minderertrag von rund 550.000 Euro gegenüber dem Planansatz. Während im Finanzzwischenbericht im Juli 2025 noch ein Verlust von 1,3 Mio. Euro prognostiziert wurde, konnte dieser bis zum Jahresende durch Einsparungen insbesondere bei Sach- und Personalkosten auf rund 16.000 Euro reduziert werden. Durch die Veräußerung eines Gewerbegrundstücks im Bereich Escherländer wurde zudem ein positives Sonderergebnis erzielt, sodass vorbehaltlich der Abschlussbuchungen insgesamt mit einer „roten Null“ gerechnet wird. Für das Jahr 2026 zeichnen sich erhebliche finanzielle Herausforderungen ab. Die Verwaltung warnte in diesem Zusammenhang vor einer zunehmenden strukturellen Schieflage der kommunalen Haushalte. Maßgeblich für die Aufstellung des Haushaltsplans ist das Ergebnis aus dem Finanzausgleich (FAG), der größten Ertragsposition der Gemeinde. Aufgrund der hohen Steuerkraft im Jahr 2024 erhält die Gemeinde geringere Schlüsselzuweisungen bei gleichzeitig steigenden Umlagen. Zudem wirkt sich das Zensusergebnis negativ aus, da eine geringere Einwohnerzahl festgestellt wurde. Hierdurch entgehen der Gemeinde jährlich rund 100.000 Euro an Einnahmen im FAG. Die Verwaltung hat fristgerecht Widerspruch gegen das Ergebnis vom Zensus eingelegt und diesen auch begründet. Aktuell ist hier die Rückmeldung vom Statistischen Landesamt noch ausstehend. Vorbehaltlich dieser Stellungnahme stehe der Gemeinde dann auch der Klageweg offen. Im Gesamten beträgt das negative Delta im FAG rund 753.000 Euro. Die ordentlichen Erträge sinken im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent auf 15,7 Mio. Euro. Neben geringeren FAG-Zuweisungen werden auch bei der Gewerbesteuer sowie bei der Grundsteuer A (rund 3.000 Euro) weniger Erträge erwartet. Demgegenüber steigen die ordentlichen Aufwendungen um 3 Prozent auf rund 18,1 Mio. Euro. Hauptursache ist der Anstieg der Transferaufwendungen um etwa 12 Prozent. Diese haben sich in den vergangenen zehn Jahren um rund 57 Prozent erhöht und machen inzwischen über 38 Prozent des Gesamthaushalts aus. Die Gemeinde hat hierauf keinen direkten Einfluss. Auch die Personalaufwendungen steigen – unter anderem aufgrund tariflicher Anpassungen – um rund 235.000 Euro (5,2 Prozent). Im konsumtiven Bereich sind unter anderem Mittel für den Kindergartenmasterplan, eine Wärmepumpe in der Kindervilla Kunterbunt, Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Masterplan Verkehr, die Ausstattung der Ganztagesschule sowie die Erstellung eines Planungs-, Finanzierungs- und Kommunikationskonzeptes vorgesehen. Für 2026 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von rund 2,4 Mio. Euro erwartet. Dies entspricht zugleich dem Gesamtergebnis, da keine Sondererträge eingeplant sind. In der mittelfristigen Finanzplanung verschärft sich die Lage weiter; für das Jahr 2029 wird derzeit ein Fehlbetrag von knapp 4 Mio. Euro prognostiziert. Ein wesentlicher Treiber der strukturellen Defizite sind die Abschreibungen, die bis 2029 auf rund 2 Mio. Euro anwachsen. Während der Verlust im vergangenen Jahr ausschließlich auf Abschreibungen zurückzuführen war, entstehen künftig zusätzlich reale Fehlbeträge. Die Verwaltung beantragt daher im Rahmen des Regelungsbefreiungsgesetzes, Fehlbeträge, die ganz oder teilweise aus Abschreibungen resultieren, für vier Jahre direkt mit dem Basiskapital verrechnen zu dürfen. Über den Antrag wurde gesondert beraten und beschlossen. Der investive Bereich steht 2026 im Zeichen der strategischen Konsolidierung. Das Investitionsvolumen wurde auf rund 1 Mio. Euro begrenzt. Vorgesehen sind unter anderem der Bau eines Feuerwehrübungsturms, die Ausstattung der Grundschulen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die Anschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof sowie die Errichtung einer Wärmepumpe zur Klimatisierung des Rathauses. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen sollen Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) herangezogen werden. Dem Land Baden-Württemberg stehen daraus rund 7 Mrd. Euro zur Verfügung, die zu zwei Dritteln an die Kommunen weitergeleitet werden. Der Gemeinde Baltmannsweiler sind daraus über einen Zeitraum von zwölf Jahren rund 3,7 Mio. Euro für investive Maßnahmen zugewiesen. Für 2026 sind hier Mittel in Höhe von etwa 358.000 Euro eingeplant; rund 3,3 Mio. Euro stehen in den Folgejahren noch zur Verfügung. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus vorhandenen liquiden Mitteln. Für 2026 wird ein Rückgang der Liquidität um rund 2 Mio. Euro erwartet; zum Jahresende sollen noch etwa 6,3 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Darin enthalten ist auch ein im Jahr 2024 aufgenommener Kredit, der planmäßig zu tilgen ist. Abschließend wurde die Notwendigkeit struktureller Entlastungen durch Bund und Land betont. Ein weiterer Rückgriff auf Rücklagen sei mit Blick auf die intergenerative Gerechtigkeit nicht dauerhaft vertretbar. Im Rahmen der anschließenden Beratung wurde insbesondere die geplante Anschaffung einer Wärmepumpe zur Klimatisierung des Rathauses in Höhe von 80.000 Euro thematisiert. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sich mehrheitlich gegen diese Maßnahme ausgesprochen und deren Streichung aus dem Haushalt beantragt. Anstelle dieser Maßnahme wurde eine Investition der Mittel für dringendere Aufgaben, wie bspw. in den Bereichen Kinder und Jugend, vorgeschlagen. Im Konkreten wurde eine Umsetzung des Kinderspielplatzes im Bereich Hubäcker III und die Einplanung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereits in 2026 und nicht erst in 2027 beantragt. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Somit wird der Haushaltsplan bis zu der Beschlussfassung im März dahingehend angepasst, dass die Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Realisierung des Spielplatzes im Jahr 2026 finanziell abgebildet werden, während die Maßnahme zur Klimatisierung des Rathauses in die Planungen für das Jahr 2027 aufgenommen wird. Mit dieser Änderung empfahl der Gemeinderat den Haushaltsentwurf einstimmig zum Beschluss. |
3.1. Beratung Haushalt 2026; hier: Haushaltsanträge und Antrag RegelungsbefreiungsgesetzAntrag Bündnis 90/Die Grünen; Neubaugebiet südliche Wasenstraße mit möglichen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubaugebiet „südliche Wasenstraße“ wurden mehrere Anträge mit möglichen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt eingebracht. Neben einer Ermäßigung von Erschließungsbeiträgen für die Bestandsanlieger sollte auch eine Neukalkulation des Baugebietes unter der Annahme der reduzierten Erschließungsbeiträge erfolgen. Zudem wurde um Prüfung gebeten, in welchen Gebieten im Gemeindegebiet die Erhebung von Erschließungskosten nicht oder nicht vollständig erfolgt ist. Abschließend wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Erweiterung der Kinderbetreuungsangebote im Ortsteil Hohengehren beantragt. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Reduzierung der Erschließungsbeiträge vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur bedingt möglich ist. Zudem hängt der Umgang mit den Erschließungsbeiträgen auch von der noch zu entwickelnden städtebaulichen Konzeption ab. Die Verwaltung hält aus diesem Grund eine pauschale Reduzierung der Beiträge zum aktuellen Planungsstand für nicht umsetzbar. Vielmehr gelte es hier, die noch offenen Parameter gemäß Beschlusslage vom November aufzuarbeiten und auch den Vorschlag eines gemeinsamen Rechtsgutachtens zu den Erschließungskosten zu prüfen. Gleiches gilt auch in Bezug auf die Neukalkulation des Baugebietes. Auch hier sollte zunächst die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes abgewartet werden, um auf dieser Grundlage auch finanzielle Optimierungen zu prüfen. Betreffend der offenen Erschließungsbeitragssituation wurde mitgeteilt, dass diese bereits im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Rahmen der kommunalen Doppik erfolgt ist. Bis auf die Wasenstraße sowie den Kreuzungsbereich Fabrikstraße in Hohengehren sind keine weiteren Beitragserhebungen offen. In Hinblick auf die Erstellung eines Erweiterungskonzeptes für die Betreuungsplätze im Ortsteil Hohengehren wurde auf die Vorstellung einer Bedarfsplanung in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen hingewiesen. Die aktuellen Zahlen sowie Prognosen zeigen jedoch eine rückläufige Entwicklung der Kinderzahlen. Aus diesem Grund wird aus Sicht der Verwaltung ein 3. Standort im Ortsteil Hohengehren als nicht erforderlich erachtet. Vielmehr sind auch hier noch Ausbaureserven an den bestehenden Standorten gegeben. Eine Untersuchung der Bedarfszahlen vor dem Hintergrund der Baulandentwicklung ist bereits im Rahmen des Kindergartenmasterplans der Gemeinde erfolgt. Die Verwaltung sieht die kurz- bis mittelfristige Weiterentwicklung der Betreuungslandschaft demnach vielmehr aus qualitativen Gründen. So gilt es bspw. ab dem Kindergartenjahr 2029/30 die Vorgaben der Weiterentwicklung des Orientierungsplans (WeOp) vollumfänglich umzusetzen. Durch die Planungen auf dem Areal der neuapostolischen Kirche könnten hier positive Synergieeffekte entstehen, sodass die Bestandseinrichtungen entlastet und gleichzeitig eine moderne, zeitlich flexible und altersunabhängige Einrichtung mit einem besonderen pädagogischen Profil geschaffen werden könnte. Aus Sicht der antragsstellenden Fraktion sollten die Ziffern 1 und 2 in Kombination gesehen und bis zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes vertagt werden. Die Ziffer 3 des Antrages (offene Erschließungsbeitragssituation) sei durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt. In Hinblick auf Ziffer 4 (Erstellung eines Erweiterungskonzeptes für die Betreuungsplätze) wurde ergänzend erläutert, dass hier eine Entwicklung der Platzzahlen im Ortsteil Hohengehren im Gesamten beantragt werde. Sofern sich im Rahmen der vorgestellten Planungen ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen im Ortsteil Hohengehren nicht ergeben sollte, könne das Thema ad acta gelegt werden. Der Ziffer 4 des Beschlussantrages (Erweiterungskonzept) wurde seitens des Gemeinderates einstimmig zugestimmt. Die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrages wurden zunächst von Seiten des Antragsstellers zurückgestellt. Die Ziffer 3 des Beschlussantrages wurde durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet. Antrag Freie Wählervereinigung; Effizienz und Wirtschaftlichkeit als Querschnittsaufgabe der Kommune Beantragt wurde eine effizientere Nutzung bestehender Verwaltungsabläufe, die frühzeitige Berücksichtigung von Kosten-, Energie- und Folgewirkungen sowie die damit verbundene langfristige Einsparung durch höhere Energie- und Ressourceneffizienz und pragmatische Zusammenarbeit mit externen Akteuren zur Entlastung der Verwaltung. Die konkrete Umsetzung könne aus Sicht der antragsstellenden Fraktion durch die Darstellung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der laufenden Betriebs- und Folgekosten und der langfristigen Funktionsfähigkeit kommunaler Infrastruktur in Form eines Prüfrasters in den Sitzungsvorlagen erfolgen. Zudem sollen bestehende Maßnahmen und Prozesse regelmäßig auf Einsparpotentiale, Effizienzgewinne und kostengünstige Optimierungen geprüft und dem Gemeinderat jährlich in Berichtsform vorgelegt werden. Aus Sicht der Verwaltung legen Verwaltung und Gemeinderat bereits den Fokus auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit. So werden auch die internen Prozesse regelmäßig auf Optimierungsbedarfe überprüft (bspw. Kindergartenmasterplan, Organisationsuntersuchung usw.). Zudem wurde im Jahr 2021 in den Beschlussvorlagen des Gemeinderates eine Finanzmatrix eingeführt, um die finanziellen Auswirkungen einer Entscheidung noch nachvollziehbarer zu gestalten. Auch der Bereich des Klimaschutzes und der Energieeffizienz wird als Querschnittsaufgabe verstanden und angegangen. Aus Sicht der Verwaltung können zur weiteren Prozessoptimierung die im Antrag aufgeführten Elemente der ergänzenden (Klimaschutz-)Matrix für Beschlussvorlagen sowie ein jährlicher Energiebericht helfen. Die Verwaltung wird hier in den nächsten Monaten konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorlegen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die externe Prüfung der Energieverbräuche in den kommunalen Liegenschaften hingewiesen. Der Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit dem Antrag wurde seitens des Gemeinderates positiv zur Kenntnis genommen. Antrag Regelungsbefreiungsgesetz Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung von Seiten der Verwaltung erläutert, können Kommunen innerhalb des Regelungsbefreiungsgesetzes für einen gewissen Zeitraum Ausnahmen von gesetzlichen Regelungen beantragen. Konkret handelt es sich bei vorliegendem Antrag um einen Testzeitraum von 4 Jahren. Im Anschluss erfolgt eine Evaluierung der Maßnahme. Mit Unterstützung des Gemeindetages möchte die Verwaltung eine Ausnahmeregelung für die Erwirtschaftung der Abschreibungen beantragen. Demnach soll beantragt werden, dass die Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital für die Dauer der beantragten Erprobung (4 Jahre) grundsätzlich unmittelbar möglich sein soll. Konkret soll eine direkte Verrechnung des Fehlbetrages mit dem Basiskapital zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt im entsprechenden Haushaltsjahr erfolgen. Diese direkte Verrechnungsmöglichkeit mit dem Basiskapital soll sich auf den Teil des Fehlbetrags begrenzen, der aus nicht oder nicht vollständig erwirtschafteten Abschreibungen, reduziert um zu berücksichtigende Auflösungen, resultiert. Weiterhin soll ein unausgeglichenes ordentliches Ergebnis, welches auf ganz oder teilweise nicht erwirtschaftete Abschreibungen zurückzuführen ist, nicht zu Zweifeln an der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde führen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zum Regelungsbefreiungsgesetz einstimmig zu. Anfragen der CDU; Flüchtlingskosten und kommunale Wärmeplanung Die antragstellende Fraktion hatte im Rahmen der Haushaltsplaneinbringung im Januar konkrete Anfragen zu den Themen Flüchtlingskosten sowie kommunale Wärmeplanung an die Verwaltung adressiert. Die Anfragen wurden von Seiten der Verwaltung im Rahmen der Sitzungsvorlage (Anlagen) umfassend aufgearbeitet. Die Anfragen zum Haushalt wurden durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet. |
4. Wirtschaftspläne 2026 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und KulturzentrumBei der Wasserversorgung stehen Erträge in Höhe von rund 746.000 Euro Aufwendungen von ca. 703.000 Euro gegenüber. Somit wird im Wirtschaftsjahr 2026 nach Abzug der Zinsen und Steuern ein voraussichtlicher Gewinn in Höhe von rund 19.700 Euro erwirtschaftet werden, wodurch die Abführung einer Konzessionsabgabe ermöglicht wird. In Hinblick auf die Liquiditätsplanung und die Zahlungsströme kann im laufenden Jahr ein voraussichtlicher Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von rund 98.000 Euro erwirtschaftet werden, welcher für die geplanten Investitionsmaßnahmen genutzt wird, die mit ca. 63.000 Euro zu Buche schlagen. Hierbei berücksichtigt sind insbesondere die Restarbeiten in der Parkstraße (Aufdimensionierung der Leitung). Zudem erfolgen die Vorbereitungen für die Umstellung auf digitale Wasserzähler, die voraussichtlich in 2027 erfolgen soll. Aus diesem Grund wird auch das Investitionsvolumen im kommenden Jahr entsprechend erhöht sein (rund 310.000 Euro). Beim Kulturzentrum werden Erträge von rund 99.000 Euro und Aufwendungen von rund 358.000 Euro erwartet. Somit wird man voraussichtlich unter Hinzunahme der Zinsen und Steuern einen Verlust von ca. 261.000 Euro erwirtschaften. Die Entwicklung der Erträge wird dennoch positiv gesehen und ist bedingt durch die Anpassung der Mieten sowie die Erwirtschaftung von Eintrittsgeldern bei kulturellen Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang wurde auch nochmals auf die Veranstaltungsreihe „KULT.TOUR“ hingewiesen, die in Kooperation mit dem Restaurant Turmstuben durchgeführt wird und sich im vergangenen Jahr eines großen Zuspruchs erfreut hat. Auch in diesem Jahr wird das Veranstaltungsformat fortgesetzt. Auf der Aufwandsseite werden im laufenden Jahr insbesondere die Erneuerung der Außenbeleuchtung, der Austausch der Küchenfronten, die Umstellung der Beleuchtung auf LED, das Abschleifen des Parketts im Kinder- und Jugendtreff (Rüssel) sowie Künstlergagen zu Buche schlagen. Im Jahr 2027 wird zudem durch den Austausch der Heizungssteuerung sowie die Ersatzbeschaffung von Küchengeräten ein nochmaliger Anstieg der Aufwendungen zu erwarten sein. Im investiven Bereich werden 15.000 Euro für die Anschaffung eines Beamers bereitgestellt. Die Liquidität wird sich aufgrund Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen um rund 107.000 Euro erhöhen. Der Gemeinderat empfahl die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Kulturzentrum mehrheitlich zum Beschluss. |
5. PFK-Prozess zur Schulentwicklung – Beauftragung Planungsbüro KEIm Juli 2025 hatte der Gemeinderat wichtige Weichen im kommunalen Schulentwicklungsprozess gestellt. Neben dem Beschluss zur Einführung einer Ganztagesschule in Wahlform ab dem Schuljahr 2026/27 wurde die Verwaltung zur Erstellung eines Planungs-, Finanzierungs- und Kommunikationskonzeptes (PFK-Konzept) beauftragt. Im Rahmen eines solchen Konzeptes soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das schulische Bildungsangebot der Zukunft vor Ort erhalten werden. Für diese komplexe Aufgabe ist ein strategischer Partner mit dem notwendigen Know-how erforderlich. Die Verwaltung hat einen solchen Partner in der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) gefunden. Das Planungsbüro bietet die geforderten Leistungen aus einer Hand an und ist als langjähriger und erfahrener Planungspartner von Kommunen regional und überregional gefragt. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung stellte die zuständige Projektbeauftragte von der KE, Frau Monika Endras, das Büro sowie den konkreten Prozess vor. Grundsätzlich werden im Prozess drei Projektebenen (Planung, Finanzierung sowie Kommunikation) untersucht. Die einzelnen Ebenen verlaufen dabei im Rahmen des Prozesses zeitlich betrachtet parallel zueinander, wobei die Bevölkerungsvorausrechnung den ersten Meilenstein darstellen würde, um auf dieser Grundlage auch den künftigen Raumbedarf zu ermitteln. Ausgehend hiervon können Machbarkeitsstudien zur Umsetzung im Bestand sowie einem potentiellen Neubau durchgeführt und diese auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit hin reflektiert werden. Die kommunikative Begleitung des Prozesses soll dabei durchgängig erfolgen. Neben dem regelmäßigen Abstimmungsbedarf mit Verwaltung, Schule und Gremien sind je nach Bedarf einzelne Workshops sowie Informationsveranstaltungen vorgesehen. Hierfür soll ein Kommunikationskonzept erarbeitet werden. Je nach Bedarf werden einzelne Kommunikationselemente als Sonderleistung abgerechnet. Im Haushalt sind Mittel in Höhe des vorliegenden Angebotes (rd. 55.000 Euro brutto) eingeplant. Eine ggf. erforderliche Nachfinanzierung (abhängig von den Sonderleistungen) würde im Haushalt 2027 erfolgen und steht immer unter dem Beschlussvorbehalt des Gemeinderates. Durch die umfassenden Voruntersuchungen (bspw. Sanierungsgutachten) können zudem entsprechende Synergien sowie Kosteneinsparungen beim Prozess erwartet werden, da die bestehenden Daten als Grundlage herangezogen werden können. Im Gesamten wurde die Vorgehensweise vom Gemeinderat als positiv empfunden. Der exemplarische Zeitplan sieht die Präsentation eines Endergebnisses bis spätestens Anfang 2028 vor. Diese Zeitschiene wurde aus der Mitte des Gremiums ausdrücklich befürwortet, um hier eine Entscheidungsfindung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde auch nochmals für einen transparenten Beteiligungsprozess geworben, da die Entscheidungsfindung aufgrund einer klaren Faktengrundlage zu erfolgen habe und auf möglichst viel Unterstützung sowie Zustimmung stoßen sollte. Der Gemeinderat beauftragte die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) einstimmig als strategischen Partner für den PFK-Prozess. |
6. Gemeindeentwicklung – Masterplan Verkehr; hier: Antrag zur TemporeduzierungDer Gemeinderat hatte mit Beschluss vom September 2025 das Büro rw bauphysik mit der Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung für die Ortsdurchfahrt Baltmannsweiler (Turmstraße, Esslinger Straße, Reichenbacher Straße) sowie die Baacher Straße beauftragt. Ziel war es, die Auswirkungen einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 40 km/h (bei bestehenden 30er-Bereichen unverändert) auf die Lärmsituation der angrenzenden Bebauung zu prüfen. Eine solche Temporeduzierung findet sich auch als Maßnahmenvorschlag im Masterplan Verkehr der Gemeinde wieder. Grundlage der Untersuchung bildete der Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, der die Rahmenbedingungen für die Anordnung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen festlegt. Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde nochmals auf die unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen Bezug genommen und diese ausgeführt. Während der Kooperationserlass den Faktor Lärm als Grundlage hat, wird bei der Anordnung von Tempo 30 insbesondere ein vorliegendes Verkehrsrisiko vorausgesetzt. Ein solches Risiko wird bspw. im direkten Umfeld zu schutzbedürftigen Einrichtungen oder auch bei konkreten Gefahrenstellen angenommen. In Rücksprache mit der Verkehrsbehörde liegen solche Risiken in den untersuchten Bereichen bislang nicht vor, weshalb hier der Kooperationserlass als Begründung für eine Temporeduzierung dienen könnte. Perspektivisch und je nach Umsetzung der weiteren Maßnahmen aus dem Masterplan Verkehr (bspw. Fußgängerquerung im Bereich der Baacher Straße) könnte ein solches Risiko ggf. angenommen werden und als zusätzliche Argumentationsgrundlage dienen. Entlang der Ortsdurchfahrt werden die maßgeblichen Beurteilungspegel in Teilbereichen erreicht oder geringfügig überschritten. Betroffen sind insbesondere der Bereich der Turmstraße bis zum Friedhof sowie die Reichenbacher Straße zwischen Halden- und Filderstraße. Damit liegt grundsätzlich eine Grundlage für eine Anordnung zur Temporeduzierung durch die zuständige Verkehrsbehörde vor. Da die ermittelten Werte die maßgeblichen Pegel nur erreichen bzw. minimal überschreiten, besteht für die Verkehrsbehörde ein Abwägungsspielraum. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr. Eine Reduzierung auf 40 km/h würde die Fahrzeit auf der Ortsdurchfahrt rechnerisch um 19 Sekunden verlängern. Nach den Vorgaben des Kooperationserlasses können Fahrtzeitverlängerungen von unter 30 Sekunden vernachlässigt werden. Nach ersten Einschätzungen der Verkehrsunternehmen bleibt der Fahrplan auch bei Tempo 40 einhaltbar. Ein Verdrängungseffekt auf andere Strecken ist nicht zu erwarten, da alternative Routen ebenfalls mit längeren Fahrzeiten verbunden wären. Ergänzend ist eine Parkraummarkierung vorgesehen, die zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen soll. Für die Baacher Straße werden die maßgeblichen Beurteilungspegel tagsüber wie auch nachts nicht erreicht. Eine Temporeduzierung kann hier daher nicht unmittelbar auf feste Grenzwerte des Kooperationserlasses gestützt werden. Als Argumente kommen die im Vergleich zum übrigen Gemeindegebiet geringere Lärmbelastung im angrenzenden Wohngebiet sowie die insgesamt reduzierte Belastung durch eine Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt in Betracht. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h für die Ortsdurchfahrt sowie die Baacher Straße als sinnvoll erachtet. Die schalltechnische Untersuchung betrachtet beide Bereiche im Zusammenhang, sodass eine gemeinsame Antragstellung sachlich begründet werden kann. Die Entscheidung über eine mögliche Anordnung trifft die zuständige Verkehrsbehörde. Vom Gremium wurde die vorgesehene Temporeduzierung mehrheitlich begrüßt. Der Beantragung einer Temporeduzierung auf Tempo 40 für die Ortsdurchfahrt Baltmannsweiler (Turmstraße, Esslinger Straße, Reichenbacher Straße) sowie die Baacher Straße wurde abschließend mehrheitlich zugestimmt. |
7. Behandlung von Vorkaufsrechten; hier: Flst. 213/2 BW, SilcherstraßeDurch notariellen Kaufvertrag vom 22.12.2025 wurde in Baltmannsweiler in der Silcherstraße das Flurstück 213/2 verkauft. Bei dem Flurstück handelt es sich um ein unbebautes Wohngrundstück, auf welches die Gemeinde gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Vorkaufsrecht hat. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich allerdings keine rechtlichen Gesichtspunkte dafür, das Vorkaufsrecht auszuüben. Das Gremium beschloss einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. |

