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Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2026

TOP 1 Sachstandsbericht Nahwärme Zum ersten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Bernhard Haas Herrn Konrad Nübel vom Ingenieurbüro IBS...

TOP 1 Sachstandsbericht Nahwärme

Zum ersten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Bernhard Haas Herrn Konrad Nübel vom Ingenieurbüro IBS aus Bietigheim-Bissingen. Herr Nübel berichtete über den aktuellen Projektstand des Ausbaus des Nahwärmenetzes in Dornstetten.

Bis Ostern soll die aktuelle Baumaßnahme in der Heselwiesenstraße fertiggestellt sein. In den Kalenderwochen 15 bis 19 geht es weiter mit einem Teilabschnitt in der Kreuzung Tübinger Straße – Hauptstraße. Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung im o.g. Zeitraum. Die Fertigstellung ist dann bis zur KW 22 geplant. Danach folgt von Ende Mai bis Ende Juni der weitere Nahwärmeausbau im oberen Teil der Gartenstraße. Die Arbeiten in der Schönauerstraße und am Turnhallenplatz erfolgen dann im Anschluss bis voraussichtlich Ende August.

Darüber hinaus gab Herr Nübel auch bereits einen Ausblick auf den Zeitplan des 2. Bauabschnitts. Im September starten die Arbeiten im Altstadtbereich und im Sommer 2027 folgt dann der Ausbau in der Lenzhalde, der Panoramastraße und der Zollstockstraße.

Als Nächstes ging Herr Nübel näher auf die künftige Wärmeerzeugung in einem Jahresverlauf ein, stellte die Funktion des kombinierten Wärme- und Wärmequellenspeichers sowie den Aufbau der Heizzentrale vor. Hierzu gab er ebenfalls Ausblick auf den aktuellen Bauzeitenplan für die Heizzentrale. Demnach starte man nun im April mit den Erdbauarbeiten. Bis August rechne man mit der Anlieferung des Holzkessels und der Montage des Wärmespeichers. Im September erfolge der Rohbau und die Montage der Energietechnik, sodass bis November mit der Wärmelieferung aus der Heizzentrale gerechnet werden könnte. Im Frühjahr 2027 werde dann der Holzkessel sowie darauffolgend die Wärmepumpe in Betrieb genommen.

In der anschließenden Beratung wurden viele Fragen hinsichtlich der Anlieferung der Hackschnitzel, des Wärmespeichers, des Heizprozesses u.v.m. gestellt, die Herr Nübel ausführlich beantwortete. Auf Bitte des Gremiums nahm Herr Nübel noch einmal Stellung zur ursprünglichen Gemeinderatsentscheidung zum Nahwärmeausbau. Er betonte, dass dies der richtige Weg sei. Öl- und Gasheizungen seien überholt, wobei Nahwärme umweltfreundlicher, wirtschaftlicher und lokaler sei. Er bestärkte die Stadt Dornstetten somit in ihrer zukunftsfähigen Entscheidung.

Der Gemeinderat dankte Herrn Nübel für seine ausführliche Präsentation und nahm den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2 Bebauungsplan „Bergwiese – 4. Änderung“, Dornstetten-Aach

Aufstellungsbeschluss

Entwurfsbeschluss

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Bebauungsplan „Bergwiese – 4. Änderung“. Hauptamtsleiter Oliver Zwecker teilte mit, dass es im Stadtteil Aach, in der Straße Bergwiese, am Rande zum Neubaugebiet „Kreuz II“, einen Straßenzug gebe, bei dem auf der Bergseite der Straße noch teilweise Flachdächer im Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben sind. Bei der Erstellung des Bebauungsplans Mitte der 1970er Jahre lagen die Gebäude an der höchsten Stelle in Aach und bildeten den Abschluss der Wohnbebauung. Vermutlich hatte man damals aus optischen Gründen, um die Gebäude niedriger erscheinen zu lassen, die Vorgabe für Flachdächer im Bebauungsplan gemacht. Inzwischen seien diese Gebäude bzw. Baugrundstücke aber nicht mehr am Rand der Bebauung. Direkt oberhalb fange das Neubaugebiet „Kreuz II“ an. Die städtebaulichen Gründe von damals seien damit entfallen.

Die meisten der betroffenen Grundstücke seien schon lange bebaut, so Hauptamtsleiter Zwecker. Die Gebäude aus den 1970er- und 1980er-Jahren hätten die vorgeschriebenen Flachdächer. Aufgrund des Gebäudealters müssten die Dächer teilweise erneuert werden.

Auslöser für das Aufgreifen der Thematik war eine Anfrage einer Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümer wollten anstelle des Flachdachs ein räumliches Dach – Satteldach mit einem Kniestock von etwa einem Meter – errichten, um dadurch das undichte Dach zu ersetzen, gleichzeitig damit aber auch neuen Wohnraum zu schaffen. Ein grober Entwurf lag schon Anfang 2024 vor. Ein Bebauungsplanverfahren wurde aber nicht zeitnah eingeleitet. In 2025 wurde von der Eigentümergemeinschaft dann ein Bauantrag gestellt, der aber aufgrund der Rechtslage abgelehnt werden musste. Man sprach sich jedoch dafür aus, das Bebauungsplanverfahren für eine 4. Änderung des Bebauungsplans nun anzugehen. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfs wurde damals das Verbandsbauamt beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten (GVV) beauftragt. Der Bebauungsplanentwurf wurde von Frau Stockburger gefertigt.

Hauptamtsleiter Zwecker stellte nun die Inhalte des Entwurfs vor und stand für Rückfragen zur Verfügung. Der Grundgedanke bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans war der, dass zwar auch weiterhin Flachdachgebäude in der bekannten Form zulässig sein sollten, aber auch Vorhaben wie die oben beschriebene Gebäudekombination aus Erdgeschoss, Dachgeschoss mit Kniestock und Satteldach oder Walmdach. Diese beiden Varianten werden städtebaulich für vertretbar gehalten. Hingegen sollen zwei Vollgeschosse (EG + 1. OG) bewusst nicht zugelassen werden, um die Eigentümer der oberhalb liegenden Grundstücke nicht zu sehr zu belasten. Eine Kombination mit zwei Vollgeschossen (EG + UG) soll ausnahmsweise möglich sein. Durch die Zulässigkeit lediglich über eine Ausnahmeregelung behält man die städtebauliche Kontrolle über die Entwicklung des Gebiets und kann von Fall zu Fall entscheiden.

Um die gewünschte städtebauliche Steuerung vornehmen zu können, wurden im Entwurf der Bebauungsplanänderung Regelungen zur Dachform, zur Dachneigung und zur Wandhöhe (Außenwand) getroffen. Es wurde bewusst keine maximale Gebäudehöhe festgesetzt. Diese ergibt sich bei Gebäuden mit räumlichen Dächern dann automatisch aus der Wandhöhe in Kombination mit der Dachneigung. Staffelgeschosse wurden ausgeschlossen.

Bei den weiteren rechtlichen Festsetzungen hat man sich an den bisherigen Vorgaben vergleichbarer, aktueller Bebauungspläne orientiert.

Der Bebauungsplanentwurf war in der Sitzung des Ortschaftsrats Aach am 23.02.2026 vorgestellt und ausführlich besprochen worden. Der Ortschaftsrat sprach sich ausdrücklich für die Bebauungsplanänderung aus. Herr Zwecker bezifferte die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens auf 5.000 bis 8.000 €.

Der Gemeinderat billigte den vorgestellten Bebauungsplanentwurf und fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

TOP 3 Gymnasium Dornstetten

Energetische Sanierung Hauptgebäude

Der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Alexander Mönch, informierte den Gemeinderat über die Ausschreibungsergebnisse für mehrere Gewerke in Bezug auf die energetische Sanierung des Gymnasiums.

Für das Gewerk Dachdeckerarbeiten mit PV-Anlage war das Leistungsverzeichnis an sieben Firmen versandt worden. Zum Eröffnungstermin lagen drei Angebote vor. Günstigste Bieterin war hierbei die Firma Henne GmbH aus Nagold mit einer Bruttoangebotssumme von 268.180,54 € (die Kostenberechnung lag bei 454.000,00 €).

Für das Gewerk Putz-, Stuck- und Wärmedämmverbundsystemarbeiten hatte man das Leistungsverzeichnis an elf Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin lagen zwei Angebote vor. Günstigste Bieterin war hierbei die Firma Veliu Stuckateur GmbH aus Tuttlingen mit einer Bruttoangebotssumme von 224.071,34 € (die Kostenberechnung lag bei 372.000,00 €).

Für das Gewerk Elektroinstallationsarbeiten war das Leistungsverzeichnis an acht Firmen versandt worden. Zum Eröffnungstermin lagen zwei Angebote vor. Günstigste Bieterin war hierbei die Firma F. Wolf Elektrotechnik aus Freudenstadt mit einer Bruttoangebotssumme von 42.291,97 € (die Kostenberechnung lag bei 50.338,00 €).

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung der drei genannten Firmen zu.

In Bezug auf die hohen Unterschiedsbeträge im Vergleich zu den ursprünglichen Kostenberechnungen gab Herr Mönch bekannt, dass es sich um dieselbe Art von Arbeiten handle, wie sie auch schon beim Nebengebäude ausgeführt worden seien. Für die Kostenberechnung habe die Architektin die damaligen Preise inklusive Kostensteigerungen herangezogen. Für Verwaltung und Architekturbüro seien die Preisunterschiede überraschend, aber zugleich erfreulich.

TOP 4 Bekanntgaben und Mitteilungen

Bürgermeister Bernhard Haas informierte das Gremium über Straßensperrungen im Zusammenhang mit aktuellen Baumaßnahmen und verwies dabei auf die Ausführungen von Herrn Nübel in TOP 1 sowie auf die Öffentlichkeitskanäle der Stadt Dornstetten, wie z. B. den Newsletter auf der städtischen Homepage oder aktuelle Berichte im Amtsblatt.

Außerdem gab er die Anmeldezahlen für die weiterführenden Schulen in Dornstetten für das Schuljahr 2026/2027 bekannt:

  • Werkrealschule Dornstetten: 36 Anmeldungen
  • Realschule: 46 Anmeldungen (Stand 25.03.: 48 Anmeldungen)
  • Gymnasium: 101 Anmeldungen.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
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