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Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2026

1. Bekanntgaben der Verwaltung Im Juli 2025 beschloss das Gremium einstimmig die Einführung einer Ganztagesschule in Wahlform vorbehaltlich des...

1. Bekanntgaben der Verwaltung

Im Juli 2025 beschloss das Gremium einstimmig die Einführung einer Ganztagesschule in Wahlform vorbehaltlich des Erreichens der erforderlichen Anmeldezahlen. Nach Durchführung der Schulanmeldungen wurde bekanntgegeben, dass sich insgesamt 30 künftige Erstklässlerinnen und Erstklässler für das Angebot der Ganztagesschule in Wahlform angemeldet haben. Dadurch ist die erforderliche Mindestanmeldezahl in Höhe von 29 Kindern für die Bewilligung von einer Gruppe an den jeweiligen Schulstandorten erreicht. Die Gemeinde hat in der vergangenen Woche von Seiten des Staatlichen Schulamtes die finale Freigabe zur Einführung der Ganztagesschule in Wahlform ab dem kommenden Schuljahr erhalten. Die Verwaltung arbeitet derzeit mit der Schulleitung die finalen Parameter auf, sodass ein reibungsloser Start ab September gewährleistet werden kann.

2. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurde auf die Bildung von Löchern an der Friedhofmauer in Hohengehren hingewiesen. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es sich hierbei um kein statisches Problem, sondern vielmehr um ein witterungsbedingtes Phänomen aufgrund von Ausspülungen handeln würde. Die Verwaltung wird den Sachverhalt vor Ort prüfen. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Gremium auch die Bereitstellung einer separaten Restmülltonne auf dem Friedhof nachgefragt.

3. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026, Kenntnisnahme der Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraumes 2025-2029, Beschluss der Wirtschaftspläne Eigenbetrieb Wasserversorgung sowie Eigenbetrieb Kulturzentrum

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2026 sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Kulturzentrum. In der Februarsitzung wurde das Zahlenwerk ausführlich beraten (wir berichteten). Die Werke werden dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, danach liegen sie zur Einsicht im Rathaus aus. Darauf werden wir zu gegebener Zeit unter den Amtlichen Bekanntmachungen hinweisen. Das Planwerk kann in Gänze auch auf der Gemeindehomepage (https://baltmannsweiler-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=1450) eingesehen werden.

4. Kindergartenentwicklung – Sachstandsbericht Frühkindliche Bildung und Fortschreibung Bedarfsplanung

Im Rahmen der Sitzung wurde ein Sachstandsbericht zur Frühkindlichen Bildung sowie Fortschreibung der Bedarfsplanung bis zum Kindergartenjahr 2030/31 gegeben. Im Bereich der Betreuungsqualität (Pädagogik) wurde neben der Umsetzung des Kindergartenmasterplans auch ein Ausblick auf die Themen der Zukunft gegeben, die sich aus dem weiterentwickelten Orientierungsplan des Landes (WeOp) ergeben. Zudem wurde von Seiten der pädagogischen Gesamtleitung ein Erfahrungsbericht aus der Praxis gegeben. Im Gesamten kann festgehalten werden, dass die Handlungsempfehlungen aus dem Kindergartenmasterplan der Gemeinde nahezu vollständig umgesetzt wurden. Insbesondere im Bereich der Strukturqualität konnten mit der Neuordnung des Öffnungszeitenportfolios, der Weiterentwicklung der Warmspeisenversorgung, der Einführung eines zentralen und digitalen Anmeldeverfahrens sowie der Implementierung von trägerinternen Standards durch ein Betriebs-ABC wichtige Maßnahmen in die Wege geleitet und im Gemeinderat beschlossen werden. Zudem konnten in Vorbereitung auf die Themen aus dem WeOp durch die Festlegung pädagogischer Leitziele sowie der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen entsprechende Weichen für die künftige pädagogische Ausrichtung in den Einrichtungen gestellt werden. Durch die Stellenschaffung der pädagogischen Gesamtleitung im Frühjahr 2025 soll diese pädagogische Qualität in den Einrichtungen sichergestellt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Ergebnis soll eine Fortschreibung der Rahmenkonzeption erfolgen, welche auch die pädagogischen Themen der Zukunft beinhaltet und gemeinsam mit der kirchlichen sowie freien Trägerschaft entwickelt und abschließend im Gemeinderat beschlossen wird.

Neben den qualitativen Empfehlungen enthält der Kindergartenmasterplan auch wichtige Aussagen zur quantitativen Bedarfsentwicklung. Als Datengrundlage diente hierfür der Zeitraum 2014 bis 2019. Aufgrund der damaligen Geburtenentwicklung wurden zur kurzfristigen Abdeckung der Betreuungsbedarfe unterschiedliche Maßnahmen, wie bspw. die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindervilla Kunterbunt, empfohlen und umgesetzt. Durch diese Weitsichtigkeit konnten in der Vergangenheit auch die geburtenstarken Jahrgänge ohne das Erfordernis von Wartelisten einer Betreuung zugeführt werden. Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2026/27 lässt sich feststellen, dass der Peak an Betreuungszahlen erreicht und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren rückläufig ist. Diese Entwicklung wird bedingt durch die sinkende Geburtenrate sowie die Tatsache, dass die genannten geburtenstarken Jahrgänge vom Elementar- in den Primarbereich wechseln. Dadurch entsteht ein positives Delta an Betreuungsplätzen im Elementarbereich, welches in den kommenden Jahren auch ausreichen wird, um künftige Anfragen sowie Mehrbedarfe aus Zuzügen sowie der Baulandentwicklung abzudecken. Auch die Auswirkungen des demographischen Wandels (Generationenwechsel im Bestand) sowie die Planungen der künftigen Landesregierung zur Einführung eines kostenfreien und verpflichtenden letzten Kindergartenjahres haben aus Sicht der Verwaltung keine Auswirkungen auf die Bedarfsprognosen und können im Bestand abgebildet werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein Ausbau sowie eine Weiterentwicklung der Einrichtungen vielmehr aus qualitativen Gründen geboten. Zur Entlastung der bestehenden Einrichtungen sowie Umsetzung der pädagogischen Themen der Zukunft ist bspw. der von der Verwaltung vorgeschlagene Neubau einer kleinen Komplexeinrichtung weiterzuverfolgen.

Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Sachstandsbericht zur Kenntnis und setzte die Bedarfsplanung einstimmig fest. Die ausführliche Bedarfsplanung ist auch im Ratsinformationssystem auf der Gemeindehomepage einsehbar.

5. Kommunale Wärmeplanung – Beauftragung Netze BW als Projektpartner

Mit Inkrafttreten des Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) im August 2025 sind alle Kommunen verpflichtet, bis Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, eine strategische Grundlage für die lokale Wärmewende zu schaffen. Dabei werden Potenziale für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung analysiert und Wege aufgezeigt, wie eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung erreicht werden kann. Vorgaben für das individuelle Heizverhalten der Bürgerinnen und Bürger werden durch die KWP nicht gemacht.

Im Rahmen der Sitzung wurde die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen Reichenbach, Hochdorf sowie Lichtenwald („Konvoi-Bildung“) hervorgehoben. Diese bietet Vorteile, da Planungen über Gemeindegrenzen hinausgehen und Synergien genutzt werden können. Zudem ergeben sich finanzielle Vorteile durch eine gemeinsame Umsetzung.

Den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen wurde bereits im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung Mitte März die Netze BW GmbH als potenzieller Projektpartner vorgestellt. Die vier Gemeinden beabsichtigen, die kommunale Wärmeplanung gemeinsam im Konvoi zu vergeben.

Das Angebot der Netze BW GmbH umfasst die vollständige Erstellung der kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage des Muster-Leistungsverzeichnisses Baden-Württemberg. Dies beinhaltet die Projektphasen Initiierung, Analyse und Strategie sowie Projektmanagement und die Beteiligung von Fachakteuren und Öffentlichkeit.

Die Kosten für die erstmalige Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden durch eine Konnexitätszahlung des Landes ausgeglichen, sodass das Projekt für die Kommunen kostenneutral ist. Der geplante Projektzeitraum beträgt etwa 18 Monate ab dem vorgesehenen Start im Juni 2026.

Im Rahmen der Sitzung wurden die Auswirkungen der geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie das vergaberechtliche Ausschreibungserfordernis thematisiert. Dabei wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es das aktuell geltende Gesetz zu befolgen und umzusetzen gelte. So handle es sich beim KlimaG BW um eine landesrechtliche Norm, welche die Kommunen zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichten würde. Bei einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes handle es sich zum jetzigen Zeitpunkt um Absichtserklärungen von Seiten der Bundesregierung, welche es noch im Rahmen eines Gesetzes zu beschließen gelte. Ein Zuwarten von Seiten der Kommune bis zu einem solchen Gesetzesbeschluss könnte hier ggf. nachteilige Auswirkungen haben, zumal die Finanzierung des Projektes durch die Konnexitätszahlungen seitens des Landes gesichert sei und die Synergieeffekte bei der Ausführung im Konvoi als positiv erachtet werden. Etwaige rechtliche Neuerungen können im Rahmen des Prozesses reflektiert und in die Wärmeplanung aufgenommen werden. Bezüglich des Ausschreibungserfordernisses wurde klargestellt, dass es sich um eine gesetzliche Aufgabe handeln würde, für welche eine Konnexitätszahlung gewährt werde. Die Einhaltung von Fördervorgaben sei somit nicht erforderlich und es handle sich um eine freihändige Vergabe.

Das Gremium stimmte anschließend der Beauftragung der Netze BW zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einstimmig zu.

6. Vorberatung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach a. d. Fils; hier: 1. 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des GVV Reichenbach/Fils – Vergabe der Planungsleistungen, 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026

Für die am 27.04.2026 stattfindende Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) wurden die dort zu fassenden Beschlüsse vorberaten. Die Aufgabe des GVV ist die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Gemeindeverwaltungsverband hat jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan aufzustellen, die dann von der Verbandsversammlung zu beschließen ist. Des Weiteren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen für die Durchführung des Fortschreibungsverfahrens zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte einstimmig die Vertreter des Gemeinderates, in der Verbandsversammlung die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

7. Behandlung von Vorkaufsrechten; hier: Flst. 152/3 HG, Brühlweg

Durch notariellen Kaufvertrag vom 19.02.2026 wurde in Hohengehren im Brühlweg eine Baulücke, das Flurstück 152/3, verkauft. Bei dem Flurstück handelt es sich um ein unbebautes Wohngrundstück, auf welches die Gemeinde gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Vorkaufsrecht hat. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich allerdings keine rechtlichen Gesichtspunkte dafür, das Vorkaufsrecht auszuüben.

Das Gremium beschloss einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Erscheinung
Dorfnachrichten aktuell
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Ausgabe 14/2026
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