Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.06.2025

1. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat Es wurde auf Dornenbüsche entlang des Rasenplatzes am Sportgelände hingewiesen und um deren Entfernung...

1. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurde auf Dornenbüsche entlang des Rasenplatzes am Sportgelände hingewiesen und um deren Entfernung gebeten. Die Verwaltung wird den Sachverhalt vor Ort prüfen.

Die After-Work-Veranstaltungen auf dem Marktplatz werden positiv angenommen. Es wurde daher auch aus den Reihen des Gemeinderates eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe über das Jubiläumsjahr hinaus angeregt. In diesem Zusammenhang sollte jedoch eine Prüfung der Toilettensituation erfolgen. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die rege Beteiligung der örtlichen Vereine und Organisationen einen Gelingensfaktor für die Events darstellen würde. Man wird daher im Herbst gemeinsam ein Fazit ziehen und eine Fortsetzung im kommenden Jahr prüfen. In Hinblick auf die Toilettensituation wurde auf die Bereitstellung von DIXI-Toiletten hingewiesen. Je nach Bedarfslage ist hier eine Ausweitung zu eruieren. Dies gilt es ebenfalls im Herbst zu prüfen.

Es wurde auf die Verschmutzung durch Taubenkot im Bereich des Kirchplatzes in Hohengehren hingewiesen. Die Verwaltung wird das Thema beobachten und mögliche Lösungen prüfen.

2. Gemeindeentwicklung – Verabschiedung Rahmenplan Masterplan Verkehr

Im Rahmen der strategischen Gemeindeentwicklung wurde auch das Themenfeld „Mobilität“ als zentraler Baustein prozessual aufgearbeitet. Im April 2024 wurde das Büro Praxl & Partner mit der Erstellung eines Masterplans Verkehr durch den Gemeinderat beauftragt. Ziel war ein ganzheitliches Verkehrskonzept mit umfassender IST-Analyse und Maßnahmenvorschlägen unter Einbezug unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu erstellen. Im Rahmen dieser Erarbeitung wurde auch die Bürgerschaft in Form einer digitalen Befragung in den Prozess miteinbezogen. Zudem fand der Einbezug unterschiedlicher Interessengruppen, u.a. Landwirte, statt. Parallel hierzu führte das Büro Praxl & Partner eine Begehung und Erhebung im Ortsgebiet durch. Für Schwerpunktbereiche erfolgte die Erfassung der verkehrlichen Konflikte im ruhenden sowie fließenden Verkehr. Eine Parkraumanalyse wurde hier ebenfalls durchgeführt. Die im Prozess gesammelten Daten aus Vor-Ort-Begehungen, Bürgerbeteiligung sowie Workshops mit Interessengruppen wurden anschließend ausgewertet und daraus Maßnahmenvorschläge abgeleitet und entwickelt. Diese Vorschläge wurden vorab mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises sowie der Verkehrspolizei in Hinblick auf die Umsetzbarkeit abgestimmt. In der Sitzung wurden diese Maßnahmenvorschläge im Rahmen des Masterplans Verkehr durch das Büro Praxl & Partner vorgestellt und als Rahmenplan verabschiedet. Unter den Vorschlägen befinden sich dabei bspw. Maßnahmen für die Verkehrsberuhigung (baulich oder verkehrsrechtlich), Geschwindigkeitsreduzierungen, Verlagerung des KFZ-Verkehrs in weniger sensible Bereiche, stärkere Ordnung in Straßenräumen, Sicherstellung von Durchfahrtsbreiten, Ausbau Radverkehrsführung, Busbeschleunigungsmaßnahmen sowie Abbau von Konfliktpunkten für Radfahrende und Fußgänger und sichere Abbiege-/Querungsbeziehungen für eben jene Verkehrsteilnehmer. Der vorliegende Masterplan Verkehr soll dabei als Rahmenplan verstanden werden, um sukzessive die verkehrlichen Konfliktpunkte anzugehen. Die Maßnahmenvorschläge werden zum einen kurzfristig in aktuelle Planungen eingebunden (bspw. Ampel an der Bushaltestelle Reichenbacher Straße). Zudem sollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel einzelne Maßnahmenvorschläge direkt und konkret geplant sowie umgesetzt werden. Der Fokus liegt dabei zunächst auf der Ortsdurchfahrt Baltmannsweiler. Eine Temporeduzierung soll hier zu einer Verbesserung der Lärmbelastung sowie einer Konfliktreduzierung führen. Von Seiten des Büros Praxl & Partner wird zum Erreichen dieser Ziele eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 vorgeschlagen und als sinnvoll erachtet. Für die Umsetzbarkeit einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung ist in Rücksprache mit der Verkehrsbehörde des Landkreises zunächst eine Lärmwertermittlung erforderlich. Die Durchführung dieser Lärmwertermittlung wurde dem Gemeinderat ebenfalls zur Beschlussfassung empfohlen.

In Hinblick auf die weitere Projektschiene ist neben der Prüfung von konkreten Maßnahmen auch ein nochmaliger Einbezug der Bürgerschaft vorgesehen. So soll der Masterplan Verkehr im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Rückmeldungen aus dieser Veranstaltung sollen dann bei den weiteren Umsetzungsschritten der Maßnahmenvorschläge berücksichtigt werden. Zudem ist die Durchführung eines Rückkopplungsworkshops zu den Ergebnissen mit den Landwirten geplant.

Im Rahmen der Beratung wurden die vorgestellten Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Standorte intensiv diskutiert. Im Gesamten wurde der vorgestellte Masterplan Verkehr befürwortet, die einzelnen Maßnahmen aus dem Rahmenplan sollten nach Ansicht des Gremiums jedoch konkretisiert werden. So bestand im Gremium ein Konsens bezüglich der Beschleunigung des Prozesses. So sollten in der Sitzung bereits Beschlüsse zu den einzelnen Varianten gefasst werden, um zusätzliche Planungskosten sowie zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Dabei wurden einzelne bauliche Maßnahmen, wie bspw. eine Aufpflasterung, grundsätzlich abgelehnt. Aufgrund der Beratungen sowie in diesem Zusammenhang gefasster Beschlüsse wurden einzelne Varianten sowie Maßnahmen vollständig aus dem Rahmenplan genommen, während andere Maßnahmenvorschläge konkretisiert wurden. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Verwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei verkehrsrechtlichen Entscheidungen keine eigene Zuständigkeit habe. Aus diesem Grund sei für die Umsetzbarkeit immer auch eine Prüfung sowie ein Einbezug der Verkehrsbehörde des Landkreises erforderlich.

Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung gefassten Beschlüsse sowie Anregungen wurde dem Masterplan Verkehr als Rahmenplan zugestimmt. Auf Grundlage der Beschlüsse wird der Rahmenplan entsprechend überarbeitet und im Rahmen der Informationsveranstaltung im Herbst vorgestellt.

Zudem wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, ein Büro für die Durchführung der erforderlichen Lärmwertermittlung für die Ortsdurchfahrt Baltmannsweiler zu suchen und die Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrt sowie den ÖPNV gemeinsam in einem Parkierungskonzept zu erarbeiten. Darüber hinaus wurde der Durchführung einer Informationsveranstaltung sowie den Rückkopplungs-Workshops einstimmig zugestimmt. Die Maßnahmenvorschläge werden schrittweise konkretisiert und in laufenden und neuen Projekten berücksichtigt. Für die weitere Umsetzung von Maßnahmen wird im Rahmen der Haushaltsplanungen über die notwendigen Mittel beraten. Auch diesem Vorgehen wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

3. Liegenschaft Spielplatz Parkstraße; Hier: Ersatzbeschaffung Spielgerät

Das bestehende Spielgerät auf dem Spielplatz in der Parkstraße zeigt altersbedingte Abnutzungserscheinungen und zahlreiche Mängel auf. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung die Ersatzbeschaffung eines neuen Spielgerätes empfohlen. Von den vorliegenden Angeboten hat die Firma Eymann Holzbau GmbH mit einer Bruttosumme von 28.464,80 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Aus diesem Grund sowie aufgrund der Tatsache, dass die Firma Eymann bereits mehrere Projekte in der Gemeinde erfolgreich umgesetzt hat, erfolgte der Vergabevorschlag an diese Firma. Im Haushalt 2025 sind Mittel in Höhe von 35.000 Euro für die Maßnahme eingeplant. Dem Vergabevorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

4. Friedhofskonzeption für die Friedhöfe Baltmannsweiler und Hohengehren; Hier: Vergabe der Bauleistung Sanierung Wirtschaftshof

Die vom Gemeinderat beschlossene Friedhofskonzeption stellt eine langfristige Planung für die Entwicklung der beiden Friedhöfe dar. Bereits in den vergangenen Jahren wurden etliche Schritte erfolgreich umgesetzt. Unter Berücksichtigung der Realisierungsmöglichkeiten sollen auch weiterhin sukzessiv Maßnahmen realisiert werden. Eine dieser Maßnahmen stellt die Sanierung des Wirtschaftshofes auf dem Friedhof Baltmannsweiler dar. Die bestehenden Schüttboxen aus Holzbalken werden – wie bereits auf dem Friedhof in Hohengehren erfolgt – zurückgebaut und anschließend durch neue Konstruktionen aus Betonfertigteilen ersetzt. Seitens des beauftragten Büros Freiraumplanung Sigmund wurde hierfür ein Ausführungsplan sowie ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Ausschreibung für die Bauarbeiten wurde ebenfalls durchgeführt und hatte die Firma Christian Lang Gartenbau GmbH aus Esslingen mit einer Bruttosumme von 47.593,46 Euro als wirtschaftlichste Bieterin zum Ergebnis. Im Haushalt 2025 sind Mittel in Höhe von 59.000 Euro für die Maßnahme eingeplant. Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass der Wirtschaftshof vor allem vom Bauhof genutzt wird und weniger von den beauftragten Dritten.

Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag einstimmig zu.

5. Liegenschaft Turmstraße 11; Hier: Sanierung Dachrinne und Außenfassade

Die Gemeinde Baltmannsweiler hat das Gebäude in der Turmstraße 11 zum Zwecke von Mietwohnungen als kommunale Liegenschaft erworben. Am Gebäude sind die Dachrinnen auf beiden Traufseiten defekt und müssen dringend ausgetauscht werden. Da für diese Maßnahme ohnehin ein Gerüst erforderlich wird, soll in diesem Zusammenhang auch die Fassade des Gebäudes überarbeitet werden. Diese ist nicht nur optisch unansehnlich, sondern zeigt auch Anzeichen von Witterungsschäden. Der Austausch der Dachrinnen wird in Eigenleistung durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt. Die für diese Maßnahme anfallenden Kosten in Höhe von rund 3.500 Euro sind somit auf das erforderliche Material zurückzuführen. Lediglich für den Anstrich der Fassade sowie die Aufstellung eines Gerüstes war eine Ausschreibung erforderlich. Die beiden Leistungen werden dabei an die Firma Maler Thaler GmbH aus Baltmannsweiler zum Angebotspreis von 17.372,08 Euro (brutto) vergeben. Im Haushalt 2025 ist ein Budget von 25.000 Euro eingeplant. Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag einstimmig zu.

6. Liegenschaft Bauhof; Hier: Ersatzbeschaffung Maschinen für Schreinerwerkstatt

Die Mitarbeitenden des Bauhofs verfügen aufgrund ihrer beruflichen Vorbildungen über ein breites Fachwissen und unterschiedliche Qualifikationen. So sind aktuell vier Mitarbeitende mit einer Ausbildung in einem holzverarbeitenden Beruf tätig. Aufgrund dieses Fachwissens konnten in der Vergangenheit zahlreiche anfallende Arbeiten in verschiedensten Liegenschaften in Eigenleistung fachgerecht, effizient, kostengünstig und in hoher Qualität ausgeführt werden. Exemplarisch sind hierfür der Geräteschuppen im Außenbereich des Kindergartens Rasselbande, die Geschirrschränke im Kulturzentrum, die Verkleidung von Wänden und der Umbau der Küchen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Zinkstraße sowie diverse andere Maßnahmen zu nennen.

Die für den Holzbau benötigten Gerätschaften sind inzwischen stark veraltet und teilweise kaum noch nutzbar. Um die Qualität der Arbeiten auch weiterhin sicherzustellen wurde daher die Anschaffung neuer Schreinergeräte vorgeschlagen. Konkret handelt es sich um die Ersatzbeschaffung einer Bandsäge, einer Formatkreissäge sowie einer Absauganlage für drei Geräte. Mit diesen Ersatzbeschaffungen soll die Schreinerwerkstatt im Bauhof modern, leistungsfähig und zukunftssicher aufgestellt werden. Im Haushalt 2025 wurde hierfür ein Budget in Höhe von 40.000 Euro eingeplant. Aufgrund der vorliegenden Angebote von Fachhändlern hat sich die Firma FELDER Group KG aus Bretzfeld mit einer Summe von 29.848,18 Euro (brutto) als wirtschaftlichste Bieterin erwiesen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag einstimmig zu.

7. Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Baltmannsweiler in den Jahren 2018 – 2024; Hier: Prüfungsbericht

Die Gemeindeprüfanstalt (GPA) hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Bauausgaben der Gemeinde in den Wirtschaftsjahren 2018 bis 2024 geprüft. Über das Prüfergebnis ist der Gemeinderat gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgte im Rahmen der Sitzung. Dabei wurden im Zuge der Prüfung lediglich wenige Punkte festgestellt. Neben der Führung der Bauakten (bislang dezentral, künftig zentral über das Ortsbauamt) wurde von Seiten der GPA insbesondere auf den versäumten Abschluss von Stundenlohnvereinbarungen (Ausschreibung bislang nach Einheitspreisen unter Bezugnahme von LV-Positionen/Stundenlohnarbeiten). Künftig soll für den Abschluss von Stundenlohnvereinbarungen das Formular nach dem Kommunalen Vergabehandbuch verwendet werden.

Der Gemeinderat nahm die Feststellungen der überörtlichen Prüfung einstimmig zur Kenntnis und stimmte in diesem Zusammenhang den von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahmen und Verfahrensweisen zu.

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Ausgabe 28/2025
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