Der Glasfaserausbau im Gemeindegebiet schreitet weiter sichtbar voran. Im Zuge der Tiefbaumaßnahmen kommt es immer wieder zu offenen Straßen und Gehwegen. Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung bezüglich der weiteren Zeitschiene sowie dem Abschluss der Arbeiten Rücksprache mit der zuständigen Baufirma halten wird.
Es wurde auf die Begehbarkeit der Gehwege im Bereich der Ringstraße hingewiesen. Durch Unebenheiten bestünde hier ein Gefahrenpotential in Form von Stolperfallen. Die Verwaltung sicherte die Prüfung des Sachverhaltes zu.
Aufgrund des aktuellen Fahrplans der Busverbindungen 106 sowie 114 kommt es an der Haltestelle „Rotes Kreuz“ oftmals zu Schwierigkeiten beim Umstieg bzw. Wechsel der Linien, da hierfür die Zeit nicht ausreichend ist. Die Verwaltung wird sich diesbezüglich mit dem Landratsamt Esslingen in Verbindung setzen und eine Anpassung der Zeiten anregen.
In Hinblick auf die Bestattungsformen auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Baltmannsweiler über keine klassischen Urnenwände verfügt. Vielmehr erfolgt die Bestattung im Rahmen eines Kombi-Modells in Form von gärtnergepflegten Urnengräbern. In den vergangenen Jahren wurden die Bestattungsformen auf den Friedhöfen im Rahmen der Friedhofsentwicklungskonzeption sukzessive sowie bedarfsorientiert ausgebaut.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates im Mai wurde seitens der Verwaltung die Beauftragung der Ingenieurgesellschaft TGA Palmert & Grässle mbH aus Hohengehren für die Erstellung einer Beratung sowie Analyse zum PV-Ausbau öffentlicher Gebäude vorgeschlagen. Aufgrund inhaltlicher Rückfragen zum Vorgehen sowie Leistungs- und Auftragsvolumen wurde der Tagesordnungspunkt auf Wunsch des Gemeinderates vertagt und Herr Grässle, als Vertreter des Ingenieurbüros, in die Sitzung des Gemeinderates im Juni eingeladen. Im Rahmen der Sitzung erläuterte Herr Grässle das Aufgabenspektrum der Ingenieurgesellschaft sowie den Leistungsumfang des Angebotes. Demnach umfasst das Angebot eine vollumfängliche Betrachtung der Liegenschaften über die einzelnen Gewerke hinweg. Bei einer Beauftragung erfolgt zunächst eine Begehung der Liegenschaften, um auf dieser Basis eine Analyse sowie Abschätzung zu dem PV-Bedarf durchzuführen. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Stundenangebot, da nicht alle Liegenschaften hinsichtlich des Aufwandes im Vorfeld konkret abgeschätzt werden können. Zudem ist ein individueller Blick auf die einzelnen Gebäude erforderlich, da diese aufgrund des Baujahres sowie mit Blick auf die technische Ausstattung Unterschiede aufweisen. Es wurde klargestellt, dass die Ingenieurgesellschaft lediglich als Planerin auftreten werde und keine Handwerksleistungen im Aufgabenportfolio umfasst. Als beratende Ingenieure bietet man der Gemeinde ein abgestimmtes Konzept für den PV-Ausbau an. Selbstverständlich werden auch die Bedarfe vor Ort in die Analyse miteinbezogen werden. Das Angebot ist zudem so ausgestaltet, dass vor einer finalen Empfehlung eine nochmalige Abstimmung mit den Nutzergruppen (Verwaltung und Gemeinderat) erfolgt. Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass es zunächst um die Aufarbeitung der Faktenlage sowie Komplexität der einzelnen Liegenschaften gehen würde. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde dieses Vorgehen grundsätzlich begrüßt. Auf Rückfrage wurde zudem mitgeteilt, dass durch eine gesamtheitliche Betrachtung der Gebäude der Aufbau mehrerer separater Energieträger der Gemeinde erspart bleibt und somit künftige Einsparpotentiale gegeben seien.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung anschließend einstimmig zu.
Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind auch im öffentlichen Dienst deutlich spürbar. Die Besetzung offener Stellen dauert mitunter lange und die Gemeinden befinden sich beim Ringen um Fachkräfte oftmals auch in Konkurrenz mit umliegenden Kommunen sowie der Privatwirtschaft. Um Fachkräfte zu gewinnen sowie langfristig zu binden, bedarf es neben klassischer Kriterien (bspw. Eingruppierung, Beschäftigungsumfang usw.) mittlerweile auch weicher Faktoren. Neben einem modernen Arbeitsumfeld stellt insbesondere die Gewährung von Zusatzleistungen ein wichtiges Kriterium dar. Solche Zusatzleistungen können in unterschiedlicher Form sowie in unterschiedlichen Schwerpunkten gewährt werden. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Personalrat ein Konzept zur Mitarbeiterfürsorge sowie Personalgewinnung entwickelt. Dabei wurden die Impulse aus der Mitarbeiterschaft, aus den Reihen des Gemeinderates sowie aus dem Organisationsgutachten aufgenommen und in drei Säulen geclustert:
1. Arbeitsorganisation und -struktur
2. Mitarbeiter Benefit
3. Wissens- und Gesundheitsförderung
Im Rahmen der Sitzung wurden die einzelnen Säulen erläutert und klargestellt, dass die Gemeinde Baltmannsweiler über ein gutes Grundgerüst verfügt, welches es sukzessive auszubauen gilt. Daher wurde seitens der Verwaltung die Einführung weiterer Bausteine vorgeschlagen. Insbesondere die Einführung einer flexiblen Sachbezugskarte sowie eines Gesundheitsbudgets im Rahmen des steuerfreien Sachbezuges werden als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Portfolios erachtet. Darüber hinaus soll nach der Sommerpause der Prozess zur Analyse der Arbeitsbedingungen gestartet werden. Die Gemeinde kommt hierdurch auch ihrem gesetzlichen Auftrag sowie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nach.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde das Konzept grundsätzlich befürwortet und das Erfordernis sowie die Sinnhaftigkeit solcher Zusatzleistungen bestätigt. Es wurde angeregt, zur Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit zunächst eine Mitarbeiterumfrage durchzuführen, um gezielt auf Bedürfnisse reagieren zu können. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Umfrage in den Prozess zur Analyse der Arbeitsbedingungen integriert wird. Hierbei gehe es bewusst um die Erhebung von weichen Faktoren, wie bspw. die Auswirkungen von Stress. Mit Blick auf die vorgeschlagenen Bausteine wurde rückgemeldet, dass diese mit dem Personalrat abgestimmt wurden und eine Vorfreude seitens der Mitarbeiterschaft spürbar sei.
Da die Kosten kritisch hinterfragt wurden, wurden die jährlichen Aufwendungen sowie die Zusammensetzung der Budgets seitens der Verwaltung nochmals erläutert. Demnach sind im Haushalt 2024 für die Einführung der Zusatzleistungen zunächst Mittel in Höhe von 30.000 Euro eingeplant, da von einem unterjährigen Maßnahmenbeginn auszugehen ist. Mit Blick auf die Folgejahre sind hier ebenfalls Mittel bereitzustellen, deren Höhe jedoch im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen festzusetzen ist.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen sowie der Umsetzung der Bausteine bei zwei Enthaltungen einstimmig zu.
Die Verwaltung gab im Rahmen der Sitzung einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025. Das Erfordernis einer solchen Reform basiert auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, wonach die bisherige Praxis der unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern verfassungswidrig sei. Aus diesem Grund wurde seitens des Bundes das „Bundesmodell“ entwickelt, welches jedoch äußerst komplex und detailliert ausgestaltet ist. Aufgrund des Widerstandes einiger Bundesländer wurde eine Öffnungsklausel angeboten, wonach die Länder auch Abweichungen vom „Bundesmodell“ entwickeln können. Das Land Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und das sogenannte „Bodenwertmodell“ erarbeitet. Dieses sieht im Vergleich zum „Bundesmodell“ ein deutlich einfacheres und transparenteres Vorgehen vor. Die Anwendung des Modells soll ab Januar 2025 erfolgen. Das „Bodenwertmodell“ wurde rechtlich im Landesgrundsteuergesetz verankert und sieht auch weiterhin ein dreistufiges Verfahren bei der Berechnung der Grundsteuer vor. Anstelle des bisherigen Einheitswertes wird künftig der Grundsteuerwert festgestellt. Bei der Ermittlung der jeweiligen Steuerart sollen künftig unterschiedliche Modelle herangezogen werden. Während bei der Ermittlung der Grundsteuer A das „Bundesmodell“ übernommen wird, soll bei der Grundsteuer B das „Bodenwertmodell“ des Landes angewandt werden. Hierbei wird nur der Bodenwert bei der Ermittlung der Steuerlast berücksichtigt. Die Bebauung eines Grundstückes ist künftig für die Ermittlung irrelevant. Die Ermittlung der Bodenwerte erfolgt für die Gemeinde Baltmannsweiler durch den gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen. Diese ist dabei nicht grundstücksscharf, sondern vielmehr gebietsbezogen. Mit Blick auf die Erhebung der Grundsteuer wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände der Appell geäußert, dass die Grundsteuer A und B ab 2025 aufkommensneutral zu erheben seien. Diesem Ziel möchte auch die Gemeinde Baltmannsweiler nachkommen. Durch die Aufkommensneutralität soll die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer für die Kommunen insgesamt gesehen gleich bleiben. Trotz dieser Aufkommensneutralität wird es innerhalb der einzelnen Steuerpflichtigen voraussichtlich Belastungsverschiebungen geben. Die Höhe der künftigen Hebesätze wird bei einer angestrebten Aufkommensneutralität je nach Raumschaft entweder deutlich sinken oder steigen. Aus diesem Grund werden künftig Referenzwerte durch interkommunale Vergleiche nicht mehr möglich sein. Um die Transparenz innerhalb der Reform dennoch zu gewährleisten, plant das Finanzministerium die Veröffentlichung aller aufkommensneutraler Hebesätze je Gemeinde. Mit Blick auf die Festsetzung des kommunalen Hebesatzes bedarf es jedoch einer verlässlichen Kalkulation. Hierfür sind derzeit jedoch noch Datenmeldungen ausstehend, die schrittweise erfolgen sollen. Sobald der kommunale Hebesatz errechnet ist, muss dieser auch verbindlich entschieden werden. Dies erfolgte bislang über die Haushaltssatzung der Gemeinde. In Hinblick auf die Zeitschiene wird dieses Vorgehen für das kommende Jahr nicht möglich sein, da die Hebesätze zwingend zum 01.01.2025 festgesetzt werden müssen und der Haushalt in der Vergangenheit erst im Frühjahr beschlossen und genehmigt wurde. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung empfohlen. Dadurch sollen auch rückwirkenden Änderungen der Hebesätze im Sinne der Bürgerfreundlichkeit vermieden werden. Aus Sicht der Verwaltung sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Transparenz für die Bürgerschaft beitragen können. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der Vorgehensweise zugestimmt. Die Umsetzung der Aufkommensneutralität sowie die Festsetzung des Hebesatzes im Rahmen einer Hebesatzsatzung wurden befürwortet. Auf Rückfrage wurde zudem mitgeteilt, dass die prozentualen Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bürgerschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden könnten, da die individuellen Auswirkungen abhängig vom Hebesatz seien. In diesem Zusammenhang wurde nochmals auf das vorgesehene Transparenzregister des Finanzministeriums verwiesen.
Der Neubau des Feuerwehrhauses mit DRK ist fertiggestellt und die Nutzergruppen konnten das Gebäude bereits beziehen. Im Zuge der Restarbeiten ist noch die Beschichtung des Umlaufs bzw. Balkons im Eingangsbereich des DRK mit einer Acrylharz-Bodenbeschichtung ausstehend. Diese dient zum Schutz gegen Witterung und Frost und soll den Beton langfristig und nachhaltig schützen. Aufgrund der Fassadenarbeiten sowie des hierzu erforderlichen Gerüstes konnte die Beschichtung bislang nicht durchgeführt werden. Für die Ausführung der Acrylharz-Bodenbeschichtung wurden zwei Unternehmen angefragt, welche am Bau beteiligt waren, um somit die Synergie im Baustellenablauf zu gewährleisten. Von den angefragten Unternehmen hat die Firma BETOSAN Betonsanierung Bautenschutz GmbH aus Kornwestheim mit einer Angebotssumme von 14.875 Euro (brutto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Firma hat im Neubau bereits die beiden Fahrzeughallen mit einer Epoxid-Bodenbeschichtung ausgestattet.
Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag einstimmig zu.
Das Kulturzentrum ist seit nunmehr fast 30 Jahren in Betrieb. Über die Jahre hinweg ist am Gebäude die Abnutzung mittlerweile gut erkennbar. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 das Gebäude im Inneren ertüchtigt wurde (u. a. Malerarbeiten, Sanierung Sanitärbereich), sollen nun die Renovierungsarbeiten im Bereich der Außenfassade erfolgen. Hierfür wurden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 55.000 Euro eingeplant. Für das Streichen der Fassade sowie der Holzfenster- und Türen und notwendige Ausbesserungsarbeiten am Putz liegt der Verwaltung ein Angebot der Firma Roos GmbH aus Schorndorf zum Angebotspreis von 40.005,66 Euro (brutto) vor. Der Gemeinderat stimmte dem Vergabevorschlag einstimmig zu.
Für die Nutzung des Beamers im Ratssaal des Rathauses wurde seitens der Verwaltung eine Ersatzbeschaffung vorgeschlagen. Das derzeitige Gerät ist bereits seit 2017 im Einsatz und entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Insbesondere die Lautstärke des Gerätes wurde seitens der Nutzergruppen mehrfach bemängelt. Die Verwaltung hat Angebote für den Austausch des Beamers eingeholt. Das Angebot beinhaltet auch ein neues Wechselobjektiv, Deckenhalterung sowie den Anschluss und die Programmierung an die vorhandene Medientechnik. Die Firma Gebert Medientechnik GmbH aus Denkendorf hat hierbei mit einem Angebotspreis von 8.397,83 Euro (brutto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2024 eingeplant. Bei einer Ersatzbeschaffung kann das bisherige Gerät weiterbenutzt und für Veranstaltungen außerhalb des Rathauses genutzt werden. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass das angebotene Gerät über 7.000 ANSI-Lumen verfügt und mit einem Kurzdistanz-Wechselobjektiv angeschafft werden soll. Aus Sicht der Verwaltung sei die Ersatzbeschaffung erforderlich und gerechtfertigt. Dies wurde aus den Reihen des Gemeinderates mehrheitlich bestätigt. Insbesondere in den hinteren Reihen (bspw. auch im Zuhörerbereich) sei es aufgrund der Lautstärke des bisherigen Gerätes nur bedingt möglich, den Beratungen und Gesprächen zu folgen. Dem Vergabevorschlag wurde daher mehrheitlich zugestimmt.