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Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2026

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat...

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.

Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.

TOP 1 – Fußverkehrscheck – Vorstellung der Ergebnisse

Die Gemeinde Urbach wurde 2025 als eine von landesweit 15 Kommunen für die Durchführung eines kommunalen Fußverkehrschecks ausgewählt und ist damit die erste Kommune dieser Größenordnung im Rems-Murr-Kreis. Die Kosten für das Projekt trägt das Land Baden-Württemberg.

Der Fußverkehrscheck begann mit einem Auftaktworkshop im Frühsommer 2025, an dem rund 30 Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder des Gemeinde- und Seniorenrats teilnahmen. Es folgten zwei Ortsbegehungen in den Ortsteilen Nord und Süd. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussworkshop zusammengefasst und in einem Abschlussbericht dokumentiert. Der Abschlussbericht kann über „Gemeinderat online“ im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Urbach zur Sitzung 27.01.2026 abgerufen werden.

Teresa Habura von der Planersocietät Frehn, Steinberg und Partner GmbH stellte die zentralen Inhalte des Berichts im Gemeinderat vor. Thematisiert wurden unter anderem die Sicherheit an Querungsstellen, das Freihalten von Gehwegen, die Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie Verbesserungen in Bring- und Holbereichen.

Die Verwaltung wird nun gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Polizeipräsidium abstimmen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Einfache und kostengünstige Maßnahmen sollen ab 2026 realisiert werden. Eine Maßnahmenliste soll dem Gemeinderat nach den Osterferien zur Entscheidung vorgelegt werden.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den im Auftrag der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) von der Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH, Karlsruhe erstellten Bericht zum „Fußverkehrscheck der Gemeinde Urbach 2025“ zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs im Gemeindegebiet von Urbach mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf deren Realisierungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Anschließend wird dem Gemeinderat ein Maßnahmenkatalog mit einem Vorschlag zur zeitlichen Priorisierung für die Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt.

TOP 2 – Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 einschließlich Stellenplan, mittelfristige Finanzplanung samt Investitionsprogramm sowie Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2025 hat die Verwaltung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Urbach für das Jahr 2026 sowie den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung eingebracht.

Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem zur Sitzung vom 17.12.2025 abrufbar. Inhaltliche Änderungen haben sich nicht ergeben, sodass die vorgelegten Pläne zur Beschlussfassung vorgesehen sind. Jedoch informierte Herr Köhler über den aktuellen Stand der Gewerbesteuerzahlungen, die sich mit 7,31 Mio. € auf dem Höchststand befinden. Gleichzeitig stellte er fest, dass die Liquidität niedriger ausfällt als angenommen und bei 5,5 Mio. € liegt.

Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppierungen. Diese können unter „Gemeinderat online“ im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Urbach zur Sitzung 27.01.2026 abgerufen werden.

Der Gemeinderat fasste mit einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung entsprechend der Anlage 1.

2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung samt Investitionsprogramm 2026–2029 wie sie im Ergebnis- und Finanzhaushalt in den Spalten der Jahre 2026–2029 dargestellt wird, entsprechend der eingebrachten Version zur Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025.

3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan für das Jahr 2026 im Wortlaut der Anlage 1 zum Haushaltsplan 2026.

4. Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach für das Wirtschaftsjahr 2026 entsprechend der Anlage 2.

5. Der Gemeinderat beschließt die fünfjährige mittelfristige Finanzplanung bis 2029 wie sie im Erfolgsplan, im Liquiditätsplan und im Investitionsprogramm (Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen) dargestellt wird, entsprechend der eingebrachten Version zur Gemeinderatssitzung vom 18.12.2025.

TOP 3 – Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin: Festlegung des Termins und des Ablaufs der Kandidaten/Kandidatinnenvorstellung u. Neubesetzung des Gemeindewahlausschusses

Bürgermeisterin Fehrlen war als Kandidatin befangen und nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Frau stellv. Bürgermeisterin Jud leitete diesen TOP.

Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin der Gemeinde Urbach findet am 08.03.2026 statt, eine mögliche Stichwahl am 29.03.2026. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am 09.02.2026 um 18.00 Uhr. Über die Zulassung der Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss noch am selben Abend; die zugelassenen Bewerbungen werden am 10.02.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat entschied über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung. Die Verwaltung schlug vor, diese am Donnerstag, 26.02.2026, um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle durchzuführen. Die Vorstellung soll unabhängig von der Anzahl der Bewerbungen stattfinden. Vorgesehen sind Einzelvorstellungen mit anschließender Fragerunde aus der Bürgerschaft; Präsentationen oder audiovisuelle Medien sind nicht zulässig.

Darüber hinaus wurde aufgrund personeller Veränderungen im Gemeinderat eine Neubesetzung des Gemeindewahlausschusses erforderlich. Insbesondere muss die Stellvertretung eines Beisitzers neu geregelt werden. Die Fraktion CDU/JU schlug hierfür Herrn Gemeinderat Roland Neher vor.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Vorstellung der bewerbenden Personen findet am Donnerstag, dem 26.02.2026, um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle statt.

2. Die Vorstellung der einzelnen Bewerbenden gliedert sich wie folgt:

3. Persönliche Vorstellung: 15 Minuten

4. Fragezeit für die Bürgerschaft: 15 Minuten

5. Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner entspricht der vom Gemeindewahlausschuss festgelegten Reihenfolge in der öffentlichen Bekanntmachung.

6. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich alle bewerbenden Personen während der Vorstellung der anderen Bewerbenden nicht im Versammlungsraum auf.

7. Die Versammlungsleitung wird von der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Ursula Jud, wahrgenommen.

8. Den Punkten zum Ablauf der Veranstaltung wird zugestimmt.

9. Gemeinderat Roland Neher wird zur Stellvertretung des 2. Beisitzers (Gemeinderat Pittelkow) gewählt.

TOP 4 – Neubau eines Feuerwehrgerätehauses –Auftragserteilung Beratungsleistungen

Der Gemeinderat hat am 09.12.2025 beschlossen, die Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Gewann Schraien zu forcieren. Darüber hinaus sollte ein Arbeitskreis gebildet und ein neuer Bebauungsplanaufstellungsbeschluss gefasst werden.

Die Verwaltung hat das Büro hkplan, Kornwestheim, das bereits mehrere Feuerwehrgerätehäuser geplant hat, um ein Honorarangebot für Beratungsleistungen auf Stundenbasis gebeten. Zu den geplanten Leistungen gehören unter anderem die Erstellung eines Raumprogramms nach DIN 14092, die Ermittlung der Grundstücksgröße, Vorschläge zur Erschließung, Teilnahme an Besprechungen, zeichnerische Aufbereitung der Ergebnisse sowie die Untersuchung einer Interimslösung am derzeitigen Standort.

Vorgeschlagen wurde, das Büro zunächst bis zu einer Honorarobergrenze von netto 10.000 € zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen im Arbeitskreis vorgestellt, innerhalb der Feuerwehr diskutiert und anschließend vom Gemeinderat beschlossen werden.

Später wird entschieden, in welchem Wettbewerbsverfahren der Planungsprozess durchgeführt wird. Da das voraussichtliche Planungshonorar den Schwellenwert von 216.000 € überschreitet, wird eine europaweite Ausschreibung erforderlich sein.

Nach einer kurzen Aussprache fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beauftragt das Büro hkplan aus Kornwestheim mit Beratungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses entsprechend Angebot vom 15.01.2026.

TOP 5 –Bildung eines Arbeitskreises "Neubau Feuerwehrgerätehaus"

Der Gemeinderat hat am 09.12.2025 die Bildung eines Arbeitskreises Neubau Feuerwehrgerätehaus (AK FEU) am bevorzugten Standort „Schraien“ beschlossen.

Der Arbeitskreis dient der Vorberatung des Projekts und wird von Bürgermeisterin Fehrlen geleitet. Die Sitzungen sollen in der Regel im Anschluss an den Technischen Ausschuss stattfinden. Mitglieder des Ausschusses sollen neben Vertretungen aus dem Gemeinderat auch Personen aus der Feuerwehr und dem DRK sein.

Die übrigen fachkundigen Personen können nach Bedarf benannt werden (z. B. Architekt/Fachplaner). Alle Beteiligten wurden gebeten, Vorschläge zur Besetzung einzureichen.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der beratende Ausschuss „Arbeitskreis Neubau Feuerwehrgerätehaus“ wird zum 28.01.2026 gebildet.

2. Folgende Personen werden im Arbeitskreis dauerhaft vertreten sein:

Fraktion / Gruppierung / Institution

Ordentliches Mitglied

Stellvertretung

FW

GRin Jud

GR Mihalek

GR Heckenlaible

GR Hickl

GR Spannaus

CDU / JU

GR Pittelkow

GRin Foschiatti

GR Neher

GR Dolch

GR Find

GRÜNE

GR Nagel

GRin Bührle

BLU

GR Wrobel-Adelhelm

GRin Baumgärtner

SPD

GR Schlotz

Feuerwehr

Michael Hurlebaus

Roland Christ

Stefan Schöberl

Stefan Fink

Marc Schuler

DRK

Peter Fink

Stephan Heinicke

Sabrina Fink

3. Die Sitzungen des Arbeitskreises Neubau Feuerwehrgerätehaus finden in der Regel im Anschluss an die Sitzungen des Technischen Ausschusses statt.

4. Der Gemeinderat überträgt die Befugnis für die Zuziehung sachkundiger Personen nach § 41 Abs. 3 i.V.m. § 33 Abs. 3 GemO auf den Arbeitskreis. Sollte eine sachkundige Person kurzfristig hinzugezogen werden, wird die Befugnis auf die Bürgermeisterin übertragen. Insbesondere gilt dies für die Hinzuziehung des Architekten, der das Projekt betreuen wird.

TOP 6 – Bebauungsplan Nr. 176 "Schraien – Änderung I" –Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Die Fläche westlich der Schraienstraße zwischen Linsenbergweg und Flurstück Nr. 162 war seit den 1970er-Jahren als Gemeinbedarfsfläche „Altenheim“ ausgewiesen und wird bislang landwirtschaftlich genutzt. Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2001 sah auf Vorrat die Errichtung einer Ballsporthalle vor.

In der Sitzung vom 09.12.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus in diesem Gebiet voranzutreiben. Dazu gehört auch die Aufhebung des alten Bebauungsplans von 2001 und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.

Ziel des neuen Plans ist die Nutzung der Fläche für den Gemeinbedarf zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Urbach und des Deutschen Roten Kreuzes, ergänzt durch Flächen für Sportanlagen.

Der geplante Geltungsbereich reicht im Westen bis Flurstück Nr. 2992, im Norden bis zur nördlichen Grenze des Linsenbergwegs, im Osten bis zur östlichen Grenze der Schraienstraße, im Süden bis Flurstück Nr. 3006.

Eine Abfrage bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ergab, dass sich innerhalb des Geltungsbereichs keine kartierten Biotope, Schutzgebiete oder Naturdenkmale befinden.

Der Gemeinderat fasste nach einer kurzen Beratung, insbesondere zu vergangenen Eigentumsverhältnissen, folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 176 „Schraien – Änderung I“ vom 24.07.2001 wird aufgehoben.

2. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Schraien – Änderung I“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Käser Ingenieure aus Plüderhausen vom 15.12.2025.

3. Die Gemeindeverwaltung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

TOP 7 – Beschluss über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat wurde über die eingegangenen Spenden informiert. Das Gremium muss diese im Rahmen eines Beschlusses annehmen.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, die in dieser Vorlage bzw. in der nicht-öffentlichen Anlage (mit Namen der Spender) aufgeführten und von der Gemeindeverwaltung bereits entgegengenommenen Spenden endgültig anzunehmen.

TOP 8 – Anfragen an die Verwaltung / Verschiedenes

8.1 Einschränkung bei Parkierung Schillerstraße

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die zeitliche Beschränkung der Parkdauer in der Schillerstraße auf maximal zwei Stunden aus seiner Sicht zu unerwünschten und teils gefährlichen Situationen führe. Durch die Regelung würden Fahrzeuge nun vereinzelt in der Kurve abgestellt. Zudem sei die neue Parkregelung für die Anliegerinnen und Anlieger nicht nachvollziehbar.

Herr Grockenberger erläuterte hierzu, dass die Parkzeitbegrenzung einheitlich im gesamten Wohngebiet Steinfeld eingeführt wurde. Anlass hierfür waren wiederholte und deutliche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, wonach öffentliche Stellplätze dauerhaft von Privatfahrzeugen belegt würden. Laut Bebauungsplan sind diese Flächen ausdrücklich als „Parkplätze für Gäste“ ausgewiesen, weshalb die Begrenzung der Parkdauer nun konsequent umgesetzt wurde.

Die Regelung sieht eine maximale Parkdauer von zwei Stunden, montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr, vor und entspricht damit der im Ortskern geltenden Praxis. Wer beispielsweise um 16 Uhr von der Arbeit nach Hause kommt, kann sein Fahrzeug bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr dort abstellen.

Mit dieser Maßnahme folgt die Verwaltung der vom Gemeinderat beschlossenen Linie im Rahmen der Gemeindeentwicklungsstrategie Urbach | 2035. In der hierzu durchgeführten repräsentativen Bürgerbefragung wurde mehrheitlich angegeben, dass das (dauerhafte) Parken im öffentlichen Raum als störend empfunden wird. Die Ergebnisse der Umfrage sind auf der Homepage der Gemeinde Urbach abrufbar.

8.2 Befahrung des Marktplatzes durch Anlieger

Das Gremium wurde darüber informiert, dass die Sondernutzungserlaubnis einer Anwohnerin zum Überfahren des Marktplatzes durch das Landratsamt eingeschränkt wurde. Künftig sei die Überfahrt während öffentlicher Veranstaltungen sowie während des Wochenmarktes untersagt.

Gegen diese Entscheidung sei Widerspruch eingelegt worden.

8.3 Information des Zeitungsverlags

Bürgermeisterin Fehrlen wurde um die Abgabe einer Stellungnahme im Auftrag des Zeitungsverlags gebeten und liest diese vor.

„Beim ZVW gab es in diesem Jahr eine große Umstrukturierung. So werden die Seiten nicht mehr in den einzelnen Redaktionen, sondern zentral in Waiblingen gebaut. Das bedeutet, dass die Artikel auch nicht mehr von den einzelnen Redakteuren eingeplant werden, sondern unabhängig voneinander im Online-Auftritt und der Print-Ausgabe erscheinen. Daher kommt es auch teilweise zu einem großen zeitlichen Abstand, bis die Artikel in beiden Kanälen erschienen sind. Auch auf die Art und Weise, wie ein Artikel erscheint, etwa wie groß die Bilder sind, haben die Redakteure keinen Einfluss mehr. Außerdem werden Meldungen nicht mehr in den Redaktionen, sondern ebenfalls zentral bearbeitet und eingeplant. Auf Meldungen oder auch Titelmeldungen haben Redakteure, was Inhalt und auch Platzierung betrifft, keinen Einfluss.“

8.4 Postfiliale

Erfreulicherweise konnte für die Postfiliale in Urbach mit Herrn Gilg ein erfahrener Nachfolger gefunden werden. Er betreibt bereits die Postfiliale in Lorch. Das Gremium wurde darüber informiert, dass er die Filiale zum 02.03.2026 übernehmen wird.

8.5 Sachstand Hochwasserschutz – Abstimmung Landratsamt

Ein Gemeinderat bat um Informationen zum aktuellen Sachstand bezüglich des Hochwasserschutzes. Herr Koch führte dazu aus, dass nach der Beschlussfassung am 21.10.25 zeitnah alle Pläne dem Landratsamt vorgestellt wurden. Mit Schreiben vom 16.12.2025 forderte das Landratsamt weitere Unterlagen an. Mit einer Stellungnahme wird bis Ende Februar gerechnet.

8.6 Brücke Wasenmühle

Bezüglich der verschobenen Sanierung der Brücke Wasenmühle informierte sich ein Gremiumsmitglied zum aktuellen Sachstand.

Bürgermeisterin Fehrlen sowie Herr Koch führten dazu aus, dass derzeit Lösungen zur längeren Nutzbarkeit der Brücke laufen. So wird unter anderem die Verringerung der Tonnagebegrenzung geprüft, wodurch die Lebensdauer eventuell verlängert werden könnte. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, wird im Gremium darüber berichtet.

Die Erreichbarkeit des Hegnauhofs müsse selbstverständlich gewährleistet sein. Daher sei die Verwaltung mit den betroffenen Straßenbaulastträgern sowie betroffenen Kommunen im Austausch.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Urbach
04.02.2026
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