Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2025

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat...

Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.

Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.

TOP 1 – Einsetzung und Verpflichtung GR Ingolf Spannaus

Herr Ingolf Spannaus rückt nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Scherer aus dem Gremium zum 31.12.2024 in den Gemeinderat nach.

Er wird von Frau Bürgermeisterin Fehrlen verpflichtet und spricht die entsprechende Verpflichtungsformel. Damit ist er offiziell Teil des Gremiums.

TOP 2 – Neubesetzung von Ausschüssen des Gemeinderates ab 28.01.2025

Durch das Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Dr. Konrad Scherer aus dem Gremium sind die bisher von ihm für die FW-Fraktion bekleideten Positionen in den Ausschüssen und Arbeitskreisen des Gemeinderates neu zu besetzen.

Seitens der FW wurde abgestimmt, wie die Gremien künftig besetzt sein sollen. Die künftige Besetzung wurde dem Gremium vorgelegt.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass nach der Verpflichtung von Herrn Ingolf Spannaus als Nachrücker in den Gemeinderat am 28.01.2025, die von der FW-Fraktion zu besetzenden Sitze in den beschließenden und beratenden Ausschüssen und Arbeitskreisen bzw. -gruppen des Gemeinderates entsprechend der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage besetzt werden.

TOP 3 – Straßenrechtliche Einziehung öffentlicher Parkplätze vor Gebäude Beckengasse 9 – Teilflächen Flste. 246/2 und 123 Gemarkung Oberurbach

Die Gemeinde hat auf Wunsch des DRK Ortsvereins Urbach im Herbst 2024 in der Hohenackerstraße vom DRK-Heim in Richtung Gartenstraße/Beckengasse ein beidseitiges Haltverbot bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt beantragt, welches auch genehmigt wurde. Grund für dieses Haltverbot waren Behinderungen von Einsatzfahrten des DRK, die immer wieder durch parkende Fahrzeuge vorgekommen sind.

Durch dieses nun eingeführte Haltverbot können allerdings auch die Eltern, die ihre Kinder in den Evangelischen Kindergarten bringen, dort nicht mehr parken, was zu erheblichem Unmut bei der Elternschaft geführt hat. Um die Wogen etwas zu glätten, hegt die Verwaltung die Absicht, den „Elterntaxis“ als Ersatz für die weggefallenen Stellplätze in der Hohenackerstraße den nahegelegenen öffentlichen Parkplatz in der Uferstraße anzubieten. Dieser wurde aber zur Hälfte an die dort ansässige Diakoniestation Bethel vermietet. Um diese 4 Parkplätze wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können, muss die Diakoniestation Bethel einen entsprechenden Ersatz bekommen.

Dafür in Frage kämen die öffentlichen Stellplätze vor dem Gebäude Beckengasse 9 sowie zwei der Gemeinde gehörende Stellplätze, die sich im Innenhof der Wohnanlage Beckengasse 9 auf Flst. 252/3 befinden. Die Stellplätze werden momentan überwiegend von Anwohner/-innen und Gäste der Beckengasse 9 genutzt.

Letztlich geht es nun darum, die betroffene öffentliche Verkehrsfläche straßenrechtlich zu entwidmen und sie dem Gebäude Beckengasse 9 als private Stellplätze zuzurechnen. Wenn diese Einziehung erfolgt ist, kann die Gemeinde diese drei Stellplätze vermieten bzw. selbst nutzen. In Gesprächen mit der Diakoniestation wurde der Sachverhalt bereits beraten. Den etwas größeren bzw. breiteren, jetzt als Behindertenparkplatz ausgewiesene Stellplatz, würde die Gemeinde behalten und weiterhin als Behindertenparkplatz ausweisen als unmittelbar zum Gebäude Beckengasse 9 zugehörigen Paktplatz. Dieser wäre dann kein öffentlicher Behindertenparkplatz mehr und würde auch entsprechend beschildert.

Der Ablauf eines straßenrechtlichen Verfahrens wird erläutert.

Nach einer kurzen Aussprache mit Abwägung der Vor- und Nachteile der Einziehung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung einer im Lageplan zur Sitzungsvorlage näher bezeichneten Teilfläche der Beckengasse vor Gebäude Nr. 9, Flst-Nrn. 246/2 und 123, Gemarkung Oberurbach gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg einzuleiten und den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Text der Absichtserklärung zur Einziehung der öffentlichen Parkplatzflächen gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Urbach auf der Homepage und im Mitteilungsblatt der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen.

Eventuell während der Auslegungsfrist eingehende Bedenken und Anregungen sind dem Gemeinderat vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung zur Entscheidung vorzulegen.

TOP 4 – Bebauungsplan Nr. 254 Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg: – Anerkennung des Planentwurfs – Veröffentlichung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst alle Grundstücke, die im Gebiet östlich der Steinfeldstraße, sowie entlang von Mörikeweg und Uhlandweg liegen; die Grundstücke August-Lämmle-Straße 6 bis 10 liegen ebenfalls im Geltungsbereich.

Ziel der Bebauungsplanung ist im Wesentlichen die Aktualisierung und Modernisierung des 75 Jahre alten bisher im Plangebiet geltenden Bebauungsplans. Auch die Bebauungsplanänderung aus dem Jahr 2017 für die auf der Nordseite des Uhlandwegs gelegenen Grundstücke ist betroffen. Bei der Auswahl der Festsetzungen werden auch die beabsichtigten planerischen Nutzungen, die topographischen, geographischen und ökologischen Gegebenheiten berücksichtigt.

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 19.11.2024 wurden Festsetzungsmöglichkeiten erläutert und diskutiert und entsprechende Beschlüsse hinsichtlich des weiteren Vorgehens gefasst.

Der Bebauungsplanentwurf liegt nunmehr vor.

Darin wurde für den Geltungsbereich (Quartier östlich der Steinfeldstraße, sowie entlang von Mörikeweg und Uhlandweg; einschließlich Grundstücke August-Lämmle-Straße 6 bis 10) ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es gilt die Aufzählung der allgemein zulässigen Anlagen und Nutzungen des § 4 Baunutzungsverordnung, lediglich Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden für unzulässig erklärt. Zulässig sind Gebäude mit 40° – 55° geneigten Satteldächern, begrünte Flachdächer sind zulässig bei untergeordneten Anbauten, sowie bei Garagen und Carports. Die zulässigen Gebäudehöhen werden mittels Wandhöhen (4,50 m) und Firsthöhen (10 m) definiert. Aufgrund der Bestandsbebauung sind nur entlang der August-Lämmle-Straße Dachneigungen von 35° – 50° und Wandhöhen bis zu 5,50 m zulässig. Die überbaubaren Grundstücksgrenzen werden im Plangebiet mit Baugrenzen definiert, die in der Regel parallel zu den öffentlichen Verkehrsflächen verlaufen.

Ebenso sind Festsetzungen zur maximalen Gebäudetiefe und -länge im Plan enthalten. Der Planentwurf enthält zudem grünordnerische und umweltrelevante Festsetzungen wie z. B. Pflanzgebote + Dachbegrünung, Minimierung der Flächenversiegelung, Zurückhaltung von Niederschlagswasser.

Das weitere Verfahren sowie Hinweise über die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren werden erläutert.

Der Antrag, auch eine geringere Dachneigung (ab 35°) bei Beibehaltung der maximal zulässigen Traufhöhe zuzulassen, findet keine Mehrheit.


Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“ in der Fassung der zeichnerischen Festsetzungen vom 10.01.2025, aufgestellt vom Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen, wird anerkannt. Ihm wird die Begründung vom 10.01.2025, aufgestellt vom Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen, beigefügt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, von der Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“ wird auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf die Homepage der Gemeinde Urbach eingestellt sowie im Ortsbauamt des Bürgermeisteramts öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist kann der Planentwurf von der Öffentlichkeit eingesehen und es können Stellungnahmen elektronisch oder auf anderem Weg vorgebracht werden. Die Behörden werden parallel zur Stellungnahme aufgefordert. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanauslegung bzw. -veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 5 – Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 einschließlich Stellenplan, mittelfristige Finanzplanung samt Investitionsprogramm sowie Beratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach

Die Verwaltung hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Urbach für das Jahr 2025 und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach 2025 eingebracht.

Die vorgelegte Version kann im Ratsinformationssystem zur Sitzung 10.12.2024 abgerufen werden. Zusätzlich kann das Plan auch auf der Homepage der Gemeinde Urbach aufgerufen werden.

Inhaltlich hat sich keine Änderung ergeben, sodass der vorgelegte Haushaltsplan und Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung aufgerufen wird.

Herr Köhler stellt dem Gremium eine Präsentation vor, aus der hervorgeht, unter welchen Positionen im Haushaltsplan Mittel für Klimaschutzmaßnahmen eingeplant sind und in welcher Höhe.

Es folgen die Haushaltsreden der Fraktionen und Gruppierungen. Diese können unter „Gemeinderat online“ im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Urbach zur Sitzung 28.01.2025 abgerufen werden.

Der Gemeinderat fasst folgenden mehrheitlichen Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung entsprechend der Anlage 1.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2025 einschließlich der mittelfristige Finanzplanung samt Investitionsprogramm 2025 – 2028 wie sie im Ergebnis- und Finanzhaushalt in den Spalten der Jahre 2024 – 2028 dargestellt wird entsprechend der eingebrachten Version zur Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan für das Jahr 2025 im Wortlaut der Anlage 1 zum Haushaltsplan 2025.
  4. Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach für das Wirtschaftsjahr 2025 entsprechend der Anlage 2.
  5. Der Gemeinderat beschließt die fünfjährige mittelfristige Finanzplanung bis 2028 wie sie im Erfolgsplan, im Liquiditätsplan und im Investitionsprogramm (Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen) dargestellt wird entsprechend der eingebrachten Version zur Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024.

TOP 6 – Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Die derzeit gültige Feuerwehrentschädigungssatzung wurde im Jahr 2018 geändert.

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2024 einen ersten Entwurf vorgelegt. Der Gemeinderat hat den Entwurf mit der Vorgabe, einen Stundensatz von 17,00 € pro Stunde unter Wegfall der Alarmierungspauschale vorzusehen, zur Überarbeitung zurückgegeben.

Die geforderten Änderungen wurden in die Satzung eingearbeitet (Stundensatz: 17 €, Wegfall Pauschale je Alarmierung). Die Erhöhung der pauschalen Entschädigungen bleibt in der vorgeschlagenen Höhe. Die pauschale Entschädigung bei Einsätzen oder Aus- und Fortbildungen länger als zwei Tage ohne Nachweis von Verdienstausfall wird auf 170,00 € pro Tag angepasst.

In § 4 wird klargestellt, dass der höhere Satz für Sicherheitswachen neben den Feiertagen auch an Sonntagen und am 24.12. und 31.12. gilt. Dieser wird für diese Zeit auf 30,00 € festgelegt.

Die Satzung tritt nach der Verabschiedung und Veröffentlichung rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Für die Entschädigung der DRK-Einsatzkräfte, die im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes tätig werden, wurde in der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.02.2019 beschlossen, diese an die Feuerwehrentschädigung zu koppeln. Die Aufwandsentschädigung der DRK-Einsatzkräfte beträgt 75 % der Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr-Einsatzkräfte gemäß der geltenden Satzung für jede Einsatzstunde von der Alarmierung bis zum Einsatzende. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet und der Stundensatz wird kaufmännisch auf die nächsten 50 Cent gerundet. Die DRK-Entschädigung erhöht sich somit auf 13,00 €/Stunde.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der in der Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Urbach - FWES.

TOP 7 – Anpassung der Feuerwehr Kostenersatz-Satzung

Aufgrund der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Urbach und weitere Preissteigerungen ist eine Neukalkulation der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung erforderlich. Die derzeit gültige Satzung wurde am 18.06.2018 beschlossen und ist seit 01.07.2018 in Kraft.

Die Satzung regelt wann und in welcher Höhe die Kosten von Feuerwehreinsätzen und Sicherungswachen der Freiwilligen Feuerwehr Urbach weiterberechnet werden können.

Im Vergleich zur Vorgängerversion wurde in der Satzung § 5 um einen neuen Absatz 7 ergänzt, wonach für die Erstellung des Kostenersatzbescheides Verwaltungskosten entsprechende der aktuellen Verwaltungskostensatzung erhoben werden (ab 01.01.2025 18,00 € / 15 Minuten).

Bei der Neukalkulation der Stundensätze dürfen neben der Einsatzentschädigung lediglich sonstige für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehende Kosten berücksichtigt werden. Hierunter sind alle Kosten, die unmittelbar den Personen zurechenbar sind, zu verstehen wie Kosten für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung (inklusiv Reinigung), ärztliche Untersuchungen, Kosten der Unfallkasse, des Feuerwehrverbandes, der Versicherung, Meldeempfänger zur Ausgabe an den Feuerwehrangehörigen und zusätzliche Entschädigungen der Ausbilder und Leitungskräfte.

Die Berechnung wird vorgestellt.

Feuerwehrangehöriger bisher 20,00 €

Feuerwehrangehöriger neu 27,00 €

Brandsicherungswache bisher 20,00 €

Brandsicherungswache neu 27,00 €

Brandsicherungswache Sondertage bisher nicht explizit geregelt

Brandsicherungswache Sondertage neu 40,00 €

Die Feuerwehrfahrzeuge werden nach der jeweils gültigen Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) abgerechnet. Hier nicht enthalten ist bisher ein Stundensatz für eine Drohne, die gemäß § 34 Absatz 7 des Feuerwehrgesetzes kalkuliert wurde. Die Kalkulation ergibt einen Stundensatz von 9,00 €. Die Satzung tritt zum 1.2.2025 in Kraft.

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 3 beigefügte Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS).

TOP 8 – Beschluss über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat wird über die eingegangenen Spenden informiert. Das Gremium muss diese im Rahmen eines Beschlusses annehmen.

Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt die in dieser Vorlage bzw. in der nicht-öffentlichen Anlage (mit Namen der Spender) aufgeführten und von der Gemeindeverwaltung bereits entgegengenommenen Spenden endgültig anzunehmen:

TOP 9 – Anfragen an die Verwaltung / Verschiedenes

9.1 Bundestagswahl 2025 – Beantragung von Briefwahl

Frau Naun informiert das Gremium über den aktuellen Stand hinsichtlich der Bundestagswahl Ende Februar. Nachdem die Wahlbenachrichtigung verschickt wurden, gehen nun viele Briefwahlanträge ein, die zunächst gesammelt werden. Die Stimmzettel werden den Städten und Gemeinden erst ab dem 7. Februar zur Verfügung gestellt. Sobald diese vorliegen, werden die eingegangenen Briefwahlanträge schnellstmöglich bearbeitet.

Frau Naun weist auf die Möglichkeit hin, dass auch im Servicebüro gewählt werden kann. Dort werden eine entsprechende Wahlkabine und eine Wahlurne aufgestellt.

Die Bevölkerung wird darum gebeten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung zurückzugeben (Einwurf in Briefkasten oder Postversand).

9.2 Grundsteuerreform

Herr Köhler informiert, dass alle Grundsteuerbescheide verschickt wurden. Die Reaktion aus der Bevölkerung sei sehr freundlich und sachlich gewesen. Bislang sind 10 Widersprüche eingegangen und sein Team hat ca. 280 Anrufe, Mails und Anfragen beantwortet.

Es wird darum gebeten, dass auch für die Kleinbeträge ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wird, damit diese rechtzeitig bei der Gemeinde eingeht.

Die Rückfrage einer Gemeinderätin, wo Widerspruch eingelegt werden muss, wird beantwortet. Hinsichtlich der Hebesätze ist die Gemeinde Urbach der richtige Adressat für den Widerspruch. Hinsichtlich der Bewertung der Grundstücke müssen sich die Betroffenen an das Finanzamt wenden.

9.3 Kelterhalde 2

Ein Gemeinderat dankt dem Bauamt, dass im Gebäude Kelterhalde 2 nun doch zwei Dachfenster eingebaut wurden. Außerdem begrüßt er die Herstellung eines Dachvorsprungs.

9.4 Abrechnung Baumaßnahmen

Ein Gemeinderat möchte weitere Informationen zu den Abrechnungen der Baumaßnahmen erhalten. Bürgermeisterin Fehrlen teilt mit, dass er diesbezüglich gern direkt ins Bauamt gehen kann und von den zuständigen Mitarbeitenden Informationen erhalten wird. Sie weist außerdem darauf hin, dass bei deutlichen Abweichungen der Gemeinderat informiert wird.

9.5. Verzicht auf Aufwandsentschädigung

Ein Gemeinderat kündigt an, bis auf weiteres auf seine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Gremium zu verzichten. Er entbindet die Gemeinde von der Pflicht, ihm dies zu überweisen. Bürgermeisterin Fehrlen bedankt sich dafür, stellt aber fest, dass die Gemeinde die Gelder auszahlen muss. Der Gemeinderat hat aber die Möglichkeit, den Betrag wiederum an die Gemeinde zu spenden.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Gemeinde Urbach
06.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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