Der Haushalt 2025 und die Wirtschaftspläne wurden, wie vom Gemeinderat beschlossen, durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde genehmigt.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.03.2025 wurde Frau Verena Buchmann zur pädagogischen Gesamtleitung der Gemeinde Baltmannsweiler bestellt. Die vakanten Stellen der Hausleitungen wurden bereits öffentlich ausgeschrieben.
Die Gemeinde Baltmannsweiler beteiligt sich erstmals an der Kampagne „Stadtradeln“ vom Klima-Bündnis Services. Im Zeitraum 12.05.2025 bis 01.06.2025 können sich örtliche Vereine, Organisationen, Betriebe usw. beteiligen und Teams bilden. Ziel der Aktion ist es, als Gemeinde möglichst viele Kilometer zu sammeln.
Es wurde auf den Zustand der Wasenstraße sowie Setzungen im Straßenbelag hingewiesen.
Hinsichtlich des Parkens auf dem Festplatz bei Veranstaltungen wurde mitgeteilt, dass es keine Parkierung oder entsprechende Parkregelungen geben würde. Vielmehr sollten umliegende Parkflächen, wie bspw. am Sport- und Kulturzentrum, von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung vor entsprechenden Veranstaltungen die Organisatoren sensibilisieren und die Möglichkeit von Parkeinweisern oder einer Parkbeschilderung erörtern.
Es wurde auf den Zustand der Kirchenmauer in Hohengehren hingewiesen, welcher von Seiten der Verwaltung vor Ort geprüft wird.
Seit rund 1 Jahr ist die Freiwillige Feuerwehr Baltmannsweiler in ihrem neuen Domizil an der Landesstraße beheimatet. In Ergänzung zum Neubau soll nun ein Waschsystem zur Reinigung der Einsatzkleidung angeschafft werden. Aufgrund mangelnder Kapazität in den alten Feuerwehrmagazinen erfolgte für die Reinigung bislang die Mitnutzung der Waschsysteme umliegender Wehren, wie bspw. der Flughafenfeuerwehr Stuttgart sowie der Feuerwehr in Ebersbach. Aus Sicht der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Verwaltung ist ein eigenes Waschsystem zu bevorzugen, da der logistische Aufwand sowie die Betriebskosten langfristig reduziert werden können. Zudem verfügt der Neubau über ausreichend Räumlichkeiten und somit auch Platz, um ein eigenes System anzuschaffen. Alternativ zu der Beschaffung eines eigenen Systems wurde auch eine externe Vergabe der Reinigungsleistungen geprüft. In Hinblick auf die Kapazitätsgründe sowie die speziellen Vorgaben bei der Reinigung der Einsatzkleidung wurde diese Alternative jedoch verworfen.
Beschafft werden soll ein Waschsystem inkl. Trockenschrank und, soweit möglich, ein Chemikalienschutzschrank. Im Rahmen der Ausschreibung wurden drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt. Die Firma Wäschereitechnik Konstantin aus Burgstetten ist hier bei einem Gesamtangebot in Höhe von 27.974,69 Euro (brutto) die wirtschaftlichste Bieterin.
Aus dem Gremium wurde der Bedarf eines eigenen Systems grundsätzlich bestätigt, wenngleich eine bessere Auslastung gewünscht wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Mitnutzung durch umliegende Wehren angeregt. Von Seiten der Feuerwehr wurde mitgeteilt, dass der Fokus zunächst auf der gemeindeeigenen Nutzung liegen würde. Je nach Kapazität könnte in einem zweiten Schritt auch die Mitnutzung umliegender Feuerwehren geprüft werden. Es wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine solche Mitnutzung eine Vermietung des Waschsystems darstellen und daher der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würde. Aufgrund der frühzeitigen Umstellung der Gemeinde Baltmannsweiler auf das Umsatzsteuerrecht gemäß § 2b UStG ist die Gemeinde hier gegenüber anderen Kommunen, welche die Umstellung noch nicht vollzogen haben, im Nachteil. Demgegenüber stehe jedoch die Möglichkeit, für das Angebot solcher Leistungen auch die Vorsteuer entsprechend geltend zu machen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium wurde zudem mitgeteilt, dass das Waschsystem auf die Reinigung von Einsatzkleidung spezialisiert sei und vom Hersteller vorprogrammiert werde. In der Praxis erfolge die Bedienung des Gerätes durch die Gerätewarte sowie die Mitglieder der Kleiderkammer, welche im Vorfeld eine Einweisung von Seiten des Herstellers erhalten. In Hinblick auf die Gewährleistungsdauer unterscheiden sich die drei vorliegenden Angebote nicht, da diese einheitlich bei 12 Monaten liegen würden.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe anschließend einstimmig zu.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2024 wurde die Modernisierung der bestehenden Flutlichtanlage beraten. Diese ist in die Jahre gekommen und weist mittlerweile eine Nutzungsdauer von rund 40 Jahren auf. Aus Sicht der Verwaltung sowie der Nutzergruppen ist eine zeitnahe Ertüchtigung geboten. Bei den derzeitigen Leuchtmitteln handelt es sich um Hochdruck-Entladungslampen, welche als Ersatzteile kaum noch zu erhalten und zudem im Betrieb energieaufwändig sind. Von Seiten der Verwaltung wird daher ein Wechsel zu LED-Technologie klar befürwortet, da eine solche Umstellung wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Nachdem das Gremium im vergangenen Herbst die Verwaltung beauftragt hatte, Angebote für die Erneuerung und Modernisierung der Flutlichtanlage einzuholen, erfolgte im Rahmen der Sitzung nun die Vergabe der Leistungen. Insgesamt lagen der Verwaltung drei Angebote vor, von denen die Firma Lumosa GmbH aus Baden-Baden mit einem Angebotspreis von 49.950 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die Verwaltung hat in Kooperation mit dem TSV Baltmannsweiler einen Förderantrag beim WLSB für die Maßnahme gestellt. Es wird hierbei mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gerechnet. Im Haushalt 2025 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Maßnahme eingeplant.
Im Rahmen der Beratung wurde angefragt, inwieweit sich der TSV Baltmannsweiler an den Kosten für die Maßnahme beteiligen würde. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Einmalkosten ausschließlich von der Gemeinde übernommen werden. Der TSV Baltmannsweiler beteilige sich allerdings anteilig an den laufenden Stromkosten. Zudem wurde mitgeteilt, dass im Angebotspreis der Firma Lumosa GmbH eine Komplettmontage umfasst sei und somit keine Eigenleistungen erforderlich werden. Dies stelle ebenfalls einen Vorteil gegenüber den anderen Anbietern dar.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu.
Für die am 19.05.2025 stattfindende Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) wurden die dort zu fassenden Beschlüsse vorberaten. Die Aufgabe des GVV ist die Aufstellung, Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans. Der Gemeindeverwaltungsverband hat jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan aufzustellen, die dann von der Verbandsversammlung zu beschließen ist. Des Weiteren ist aufgrund der Kommunalwahlen im vergangenen Jahr eine Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter erforderlich. Darüber hinaus wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV – Beginn des Verfahrens bekanntgegeben. Der aktuelle Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, ist aus dem Jahr 1997. Eine weitere Fortschreibung wurde auch von Seiten der Gemeinde Baltmannsweiler im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatung angeregt, um die künftigen städtebaulichen Entwicklungen auf dem Gemeindegebiet darzustellen.
Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte einstimmig die Vertreter des Gemeinderats in der Verbandsversammlung, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Der im Jahr 2023 gegründete Heimat- und Geschichtsverein Baltmannsweiler und Hohengehren e. V. hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der förderungswürdigen Vereine gestellt. Gemäß den Förderrichtlinien der Gemeinde Baltmannsweiler sind Vereine grundsätzlich förderungswürdig, sofern sie dem allgemeinen kulturellen und sportlichen Wohle der Bevölkerung dienen, sich gemäß ihrer Satzung ausschließlich zu diesem Zweck gebildet haben und entsprechend ihrer Vereinsarbeit ausrichten. Die Richtlinien geben ebenfalls vor, dass neu gegründete Vereine den Status der Förderungswürdigkeit frühestens ein Jahr nach ihrer Gründung durch Beschluss des Gemeinderates erhalten. Außerdem müssen mindestens 80 % der Mitglieder bzw. Teilnehmenden ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde haben.
Der Antrag des Heimat- und Geschichtsvereins wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, mit dem Ergebnis, dass alle Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung vorliegen. Aus diesem Grund steht aus Sicht der Verwaltung einer Aufnahme als förderungswürdiger Verein nichts entgegen. Der jährliche Grundförderungsbetrag beläuft sich aktuell auf 110,00 Euro. Auf Nachfrage wurde ausgeführt, dass derzeit 13 Vereine eine erhöhte Förderung und 2 Vereine die Grundförderung erhalten würden. Die Gewährung der Förderung erfolgt automatisch, ohne weitere Nachweise von Seiten der Vereine. Lediglich bei der zusätzlichen Förderung für die Jugendarbeit sind jährliche Nachweise zu erbringen. Unabhängig hiervon hat die Verwaltung im Blick, ob die Vereine auch weiterhin die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme des Heimat- und Geschichtsvereins als förderungswürdiger Verein einstimmig zu.