Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachverhalts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de Klicken Sie einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Gemeinderat-Online“. Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
Es waren mehrere Personen im Publikum anwesend.
TOP 1 – Anpassung Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026, Anpassung Gebühr für die Mittagsverpflegung, Änderung der Kita-Satzung
Die kommunalen Spitzenverbände mit Vertretungen des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchen empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 7,3 % für das Kindergartenjahr 2025/2026. Begründet wird dies mit den tariflichen und allgemeinen Kostensteigerungen bei den Personal- und Sachaufwendungen der Kindergartenträger. Die Ev. Kirchengemeinde Urbach übernimmt die von der bürgerlichen Gemeinde beschlossenen Gebührensätze für ihre Einrichtung.
Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen sieht eine anteilige Kostenverteilung auf Bundesmittel, Landesmittel, kommunale Anteile, Trägeranteile und Elternbeteiligung vor. Das erklärte Ziel der Landesrichtsätze, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben, wird in Urbach bei weitem nicht erreicht. Dieser liegt in Urbach lediglich bei 11 %.
Die Verwaltung schlägt vor, den Landesrichtsatz anzuwenden und den Erhöhungsempfehlungen zu folgen. Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG erhalten, können von den Betreuungsgebühren ganz oder teilweise befreit werden. Dies geschieht durch einen Antrag beim Kreisjugendamt. Die Verwaltung berät regelmäßig die Eltern und unterstützt bei der Antragstellung.
Eltern sind über geplante Gebührenanpassungen zu informieren und anzuhören. Dies erfolgte bei der Sitzung des Kindergartenausschusses am 02.07.2024.
2. Mittagsverpflegung
Der Beschluss des Gemeinderates am 19.03.2024 zur Neuvergabe der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen bedingt eine Anpassung an die neuen Essenspreise zum 01.09.2024 aufgrund der neuen Vertragsbedingungen mit dem Caterer. Aktuell wird für die Mittagsverpflegung der Krippenkinder (U3) eine Monatspauschale von 63 € und für die Kindergartenkinder (Ü3) eine Monatspauschale von 74 € erhoben. Ab dem 01.09.2024 gilt für U3 und Ü3 eine einheitliche Monatspauschale von 69 €.
Außerdem ist § 15 Abs. 4 anzupassen, da ab September 2024 nur noch in den Ganztagseinrichtungen Mittagessen angeboten wird, eine tageweise Buchung von Mittagessen ist in diesen Einrichtungen (Kinderhaus Drosselweg, Kita Kunterbunt, Kita Wiese) nicht möglich.
3. Weitere Änderungen der Kita-Satzung
Darüber hinaus sollen zwei redaktionelle Änderungen (§ 7 Abs. 5 – Regelung im Krankheitsfall) sowie zur Bewältigung des Nachhauseweges (§ 8 Abs. 6) erfolgen.
Es folgt eine Aussprache über die Höhe der Betreuungsgebühren im Vergleich zu den Städten und Gemeinden in der Umgebung sowie in Relation zu dem Kostendeckungsgrad von 11 %.
Darüber hinaus sprechen die Gremiumsmitglieder über die Elterninitiative, die von Eltern aus Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten ausging und die sich dafür einsetzen, dass auch künftig ein warmes Essen in den Kitas angeboten wird. Der Unmut in der Elternschaft ist für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nachvollziehbar. Künftig soll die Elternschaft frühzeitig vor einer solchen Entscheidung mit einbezogen werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Urbach gem. Anlage 2 zur veröffentlichten Sitzungsvorlage.
TOP 2 – Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ – Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung der Umlegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in der Sitzung am 11.11.2014 die Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ für ein Teilgebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 175 „Gewerbegebiet Bereich Auerbachhalle“ angeordnet.
Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 18.11.2014 auch durch den Umlegungsausschuss der Gemeinde Urbach.
Zur schnellen Bereitstellung von Gewerbebauflächen hat der Umlegungsausschuss der Gemeinde Urbach am 23.02.2015, mit Einverständnis der von der Vorwegnahme der Entscheidung betroffenen Eigentümer, gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) den Plan zur 1. Vorwegnahme der Entscheidung der Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ beschlossen. Durch die Vorwegnahme der Entscheidung konnte das Gewerbegebiet Auerbachhalle einschließlich Mischgebiet nördlich des Parkplatzes der Auerbachhalle erschlossen und bebaut werden.
Im Restbereich des Umlegungsgebiets sind die im privaten Eigentum befindlichen Flurstücke abschließend katastertechnisch gebildet. Da für die restlichen im Eigentum der Gemeinde Urbach befindlichen Flurstücke kein Änderungsbedarf besteht, der durch eine Umlegung zu regeln wäre, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, die am 11.11.2014 durch den Gemeinderat beschlossene Anordnung der Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ aufzuheben. Das aufzuhebende Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 2,07 ha.
Nach der Aufhebung des Beschlusses zu Anordnung der Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ ergibt sich folgender Ablauf.
Die im Grundbuch und Liegenschaftskataster nach § 54 BauGB eingetragenen Umlegungsvermerke sind auf Antrag der Umlegungsstelle (Gemeinde Urbach) zu löschen.
Nach einem kurzen Austausch darüber, wieso die Aufhebung notwendig ist, fasst der Gemeinderat mit einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt, die Anordnung der Umlegung „Gewerbegebiet Auerbachhalle“ aufzuheben.
TOP 3 – Katastrophenschutz – Wittumhalle Netzersatzanlage – Vergabe
Ein Gemeinderat erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Wittumhalle für die Schaffung einer Notunterkunft im Katastrophenfall durch Installation einer Notstromversorgung vorzubereiten.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden fünf Firmen zweimal zur Angebotsabgabe für eine Netzersatzanlage aufgefordert. Zur Angebotseröffnung lagen beides Mal keine Angebote vor, deshalb wurden die Ausschreibungen aufgehoben.
Nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt wurden erneut Firmen angefragt, damit mindestens zwei Angebote zur „Freihändigen Vergabe“ vorliegen.
Preisspiegel:
Nr. | Bieter | PLZ | Ort | € brutto | % |
1 | Nicht gewertet | 22.674,74 | 100 | ||
2 | BGG Deutschland GmbH | 63801 | Kleinostheim | 49.757,92 | 219,5 |
Es wurden zwei Angebote abgegeben und geprüft und gewertet. Als Vergabevorschlag soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung der technischen, terminlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionellen Gesichtspunkte, als das wirtschaftlichste Angebot erscheint.
Da im Angebot des günstigsten Bieters verschiedene Positionen nicht angeboten wurden und Positionen mit dem LV nicht vergleichbar sind, wird empfohlen, den Auftrag an die Firma BGG Deutschland GmbH aus Kleinostheim mit einer Auftragssumme von brutto 49.775,92 € zu vergeben. Das Angebot liegt 9,6 % unter den ermittelten Kosten der Kostenberechnung.
Die Elektroarbeiten zum Anschließen der Anlage mit Anbindung an Zählerplatz u. a. ist geplant, an den örtlichen Elektriker Elektro Neher freihändig zu vergeben; sie werden auf brutto ca. 14.000 € geschätzt.
Weitere bauliche Maßnahmen wie z. B. Umbau und Aussparung des Gitterrosts für Abgasanlage, Stahlleiter mit Öffnung Gitterrost zum Betanken werden auf max. 10.000 € geschätzt und sollen an den örtlichen Schlosser freihändig vergeben werden.
Aufbauend auf der Kostenberechnung von Fachplaner Neuhäuser werden somit bauliche Gesamtkosten von insgesamt brutto ca. 74.000 € im Rahmen der finanzierten 90.000 € erwartet.
Das Gremium tauscht sich zu unterschiedlichen Themen, wie z. B. den Wartungsosten oder der Kraftstoffversorgung und -haltbarkeit aus.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach vergibt im Rahmen der Konzeption zum Katastrophenschutz,
TOP 4 – Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen – Baubeschluss für die Bushaltestellen Quellenweg, Fahrtrichtungen Plüderhausen und Urbach, sowie Wittumhalle Fahrtrichtung Schorndorf
Anwesend ist Herr Sommer.
Der Technische Ausschuss hat in der Sitzung am 08.02.2022 die Entwürfe für einen barrierefreien Umbau aller Bushaltestellen intensiv diskutiert und deren zur Umsetzung freigegeben. In mehreren Sitzungen wurden Ausstattungsdetails festgelegt. Nachdem sich die Sanierung der Wasenstraße und somit die Umgestaltung von drei Bushaltestellen verschoben hat, ergeben sich Änderungen an der Priorisierungsliste (Sanierung der Wasenstraße inkl.), präsentiert die Gemeindeverwaltung nun das Bauprogramm für das laufende Jahr. Bereits fertiggestellt sind die Bushaltestellen Burgstraße Fahrtrichtung Seehalde, sowie Seehalde (beide Fahrtrichtungen). Dies erfolgte im Zuge der dort anstehenden Sanierungen der Infrastruktur.
Folgende Bushaltestellen sollen im Jahr 2024 noch ausgeschrieben und barrierefrei umgebaut werden:
1. Bushaltestelle 15 a „Quellenweg“ Fahrtrichtung Urbach an der Hauptstraße K 1880 (am Wall-Durchgang zur Schillerstraße), Lageplan 2675-15-410
2. Bushaltestelle 15 b „Quellenweg“ Fahrtrichtung Plüderhausen an der Hauptstraße K 1880, Lageplan 2675-15-410
3. Bushaltestelle 10 a „Wittumhalle“ an der Schraienstraße K 1881 (Richtung Schorndorf), Lageplan 2675-15-410
Die Ausführung soll analog zu den Haltestellen in der Burgstraße und der Seehalde erfolgen.
Die Bushaltestellen Quellenweg wurden vor ein paar Jahren provisorisch angelegt und sollen nun ansprechend gestaltet werden. Im Bereich der Bushaltestelle Wittumhalle Fahrtrichtung Schorndorf befindet sich ein nicht mehr funktionierendes und nicht mehr notwendiges Pumpwerk, welches zurückgebaut werden soll.
Die Verwaltung schlägt den Umbau der drei Bushaltestellen Quellenweg Fahrtrichtung Urbach, Fahrtrichtung Plüderhausen und Wittumhalle vor und bittet um den Baubeschluss und den Auftrag zur Ausschreibung an das Ingenieurbüro Riker & Rebmann aus Murrhardt.
Der Gemeinderat taucht sich über die Änderung des Prioritätenplanes aus sowie zu einer möglichen Erhaltung von Teilen des Wartehäuschens an der Wittumhalle.
Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt den barrierefreien Umbau der nachfolgend genannten drei Bushaltestellen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme durch das Ingenieurbüro Riker & Rebmann aus Murrhardt auszuschreiben und im Jahr 2024 umsetzen zu lassen:
Die Gemeinde darf nach § 78 Absatz 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 1 Absatz 2 GemO) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und entgegennehmen. Über die letztendliche Annahme entscheidet der Gemeinderat.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Namen der Spender nicht veröffentlicht werden. Sie werden deshalb den Mitgliedern des Gemeinderates als nichtöffentliche Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach beschließt die in dieser Vorlage bzw. in der nichtöffentlichen Anlage (mit Namen der Spender) aufgeführten und von der Gemeindeverwaltung bereits entgegengenommenen Spenden endgültig anzunehmen:
In der Nacht von 2. auf 3. Juni 2024 ging über Urbach und dem Gutenauer Tal ein Starkregen nieder, der den Urbach anschwellen und dadurch eine Vielzahl von Keller überschwemmte.
In der Nacht und dem Folgetag waren Feuerwehren aus Urbach, Plüderhausen, Weinstadt und Weissach im Tale im Dauereinsatz, um unter anderem diese Keller auszupumpen. Es gab mehr als 150 Einzeleinsätze.
Der Kostenersatz ist in der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Urbach auf der Basis des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg geregelt. Das Auspumpen von Kellern ist in der Regel eine kostenpflichtige technische Unterstützungsleistung der Feuerwehr, für die ein Kostenersatzbescheid erstellt wird.
Die Verwaltung empfiehlt auf den Ersatz der Kosten in dieser außergewöhnlichen Situation zu verzichten, entsprechende gesetzliche Regelungen hierzu finden sich im Feuerwehrgesetz (§ 34 Abs. 3)
Herr Köhler ergänzt zur Vorlage, dass sich die Kosten derzeit auf rund 68.000 € belaufen. Davon fallen ca. 23.000 € auf Personalkosten der Urbacher Feuerwehr, rund 25.000 € für die Überlandhilfe der anderen Feuerwehren, sowie 20.000 € für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen. Es sei kaum machbar, die Leistungen einzelnen Einsätzen zuzurechnen.
Frau Fehrlen informiert, dass auch die anderen betroffenen Gemeinden diese Vorgehensweise in den Gremien vorschlagen werden.
Der Gemeinderat fasst nach einer kurzen Aussprache folgenden einstimmigen Beschluss:
Auf die Erhebung der Kostenersätze wird verzichtet.
- Abwägung des Ergebnisses der Veröffentlichung des Planentwurfs
- Feststellung des geänderten Planentwurfs
- Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
Anlass und Ziel des Bebauungsplanverfahrens:
Die Gemeinden haben Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist für das Grundstück Neumühleweg 31 + 33 gegeben, da bei dem geplanten Abbruch der bestehenden Gebäude deren Bestandsschutz erlischt und der Neubau eines Gebäudes für gemeindliche Mietkunden und zur Unterbringung für Obdachlose, was eine gemeindliche Pflichtaufgabe ist, bei Beibehaltung der bisherigen Gebietsart eingeschränktes Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig wäre. Die Unterbringung von Geflüchteten wäre allerdings als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig. Die Gemeinde strebt jedoch eine Mischnutzung an. Bei den anderen Grundstücken im Geltungsbereich wird durch die Planänderung einerseits eine Nachverdichtung ermöglicht, andererseits werden ausgeübte Nutzungen berücksichtigt.
Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellt. Der Planentwurf enthält grünordnerische und umweltrelevante Festsetzungen wie z. B. Pflanzgebote (Nr. 1.8), Gestaltung der unbebauten Flächen (Nr. 2.6 + 2.7), Dachbegrünung (Nr. 2.1); nachrichtlich: Gewässerrandstreifen (Nr. 3.2), artenschutzfachliche Vermeidungsmaßnahmen (Nr. 4.4) sowie zur dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers (Nr. 4.7).
Die vom Bebauungsplan möglicherweise berührten Behörden wurden unter Übersendung des Planentwurfs per E-Mail vom 28.03.2024 um Stellungnahme bis 06.05.2024 gebeten.
Von der Öffentlichkeit ist während der Planauslage, die nach Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses am 28.03.2024 in der Zeit vom 05.04. bis 06.05.2024 stattgefunden hat, eine Stellungnahme eingegangen.
Aus den Stellungnahmen der Behörden ergeben sich unter anderem folgende Änderungen am Planentwurf. Diese betreffen:
- mit Grundwasser im Untergrund zu rechnen ist
- anzustreben ist, die Erdgeschossfußbodenhöhe so anzupassen, dass auf eine Grundwasserhaltung während der Bauzeit verzichtet werden kann
- falls ein Untergeschoss geplant ist, zunächst eine Baugrunduntersuchung durchzuführen ist
Folgende Punkte wären nun zu beschließen, sodass das Verfahren abgeschlossen werden kann:
In der weiteren Beratung wurde festgestellt:
Es schließt sich eine kurze Aussprache über den Bebauungsplan an. Einige Gremiumsmitglieder sind sehr dankbar, dass eine Lösung für dieses Gebiet gefunden werden konnte.
Der Gemeinderat fasst mit einer Gegenstimme folgenden mehrheitlichen Beschluss:
Das Gremium wird informiert, dass die Gültigkeit der Gemeinderatswahl durch den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis bestätigt wurde.
Das Gremium wird über die nun vorliegenden Ergebnisse des Zensus aus dem Jahr 2022 informiert. Im Jahr 2011 wurden für die Gemeinde Urbach 8.675 EW festgesetzt. Im Jahr 2022 sind es nun 8.951 EW. Das sind 0,7 % weniger, als ursprünglich prognostiziert.
Herr Köhler führt kurz aus, welche finanziellen Auswirkungen die Ergebnisse auf die Gemeinden haben könnte.
Ein Gemeinderat stellt fest, dass es bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auf Unmut gestoßen sei, dass die Sandsäcke mit terminlicher Frist zurückgegeben werden mussten und möchte wissen, ob dies der Wahrheit entspricht.
Bürgermeisterin Fehrlen führt dazu aus, dass die Sandsäcke als freiwillige kostenpflichtige Dienstleistung der Gemeinde ausgegeben wurden. Den Personen wurde dann freigestellt, ob sie die Säcke behalten und dann eine Rechnung von 1,79 €/Sandsack erhalten, oder ob die Säcke innerhalb einer gesetzten Frist an die Gemeinde zurückgegeben werden. Im zweiten Fall fallen für die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten an.
Es wird weiter festgestellt, dass die Bevölkerung zur Selbstvorsorge motiviert werden müsse. Die Mitarbeitenden des Bauhofes haben gemeinsam mit der Feuerwehr sowie freiwilligen Helfenden ca. 3.500 Sandsäcke gefüllt. Es ist aber nicht machbar, die gesamte Bevölkerung der Gemeinde mit diesen zu versorgen.
Im Kurvenbereich der Friedhofstraße auf Höhe der neu errichteten Mehrfamilienhäuser ist die Parksituation nach Aussage eines Gemeinderates kritisch.
Dies ist der Verwaltung bereits bekannt. Bürgermeisterin Fehrlen führt dazu aus, dass noch nicht scharf kontrolliert wird, solange noch Handwerker vor Ort sind. Nach endgültiger Fertigstellung werden aber regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Sie informiert darüber hinaus auch über die Parksituation in der Hohenackerstraße. Aufgrund der vielen parkenden Autos konnte das DRK Gebäude beim Starkregenereignis teilweise nicht mit den Fahrzeugen des DRK angefahren werden. Auch hier wird es daher notwendig werden, Parkbuchten vorzugeben.
Tagesordnungspunkt 9 und 10 werden zusammengefasst.
Nach der Kommunalwahl gibt es Änderungen im Gremium. folgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden aus dem Gemeinderat verabschiedet (in alphabetischer Reihenfolge).
Zudem war es Bürgermeisterin Fehrlen eine besondere Freude, ein besonderes Jubiläum von Gemeinderätin Sigrun Burkhardt zu feiern. Seit dem 15. September 2009 ist Frau Burkhardt Mitglied im Gemeinderat sowie mehreren Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Als Mitglieder der SPD-Fraktion, wird sie sowohl von ihrem Fraktionskollegen, als auch von den anderen Mitgliedern des Gremiums sehr geschätzt. Frau Fehrlen würdigt in ihrer Laudatio dieses Engagement über viele Jahre hinweg, das sie jederzeit zum Wohne der Allgemeinheit ausgeführt hat und dafür einen enormen Zeitaufwand in Kauf nahm. Die Bürgermeisterin spricht Frau Burkhardt hierfür großen Dank und Respekt aus.
Auch Frau Brax-Landwehr, Herr Hieber, Herr Spannaus und Frau Schön dankt Bürgermeisterin Fehrlen für ihr großes Engagement im Gremium. Dieses Ehrenamt, teilweise über mehrere Amtszeiten hinweg zu begleiten, verdient besonderes Lob und Anerkennung.
Als Dank und Anerkennung überreicht Bürgermeisterin Fehrlen Frau Burkhardt sowie den verabschiedeten Mitgliedern des Gremiums ein Präsent.
Im Anschluss spricht Frau stellv. Bürgermeisterin Jud einige persönliche Worte zu den ausscheidenden Mitgliedern. Auch weitere Wegbegleiter aus dem Gemeinderat melden sich zu Wort. Zu jedem einzelnen der ausscheidenden Gemeinderäte wurden freundliche Worte des Abschieds, voller Respekt und gegenseitiger Wertschätzung vorgebracht. Die langjährige gemeinsame Arbeit für das Wohl der Gemeinde Urbach schweißt die Gemeinderatsmitglieder über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammen.