Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 1. August 2024

TOP 1 Fragestunde Sachverhalt/Begründung Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 2 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder...

TOP 1
Fragestunde
Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 2
Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
Sachverhalt/Begründung
1) Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 haben die Gemeinderäte Roland Clärle und Willi Müller nicht mehr kandidiert. Gemeinderat Robert Bickel wurde nicht wiedergewählt.
Die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder waren wie folgt im Gemeinderat tätig:
Robert Bickel: 1. Juni 2014 bis 9. Juni 2024,
Willi Müller: 1. November 1999 bis 9. Juni 2024,
Roland Clärle: 1. November 1989 bis 9. Juni 2024.
Der Vorsitzende wird die ausscheidenden Mitglieder im Rahmen der Gemeinderatssitzung verabschieden.
2) Ehrungen Gemeindetag
a) Der Gemeindetag Baden-Württemberg ehrt mit Ehrennadeln und Stelen Kommunalpolitiker der Mitgliedsstädte und -gemeinden. Dazu zählen Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeordnete, Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher. Früher konnten Ehrungen nur für 20, 30 oder 40 Jahre vorgenommen werden. Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es zusätzliche Ehrungsmöglichkeiten für kommunalpolitisch Tätige. Somit besteht jetzt auch bei 10 Jahren und bei 25 Jahren die Möglichkeit, eine Ehrung durchzuführen. Dabei erfolgt die Verleihung der Ehrungen nach 10 oder 25 Jahren nur im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat.
b) Mit der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre kommunale Tätigkeit wird Robert Bickel geehrt. Er war Mitglied des Gemeinderats von 1. Juni 2014 bis 9. Juni 2024 und wurde bei der Wahl am 9. Juni nicht wiedergewählt.
c) Mit der Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 25 Jahre kommunale Tätigkeit wird Willi Müller geehrt. Er war Mitglied des Gemeinderats vom 1. November 1999 bis 9. Juni 2024 und hat bei der Wahl am 9. Juni 2024 nicht mehr kandidiert.
d) Roland Clärle hat aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit bereits die Ehrennadel und die Stele erhalten.
Der Vorsitzende nimmt die Ehrung vor und überreicht den ausscheidenden Gemeinderäten zusätzlich auch noch Präsente von der Gemeinde.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 3
Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten und wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder
Sachverhalt/Begründung
Von den am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderatsmitgliedern sind keine gesetzlichen Hinderungsgründe bekannt, die den Eintritt in das Gremium verhindern könnten. Dies wurde in Einzelfällen konkret überprüft. Aufgrund dieser Feststellung kann die Einberufung der ersten Sitzung des Gemeinderats in der neuen Besetzung erfolgen. In dieser Sitzung hat der Bürgermeister die Gemeinderäte gemäß Paragraf 32 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.
1) Die Amtszeit des neuen Gemeinderats begann am 9. Juni 2024. Ab diesem Datum wirken die Rechte und Pflichten für die Mitglieder des Gremiums.
2) Die Verpflichtung der Gemeinderäte durch den Bürgermeister gilt nur für die Dauer einer Amtszeit, sodass bei wiedergewählten Gemeinderäten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Für die Verpflichtungsformel wird folgender Wortlaut empfohlen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Zum Gelöbnis erhebt sich das Gremium von den Plätzen. Der Bürgermeister spricht die Verpflichtungsformel vor (das Gremium spricht gemeinsam nach) und bekräftigt die Verpflichtung einzeln durch Handschlag.
Beschlussantrag
1) Der Gemeinderat stellt fest, dass bei keiner der gewählten Personen ein Hinderungsgrund nach Paragraf 29 Gemeindeordnung vorliegt.
2) Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten und die wiedergewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten und bekräftigt die Verpflichtung durch Handschlag.
Abstimmungsergebnis
Ziffer 1)
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Ziffer 2)
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 4
Sitzordnung des Gemeinderats; Festlegung
Sachverhalt/Begründung
1) Die Sitzordnung des Gemeinderats ist in Paragraf 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt. Die Regelung braucht nur angewendet werden, falls keine Einigung zustande kommt.
2) Die seitherige Sitzordnung der im Gremium vertretenen Listen mit der Reihenfolge
• Bürgerliste Ellhofen
• Freie Wählervereinigung – FWV Ellhofen
(vom Vorsitzenden aus gesehen) im Uhrzeigersinn von links nach rechts wurde in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 2019 beschlossen und wurde im Sitzungssaal des Rathauses auch so praktiziert.
Da derzeit die Gemeinderatssitzungen aufgrund des Rathausumbaus provisorisch in den Gruppenräumen der Gemeindehalle stattfinden und seitdem auch keine feste Sitzordnung besteht, wird vorgeschlagen, diese Regelung bis auf Weiteres beizubehalten.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt:

Solange der Sitzungssaal im Rathaus nicht genutzt werden kann, wird auf eine feste Sitzordnung im Gemeinderat verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Sachverhalt/Begründung
1) In Gemeinden ohne Beigeordneten bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderats die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr (Paragraf 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderats ist Angelika Bässler, es folgen Silvia Krummhauer und Fred Kircher.
2) In der Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2019 wurde Gemeinderat Willi Müller zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Zweiter Stellvertreter war seither Gemeinderat Danny Lazarowicz, dritter Stellvertreter Gemeinderat Fred Kircher.
3) Die Zahl der Stellvertreter wird durch einfachen Beschluss des Gemeinderats und nicht durch die Hauptsatzung festgelegt. Stellvertreter können (mit wenigen Ausnahmen) nur nach jeder Wahl der Gemeinderäte gewählt werden. Die Zahl der Stellvertreter kann daher während der laufenden Amtszeit (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht geändert werden.
4) Die Verwaltung schlägt vor, wieder drei Stellvertreter zu wählen. Dadurch
a) hat der Bürgermeister bei sehr kurzfristigen Problemstellungen die Möglichkeit, sich ein etwas breiteres Meinungsbild einzuholen, um eilbedürftige Entscheidungen leichter treffen zu können,
b) können die Aufgaben des Stellvertreters gegebenenfalls besser verteilt werden.
Alle Stellvertreter des Bürgermeisters sind Gemeinderäte wie alle anderen auch. Der erste Stellvertreter hat jedoch im Verhinderungsfall des Bürgermeisters alle Rechte und Pflichten des hauptamtlichen Bürgermeisters, er muss präsent sein und kann auch initiativ sein. Er kann Neues einleiten, und er trägt die volle Verantwortung. Der zweite Stellvertreter kommt immer dann zum Einsatz, wenn neben dem Bürgermeister auch der erste Vertreter verhindert ist. Beim dritten Stellvertreter beschränkt sich die Aufgabe auf Zeiten, in denen der Bürgermeister und die beiden anderen Stellvertreter verhindert sind. Dies könnte unter Umständen bei einer tatsächlichen Verhinderung (Urlaub, Krankheit) oder einer rechtlichen Verhinderung (Befangenheit) der Fall sein.
Beschlussantrag
1) Zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters wird Fred Kircher gewählt.
2) Zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters wird Rainer Kopf gewählt.
Zur dritten Stellvertreterin des Bürgermeisters wird Angelika Bässler gewählt.
Abstimmungsergebnis
Ziffern 1) und 3)
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Ziffer 2)
Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

TOP 6
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für den Bauausschuss
Sachverhalt/Begründung
1) Der Bauausschuss ist nach der Hauptsatzung vom 11. April 2019 in der Fassung vom 25. Februar 2021 ein beschließender Ausschuss, dessen Zuständigkeitsbereich ebenfalls in der Hauptsatzung festgelegt ist.
2) Die Mitglieder des Bauausschusses sind Träger von zwei Funktionen. Der Bauausschuss hat beschließende Funktion vor allem im Bereich von Baugesuchen. Grundsätzlich besteht aber in allen Bauangelegenheiten vorberatende Funktion.
Der Bauausschuss besteht seit der Änderung der Hauptsatzung vom 19. September 2019 aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und fünf weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
3) Der bisherige Bauausschuss setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Mitglieder persönliche Stellvertreter

Angelika Bässler Roland Clärle

Robert Bickel Nicola Männich

Willi Müller Fred Kircher

Frank Seiter Silvia Krummhauer
Regina Tretter Rainer Kopf

Paragraf 40 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geht davon aus, dass die Neubesetzung der Ausschüsse in der Regel im Wege der Einigung erfolgt. Dies bedeutet, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Listen und zur personellen Besetzung zustimmen müssen – bei auch nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen. Wird eine Einigung über die Besetzung der Ausschüsse nicht erzielt, dann muss gewählt werden. Für jeden Ausschuss findet dann ein eigener Wahlvorgang statt – die Wahl muss geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt werden. Der Bürgermeister ist bei beschließenden Ausschüssen nicht wahlberechtigt. Wie die Wahl genau abzulaufen hat, ist in Paragraf 10 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) geregelt. Der Wortlaut ist beigefügt (Anlage 1).
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Mitglieder des Bauausschusses sowie ihre Stellvertreter:

Mitglieder persönliche Stellvertreter

Frank Seiter Silvia Krummhauer
Robin Ihle André Sauter
Fred Kircher Margit Heidinger

Regina Tretter Rainer Kopf
Angelika Bässler Nicola Männich
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal
Sachverhalt/Begründung
1) Der Feuerwehrzweckverband Ellbachtal wurde zum 1. Januar 2015 ins Leben gerufen. Verbandsmitglieder sind die Gemeinden Lehrensteinsfeld und Ellhofen. Der Feuerwehrzweckverband hat von den Verbandsmitgliedern die Pflichtaufgabe nach Paragraf 3 des Feuerwehrgesetzes übertragen bekommen.
Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden und jeweils vier weiteren Vertretern der Gemeinderäte jeder Mitgliedsgemeinde.

2) Die bisherigen Vertreter aus Ellhofen in der Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal waren:
Mitglieder persönliche Stellvertreter

Roland Clärle Angelika Bässler

Silvia Krummhauer Margit Heidinger

Nicola Männich Danny Lazarowicz
Willi Müller Regina Tretter

Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Mitglieder des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal sowie ihre Stellvertreter:
Mitglieder persönliche Stellvertreter

André Sauter Robin Ihle

Silvia Krummhauer Margit Heidinger

Regina Tretter Rainer Kopf
Nicola Männich Danny Lazarowicz
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 8
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“
Sachverhalt/Begründung
1) Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ besteht aus dem Bürgermeister einer jeden Mitgliedsgemeinde und achtzehn weiteren Vertretern, von denen je drei auf die Gemeinden Eberstadt und Ellhofen, zwei auf die Gemeinde Lehrensteinsfeld und zehn auf die Stadt Weinsberg entfallen.
2) Die bisherigen Vertreter aus Ellhofen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ waren:
Mitglieder persönliche Stellvertreter

Angelika Bässler Nicola Männich

Margit Heidinger Silvia Krummhauer

Rainer Kopf Regina Tretter

Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Vertreter der Gemeinde Ellhofen für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ sowie ihre Stellvertreter:
Mitglieder persönliche Stellvertreter

Margit Heidinger Silvia Krummhauer
Regina Tretter Dr. Manfred Müller

Angelika Bässler Nicola Männich
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 9
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz“
Sachverhalt/Begründung
3) Dem Zweckverband „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz" gehören zwei Mitglieder an: Weinsberg und Ellhofen. Beide Kommunen werden von jeweils sechs Mitgliedern zusätzlich zu dem jeweiligen Bürgermeister vertreten.
4) Die bisherigen Vertreter aus Ellhofen in der Verbandsversammlung des Zwecksverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz“ waren:

Mitglieder persönliche Stellvertreter

Roland Clärle Angelika Bässler

Margit Heidinger Nicola Männich

Fred Kircher Rainer Kopf

Silvia Krummhauer Regina Tretter
Danny Lazarowicz Robert Bickel

Frank Seiter Willi Müller
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Vertreter der Gemeinde Ellhofen für die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz“ sowie ihre Stellvertreter:

Mitglieder persönliche Stellvertreter

Frank Seiter André Sauter
Silvia Krummhauer Robin Ihle
Fred Kircher Margit Heidinger
Regina Tretter Dr. Manfred Müller

Rainer Kopf Nicola Männich
Danny Lazarowicz Angelika Bässler
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 10
Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH
Sachverhalt/Begründung
1) Die Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH hat nach dem Gesellschaftsvertrag den Zweck, im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung auf dem Gebiet des Zweckverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz“ und in jeweiliger Abstimmung mit ihm, die Entwicklung und Erschließung des Gewerbegebietes nach den Vorgaben des Zweckverbands durchzuführen. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Gesellschafter sind die Stadt Weinsberg und die Gemeinde Ellhofen je zur Hälfte.
2) Neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung ist der Aufsichtsrat Organ der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. Davon werden von der Stadt Weinsberg sieben Mitglieder und von der Gemeinde Ellhofen ebenfalls sieben Mitglieder entsandt. Dies sind neben dem Bürgermeister sechs weitere Mitglieder. Die weiteren Mitglieder waren seither auch Mitglieder des jeweiligen Gemeinderats; dies ist allerdings nicht zwingend. In der Vergangenheit wurde darauf geachtet, dass die Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen am Autobahnkreuz“ und des Aufsichtsrats für die Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH personenidentisch ist. Stellvertreter werden für den Aufsichtsrat nicht bestellt.
3) Bei Aufsichtsratsmitgliedern, die aufgrund ihrer Gemeinderatstätigkeit in den Aufsichtsrat entsandt worden sind, endet die Mitgliedschaft mit dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat. Die bisherigen Vertreter aus Ellhofen im Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH waren:

4) Mitglieder

Roland Clärle
Margit Heidinger
Fred Kircher

Silvia Krummhauer

Danny Lazarowicz
Frank Seiter

Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Vertreter der Gemeinde Ellhofen für den Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen GmbH:
Mitglieder

Frank Seiter
Silvia Krummhauer
Fred Kircher
Regina Tretter
Rainer Kopf
Danny Lazarowicz
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 11
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gruppenkläranlage Sulmtal“
Sachverhalt/Begründung
1) Der Zweckverband „Gruppenkläranlage Sulmtal“ mit seinem Sitz in Ellhofen wurde im Jahr 1966 von den damaligen Gemeinden Affaltrach, Eichelberg, Ellhofen, Grantschen, Hößlinsülz, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Sülzbach, Weiler, Willsbach und Wimmental gegründet. Heutige Verbandsmitglieder sind die Gemeinde Ellhofen, die Gemeinde Lehrensteinsfeld, die Stadt Löwenstein, die Gemeinde Obersulm und die Stadt Weinsberg.
2) Der Zweckverband hat die Aufgabe, das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser abzuführen, zu reinigen und die anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe unschädlich zu behandeln. Er betreibt zu diesem Zweck die dafür gebauten Zuleitungssammler, Regenwasserbehandlungsanlagen sowie die Kläranlage in Ellhofen.

3) Neben dem Verwaltungsrat und dem Verbandsvorsitzenden ist die Verbandsversammlung Organ des Zweckverbands. In dieser Verbandsversammlung haben die Verbandsmitglieder folgende Stimmenzahl:
a) Ellhofen: drei Stimmen
b) Lehrensteinsfeld: eine Stimme
c) Löwenstein: drei Stimmen
d) Obersulm: acht Stimmen
e) Weinsberg: eine Stimme
4) In gleicher Zahl entsenden die Verbandsmitglieder Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Bürgermeister der Verbandsmitglieder gehören der Verbandsversammlung von Amts wegen an. Es werden also von Obersulm sieben weitere Vertreter entsandt; bei Ellhofen und Löwenstein sind es jeweils zwei weitere Vertreter. Die weiteren Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl vom Gemeinderat des Verbandsmitgliedes neu gewählt.
5) Am 15. Juli 2014 wurden folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gruppenkläranlage Sulmtal“ gewählt:

Mitglieder persönliche Stellvertreter

Robert Bickel Danny Lazarowicz

Silvia Krummhauer Regina Tretter
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung folgende Vertreter der Gemeinde Ellhofen für die Verbandsversammlung des Zwecksverbands „Gruppenkläranlage Sulmtal“ sowie ihre Stellvertreter:
Mitglieder persönliche Stellvertreter

Silvia Krummhauer Robin Ihle
Dr. Manfred Müller Regina Tretter
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024
von Gemeinde Ellhofen
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Ellhofen
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto