Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 17. Juli 2025

TOP 1 Fragestunde Sachverhalt/Begründung Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 2 Erschließungsgesellschaft „Gewerbegebiet...
Gemeinde Ellhofen

TOP 1

Fragestunde

Sachverhalt/Begründung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 2

Erschließungsgesellschaft „Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH“

Jahresabschluss 2023 (zur Vorbereitung der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung)

GRS-2025-058

Sachverhalt/Begründung

1) Der Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse vorgeschlagen:

a) Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 5.884.149,72 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 14.325,17 EUR sowie einem Verlustvortrag in Höhe von 154.377,80 EUR genehmigt.

b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.325,17 EUR wird zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 154.377,80 EUR auf das Wirtschaftsjahr 2024 übertragen. Es wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 43.250,52 EUR ausgewiesen.

2) Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind die Vertreter der Gesellschafter. Gesellschafter sind die Gemeinde Ellhofen und die Stadt Weinsberg, die durch den jeweiligen Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung vertreten sind. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2023 sowie die Übertragung des Jahresfehlbetrags sind keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Die Entscheidung über den Jahresabschluss 2023 und die Verwendung des Jahresfehlbetrags der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH muss deshalb vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Der Vertreter der Gemeinde Ellhofen muss dann entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss abstimmen.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH die im Sachverhalt unter Nummer 1 genannten Beschlussfassungen herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 3

Winterdienst

Aktualisierung des Räum- und Streuplans für kommunale Straßen

GRS-2025-059

Sachverhalt/Begründung

1) Räum- und Streupflicht

Den Gemeinden obliegt es, Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen, soweit dies aus polizeilichen Gründen geboten ist (§ 41 Straßengesetz Baden-Württemberg).

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass innerorts Räum- und Streupflichten gegenüber dem Fahrzeugverkehr bei allgemeiner Glätte zunächst einmal nur auf verkehrswichtigen Straßenabschnitten (Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen oder Hauptverkehrsstraßen), welche zugleich gefährlich sind (Kurven, Gefälle, Einmündungen,…), bestehen.

In Ellhofen werden diese Voraussetzungen von der B 39, B 39a, L 1102, K 2113 und von der Querspange erfüllt. Die Streu- und Räumpflicht besteht also grundsätzlich nur für diese Straßen und obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Räumen und Streuen besteht für die Gemeinde Ellhofen also zunächst nur für die Querspange.

NNichtsdestotrotzist auch das Räumen und Streuen von nebengeordneten Straßen wichtig, um Schäden zu verhindern.

2) Räum- und Streuzeiten

Der Räum- und Streudienst muss vor Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs beginnen und an Wochentagen bis 7.00 Uhr durchgeführt worden sein. An Samstagen müssen die Räum- und Streumaßnahmen um 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr abgeschlossen sein.

Abends besteht die Räum- und Streupflicht bis zum Ende der Hauptverkehrszeit, welche üblicherweise um 20.00 Uhr endet.

3) Räum- und Streuplan

Um den Räum- und Streudienst zu koordinieren, pflegt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bauhof einen Räum- und Streuplan (Anlage 1), welcher die Straßen in drei Einsatzprioritäten unterteilt. Die Priorisierung erfolgt in folgenden Stufen und anhand der nachfolgend genannten Kriterien.

Dringlichkeitsstufe I (rot)

Strecken, die eine hohe Gefährlichkeit aufweisen, innerörtlich als Zufahrt zu verkehrswichtigen Straßen oder Baugebieten dienen, ein hohes Verkehrsaufkommen haben und dadurch eine gewisse Verkehrsbedeutung haben oder durch ihre Topografie auffällig sind.

Dringlichkeitsstufe II (gelb)

Strecken, die keine Zufahrt zu verkehrswichtigen Straßen haben und eine geringere Verkehrsbedeutung aufweisen.

Dringlichkeitsstufen III (grün)

Alle weiteren verkehrsrelevanten Straßen.

Bei der Priorisierung wurden ökonomische Fahrtstrecken gebildet, weshalb die Bewertungskriterien nicht bei jeder einzelnen Straße Anwendung finden können und gegebenenfalls auch vereinzelt Straßen der Dringlichkeitsstufe II im Zuge der Stufe I mitgeräumt werden.

Die Räum- und Streupflicht auf den rosa und blau markierten Straßen obliegt anderen Straßenbaulastträgern.

Näheres zur Räum- und Streupflicht von Straßenanliegern wurde durch die Gemeinde in der Streupflichtsatzung vom 15. November 2007 geregelt (Anlage 2).

Beschlussantrag

Der Gemeinderat nimmt den Räum- und Streuplan zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis

TOP 4

Einführung von Ehrungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ellhofen

GRS-2025-060

Sachverhalt/Begründung

In der Gemeinde Ellhofen gibt es ein großes freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Ob in Vereinen, im sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich, in der Feuerwehr, bei Umweltprojekten oder in Initiativen im Ort – das Ehrenamt bildet eine tragende Säule des gesellschaftlichen Lebens.

Bisher existiert in der Gemeinde keine formalisierte Regelung zur öffentlichen Anerkennung oder Ehrung ehrenamtlich tätiger Personen. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Ehrungsordnung gemäß beigefügter Anlage (Anlage 1) einzuführen.

Die neue Regelung schafft einen transparenten, verlässlichen Rahmen, wie ehrenamtliches Engagement gewürdigt werden kann – beispielsweise durch Urkunden oder kleine Aufmerksamkeiten. Gleichzeitig ermöglicht sie eine objektive und gerechte Bewertung ehrenamtlicher Verdienste und stellt klar, welche Kriterien (z. B. Dauer, Art oder Wirkung des Engagements) für eine Ehrung maßgeblich sind.

Ziele der Ehrungsrichtlinie

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, den besonderen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für das Gemeinwohl in angemessener Weise zu würdigen. Sie soll dazu beitragen,

1. gesellschaftliches Engagement sichtbar zu machen,

2. ein Zeichen der Dankbarkeit seitens der Gemeinde zu setzen,

3. andere zum Engagement zu motivieren,

4. Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt:

1) Die beiliegende Ehrungsrichtlinie der Gemeinde Ellhofen mit den besprochenen Änderungen bei § 1 Nr. 2 (in besonderem Maße), § 1 Nr. 3 (Vorschläge durch den Gemeinderat), § 2 Nr. 4 (Ehrung spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Tätigkeit)

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Regelung vorzubereiten und ggf. erste Ehrungsvorschläge zu sammeln.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

TOP 5

Bekanntgaben

GRS-2025-061

Sachverhalt/Begründung

1) Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 26. Juni 2025

Bekanntgabe von Beschlüssen

Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juni 2025 ist nichts bekannt zu geben.

2) Sitzungstermine 2026 und 2027

Auf die beigefügte Liste wird verwiesen (Anlage 1).

Mündlich ergänzt der Vorsitzende:

3) Gruppenkläranlage Sulmtal

Die Gruppenkläranlage Sulmtal muss voraussichtlich ab 2027 erweitert werden. Der Anteil für Ellhofen an dieser Erweiterung beläuft sich voraussichtlich auf 3,7 Millionen Euro. Der Anteil abzüglich Förderung beläuft sich aus heutiger Sicht auf 2,2 Millionen Euro. Um eine höhere Landesförderung zu erreichen und den Eigenanteil der Gemeinde zu reduzieren, ist es eerforderlich,die Gebühren für Wasser und Abwasser in den nächsten Jahren zu erhöhen.

4) Fußverkehrscheck

Auf die Begehungen im Rahmen des Fußverkehrschecks am 22. und 23. September 2025 wird hingewiesen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 6

Anfragen aus dem Gemeinderat

Sachverhalt/Begründung

Von fünf Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt neun Anfragen gestellt. Die Verwaltung beantwortet diese, beziehungsweise sagt Klärung zu. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7

Verschiedenes

Sachverhalt/Begründung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Ellhofen
24.07.2025
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