Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 23. Januar 2025

TOP 1 Fragestunde Sachverhalt/Begründung Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 2 Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher...

TOP 1

Fragestunde
Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 2 Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet Ellhofen
GRS-2025-001
Sachverhalt/Begründung
Der Gemeinderat wurde bereits im August 2024 von der Verwaltung darüber informiert, dass der Konzessionsvertrag Strom mit der Netze BW GmbH zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Daher hat die Verwaltung die verpflichtende Bekanntmachung des Auslaufens des Vertrags rechtzeitig veranlasst.
Die öffentliche Bekanntmachung ist am 18. September 2024 im Bundesanzeiger erfolgt. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH bestehende Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Ellhofen am 31. Dezember 2026 endet.
Qualifizierten Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags mit der Gemeinde Ellhofen haben, wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Bewerbung innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Ellhofen zu bekunden.
Bis zum Ausschreibungsende ging bei der Gemeinde nur eine Bewerbung ein, und zwar am 9. Oktober 2024 von der Netze BW GmbH. Die Netze BW hat zum Neuabschluss einen Konzessionsvertrag auf Basis des aktuellen Musterkonzessionsvertrags Baden-Württemberg Version 3.0 (Fassung vom 11. September 2023) vorgelegt, der als Anlage diesem TOP beigefügt ist.
Der Musterkonzessionsvertrag 3.0 wurde von den kommunalen Spitzenverbänden Baden-Württemberg (Städtetag/Gemeindetag/Neckar-Energieverband) ausgehandelt, vom Innenministerium Baden-Württemberg geprüft und den Gemeinden in Baden-Württemberg zum Abschluss empfohlen. Im November wurde dem Gemeinderat bereits bekannt gegeben, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH ebenfalls mit den Änderungen des Musterkonzessionsvertrags aktualisiert wurde, da die hier getroffenen Regelungen in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Gemeinde sind. Der Inhalt des neuen Vertrags ändert sich daher im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht.
Die Laufzeit des neuen Konzessionsvertrags beginnt am 1. Januar 2027 und endet zum 31. Dezember 2046 (20 Jahre). Die Höhe der von der Netze BW jährlich zu zahlenden Konzessionsabgabe für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege mit dem Stromleitungsnetz ändert sich durch den Neuabschluss nicht. Die Konzessionsabgabe wird betragsgleich auf Basis der gesetzlich zulässigen Höchstsätze – in Ct/kWh bezogen auf die Netzabgabe – weitergezahlt werden.
Dasselbe gilt auch für den höchstmöglichen Kommunalrabatt für den gemeindlichen Strombezug in Höhe von 10 % auf den Netznutzungspreisbestandteil.
Beschlussantrag
1. Dem Abschluss des vorgelegten neuen Konzessionsvertrags Strom mit der Netze BW GmbH durch die Gemeinde Ellhofen wird zugestimmt.
2. Der Konzessionsvertrag ist der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 3

Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung
Sachstandsbericht, aktualisierter Bauzeitenplan und Kostenfortschreibung
GRS-2025-002
Sachverhalt/Begründung
Architekt Dieter Guttenberger von der WerkGemeinschaft Guttenberger wird in der Sitzung anwesend sein.
1) Sachstandsbericht
Dieter Guttenberger von der WerkGemeinschaft Guttenberger wird den Stand der Sanierung und Erweiterung des Rathauses in der Sitzung mündlich vorstellen.
2) Kostenfortschreibung
a) Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 2. März 2023 die Kostenberechnung vom 17. Februar 2023 für die Rathaussanierung und -erweiterung im Rahmen der Neuen Ortsmitte. Diese umfasste insgesamt 5.607.911,47 Euro brutto für das Rathaus sowie die Kosten für die Anmietung der Interimscontainer.
In der Gemeinderatssitzung am 6. Juni 2024 stimmte der Gemeinderat einer Erhöhung der Kosten um 224.680 Euro zu. Diese ergaben sich aus geänderten und verbesserten Ausführungen bei den Gewerken Dach, Dämmung, Brandschutz, Akustik und bei der Revisionierbarkeit des Dachs (Leiterluke).
Demnach liegen die genehmigten Kosten bei 5.832.591,47 Euro.
b) In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte der Großteil der Vergaben. Hierfür wurden die ausgeschriebenen Leistungsverzeichnisse bepreist und zum Vergleich mit den Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Bepreiste
Leistungsverzeichnisse beinhalten sodann konkretisierte und aktuelle Preise für einzelne Positionen. In die für die Vergaben vorgelegten bepreisten Leistungsverzeichnisse wurden bereits Preissteigerungen nach Baukostenindex einkalkuliert. Dadurch wirkten die Ausschreibungsergebnisse zunächst verhältnismäßig positiv. Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist Aufgabe des Architekten. Als verbindliche Grundlage gilt hier die Kostenberechnung. Aufgrund der Fortschreitung der erfolgten Auftragsvergaben forderte die Verwaltung eine aktuelle Kostenfortschreibung vom Planungsbüro WerkGemeinschaft Guttenberger an.
c) Die Kostenfortschreibung vom 18. Dezember 2024 (Anlage 1) zeigt auf, dass die am 17. Februar 2023 aufgestellte Kostenberechnung mit einem Volumen von 5.607.911,47 Euro plus die genehmigten Mehrkosten in Höhe von 224.680 Euro nicht ausreichend sind.
Nach aktuellem Beauftragungsstand und Berechnungen für die noch nicht beauftragten Gewerke sowie bereits bekannte Massenmehrungen werden sich die Kosten auf 6.646.263,22 Euro brutto belaufen. Das sind Mehrkosten in Höhe von 813.671,75 Euro brutto, also eine Kostensteigerung von rund 13,9 Prozent. Rechnet man die allgemeinen Baukostenpreissteigerungen von 3,2 Prozent (188.114,49 Euro) heraus, belaufen sich die ungeplanten Mehrkosten noch auf 10,7 Prozent (625.557,26 Euro brutto).
Die Mehrkosten sind auf negative Ausschreibungsergebnisse (insbesondere in der Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktion (Rohbauarbeiten)), auf Nachträge und Massenmehrungen (während der Ausführung erforderlich gewordene Leistungen, die vorab nicht zu erkennen waren) zurückzuführen.
Die negativen Ausschreibungsergebnisse schlagen mit 111.664,72 Euro zu Buche.
Die Nachträge zu bereits beauftragten Gewerken belaufen sich derzeit auf 433.112,20 Euro brutto. Hinzu kommen bereits bekannte und bezahlte Massenmehrungen in Höhe von 80.780,34 Euro brutto.
Des Weiteren wird aus der Kostenfortschreibung ersichtlich, dass die bepreisten Leistungsverzeichnisse teilweise stark von den Kostenberechnungen (inklusive Baupreissteigerungen) abweichen. Diese erhöhten Leistungsverzeichnisse oder auch fehlende Positionen in der Kostenberechnung führen unter Umständen zu einer erhöhten Auftragsvergabe.
Insgesamt wurden bereits 2.012.285,72 Euro abgerechnet und ausbezahlt (Anlage 2).
3) Aktualisierter Bauzeitenplan
Der bisherige Bauzeitenplan sah den Abschluss der Bauarbeiten am neuen Rathaus Ende Januar 2026 vor. Aufgrund verschiedener Mehrarbeiten kam es zu zeitlichen Verzögerungen. Diese waren jedoch vergleichsweise gering. Bis Dezember ging die Verwaltung und die WerkGemeinschaft davon aus, dass die Verzögerungen vermutlich durch das parallele Arbeiten von Innenausbaufirmen im Bestandsrathaus und im Anbau weitestgehend ausgeglichen hätten werden können.
Anfang Dezember 2024 wurden die Ankerzugversuche gemacht. Durch die Spannung auf den Ankern sollen die Verbauträger und damit das Bestandsrathaus und die Baugrube gesichert werden. Der vom Geologen voruntersuchte Boden unter dem Bestandsrathaus ist schlechter als erwartet.
Die Ankerzugversuche waren misslungen. Hierdurch wurden zusätzliche Anker auf mehreren Tiefen notwendig. Da der Verbau und damit auch der Erdaushub für den Anbau somit nicht wie geplant Ende Dezember 2024 fertiggestellt werden konnten, muss der Aushub nun im Januar 2025 erfolgen. Die Firma Laumer, welche durch CSV-Pfähle die Bodenstabilisierung vornimmt, kann erst einige Wochen später mit ihren Arbeiten beginnen.
Positiv ist jedoch, dass die neuen Ankerzugversuche am 7. Januar 2025 die notwendige Spannung der Träger brachten und somit der nun vorgelegte Bauzeitenplan weiterverfolgt werden kann. Die Fertigstellung ist nun Ende April 2026 statt Ende Januar 2026 geplant.
Genaue Daten sind dem beiliegenden Bauzeitenplan zu entnehmen (Anlage 3).
Durch die verlängerte Bauzeit von rund 3 Monaten ist aktuell mit Mehrkosten in Höhe von rund 40.000 Euro zu rechnen. Des Weiteren sind für die zusätzlichen Arbeiten noch Kosten entstanden, welche zum Zeitpunkt des Versands nicht beziffert werden konnten.
Beschlussantrag
1) Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und den aktualisierten Bauzeitenplan zur Kenntnis.
2) Der Gemeinderat beschließt die Kostenfortschreibung vom 18. Dezember 2024 für die Rathaussanierung und -erweiterung im Rahmen der Neuen Ortsmitte mit einem Volumen von 6.646.263,22 Euro brutto. Die Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 4 Neue Ortsmitte; Hochbauten; Sanierung und Erweiterung Rathaus; Beleuchtung Sitzungssaal
GRS-2025-003
Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 die verschiedenen Beleuchtungsmöglichkeiten für den Sitzungssaal im neuen Rathaus vor. Der Gemeinderat hat mehrheitlich entschieden, dass runde Leuchten beschafft und diese in verschiedenen Größen und Höhen angeordnet werden sollen (Anlage 1).
Dementsprechend wurde dies bei den Ausschreibungen berücksichtigt und an die Firma Nothelfer und Schumacher vergeben. Derzeit werden die Installationspläne für die Elektroarbeiten final abgestimmt. Außerdem sollen die Leuchten nun zeitnah beschafft werden, um keine Preissteigerungen zu riskieren.
Im Zuge dessen kam der Auftragnehmer auf die Verwaltung zu, bat darum, die Anordnung der Leuchten zu überdenken und empfiehlt die Variante 1b (Anlage 2).
Konkrete Argumente werden der Architekt Dieter Guttenberger und der Auftragnehmer, Helmut Schumacher, in der Gemeinderatssitzung erläutern.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, dass die runden Leuchten im Sitzungssaal nach wie vor diffus (Variante 1a) angeordnet werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

TOP 5

Bekanntgaben

GRS-2025-004
Sachverhalt/Begründung
1) Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 5. Dezember 2024; Bekanntgabe von Beschlüssen
Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5. Dezember 2024 ist nichts bekannt zu geben.
2) Neue Ortsmitte mit Rathaus; Freianlagen; dritter Bauabschnitt; beschränkte Ausschreibung
Derzeit läuft die beschränkte Ausschreibung für den dritten Bauabschnitt der Freianlagen an der Neuen Ortsmitte. Die Submission ist am 5. Februar 2025 geplant. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3) Vergabebeschluss für die kommunale Wärmeplanung für den Konvoi Weinsberg

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 wurde die Förderung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi Weinsberg durch das Land Baden-Württemberg, nach vorheriger Ankündigung am 19. August 2024, positiv
beschieden (Anlage 1).
Im Vorgriff auf den o.g. schriftlichen Bescheid wurde durch den Projektträger Karlsruhe für Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) der mögliche Starttermin abgefragt.
Bis zum Stichtag sind insgesamt drei Angebote bei der Stadtverwaltung Weinsberg (welche das Verfahren für den Gemeindeverwaltungsverband betreut) eingegangen. Die Angebote wurden anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 2) ausgewertet. Die Matrix enthält qualitative und quantitative Kriterien. Nach einer neutralen Prüfung der Angebote mit den festgelegten Kriterien der Matrix kamen wir zu folgendem Ergebnis:
Der Anbieter 1 (EnergyEffizienz GmbH in Zusammenarbeit mit der greenventory GmbH) erhielt bei der Prüfung der Angebote die insgesamt höchste Punktzahl (96 Punkte) bei Gesamtkosten von 154.224,00 Euro brutto ohne Abzug der Förderung.
Die Vergabe erfolgte durch den bereits bevollmächtigten GVV.
II. Finanzierung
Die Gesamtkosten der Wärmeplanung belaufen sich dem Verwaltungsvorschlag folgend auf 154.224,00 Euro. Die Förderquote beträgt 80 %, die Förderhöchstsumme beträgt 123.683,75 Euro. Gemäß der Aufteilung der Fördermittel verbleibt bei der Gemeinde Ellhofen ein Eigenanteil von rund 5.000 Euro. Die Gelder sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt.
4) Haushalt 2025; Bestätigung der Gesetzmäßigkeit
Auf das beigefügte Schreiben des Landratsamts Heilbronn (Stabsstelle Kommunales und Prüfung) vom 3. Januar 2025 wird verwiesen (Anlage 3).
5) Verkehrsschau Herbst 2024; Anordnung Tempo 30 in der Hauptstraße
Das E1-Areal in der Hauptstraße 62 bis 68 umfasst unter anderem eine Nutzung als Kinderarztpraxis und seit Januar 2025 als Kinderkrippe. Aufgrund dessen hat die Gemeinde Ellhofen beim Landratsamt Heilbronn als zuständige Verkehrsbehörde beantragt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für diesen Bereich anzuordnen. Da sich der Hol- und Bringverkehr für die Kinderkrippe an der Hauptstraße abwickelt, ordnet die Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an. Die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hauptstraße bis zum Pflegeheim wird im Rahmen des Lückenschlusses ungefähr bis zur Einmündung des Bleichwegs verlängert (Anlage 4).
6) Annahme der Spenden des Jahres 2024
Im Jahr 2024 erhielt die Gemeinde Ellhofen keine Spenden, daher entfällt die sonst im Januar übliche Beratung der Spendenannahme als separater Tagesordnungspunkt.
7) Grundstücksgeschäfte
Die Gemeinde Ellhofen hat im Zuge des Ausbaus des Kreisverkehrs an der Querspange/B 39a den nicht für den Straßenbau benötigten Teil des Flurstücks 4624, Rappenweide gegen die Grundstücke 2083 und 2084 Höflesäcker getauscht und die für den Straßenbau erforderlichen Flächen des Flurstücks 4623, Rappenweide erworben.
Weiterhin wurde ein Kaufvertrag über die Weinberge 463/3 und 454/2 im Gewann Ketzersberg abgeschlossen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 6

Anfragen aus dem Gemeinderat
Sachverhalt/Begründung
Von zwei Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt zwei Anfragen gestellt. Die Verwaltung beantwortet diese beziehungsweise sagt Klärung zu.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7

Verschiedenes
Sachverhalt/Begründung
Der Vorsitzende teilt mit, dass im Haushalt 2025 Mittel für ein elektronisches Zeiterfassungsprogramm in Höhe von 20.000 Euro eingestellt sind und die Verwaltung ein Angebot von AIDA ORGA für rund 23.000 Euro vorliegen habe, welches aber nochmals überarbeitet werden müsse. Dadurch könnten die Kosten auch noch abweichen.
Beschlussantrag
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein elektronisches Zeiterfassungsprogramm um maximal 25.000 Euro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

Orte

Ellhofen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Ellhofen
31.01.2025
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