TOP 1
Fragestunde
Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 2
Gemeinsamer Bauhof mit Lehrensteinsfeld; Beauftragung einer Machbarkeitsstudie
Sachverhalt/Begründung
1) In der Gemeinderatssitzung am 24. März 2022 wurde bekannt gegeben, dass nach einer verwaltungsinternen Besprechung mit der Gemeinde Lehrensteinsfeld am 4. März 2022 beide Gemeindeverwaltungen keine Chance sehen, in absehbarer Zeit eine gemeinsame Lösung für einen Bauhof verwirklichen zu können. Die Verwaltungen der beiden Gemeinden haben daraufhin die Überlegungen zu einem gemeinsamen Bauhof nicht mehr vertieft und konzentrierten sich auf eine eigenständige Lösung. Die Verwaltungsführungen beider Kommunen haben sich nach dem Bürgermeisterwechsel in Ellhofen Anfang 2024 erneut zusammengesetzt, um die Idee eines gemeinsamen Bauhofs (unabhängig der letztendlichen Rechtsform) nochmals genauer zu betrachten. Im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit Vertretern der Gemeinde Lehrensteinsfeld wurde die Bereitschaft signalisiert, eine gemeinsame Bauhoflösung prüfen zu lassen.
2) Die Verwaltungen der beiden Kommunen haben dann nach Anbietern gesucht, welche die Gemeinden bei den folgenden Fragestellungen unterstützen sollen.
a) Welche Betriebsformen könnte es werden?
b) Welche Synergieeffekte können entstehen?
c) Welchen Platzbedarf hätte ein gemeinsamer Bauhof?
d) Wie könnte ein gemeinsamer Bauhof organisiert werden?
e) Wie hoch ist der Personalbedarf für einen gemeinsamen Bauhof?
3) Die Verwaltungen haben dann Gespräche mit verschiedenen Anbietern für eine Machbarkeitsstudie geführt. Aufgrund der Referenzen und seiner Erfahrung, insbesondere der Erfahrung im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung, ist die Verwaltung der Ansicht, dass Herr Schiffner aus Königsbronn am geeignetsten ist, die Organisationsanalyse auszuarbeiten. Herr Schiffner wird sich in der Sitzung vorstellen.
4) Die Kosten in Höhe von bis zu 13.000 Euro sollen nach dem folgenden Kostenschlüssel zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden: Einwohner Ellhofen 3.945 (59,15 Prozent) zu Lehrensteinsfeld 2.724 (40,85 Prozent), Gemarkung Ellhofen 5,86 km² (48,51 Prozent) zu Lehrensteinsfeld 6,22 km² (51,49 Prozent), Gesamtanteil Ellhofen 53,83 Prozent, Gesamtanteil Lehrensteinsfeld 46,17 Prozent
Das Ergebnis der Organisationsanalyse ist im zweiten Quartal 2025 geplant. Die Ergebnisse sollen aus Sicht der Verwaltung in einer gemeinsamen Klausur vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung erfolgt dann wiederum in den jeweiligen Gemeinderäten.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Schiffner aus Königsbronn mit der Organisationsanalyse mit einem Kostenanteil von 53,83 Prozent zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3
Energiemanagement; mögliches weiteres Vorgehen; Kooperation mit der make it GmbH
Sachverhalt/Begründung
Der Gemeinderat hatte im April 2018 die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen und davor bereits die Firma EMA (Herrn Alber) mit dem kommunalen Energiemanagement beauftragt. Hierfür bekam die Gemeinde auch Fördermittel aus dem „Förderprogramm Klimaschutz-Plus“. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen haben die Betreuung für kommunales Energiemanagement aufgegeben und den Vertrag zum Ende 2022 gekündigt.
Auf der Suche nach einem neuen Energieberater und durch die Neugründung der Klimaagentur des Landkreises Heilbronn „make it Landkreis Heilbronn GmbH“ hat ein erstes Gespräch stattgefunden. Die make it Landkreis Heilbronn GmbH konnte ein Angebot einreichen (Anlage 1).
Die Leistungen der make it umfassen beispielsweise die Fördermittelprüfung- und beantragung, die Beratung zur Beschaffung einer Energiemanagementsoftware, die Priorisierung der Gebäude für energetische Sanierungsmaßnahmen und Optimierungsmaßnahmen sowie die Erstellung des Energieberichts. Die Pflege der Energiemanagementsoftware läge später bei der Gemeinde genauso wie die Datenerhebung, die momentan durch den Bauhof und die Hausmeister durchgeführt wird. Bis zur Beendigung des Vertrags wurde die Pflege der Energiedaten durch die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen durchgeführt. Die Betreuung des Energiemanagements durch die make it Landkreis Heilbronn GmbH kostet 9.044 Euro. Nach der Implementierung des Energiemanagements in der Gemeinde werden für die Erstellung eines Energieberichts jährlich Kosten von rund 900 Euro erwartet. Die make it Landkreis Heilbronn GmbH stellt sich dem Gremium vor. Herr Löffelhardt ist für kommunalen Klimaschutz und Energiemanagement zuständig. Er würde die Gemeinde Ellhofen betreuen.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, die make it Landkreis Heilbronn GmbH gemäß dem Angebot vom 13. August 2024 mit dem kommunalen Energiemanagement für Ellhofen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4
Fachvortrag Freiflächenphotovoltaik
Sachverhalt/Begründung
Im vergangenen Jahr teilte das Landratsamt (als Betreiberin) mit, dass die Erddeponie auf dem Ketzersberg über kein Restvolumen für weitere Bodenmengen mehr verfügt. Die Stilllegung der Erddeponie Ellhofen wurde durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn zum 31. Dezember 2023 beim Regierungspräsidium angezeigt.
Gleichzeitig wurde ein Konzept für die Rekultivierung der Fläche eingereicht. Sobald die Freigabe durch das Regierungspräsidium erteilt wird, kann mit dem Auftragen und Profilieren der Rekultivierungsschicht begonnen werden. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis laut Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis aus dem Jahr 1994.
Das Landratsamt benötigt jedoch für das Profilieren der Fläche und damit für den tatsächlichen Abschluss der Fläche als Erddeponie noch Angaben über die tatsächliche Nachnutzung. Hierfür gibt es verschiedene denkbare Möglichkeiten.
Eine davon könnte sein, die Fläche für Freiflächenphotovoltaik zu nutzen. Hierfür wäre sie aufgrund ihrer Größe von rund 40.000 Quadratmetern geeignet. Insgesamt könnten hier rund 5,7 Megawatt Strom erzeugt werden, was circa 5.000 Haushalte mit Strom versorgen würde. Dadurch könnten schätzungsweise 7.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Herr Müller-Scheerschmidt von der make it Landkreis Heilbronn GmbH wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung einen Fachvortrag über das Thema „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ halten und deren Vorteile erläutern.
Eine Besichtigung einer in Betrieb stehenden Freiflächenphotovoltaikanlage ist bisher nicht erfolgt. Sollte das Gremium eine solche Besichtigung wünschen, kann dies organisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Möglichkeit der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage weiterverfolgt werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 5
Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“
Sachverhalt/Begründung
In der konstituierenden Sitzung am 1. August 2024 beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der jeweiligen Wählervereinigung (FWV, EllLi, Bürgerliste) im Wege der Einigung folgende Vertreter der Gemeinde Ellhofen für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ sowie ihre Stellvertreter:
Mitglieder persönliche Stellvertreter
Margit Heidinger Silvia Krummhauer
Regina Tretter Dr. Manfred Müller
Angelika Bässler Nicola Männich
Im Nachgang wurde der Verwaltung von der Ellhofener Liste mitgeteilt, dass anstelle von Gemeinderätin Regina Tretter eigentlich Gemeinderat Rainer Kopf als ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des GVV „Raum Weinsberg“ hätte benannt werden sollen.
Beschlussantrag
Im Wege der Einigung wird für die Ellhofener Liste Gemeinderat Rainer Kopf anstelle von Gemeinderätin Regina Tretter als ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ benannt.
Persönlicher Stellvertreter bleibt Dr. Manfred Müller.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6
Neue Ortsmitte mit Rathaus; Freianlagen; dritter Bauabschnitt; Baubeschluss
Sachverhalt/Begründung
1) Der Gemeinderat fasste am 17. November 2022 den Beschluss, die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Freianlagen im Jahr 2023 durchzuführen. Der zweite Bauabschnitt umfasste die Erneuerung der Belagsoberflächen beim Binweg sowie die Neugestaltung des Schulhofs und die Arbeiten an den Freianlagen bis zur Trennung der Multifunktionsfläche. Derzeit werden letzte Restarbeiten ausgeführt, sodass mit einer Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts Ende Oktober zu rechnen ist.
2) Um die Fertigstellung der Freianlagen im Bereich der neuen Ortsmitte weiter voranzubringen, schlägt die Verwaltung vor, einen ersten Teil (Anlage 1) des dritten Bauabschnitts im Jahr 2025 zu realisieren. Das Planungsbüro Jedamzik und Partner hat hierzu eine Kostenberechnung für einen ersten Teil des ursprünglich geplanten dritten Bauabschnitts erstellt (Anlage 2). Der geplante Teilbereich des dritten Bauabschnitts umfasst den Bereich vor der Gemeindehalle und den Parkplatz in Anschluss an die nun bestehende Trennung der Multifunktionsfläche. Des Weiteren umfasst er den Bereich vor der Kirche und zuletzt noch den Bereich vor dem neuen Rathaus auf der Straßenseite. Übrig bleiben die Flächen östlich des Rathauses zwischen dem Rathaus, der Kirchenmauer und den Ergänzungsgebäuden.
3) In den Kosten sind unter anderem die Verbesserung des Unterbaus, die restliche Abdichtung der im Baufeld liegenden Ellbachdole, die Pflasterarbeiten sowie die Pflanzung der vorgesehenen Bäume in diesem Bereich beinhaltet. Das Versetzen des Zebrastreifens sowie die Herstellung der neuen Bushaltestellen ist ebenfalls in diesem Bereich vorgesehen.
4) Die Freianlagen sollen wie im beigefügten Kartenausschnitt umgesetzt werden. Die Arbeiten, welche die Kirche und die Gemeindehalle direkt betreffen, sollen in Abstimmung mit den jeweiligen Nutzern, insbesondere mit den Vereinen, erfolgen.
5) Die Kosten für den ersten Teil des dritten Bauabschnitts belaufen sich auf rund 514.645,25 Euro brutto.
6) Für den Bauablauf ist vorgesehen, dass das Büro Jedamzik die Bauleitung für die Freianlagen übernimmt. Die Ausschreibung ist für Ende des Jahres 2024 vorgesehen. Der Beginn der Baumaßnahme muss mit der Sanierung des Rathauses abgestimmt werden.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, den ersten Teil des dritten Bauabschnitts der Freianlagen für schätzungsweise 514.645,25 Euro brutto im Jahr 2025 herstellen zu lassen (Baubeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7
Bebauungsplan „Dorfäcker IIa; 1. Änderung"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über Auslegung
Sachverhalt/Begründung
Gemeinderat Robin Ihle ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen.
Für die Schwabenstraße 1, Flurstück 4984, gilt aktuell der Bebauungsplan „Dorfäcker IIa“. In der Bauausschusssitzung am 21. März 2024 wurde ein Baugesuch behandelt, durch das eine Unklarheit des Bebauungsplans aufgefallen ist. Dem Bebauungsplan zufolge wären laut zeichnerischem Teil drei Wohnungen je Einzelhaus und gleichzeitig laut Textteil sechs Wohneinheiten zulässig. Dieser Fehler im Bebauungsplan wurde mit dem Baurechtsamt besprochen. Dieses verweist auf eine erforderliche Änderung des Bebauungsplans, um Klarheit zu schaffen. Der Bauausschuss signalisierte damals die Bereitschaft, eine verdichtete Bauweise dort zu genehmigen und beauftragte die Verwaltung, eine Änderung des Bebauungsplans zu erwirken. Das Büro Käser Ingenieure GmbH + Co. KG war mit der ursprünglichen Planung des Bebauungsplans „Dorfäcker IIa“ beauftragt und hat nun auch die Entwurfsplanung für die Änderung übernommen. Die Änderung ermöglicht eine Bebauung im südwestlichen Teil des Grundstücks mit maximal 5 Wohneinheiten je Einzelhaus und zwei je Doppelhaushälfte und im nordöstlichen Teil des Grundstücks mit maximal drei Wohneinheiten je Einzelhaus und ebenfalls zwei je Doppelhaushälfte. Damit wären maximal 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück genehmigungsfähig.
Aus Sicht der Verwaltung wären diese Festsetzungen, wie vom Ingenieurbüro Käser vorgeschlagen, gerade in Bezug auf die Größe des Grundstücks von fast 1.600 Quadratmetern denkbar.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt:
1) Für das Flurstück 4984 wird der Bebauungsplan „Dorfäcker IIa“ mit örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa, 1. Änderung“ gemäß Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs aufgestellt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Plan (Anlage 1).
2) Der Aufstellungsbeschluss soll öffentlich ausgelegt werden.
3) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 8
Bekanntgaben
Sachverhalt/Begründung
1) Neuer Gasliefervertrag abgeschlossen
Da der aktuelle Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Weinsberg zum 31. Dezember 2024 ausläuft, wurden Angebote für die weitere Belieferung mit Gas für die Sporthalle und das Kinderhaus Arche Noah (aktuell noch inklusive Gemeindehalle und Grundschule/Kindertagesstätte) eingeholt. Wirtschaftlichster Anbieter sind weiterhin die Stadtwerke Weinsberg. Der Gasliefervertrag wurde für die Jahre 2025 bis 2027 abgeschlossen.
2) Sanierung Ellbachdole – Aktueller Stand
Das Büro BIT Ingenieure aus Heilbronn hat die Bauwerksuntersuchung abgeschlossen und bereitet momentan die Dokumentation vor. Mittels Kamerabefahrung wird eine detaillierte Zustandsfeststellung angefertigt. Wenn diese Schritte erfolgt sind, werden verschiedene Sanierungskonzepte, also beispielsweise, ob eine Teil- oder eine Komplettsanierung notwendig ist, betrachtet und eine Empfehlung zur Sanierung gegeben. Eine Vorstellung dessen kann in der Gemeinderatssitzung im Februar 2025 erfolgen.
3) Sitzung Zweckverband Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen „Am Autobahnkreuz“
Die Sitzung des Zweckverbands Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen „Am Autobahnkreuz“ findet am Montag, 9. Dezember um 17.00 Uhr statt. Die Einladung und die Unterlagen werden rechtzeitig versendet.
4) Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung; Wechsel des Auftragnehmers für Los 1 (Holzfensterelemente) Pfosten-Riegel-Konstruktion
Die zweite Ausschreibung der Pfosten-Riegel-Konstruktion erfolgte losweise. Eine Auftragsvergabe war für jedes Los getrennt möglich. Am 2. August 2024 wurde die Firma Gebrüder Müller Holzbearbeitung GmbH aus Essen mit dem Los 1, den Holzfensterelementen, beauftragt, da sie für dieses Los die günstigste Bieterin war. Die Auftragssumme belief sich lediglich auf 5.347,86 Euro. Mit Zugang des Auftragsschreibens informierte die beauftragte Firma die Verwaltung darüber, dass sie unter den Umständen, nur ein Los gewonnen zu haben, kein Interesse an der Ausführung des Auftrags habe und ihr Angebot gerne zurückziehen möchte. Die Firma Guttendörfer GmbH & Co. KG, welche bereits mit dem Los 2 und damit mit dem Großteil des Auftrags beauftragt wurde, bot nun an, die Leistungen des Loses 1 zum selben Preis auszuführen. Der Vertrag mit der Firma Gebrüder Müller Holzbearbeitung GmbH wurde daher aufgehoben und dafür die Firma Guttendörfer GmbH & Co. KG zum selben Preis beauftragt.
5) Grundstücksangelegenheiten
Das Grundstück 3270, Erlenbacher Weg mit 400 m², wurde an den Zweckverband Gruppenkläranlage Sulmtal veräußert.
6) Wald; Betriebsplan 2025 der Forstverwaltung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, über den Betriebsplan der Forstverwaltung ab 2013 in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Der Betriebsplan soll dem Gemeinderat bekannt gegeben werden, was hiermit erfolgt (Anlage 1).
Mündlich ergänzt der Vorsitzende:
7) Reparaturkosten Bauhoffahrzeug
Aufgrund von Schäden am Fahrzeug musste der Holder in die Reparatur gegeben werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf circa 5.700 € außerplanmäßig.
8) Termine Gemeinderatssitzungen 2026
Die Termine für die Gemeinderatssitzungen 2026 werden in der kommenden Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.
9) Termine Verbandsversammlungen
Am 10. Dezember 2024 um 18.00 Uhr findet die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ statt. Im Anschluss daran, ebenfalls am 10. Dezember 2024, um 19.30 Uhr findet die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal statt. Die Einladung an die Gremienmitglieder erfolgt separat.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 9
Anfragen aus dem Gemeinderat
Sachverhalt/Begründung
Von fünf Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt sieben Anfragen gestellt.
Die Verwaltung beantwortet diese, beziehungsweise sagt Klärung zu.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 10
Verschiedenes
Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.