Gemeinderat

Bericht über die Ortschaftsrats-Sitzung am 7. Oktober 2025

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes - Beschluss Zur Lärmminderung an Verkehrswegen sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen...

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes - Beschluss

Zur Lärmminderung an Verkehrswegen sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die letzte Stufe des Lärmaktionsplanes in der Gemeinde Oberstenfeld wurde 2022 beschlossen. Die darin für den Ortsteil Gronau erhaltenen Maßnahmen (Temporeduzierungen) wurden allerdings von der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt abgelehnt, insbesondere da im Jahr 2022 im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Gronau ein lärmmindernder Asphalt eingebaut wurde. Genehmigt wurden damals lediglich Temporeduzierungen im Ortsteil Oberstenfeld. Diese wurden im Jahr 2023 umgesetzt.

Der Lärmaktionsplan ist nun bis Mitte 2025 fortzuschreiben. Die Gemeinde Oberstenfeld hat für die Fortschreibung das Ingenieurbüro Kurz und Fischer aus Winnenden mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes sowie das Ingenieurbüro SSW aus Ludwigsburg für die Durchführung der Verkehrsanalysen beauftragt. Der Gemeinderat hat am 10. April 2025 den Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen. Es folgte das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren.

In der Sitzung des Ortschaftsrates stellte Frau Gutrun Bentele vom Ingenieurbüro Kurz und Fischer nun das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor sowie die Stellungnahme der Gemeinde zu den Ergebnissen.

Für den Ortsteil Gronau sind dabei folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • L1117 (Ortsdurchfahrt Gronau): Temporeduzierung auf 40 km/h tags und nachts
  • K1616 (Schmidhausener Straße): Temporeduzierung auf 40 km/h tags und nachts

Der Ortschaftsrat hat einstimmig dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes diese Maßnahmen zu berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung über Temporeduzierungen liegt allerdings bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
16.10.2025
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