Aus den Rathäusern

Bericht über die Ortschaftsratssitzung Altenbach vom 09.04.2025

Bericht zur Ortschaftsratssitzung Altenbach vom 09.04.2025 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechterspezifischer...

Bericht zur Ortschaftsratssitzung Altenbach vom 09.04.2025

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.

Ortsvorsteher Junghans begrüßt Bürgermeister-Stellvertreterin Frau Diehl, Bürgermeister Oeldorf befinde sich auf Dienstreise. Des Weiteren begrüßt er alle anwesenden Ortschaftsräte, die Vertreter des Fördervereins der evangelischen Kirche sowie alle erschienenen Bürgerinnen und Bürger. Herr Dr. Hörnle von der Rhein-Neckar-Zeitung erscheint wenige Minuten später.

Danach weist Ortsvorsteher Junghans darauf hin, dass im Falle eines Schadensereignisses der Saal über den Haupteingang zu verlassen sei. Es sei darauf zu achten, dass niemand im Gebäude zurückbleibe. Ortschaftsrat Hüller bittet er, bei einer Evakuierung zu helfen.

Für die anwesenden Bürger werde Ortsvorsteher Junghans vorab auf ausgewählte Themen eingehen, bevor die eigentliche Ortschaftsratssitzung beginne. Die Bürger sollten darüber, was in Altenbach anstehe, informiert werden.

Ortsvorsteher Junghans führt aus, es habe Ende Januar eine Sitzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg stattgefunden. Es sei beschlossen worden, dass die Hauptwasserleitung für Altenbach über den „Weißenacker“ stillgelegt werde. Die neue Hauptwasserleitung verlaufe über Ursenbach, Estenklinge, Buchwald und Katzensäuf zur Übergabestation an der Hauptstraße. Der Baubeginn solle in diesem Jahr erfolgen.

Weniger erfreulich sei, dass der zweite Bauabschnitt des Abtsweges 2025 nicht durchgeführt werde. Das Ausschreibungsverfahren sei aufgehoben worden. Grund dafür seien unangemessen hohe Angebote, günstigere Angebote seien bei einer erneuten und zeitnahen Ausschreibung nicht zu erwarten. Diese Maßnahme werde auf die Jahre 2026 und 2027 verschoben.

Ortsvorsteher Junghans berichtet, dass es am 1. April in Altenbach eine Begehung zum ersten Abschnitt des Glasfaserausbaus gegeben habe. Zu den insgesamt 14 Teilnehmern hätten Projektleiter und Vertreter der NetCom BW, der Netze BW sowie der ausführenden Firmen gezählt. Der komplette Bauabschnitt sei abgelaufen worden. Besonders dankt Ortsvorsteher Junghans dem Ortschaftsrat Bernauer, BgA, dafür, dass er ohne zu zögern einen Teil seines Grundstücks für einen Verteilerkasten zur Verfügung gestellt habe, damit der Bereich Hostacker und Hässelacker mit Glasfaser versorgt werden könne. Der Baubeginn des ersten Bauabschnittes werde direkt nach der Altenbacher Kerwe sein, sodass während der Kerwe der Buswendeplatz möglichst frei bleibe. Ab dem 6. Mai werde er u. a. als Lagerfläche für den Glasfaserausbau verwendet.

Ortsvorsteher Junghans erläutert, dass am 6. April eine Online-Besprechung u. a. mit dem Landratsamt und Vertretern der Stadt Schriesheim stattgefunden habe. Im Sommer sei eine Erneuerung der Fahrbahndecke der L 596a zwischen Altenbach und Wilhelmsfeld geplant. Die Streckenlänge betrage 2,5 km. Die Maßnahme werde in vier Abschnitten jeweils unter Vollsperrung durchgeführt, die Bauzeit betrage rund neun Wochen. Dies führe zu Beeinträchtigungen sowohl der Altenbacher Einwohner als auch aller Bürger, die Altenbach als Ortsdurchfahrt nutzten. Während der Arbeiten der Bauabschnitte 1 bis 3 sei das Sportgelände Kipp nicht direkt aus Altenbach erreichbar. Während der Arbeiten an den Abschnitten 1 und 2, d h. Ortsausgang bis Haus Ella und ab Haus Ella bis zum Abzweig Kohlhof werde der Kohlhof nur über Wilhelmsfeld erreichbar sein. Der Baubeginn sei in Abstimmung mit dem Landratsamt etwas verschoben worden, so dass der Schulbusverkehr Hilsenhain – Bärsbach – Schriesheim bis zum Beginn der Sommerferien aufrechterhalten werden kann.

Es solle angeregt werden, dass die BRN-Buslinie 628 während der Maßnahme nach Altenbach und Wilhelmsfeld geteilt werde.

Ortsvorsteher Junghans sagt, dass die Leckage am Gebäude des Kindergartens repariert worden sei und die Freigabe der Räume zeitnah erfolgen würde.

Ortschaftsrat Hüller informiert, dass dies ab heute der Fall sei.

Ortsvorsteher Junghans erläutert, dass die Bauarbeiten am Kinderspielplatz „Am Zehntberg“ in vollem Gange wären und die Eröffnung im Sommer geplant sei.

Er teilt weiterhin mit, dass die Termine für die kombinierten Sprechstunden, das heißt jeweils mit einem Vertreter einer Partei des Ortschaftsrates, nach interner Abstimmung festgelegt worden wären. Der erste Termin sei der 22. Mai, an dem Ortsvorsteher Junghans diesmal mit Ortschaftsrat Ullrich von der Grünen Liste Altenbach während der Bürgersprechstunde für Gespräche zur Verfügung stehe. Die weiteren Termine würden noch veröffentlicht.

Ortsvorsteher Junghans kündigt außerdem an, dass geplant sei, die Sprechstunde donnerstags auch im online-Verfahren anbieten zu können. Nach der Kerwe könnten sich interessierte Bürger beim Verwaltungsangestellten Herrn Neufeldt für einen online-Termin anmelden. Pro Bürger wären etwa 10 bis 15 Minuten vorgesehen.

Abschließend erwähnt Ortsvorsteher Junghans die Altenbacher Kerwe, die traditionell Anfang Mai stattfinde.

Ortsvorsteher Junghans eröffnet um 19:12 Uhr die erste Ortschaftsratssitzung des Jahres 2025 in Altenbach und stellt fest, dass mit Einladung zum 1. April alle Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte und die Bevölkerung form- und fristgerecht eingeladen worden seien. Zudem stellt er fest, dass zehn von zehn Ortschaftsräten anwesend wären und das Gremium damit beschlussfähig sei. Ortsvorsteher Junghans fragt, ob es Einwände gegen die Tagesordnung gebe. Dies ist nicht der Fall.

Nach Absprache mit den Vertretern der evangelischen Kirchengemeinde fragt er, ob es Einwände dagegen gebe, den Tagesordnungspunkt Ö 06 (Thema: Quartierszentrale) vorzuziehen und vor dem Tagesordnungspunkt Ö 02 (Haushalt 2025) zu beraten. Auch hierfür gibt es keine Einwände.

TOP Ö 01 – Einwohnerfragestunde

Ortsvorsteher Junghans bittet um Fragen aus dem Publikum. Es werden keine Fragen gestellt.

TOP Ö 06 – Drehscheibe 2.0 – eine Quartierszentrale für Altenbach

hier: Antrag auf Förderung

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat Altenbach möge den Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Quartiersimpulse“ unterstützen und bittet den Ortsvorsteher, die Beantragung der erforderlichen Fördergelder an die Stadtverwaltung weiterzuleiten.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Das Förderprogramm "Quartiersimpulse" unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung unter Einbindung der Bürgerschaft. Es ist Teil der Landesstrategie "Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten." und wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finanziert.

Das Gebäude der Drehscheibe soll zu einer Quartierszentrale entwickelt werden, die Verwaltung, soziale Beratung und ehrenamtliches Engagement vereint. Für Altenbach soll ein zentraler Anlaufpunkt entstehen, der verschiedene Möglichkeiten und Dienstleistungen an einem Ort bündelt. Die erforderlichen Fördergelder können nur über die Stadt Schriesheim beantragt werden. In der Hauptsache betrifft das Vorhaben den Stadtteil Altenbach, so dass der Ortschaftsrat zunächst angehört werden muss. Dem Ortschaftsrat wurde die Projektskizze bereits im Februar 2025 ausgehändigt, der Umsetzungszeitraum erläutert und den Personen des Ortschaftsrats das Vorhaben illustriert.

Das Projekt enthält weitgreifende Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung und führt eine systematische Quartiersentwicklung durch, die verschiedene Stakeholder einbindet und Synergien mit bestehenden Strukturen nutzt. Zur Finanzierung des Gesamtbudgets von aktuell 104.103,64 € soll ein Zuschuss von 83.176,64 € beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg beantragt werden. Antragsteller wäre in diesem Fall die Stadt Schriesheim.

Der Ortschaftsrat möge sich in der Ortschaftsratsitzung zu diesem Vorhaben beraten.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Junghans stimmt dem Anliegen der Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde zu, eine kurze Präsentation zum Thema zu zeigen und zu erläutern.

Herr Lauterbach als Vertreter des Fördervereins der Kirchengemeindesagt, dass er dem Ortschaftsrat gerne deren Ideen für eine Quartierszentrale in Altenbach vorstellen wolle. Die Trägerschaft für das Vorhaben liege beim Förderverein. Vor knapp zwei Jahren sei im Gemeindehaus das Café Drehscheibe eröffnet worden. Die Idee einer Quartierszentrale sei im Zusammenhang mit einem Förderprogramm des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg weiterentwickelt worden. Sinn und Zweck des Programms sei ein zentraler Anlaufpunkt für verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten in den Stadt- und Ortsteilen. Fördermittel im Rahmen dieses Programms könne nur die Kommune beantragen. Gemeinsam mit der Kommune wolle der Förderverein der evangelischen Kirche die Quartierszentrale leiten, das heißt koordinieren und organisieren. Beispiele für die Angebote von Quartierszentralen könnten im Internet unter dem Suchbegriff „Quartiersimpulse“ angesehen werden. Ziel sei es, den Ort um Angebote, die bislang nur die Kernstadt biete, zu ergänzen. Dazu zählten auch Beratungsangebote, wie z. B. Jugend-, Familien oder Rentenberatung. Herr Lauterbach betont, dass der Förderverein organisiere und nicht durchführe, das hieße, er biete Räumlichkeiten und koordiniere Termine.

Frau Raspel stellt sich als Beraterin, die das Projekt begleite, vor.Eine Beratung der Kommunen sei im Förderprogramm vorgesehen. Die Projektlaufzeit betrage 2 Jahre. Es gebe dann Projektarbeitsgruppen, an denen sich jeder Bürger beteiligen könne. Zudem sei ein Workshop geplant mit der Verwaltung, der Politik und Ehrenamtlichen, um zu sehen, was gebraucht werde, um unter einem Dach gut zusammenarbeiten zu können. Sollten die Mittel bewilligt werden, könne man im Herbst mit dem Projekt starten. Es gebe am Ende des Projektes eine Abschlussveranstaltung, bei der die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt würden. Frau Raspel übergibt das Wort wieder an Herrn Lauterbach, um die baulichen Bedingungen zu erörtern.

Herr Lauterbach erklärt, es gehe im Wesentlichen um das Erdgeschoss des evangelischen Gemeindehauses. Im vorderen Bereich sei das Café Drehscheibe eingerichtet, was als Treffpunkt in gemütlicher Atmosphäre dienen könne. Etwa 30 Personen würden hier Platz finden. Bei den bisherigen Veranstaltungen im Café Drehscheibe sei diese Größe für Altenbach ausreichend. Im hinteren Bereich sei die verlässliche Grundschule untergebracht. Eine frühere Verbindungstür sei nicht mehr vorhanden, es könne aber dort wieder eine Tür eingebaut werden. Im oberen Geschoss befinde sich der Gemeindesaal, der nach Absprache zu Verfügung stehe.

Frau Raspel erläutert, dass das beantragte Geld für zwei Halbtagsstellen, die für die Koordination notwendig wären, benötigt werde. Auch anfallende Projektkosten der Arbeitsgruppen würden damit abgedeckt. Maximal könnten 85.000 € beantragt werden.

Man stelle das Projekt heute dem Ortschaftsrat vor, da vor einem Gemeinderatsbeschluss zur Beantragung der Fördermittel der Ortschaftsrat anzuhören sei.

Ortsvorsteher Junghans dankt Frau Raspel und Herrn Lauterbach für die Erläuterungen. Neu sei ihm die beabsichtigte Nutzung der beiden hinteren Räume des Erdgeschosses durch das Projekt. Auch bei Tagesordnungspunkt Ö 05 werde es um diese Räumlichkeiten gehen.

Nun gehe es jedoch ausschließlich um die Beantragung von Fördergeldern. Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Ortschaftsrat Beckenbach, AL/FW, sagt, dass seine Fraktion immer eine Erweiterung von Angeboten für die Bevölkerung unterstütze. Daher werde die AL/FW dem Antrag zustimmen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten der Stadt aber keine weiteren Kosten entstehen.

Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, er schließe sich den Ausführungen seines Vorredners an. Es solle aber geklärt werden, wie wichtig die Türe zu den hinteren Räumlichkeiten sei.

Herr Lauterbach stellt fest, dass es an dieser Stelle eine Tür gegeben habe.

Eine Vertreterin der Kirchengemeinde ergänzt, dass die Idee gewesen sei, die hinteren Räume auch partiell mitnutzen zu können, z. B. für Sprechstunden oder Gespräche. Dort sei die Diskretion gewährleistet.

Ortsvorsteher Junghans weist erneut darauf hin, dass später bei Tagesordnungspunkt Ö 05 die Nutzung der Räumlichkeiten aus einer anderen Sichtweise beschrieben werde.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, führt aus, dass eine Quartierszentrale in den Räumen des evangelischen Gemeindehauses geschaffen werden solle mit dem Ziel, verschiedene Angebote, die der Dorfentwicklung dienten, anzubieten. Dabei sei an kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen verschiedener Art, das soziale Miteinander, wie z. B. Singkreise, Elterncafé, Nachbarschaftshilfe, Beratung für Jugend- und Familienprobleme, also ein breites Spektrum für die Altenbacher Bevölkerung gedacht. Zusätzliche Vorschläge der Bürger würden in einem Workshop bearbeitet. Durch das Förderprogramm des Landes bestehe die Möglichkeit, über 100.000 € für das Projekt zu erhalten. Die Fördermittelanträge müssten vom Gemeinderat beschlossen und von der Stadt Schriesheim beantragt werden. Er begrüße es, wenn nach einem Beschluss des Gemeinderates und der Beantragung durch die Stadt die Billigung durch das Land Baden-Württemberg erfolgen würde.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, erklärt, dass jede Weiterentwicklung des Ortsteils zu begrüßen sei. Wichtig sei, dass die Bevölkerung dabei eingebunden werde. Geklärt werden solle der Raum- und Personalbedarf sowie der Preis. Sie werde dem Vorhaben zustimmen.

Ortschaftsrat Bernauer, BgA, sagt, dass er das Projekt sehr gut finde, vor allem, weil hier Bürger aktiv mitwirken könnten. Man solle einen Blick in die Vergangenheit werfen, um daraus etwas zu lernen. Zum Thema Nahversorgung habe es früher eine Bürgerwerkstatt gegeben. Nach seiner Erinnerung wäre das Miteinander damals von einer Teilgruppe beschädigt worden. Altenbach hätte früher bereits ohne so viel Streit Lösungen finden können. Man sei aber inzwischen auf einem guten Weg.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, trägt Ortsvorsteher Junghans den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag einstimmig (10) zu.

TOP Ö 02 – Haushalt 2025

hier: Anforderung von Haushaltsmitteln

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Haushaltsentwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der

Verwaltung zustimmen.

SACHVERHALT:

Der Bürgermeister hat für das Jahr 2025 die Haushaltsmittel zusammengestellt und den Entwurf dem Ortschaftsrat am 18.03.2025 zur Verfügung gestellt.

STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Der Ortsvorsteher wird in der Sitzung die Zusammenstellung erläutern und im Ortschaftsrat im Zuge einer Anhörung zur Diskussion stellen.

Die Ortsverwaltung selbst ist von den Kosteneinsparungen stark betroffen und trägt diese allerdings mit. Insbesondere die angestrebte Streichung einer halben Stelle (0,5 FTE) innerhalb der Verwaltungsstelle Altenbach hat großen Einfluss auf die zukünftigen Serviceleistungen in Altenbach. Auch entfallen im Falle einer Abwesenheit des Mitarbeiters die Möglichkeiten, fristgerecht Unterlagen zu angesetzten Sitzungen vorzubereiten oder die erforderlichen Mitschriften zu erstellen. Wir bitten daher den Bürgermeister, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Verwaltungsstelle zukünftig in Abwesenheit des Verwaltungsmitarbeiters zu besetzen ist und eine Vertreterregelung aussehen kann.

Der Ortschaftsrat möge den Entwurf beraten, gegebenenfalls weitere Anträge in der Sitzung stellen. Werden weitere Anträge innerhalb der Beratung eingebracht, so werden diese chronologisch und einzeln, innerhalb der Beschlussfassung abgestimmt und festgehalten.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Junghans sagt, dass der Haushaltsplan 2025 mit großem Aufwand erstellt worden sei. Heute würden die Themen, die nur Altenbach beträfen, herausgenommen und vorgestellt. Er dankt Herrn Neufeldt für diese Zusammenstellung sowie der Stadtverwaltung Schriesheim und allen, die daran mitgewirkt hätten, für die Erstellung des Haushaltsentwurfes. Danach trägt Ortsvorsteher Junghans den Sachverhalt sowie die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Er beginne mit der Verwaltungsstelle Altenbach (S. 36). Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wären 45.000 € für das Jahr 2025 eingestellt. Dies sei kein finaler Wert, sondern ein Ansatz, die Summe der Einzelwerte lägen etwas darüber. Diese 45.000 € Ansatz enthielten 5.000 € allgemeine Kosten und 25.000 € für den Umbau zum Hort. Es sei geplant, dass der Hort hier in dieses Gebäude einziehe, weil das Kinderhaus Räuberhöhle saniert werden müsse und während der Sanierung dort kein Betrieb stattfinden könne. 30.000 € seien für den Umbau der Balkontüren zu Fluchtwegtüren vorgesehen sowie 1.000 € für die Ertüchtigung der technischen Anlagen. Im Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung der Verwaltungsstelle Altenbach (S. 39-40) seien 75.000 € bereitgestellt für die Auszahlung für Baumaßnahmen, nämlich für Planung und Ausführung eines zweiten Fluchtweges.

Für die Planung und bauliche Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (S. 67) wären 2025 allgemein 140.000 € Sachverständigenkosten eingestellt. Davon wären allein für die Mehrzweckhalle Altenbach 115.000 € angesetzt, im Einzelnen 10.000 € für die Lüftungsanlage, 5.000 € für Planungskosten, 15.000 € für eine erneute Dachreparatur, 15.000 € für Trockenbaumaßnahmen und 10.000 € für Estrich/Bühne. Für ein neues bis zum Herbst zu erstellendes Brandschutzkonzept seien 100.000 € bereitgestellt, davon 20.000 € für die Planung des Konzeptes.

Für die Grundschule Altenbach (S. 132) wären 50.000 € für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen vorgesehen, davon 10.000 € für allgemeine Maßnahmen, 5.000 € für ein Brandschutzkonzept und etwa 50.000 € für die Sanierung der Schultreppe. Die Ausschreibung für die Schultreppe werde bald erfolgen und die Maßnahme möglicherweise in diesem Jahr durchgeführt.

Für soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber (S. 197) wären im Stadtgebiet insgesamt 190.000 € für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen angesetzt. Davon erhalte Altenbach 15.000 € für Pflasterarbeiten im Abtsweg 1 und 5.000 € für eine Dachsanierung im Abtsweg 3.

Für die Kindergärten (S. 222) seien für das gesamte Stadtgebiet Schriesheim für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 60.000 € eingeplant. Davon seien für Altenbach 10.000 € für allgemeine Ausgaben und 25.000 € für die Abdichtungen am Gebäude sowie für die Terrasse vorgesehen. In den Einzeldarstellungen der Investitionsmaßnahmen für den Kindergarten Räuberhöhle (S. 232) sei 2025 kein Ansatz bei Auszahlungen für Baumaßnahmen geplant, allerdings stünden für 2026 1,5 Mio. €, davon 700.000 € für ein Ausweichquartier und 800.000 € für die Sanierung, und für 2027 weitere 800.000 € zur Verfügung.

Im Teilergebnisplan Dorfentwicklung Altenbach (S. 262) sei ein Betrag von 1.000 € geplant. Im Ortskern gebe es das Sanierungsgebiet „Alter Ortskern Altenbach“. Der Betrag sei für die Erstellung der Sanierungsnachweise durch das Sanierungsbüro vorgesehen.

Ortsvorsteher Junghans führt aus, dass bei der Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen für Straßen, Wege und Plätze für die Maßnahme Abtsweg (S. 286) für 2025 50.000 € angesetzt seien. Die Durchführung werde, wie erwähnt, nicht in diesem Jahr erfolgen. Der Betrag sei für Planungskosten und Restzahlungen für Arbeiten, die in diesem Jahr ausgeführt worden wären, vorgesehen. Für das Jahr 2026 seien 300.000 € und für 2027 weitere 150.000 € geplant. Der Ansatz für den gesamten zweiten Bauabschnitt hätte bei 900.000 € gelegen. Dies seien allein die Kosten für die Straßensanierung. Die Kosten für Kanal- und Wasserleitungen wären darin nicht enthalten.

Die Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen für die Maßnahme Birkenweg (S. 287) enthalte für Restzahlungen einen Betrag von 135.000 € für den vierten Bauabschnitt. Für den fünften Bauabschnitt seien in 2027 weitere 100.000 € vorgesehen.

Im Teilfinanzhaushalt Verkehrsausstattung (S. 292) wären für 2025 18.000 € vermerkt. Dies beziehe sich auf eine Solarleuchte an der Bushaltestelle „Altenbach Siedlung“.

Als weitere Investitionsmaßnahme seien bei Produkt Grün- und Parkanlagen (S. 307) für Hochbaumaßnahmen 33.500 € bereitgestellt. Darin wären 20.000 € für einen Trinkwasserbrunnen in Altenbach enthalten.

Als Investitionen für Spielplätze (S. 310) wären im Stadtgebiet Schriesheim für Hochbaumaßnahmen 420.000 € eingestellt. Für Altenbach entfielen davon 370.000 € für den Umbau des Spielplatzes „Am Zehntberg“.

Investitionen in den Friedhof Altenbach (S. 320) seien in diesem und in den kommenden Jahren nicht geplant.

Im Teilergebnisplan im Bereich Kerwe und Straßenfeste (S. 337) wären für die Altenbacher Kerwe 12.000 € vorgesehen. Es sei gelungen, in diesem Jahr eine Erhöhung zu erreichen.

Ortsvorsteher Junghans stellt fest, dass in den Jahren 2025/2026 eine Gesamtsumme von rund 3 Mio. € für Altenbach zur Verfügung stehe, allein in diesem Jahr gerundet knapp 1,1 Mio. €.

Die Einebnung des Grundstückes Hauptstraße 28 sei nicht separat aufgeführt, sei aber im Produkt Straßen, Wege und Plätze enthalten.

Er fragt das Gremium, ob es Fragen dazu gebe. Dies ist nicht der Fall.

Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, dankt allen Beteiligten, die am Haushaltsentwurf mitgewirkt hätten. In diesen Zeiten gelte es, die knappen Mittel sinnvoll einzusetzen. Er bedankt sich bei der Altenbacher Ortsverwaltung für die Aufschlüsselung der Investitionen. Das anstehende Großprojekt Kindergartensanierung sowie die Vorarbeiten dafür seien der Fraktion und ihm persönlich ein besonderes Anliegen. Allein hierfür flössen 2,3 Mio. € nach Altenbach. Man sei dankbar, dass es möglich sei, eine Investition zu tätigen, die für das Wohlergehen der Altenbacher Kinder von entscheidender Bedeutung sei. Trotz geringer Mittel sei diese Investition notwendig und ein Schritt in die richtige Richtung, um die Gemeinschaft zu fördern und den Ort weiterzuentwickeln. Es sei allen bekannt, dass Sparmaßnahmen unerlässlich wären, um die finanzielle Stabilität Schriesheims und somit auch Altenbachs zu gewährleisten. Die angestrebte Streichung der halben Stelle in der Ortsverwaltung schmerze, dennoch solle betont werden, dass trotz dieser notwendigen Einsparung auch weiterhin Geld in wichtige Projekte wie den Spielplatz in Altenbach fließe. Die fortgesetzte Sanierung des Abtsweges werde nicht durch den Sparzwang der Stadt beeinträchtigt, sondern aus einer erheblichen Diskrepanz zwischen der Kostenschätzung und dem tatsächlich vorliegenden günstigsten Angebot. Alle sollten gemeinsam daran arbeiten, dass die anvertrauten Mittel verantwortungsvoll eingesetzt und gleichzeitig kreativ nach Lösungen gesucht werde. Mit der Bitte an Bürgermeister Oeldorf, eine Vertretungslösung zu erarbeiten, wie die Verwaltungsstelle in Abwesenheit des Mitarbeiters besetzt werden könne, werde die Fraktion der Altenbacher Liste/Freie Wähler dem Haushaltsentwurf 2025 zustimmen.

Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, dass er Ortsvorsteher Junghans sowie demVerwaltungsangestellten für die Ausarbeitung der Sitzungsunterlageneinen großen Dank aussprechen wolle. Es sei gut, dass die Altenbacher Bevölkerung wisse, was umgesetzt oder nicht umgesetzt werde. Er freue sich, dass der Trinkwasserbrunnen im Ortsmittelpunkt und die Solarleuchte an der Haltestelle errichtet werde. Man wisse, dass gespart werden müsse, jedoch würden einige Maßnahmen umgesetzt. Daher werde die Fraktion der Grünen Liste dem Antrag zustimmen.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die Zusammenstellung der Haushaltsmittel für den Ortsteil Altenbach. Der Haushaltsentwurf weise die einzelnen Positionen in den Bereichen Verwaltungsstelle, Mehrzweckhalle, Grundschule, Kindergarten mit Hort, örtliche Gemeindestraßen, Dorfentwicklung, Friedhof am Ort und die alljährliche Kerwe aus. Perspektiven für die Zukunft seien leider außer des Wasserspenders und der Verlegung des Breitbandkabels nicht zu erkennen. So sei die im letzten Jahr vom Ingenieurbüro Schulz vorgestellte Baumaßnahme in einem Teilbereich des Abtsweges oder das dringend gebotene Ableiten des Regenwassers aus der Oberen Kippstraße, dass in ein Privatgrundstück abfließe, bei den Investitionen nicht berücksichtigt und werde auf Eis gelegt. Für die Pflegearbeiten der Hecken und Sträucher oder für das Säubern der Friedhofswege wären keine Mittel im Haushalt eingestellt. Hinzu komme das Mähen von gemeindeeigenen Grundstücken im Sommer. Dies könnten die städtischen Arbeiter bei der derzeitigen Personallage nicht allein bewältigen. Daher sei für diese Arbeiten externe Hilfe unbedingt notwendig. Im personellen Sektor sei die vorhandene halbe Stelle in der Verwaltung aufgegeben worden. Die Öffnungszeiten der Verwaltungsstelle wären daher nicht mehr gewährleistet. Sollte die eine Verwaltungskraft durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ausfallen, bleibe die Verwaltungsstelle geschlossen. Eine verlässliche, bürgerfreundliche Dienstleistung sei dann nicht mehr gegeben. Es bleibe dann nur der Weg ins Rathaus nach Schriesheim. Das Fazit zum Haushalt falle von seiner Seite nicht ganz erfreulich aus.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, dankt den Mitarbeitern der Verwaltung auch für das Herausfiltern der für Altenbach wichtigen Dinge. Bei der sich ändernden Personalsituation der Kämmerei sei es nicht einfach gewesen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. In Altenbach seien fast alle notwendigen Maßnahmen berücksichtigt worden. Die Begehrlichkeiten wären immer größer, bezugnehmend auf die Ausführungen von Ortschaftsrat Reidinger, CDU. Das Gremium ziehe an einem Strang. Der Wegfall der halben Verwaltungsstelle sei ein großer Verlust. Zumindest für kalkulierbare Zeiten der Abwesenheit wie Urlaub oder Kur solle unbedingt Personal aus Schriesheim zur Verfügung gestellt werden, wenigstens an einem Tag pro Woche. Sie freue sich darüber, dass die Solarleuchte an der Haltestelle genehmigt worden sei. Jedoch werde diese Haltestelle von den Bussen nicht angefahren. Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, fragt, ob die zukünftigen Räume der Verwaltung technisch aufgerüstet werden müssten und dafür Geld zur Verfügung stehe.

Ortsvorsteher Junghans antwortet, dass das Bauamt und die EDV-Abteilung für die Einrichtung der Räume sowie für Telefon, Internet und Intranet sorgen würden.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, sagt, sie werde dem Haushaltsentwurf zustimmen.

Ortschaftsrat Bernauer, BgA, dankt ebenfalls für die gute Vorlage. Er wolle auf die Hintergründe eingehen und erwähnt den Präsidenten des Gemeindetages Baden-Württemberg, Herrn Jäger. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen sei gefährdet. Immer mehr Aufgaben würden auf die Kommunen übertragen. Die Finanzierung des ÖPNV, von Krankenhäusern, der Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen, von Geflüchtetenkosten reiße immer größere Haushaltslücken. Es sei notwendig, den Bürgern reinen Wein einzuschenken. Altenbach komme bei den Kürzungen glimpflich davon. Allgemein werde es schon seit Jahrzehnten immer schlechter. Man werde sehen, ob sich nach der Bundestagswahl für die Kommunen spürbar etwas ändern würde. Er wünsche sich mehr Transparenz für die Bürger beim Thema Haushalt und werde dem Haushaltsentwurf zustimmen.

Ortsvorsteher Junghans trägt den Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Dafür: 9 Stimmen: AL/FW: Beckenbach, Hüller, Junghans, Leibinger,

Wilhelm

GL: Ullrich, Stern

SPD: Malmberg-Weber

BgA: Bernauer

Dagegen: 0 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimme: CDU: Reidinger

TOP Ö 03 – Gesicherter Fußgängerüberweg im Bereich Buswendeplatz

hier: Antrag der AL/FW

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zustimmen und die Verwaltung befugen, die betroffenen Fachabteilungen mit der Umsetzung der Maßnahme zu betrauen.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Das Land Baden-Württemberg hat Einsatzbereiche von Zebrastreifen gezielt dort erweitert, wo weniger als 50 Fußgängerinnen, Fußgänger und Schutzbedürftige an einer bestimmten Stelle regelmäßig die Straße überqueren oder wenn ein Bedarf zur Sicherung besonders schutzbedürftiger Personen besteht. Zu den besonders Schutzbedürftigen zählen Kinder, Mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen. Gerade nach dem Umbau der Bushaltestelle „Altenbach Ost“ zu einer barrierefreien Haltestelle sieht die Verwaltung hier eine große Dienlichkeit für alle, aber insbesondere für eingeschränkte Nutzer, die diese Bushaltestelle gerade eben wegen der Barrierefreiheit aufsuchen.

Allgemein gilt, Zebrastreifen können nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Ihr Einsatzbereich ist zum einen ein Straßenabschnitt mit einer durchgängigen zulässigen Höchstge-schwindigkeit von 50 km/h, zum anderen können Zebrastreifen auch auf Straßenabschnitten mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h oder 30 km/h (Z 274 StVO) angelegt werden. Bei Bushaltestellen, wie „Altenbach Ost“ sollen Zebrastreifen so angelegt sein, dass die Sicht auf Personen, die dort überqueren wollen, nicht verdeckt wird und auch die Überquerenden uneingeschränkte Sicht haben. Zebrastreifen sollen dort liegen, wo Überquerungsbedarf besteht und Gehwege auf beiden Straßenseiten vorhanden sind. Dies ist besonders auf Ortsdurchfahrten und Straßen in Dörfern und Kleinstädten wichtig. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges bleibt eine Einzelfallentscheidung, die im Rahmen der Verkehrsschau unter Beteiligung der Polizei und Straßenbaubehörde diskutiert und entschieden wird. Hierfür wesentliche Abwägungsbelange sind u. a. Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Art des Verkehrs.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortschaftsrat Wilhelm, AL/FW, trägt den Antrag vor.

Danach trägt Ortsvorsteher Junghans den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Ortschaftsrätin Stern, GL, sagt, sie sehe eine Notwendigkeit für einen solchen Fußgängerüberweg. Sie werde dem Antrag zustimmen.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, sagt, mit dem notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle am Buswendeplatz habe es Veränderungen der Fahrbahn der L 596a gegeben. Er bemängelt, dass bisher noch keine Haltelinien im Bereich der barrierefreien Haltestelle an der Einmündung „Neue Anlage – Hauptstraße“ aufgebracht worden wären. Die Haltestelle sei inzwischen mehr frequentiert. Dies bedeute, dass beim Überqueren von Eltern mit Kindern bzw. mit Kinderwagen oder körperlich eingeschränkten Personen mit Rollator oder Rollstuhl eine erhöhte Vorsicht der Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle geboten sei. Um die Gefahren trotz der Tempo-30-Zone zu minimieren, sei die Idee, einen Zebrastreifen anzubringen, zu unterstützen.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, erklärt, sie wolle dem Antrag wegen der Verbesserung der Verkehrssicherheit ebenfalls zustimmen. Sie erinnere daran, dass die SPD mehrmals Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beantragt habe, gerade zur Querung der Hauptstraße in diesem Bereich. Durch den Lärmaktionsplan werde die Geschwindigkeitsbegrenzung erweitert. Damals habe es geheißen, dass der Schulweg aus versicherungsrechtlichem Grund nicht an der Hauptstraße, sondern über die Brunnenstraße geführt werden müsse. Bei der Verkehrstagefahrt sei seinerzeit gesagt worden, dass die Beschilderung ausreichen würde. Sie wünsche sich, dass der Antrag diesmal zum Erfolg führe.

Ortschaftsrat Bernauer, BgA, sagt, er finde den Antrag gut. Leider müssten Autofahrer an der Bushaltestelle in Schlangenlinien fahren.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt dem Beschlussantrag einstimmig (10) zu.

TOP Ö 04 – Weihnachtsbeleuchtung im Ortsmittelpunkt

hier: Antrag der AL/FW

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zur Beschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung entlang der Hauptstraße zustimmen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann aber in einem Zeitraum erfolgen, in dem die Finanzierung des Vorhabens möglich erscheint. Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch eine Förderung soll geprüft werden.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Bereits im letzten Jahr hat sich die Verwaltung darum gekümmert, eine neue Weihnachtsbeleuchtung für den Weihnachtsbaum am Ortsmittelpunkt zu beschaffen. Im Grunde schließt sich die Verwaltung der Begründung zur Beschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung an, weißt allerdings im gleichen Zuge auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Schriesheim hin. Zwar zeigt sich die MVV Mannheim jährlich für das Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung entlang der Altenbacher Hauptstraße verantwortlich, Eigentümer der Weihnachtsbeleuchtung ist allerdings die Stadt Schriesheim. Über die gesamte Länge der Hauptstraße gesehen, wird ein großer Beschaffungsaufwand erwartet, der dann auch über den aktuellen Haushalt 2025 gedeckt werden müsste. Ob Fördergelder beantragt werden können und ob die Energieeinsparung die Investition trägt, muss separat geprüft werden.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortschaftsrat Wilhelm, AL/FW, trägt den Antrag vor.

OV Junghans trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, er begrüße den Vorschlag. Eine Weihnachtsbeleuchtung sei auch für das Adventssingen sinnvoll. Zudem sei eine Beleuchtung im Ortsmittelpunkt auch attraktiv für Bürger, die den Ort durchfahren.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, erläutert, es gebe immer wieder Diskussionen um die Weihnachtsbeleuchtung. Wenn die entsprechenden Finanzmittel vorhanden seien, stehe einer neuen Weihnachtsbeleuchtung nichts im Wege.

Ortschaftsrätin Malmber-Weber, SPD, stellt fest, dass ihr ein schönes Ortsbild für Altenbacher wie auch für durchfahrende Bürger wichtig sei. Der Ortsmittelpunkt werde dann eher als Treffpunkt genutzt, wenn er beleuchtet wäre. Daher wolle sie dem Antrag zustimmen.

Ortschaftsrat Bernauer, BgA, weist darauf hin, dass hier kein endgültiger Beschluss gefasst werde. Er werde dem Antrag ebenfalls zustimmen.

ABGEÄNDERTER BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zur Beschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung entlang der Hauptstraße und des Ortsmittelpunktes zustimmen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann aber in einem Zeitraum erfolgen, in dem die Finanzierung des Vorhabens möglich erscheint. Die finanzielle Unterstützung des Vorhabens durch eine Förderung soll geprüft werden.

ABSTIMMUNG:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (10) dem abgeänderten Beschlussantrag zu.

TOP Ö 05 – Außerschulische Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Altenbach sowie Verwaltungsstelle

hier: Neuordnung der Gebäude für die Schülerbetreuung und für die

Verwaltungsstelle

BESCHLUSSANTRAG:

Der Ortschaftsrat möge dem Gemeinderat vorschlagen, die Neuordnung der Gebäude für die Schülerbetreuung und für die Verwaltungsstelle in Altenbach wie in der Vorlage erläutert zu beschließen.

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

In Altenbach wird die außerschulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Altenbach momentan sowohl im Kinderhaus Altenbach (flexible Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr) als auch im evangelischen Gemeindehaus (verlässliche Grundschule bis 14 Uhr) durchgeführt.

An Schulferientagen, an denen das Kinderhaus Altenbach geöffnet ist, findet die außerschulische Betreuung ausschließlich im Kinderhaus Altenbach statt.

Organisiert wird die Betreuung durch das Kinderhaus Altenbach. In diesem Schuljahr sind insgesamt 38 Plätze belegt.

Die Durchführung der Ferienbetreuung sowie der flexiblen Nachmittagsbetreuung im Gruppenraum des Kinderhauses Altenbach stellt angesichts der Anzahl der angemeldeten Kinder eine große Herausforderung dar. Insbesondere ist die große Anzahl der Kinder räumlich problematisch, wenn Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und gleichzeitig Spielmöglichkeiten (für Kinder, die die Hausaufgaben bereits erledigt haben) stattfinden soll.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die derzeitigen Räume der Verwaltungsstelle Altenbach für die außerschulische Betreuung umzugestalten. Derzeit sind dort vier Büro-/Archiv-Räume sowie der Sitzungssaal eingerichtet. Diese Räume und auch der Flur könnten für eine Schulkindbetreuung genutzt werden. Gute Bewegungsmöglichkeiten gibt es außerdem durch die nahe gelegene Mehrzweckhalle und den Schulhof.

Da die Verwaltungsstelle Altenbach geeignet, groß genug ist und in unmittelbarer Nähe zur Schule liegt, kann dort die verlässliche Grundschule und die flexible Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung eingerichtet werden. Lediglich ein zweiter Rettungsweg muss für das Gebäude noch geschaffen werden.

Die Ortsverwaltung kann dann aber nicht mehr in diesem Gebäude stattfinden. Vorgeschlagen wird, dass die Ortsverwaltung im Gegenzug in die beiden barrierefreien Räume des evangelischen Gemeindehauses, die derzeit von der verlässlichen Grundschule genutzt werden, wechselt.

Die Kosten für diese Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltsplans 2025 der Stadt Schriesheim wie folgt berücksichtigt:

Zum einen hat die Verwaltung im investiven Bereich 75.000 Euro für die Anbringung einer Fluchttreppe in den Haushalt eingestellt. Diese ist notwendig, um einen zweiten Rettungsweg aus dem Gebäude zu ermöglichen.

Weiterhin wurde im Bereich der baulichen Unterhaltung ein Ansatz für allgemeine Umbauarbeiten und den Umbau der Balkontüren zu Fluchttüren gebildet. Aktuell können auf der Haushaltsstelle 45.000 Euro verbucht werden. Allerdings befinden sich diese Ausgaben im Deckungsring. Der Unterhaltungsaufwand unter anderem für bauliche und technische Anlagen ist gegenseitig deckungsfähig. Hier stehen dem Bauamt im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, so dass eine Überschreitung des Ansatzes möglich ist, wenn an anderer Stelle Kosten eingespart werden können.

Für die dargestellten wesentlichen Änderungen öffentlicher Einrichtungen muss der Ortschaftsrat Altenbach gemäß §18 Absatz 4 Nr. 4.5 der Hauptsatzung der Stadt Schriesheim angehört werden. Danach kann hierüber eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Ortschaftsrat Leibinger, AL/FW, erläutert, dass eine außerschulische Betreuung zentraler Bestandteil der Bildung und Betreuung in Altenbach sei. Es gebe eine steigende Zahl von Kindern, so dass kurze Wege, wie die Nähe zur Grundschule, zum Schulhof und zur Mehrzweckhalle wichtig wären. Die Verwaltung habe ausreichend Platz in den dafür vorgesehenen Räumen des Gemeindehauses. Altenbach solle als familienfreundlicher Ort weiterentwickelt werden.

Ortschaftsrätin Stern, GL, sagt, dies sei eine sehr gute Lösung, auch wegen der kürzeren Wege zum Kindergarten. Daher werde sie dem Antrag zustimmen.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, führt aus, dass im Jahre 2021 die Stadt zwei Gruppenräume mit 37,5 und 26,5 m2 im evangelischen Gemeindehaus mit Teeküche und einem Besprechungsraum angemietet habe, um dort die offene Kinder- und Jugendarbeit einzurichten. Dort hätten auch Musikunterricht und Kurse der Volkshochschule stattfinden sollen. Die Teeküche sei durch ein WC und der Besprechungssaal durch eine Küchenzeile ersetzt worden. Außerdem seien die Räume schallisoliert worden. Für Malerarbeiten und Möbel seien seinerzeit 45.000 € eingeplant worden.

Diese Räume wären barrierefrei erreichbar, somit sei eine nachhaltige Unterbringung vorhanden. Nun sei beabsichtigt, diese Räume aufzugeben. Der Hort solle in die nicht barrierefreien Räume der Verwaltungsstelle einziehen, zudem seien größere Umbaumaßnahmen notwendig. So wären im Haushalt 2025 unter „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ und bei „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ zusammen 120.000 € für die Verwaltungsstelle vorgesehen, davon 75.000 € für einen zweiten Fluchtweg.

Die Verwaltung solle im Gegenzug die wesentlich kleineren Räume im Gemeindehaus beziehen. Dies verringere die Handlungsfähigkeit enorm. Eine bürgerfreundliche Bedienung sei nicht mehr gegeben, da wegen der beengten Räumlichkeiten mehrere Bürger nicht mehr gleichzeitig die Verwaltung aufsuchen könnten.

Der öffentliche Sitzungssaal werde ebenfalls aufgegeben. Zukünftig müssten Sitzungstermine mit der evangelischen Kirche abgesprochen werden. Alle genannten Einschränkungen führten dazu, dass die Selbständigkeit einer öffentlichen Ortsverwaltung nicht mehr vorhanden wäre. Er hoffe, dass die im Eingemeindungsvertrag und in der Hauptsatzung festgelegten Vereinbarungen weiterhin Bestand hätten.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, sagt, dass die Räumlichkeiten, in denen die Betreuung der Kinder und Jugendlichen stattfände, nicht ideal sei. Deshalb wären die Überlegungen zu den Raumnutzungen richtig. Sie habe mit diesem Punkt der Tagesordnung jedoch große Probleme, das liege an der Vergangenheit. Der Ortschaftsrat habe seinerzeit einstimmig beschlossen, dass die beiden Räume des evangelischen Gemeindehauses für die offene Jugendarbeit genutzt werden sollten. Leider sei das nie weiterverfolgt worden. Bis heute sei das Thema Jugend ins Leere gelaufen.

Hier werde eine vorzeigbare Verwaltungsstelle aufgegeben, vom Zentrum des Ortes in die zweite Reihe. Die Verwaltungsstelle sei zwar nur eine Außenstelle der Kernstadt, werde jedoch auch von Fremden kontaktiert. Schon der Eingang in die zukünftigen Räume sei nicht einladend, es sei ein Nebeneingang, der einer Verwaltungsstelle nicht würdig sei. Deshalb halte sie es für erforderlich, diesen Nebeneingang zu verändern, so dass zumindest ein Vordach sowie ein Schild vorhanden wären. Ein Vorteil des Umzugs sei die Barrierefreiheit, nachteilig sei die Notwendigkeit, die Planung von Veranstaltungen immer mit der evangelischen Kirche abstimmen zu müssen. Möglicherweise fielen für die Nutzung des großen Saales im Obergeschoss zusätzliche Kosten an. Auch die Bestuhlung müsse immer wieder geändert und organisiert werden. Die Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in der Verwaltungsstelle seien zwar im Haushaltsplan berücksichtigt worden, jedoch solle die zukünftige Verwaltungsstelle ein Gesicht haben. Dem Antrag mit der Bitte um eine Ergänzung könne Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, nur zustimmen, weil er für die Kinder eine gute Lösung darstelle. Grundsätzlich sei der Antrag für sie nur ein Kompromiss.

Ortsvorsteher Junghans fragt nach, ob der vorliegende Beschlussantrag ergänzt werden solle.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, erklärt, dass es ihr im Wesentlichen um die Außendarstellung der Verwaltung gehe, zudem auch darum, ob dort Internet verfügbar sei.

Ortsvorsteher Junghans fragt nochmals nach, ob es ihr genüge, wenn dies im Protokoll stehe oder ob sie einen Ergänzungsantrag haben wolle, dass der Eingangsbereich des evangelischen Gemeindehauses umgestaltet werden solle.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, erwidert, das sei ihr wichtig.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, gibt zu bedenken, dass der Eigentümer mit einer solchen Umbaumaßnahme einverstanden sein müsse.

Ortsvorsteher Junghans sagt, wenn Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, den Ergänzungsantrag wolle, müsse er beraten und es müsse darüber abgestimmt werden.

Ortschaftsrat Beckenbach, AL/FW, erklärt, dass der zukünftige Eingang zur Verwaltungsstelle zwangsläufig hervorgehoben werden müsse, man brauche keinen Ergänzungsantrag.

Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, bekräftigt, dass in jedem Falle dort ein Briefkasten und ein Schild installiert werden müsse.

Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, sagt, sie sehe nun doch keine Notwendigkeit für einen Ergänzungsantrag mehr.

Ortschaftsrat Bernauer, BgA, fügt hinzu, dass er den Vorrednern größtenteils zustimme. Unter den gegebenen Umständen gebe es keine bessere Alternative.

Ortsvorsteher Junghans stellt klar, dass es hierbei um einen Tausch zur Verbesserung der Kinderbetreuung und nicht um einen Verzicht gehe.

Ortschaftsrat Beckenbach, AL/FW, erwähnt, dass dieser Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt zur Quartierszentrale gesehen werden solle.

Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt, trägt Ortsvorsteher Junghans den ursprünglichen Beschlussantrag vor.

ABSTIMMUNG:

Dafür: 8 Stimmen: AL/FW: Beckenbach, Hüller, Junghans, Leibinger,

Wilhelm

GL: Stern, Ullrich

BgA: Bernauer

Dagegen: 0 Stimmen

Enthaltung: 2 Stimmen: CDU: Reidinger

SPD: Malmberg-Weber

TOP Ö 07 – Niederschrift über die öffentlichen Ortschaftsratssitzungen vom

16.10.2024 und vom 19.11.2024

hier: Genehmigung der Niederschrift

SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Nach § 72 i.V.m. § 38 Abs. 2 Satz 2 GemO müssen die Niederschriften über die Ortschaftsratssitzung dem Ortschaftsrat spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis gebracht werden. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen. Damit ist die Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschriften gewährleistet.

§ 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt, dass den Ortschaftsräten jederzeit die Niederschriften über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Niederschriften über die beiden öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates vom 16.10.2024 sowie vom 19.11.2024 liegen während der heutigen Sitzung aus.

Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet der Ortschaftsrat.

STELLUNGNAHME DES ORTSCHAFTSRATES:

Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Danach fragt er, ob es Einwendungen gegen die Niederschrift gebe. Dies ist nicht der Fall.

BESCHLUSSANTRAG 1:

Der Ortschaftsrat möge feststellen, dass

  1. gegen die Niederschrift der öffentlichen Ortschaftsratssitzung vom 16.10.2024 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.

ABSTIMMUNG 1:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (10) dem Antrag zu.

BESCHLUSSANTRAG 2:

Der Ortschaftsrat möge feststellen, dass

  1. gegen die Niederschrift der öffentlichen Ortschaftsratssitzung vom 19.11.2024 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.

ABSTIMMUNG 2:

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig (10) dem Antrag zu.

TOP Ö 08 - Fragen des Ortschaftsrates

Ortsvorsteher Junghans bittet um Fragen aus dem Gremium.

Ortschaftsrat Leibinger, AL/FW, fragt, ob bei den Bauarbeiten am Spielplatz Fundamente für Sonnensegel berücksichtigt würden.

Ortsvorsteher Junghans erwidert, dass laut Planerin ein solches Fundament nicht eingebracht werde und ursprünglich auch nicht vorgesehen worden wäre. Auf die Beschattung durch ein Sonnensegel werde verzichtet. Stattdessen werde durch eine Verdichtung des Bewuchses für eine zusätzliche Beschattung gesorgt. Er habe den Eindruck, dass der Baum, der gefällt werden sollte, stehen bleiben solle.

Ortschaftsrat Reidinger, CDU, führt aus, dass es inzwischen eine E-Carsharing-Station in Altenbach gebe. Er schlage vor, gemeinsam mit dem Betreiber Franklin mobil einen Ortstermin am Buswendeplatz durchzuführen, um die Bekanntheit bei der Bevölkerung zu erhöhen und auch zu erläutern, was bei der Nutzung des Fahrzeugs zu beachten sei.

Ortschaftsrat Ullrich, GL, berichtet, ihn habe ein Bürger darauf angesprochen, ob es angesichts der umliegenden Waldflächen einen Notfallplan im Falle eines Waldbrandes gebe.

Ortsvorsteher Junghans versichert, dass er den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Altenbach um Auskunft dazu bitten werde. Er gehe davon aus, dass es dazu bereits im Rahmen einer Prävention Pläne bei der Feuerwehr geben werde.

Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, fügt hinzu, dass das Fahrzeug in Altenbach mit einer Waldbrandausrüstung ausgestattet sei. Er glaube, dass man sich darum wirklich keine Sorgen machen müsse.

Ortsvorsteher Junghans werde die Kommandanten Herrn Hermann und Herrn Scherer anschreiben und vor der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates darüber informieren.

Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, sagt, dass Netze BW in Erwägung gezogen habe, die Dachständer in Ursenbach abzunehmen. Er fragt, ob sich die Firma dazu inzwischen geäußert habe.

Ortsvorsteher Junghans erwidert, dass an diesem Vorhaben weiterhin festgehalten werde.

Dies sei auch ein Thema beim Vororttermin gewesen.

Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, stellt fest, dass die Verschiebung des zweiten Bauabschnittes im Abtsweg auch diese Maßnahme verzögern werde.

Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt, dankt Ortsvorsteher Junghans allen für die gute Zusammenarbeit und schließt um 21:03 Uhr die Sitzung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
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