NUSSBAUM+
Gemeinderat

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2024

In der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024 wurden die folgenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst: Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus...

In der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024 wurden die folgenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund von Frau Stadträtin Hedwig Eggler und Nachrücken der ersten Ersatzperson Herr Andreas Weiser

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung (LLT) folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat erkennt den wichtigen Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO BW von Frau Stadträtin Hedwig Eggler für das beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 18.11.2024 an.

2. Es wird festgestellt, dass Herr Andreas Weiser als erste Ersatzperson gem. § 31 Abs. 2 GemO BW in den Tammer Gemeinderat nachrückt. Herr Andreas Weiser wird daher zum 18.11.2024 zum neuen Stadtrat ernannt.

Anschließend wird Frau Hedwig Eggler als Stadträtin verabschiedet und Herr Andreas Weiser von Bürgermeister Bernhard in sein Amt als Stadtrat eingesetzt.

Besetzung gemeinderätlicher Ausschüsse

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund des Ausscheidens von Stadträtin Eggler und des Nachrückens von Stadtrat Weiser beschließt der Gemeinderat die Besetzung gemeinderätlicher Ausschüsse ab dem 18.11.2024 neu.

Der Antrag der CDU, dass ab dem 18.11.2024 Stadtrat Tietze Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband Gewerbegebiet Laiern wird und Stadträtin Brenner die Vertretung übernimmt, wird berücksichtigt.

Die Besetzung wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht.

Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2023

Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 zur Kenntnis.

Kalkulation der Grund- und Verbrauchsgebühren zum 01.01.2025 des Wasserwerks Tamm

Einführung Konzessionsabgabe Wasser

Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Tamm

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschlussalternative B: Gebührenfestsetzung ohne Einführung einer Konzessionsabgabe

  1. Der Gebührenkalkulation vom 30.09.2024 für die Wasserversorgung wird zugestimmt (Anlage 1 und 2). Bezüglich der Verbrauchsgebühr ist die errechnete Gebühr in der Spalte „Grundfall“ (ohne Konzessionsabgabe) maßgeblich (1,95 €/m³).
  2. Die Stadt Tamm beabsichtigt weiterhin, Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung zu erheben.
  3. Die Stadt Tamm wählt als Bemessungsmaßstab für die Verbrauchsgebühren den Frischwassermaßstab.
  4. Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
  5. Den angewandten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden wird zugestimmt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. In die Gebührenkalkulation wurden die pagatorischen Fremdkapitalzinsen eingerechnet.
  6. Den gebührenfähigen Gesamtkosten sowie der veranschlagten abzugebenden Wassermenge, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
  7. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Tamm vom 07.11.2022 wird beschlossen (Anlage 6).

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

Zur Grundsteuer wird die Verwaltung auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, eine neue Bewertung des Bodenwertes durch den Gutachterausschuss kostenpflichtig in Auftrag zu geben. Die Kontaktdaten des Gutachterausschusses werden dabei aufgeführt.

Erneuerung Wasserleitungen Schillerstraße – Hauffstraße – Rilkestraße – Kleiststraße und Hölderlinstraße im Zuge des Nahwärmeausbaus

  • Grundsatzbeschluss
  • Ingenieurleistungen

Auftragsvergabe

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Wasserleitungen in der Schillerstraße, Hauffstraße, Rilkestraße, Kleiststraße und Hölderlinstraße werden ausgetauscht. Die Arbeiten werden in den Jahren 2025 und 2026 durchgeführt.

2. Mit den Planungsleistungen für die Erneuerung der Wasserleitungen in der Schillerstraße – Hauffstraße – Rilkestraße – Kleiststraße und Hölderlinstraße wird das Ingenieurbüro ISTW, Ludwigsburg beauftragt.

Investitionsprogramm

Über folgende Anträge wird abgestimmt:

Der Gemeinderatstimmt dem Änderungsantrag zu einem Antrag der SPD, wegen eines Carsharings am Bahnhof den Kontakt zur Ludwigsburger Wohnbaugenossenschaft herzustellen, bei 6 Enthaltungen (1x AWV, 5 x LLT) zu.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der SPD, zu prüfen, ob nicht die Einstellung von eigenen Beschäftigten als Reinigungskräfte eine Kosteneinsparung bringen würde, mit 4 Ja-Stimmen (SPD, GRÜNE), 13 Gegenstimmen und einer Enthaltung (CDU) ab.

Der Gemeinderatstimmt dem Änderungsantrag zu einem Antrag der GRÜNEN und der SPD, dass die Stadt Tamm zum Quartiersplatz am Wasserturm eine Alternativplanung vorlegt, wenn die Förderzusage vorliegt, einstimmig zu.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Verwaltung, im Haushaltsplan 2024 160.000 € für einen Notstromanhänger der Feuerwehr zu streichen und stattdessen 145.000 € hierfür in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen, einstimmig zu.

Anschließend fasst der Gemeinderateinstimmig folgenden Beschluss:

Dem Investitionsprogramm 2025-2028 wird zugestimmt.

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Gemeinderat Tamm
22.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Tamm
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto