Gemeinderat

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2025

In der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025 wurden die folgenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst: Jahresbericht 2024 des Vollzugsdienstes...

In der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025 wurden die folgenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:

Jahresbericht 2024 des Vollzugsdienstes

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht des städtischen Vollzugsdienstes zur Kenntnis.

Beschaffung eines Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 20 als Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Tamm – Auftragsvergabe

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Mit der Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20, Fahrgestell mit feuerwehrtechnischem Aufbau, wird die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz zum Bruttoangebotspreis von 640.265,94 € beauftragt.

Beauftragung Parkplatz-Photovoltaik an der Realschule Tamm

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Stadt Tamm beauftragt die Krähe + Wöhr GmbH, Pleidelsheim mit der schlüsselfertigen Errichtung (bis AC-Seite) einer Parkplatz-Photovoltaik-Anlage mit 100 kWp Spitzenleistung auf dem Gelände des Parkplatzes in der Kleiststraße gemäß dem vorliegenden Angebot ANF25099 vom 10.03.2025 in Höhe von 219.809,60 € netto.

2. Die Stadt Tamm beauftragt die IBK – Ingenieurbüro Kaya GmbH, Ludwigsburg gemäß dem vorliegenden Angebot A25-111 vom 25.03.2025 in Höhe von 10.474,09 € netto mit der Planung und Umsetzung der elektrotechnischen Einbindung der Parkplatz-Photovoltaik.

3. Die Stadt Tamm beauftragt die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V., Ludwigsburg mit der Projektsteuerung nach AHO gemäß dem vorliegenden Angebot 2025-1243 vom 20.02.2025 in Höhe von 10.341,61 € netto.

4. Tiefbauarbeiten zur Einbindung der Photovoltaikanlage in das Gebäude der Schule werden durch das Ingenieurbüro Kaya vorbereitet und ausgeschrieben und sind nicht Teil der hier beauftragten Leistungen.

5. Der Beschluss wird getroffen vorbehaltlich der Verlängerung des Förderzeitraums für den bestehenden Zuwendungsvertrag durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Projektträger Karlsruhe.

Klimamobilitätsplan Landkreis Ludwigsburg

Der Antrag der GRÜNEN, den Punkt Verkehrssteuerung und durchgehende Tempo-Begrenzung statt der Aufwertung des Quartiersplatzes Hohenstange an das Landratsamt als zentrale Maßnahme zu melden, wird mit 8 Ja-Stimmen (2 GRÜNE, 3 LLT, 2 AWV, 1 SPD), 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung (LLT) abgelehnt.

Der Gemeinderat fasst daraufhin mit 10 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen (2 GRÜNE, 4 LLT, 1 AWV) folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Maßnahmenbündel der Stadt Tamm zum Klimamobilitätsplan des Landkreises zur Kenntnis
  2. Der Gemeinderat legt folgende zentrale Maßnahme fest: Im Bündel „zukunftsgerechte Nahmobilität“, die Aufwertung des Straßenraums und Schaffen von Aufenthaltsraum: Quartiersplatz Hohenstange

Bekanntgabe des Haushaltserlasses des Landratsamtes vom 17.03.2025

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltserlass des Landratsamtes vom 17.03.2025 zur Kenntnis.

Verwaltungsgebührensatzung vom 07.04.2025

Der Gemeinderat fasst mit 13 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (LLT) folgenden Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 31.03.2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
  2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
  3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden:
  • Kleinbeträge auf volle 10 Cent
  • Beträge ab 5 € auf volle 50 Cent
  • Beträge ab 50 € auf volle Euro
  1. Bei Fundsachen mit einem Wert von bis zu 50 € (Ziff. 8.1) soll eine nicht kostendeckende Gebühr festgesetzt werden.
  2. Beim amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10–40 % empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil im unteren Mittelbereich in Höhe von 20 % fest.
  3. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren wie in der Kalkulation vorgeschlagen festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
  4. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Tamm vom 7. April 2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses.
    Eine Veröffentlichung der Satzung erfolgt in diesem Amtsblatt.

Teilnahme politischer Vereinigungen und Parteien am Fleckafescht und am Weihnachtsmarkt

Der Antrag der LLT, den Beschlussvorschlag um den Satz zu ergänzen:

„Politische Aktivitäten sind nicht gestattet“, wird mit 4 Ja-Stimmen (LLT) und 13 Gegenstimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasst daraufhin mit 13 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (LLT) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass künftig neben den Vereinen auch politische Vereinigungen und Parteien, die im Tammer Gemeinderat vertreten sind, am Fleckafescht und am Weihnachtsmarkt vertreten sein dürfen.

Widerruf der Bestellung von Herrn Zeki Kapukaya zum Standesbeamten und Widerruf der Bestellung von Leonie Ganzenmüller (Stadt Asperg) als Verhinderungsvertretung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Bestellung von Herrn Zeki Kapukaya zum Standesbeamten wird mit Wirkung zum 31.03.2025, und die Bestellung von Leonie Ganzenmüller (Stadt Asperg) zur Verhinderungsvertretung wird mit Wirkung zum 31.12.2024 widerrufen.

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinderat Tamm
02.05.2025
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