In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2025 wurden die folgenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst:
Information zur Grundsteuer – Bericht gemeinsamer Gutachterausschuss
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Grundsteuer zur Kenntnis.
Zweckverband Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern
- Verkauf Gewerbeplatz Flst. 3683/8 der Markung Tamm
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vertreter der Stadt Tamm in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern werden beauftragt, in der Sitzung des Zweckverbandes wie folgt zu beschließen:
In Abänderung der Gemeinderatsvorlage GR 112/2020 verkauft der Zweckverband „Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Laiern“ an die Herren
- Jürgen Weller,
- Hans Weller,
- Julius Emrich
bzw. an die zu diesem Zweck noch zu gründende Gesellschaft
a) das Gewerbegrundstück der
Markung Tamm
Flst. 3683/8, Fritz-Lieken-Straße mit 4.412 m².
b) den hälftigen Miteigentumsanteil mit 262,5 m² an der Zufahrt Flst. 3683/9
Kaufpreis zusammen für lit. a) und lit.b) insgesamt: 1.200.000,00 €.
Folgende Regelungen werden im Kaufvertrag vereinbart:
- Die Gewerbefläche ist innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss bezugsfertig zu überbauen.
- Der Zweckverband erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall,
Das Rücktrittsrecht wird im Grundbuch abgesichert. Die Gestaltung und Höhe des Baukörpers muss sich an das bestehende danebenliegende Gebäude anpassen.
- Da das Grundstück neben einer Großbäckerei liegt, ist die Nutzung dahingehend eingeschränkt, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Betrieb der Bäckerei eingehalten werden können,
- Falls eine Betriebsleiterwohnung vorgesehen wird, ist für den für die Wohnfläche benötigten anteiligen Grundstücksteil ein Erhöhungsbetrag von 100 Euro pro qm zu entrichten
- Darüber hinaus wird weiter festgelegt, dass die Nutzung des Grundstücks privatrechtlich weiter eingeschränkt wird. Insbesondere verpflichtet sich der Erwerber, auf dem erworbenen Vertragsgrundstück keinen Lebensmitteleinzel- bzw.‑großhandel zu betreiben. Weiter verpflichtet er sich, keinerlei Einzelhandel im betreffenden Bereich zu betreiben, ausgenommen ist der Einzelhandel in Verbindung mit einer auf dem Grundstück bestehenden Produktion oder einer entsprechenden gewerblichen oder handwerklichen Dienstleistung, wobei der Produktionsbereich bzw. die entsprechende gewerbe-/ handwerkliche Dienstleistung überwiegen muss. Weiter werden Gast- und Vergnügungsstätten, der Betrieb von Prostitution sowie Fremdwerbeanlagen ausgeschlossen. Diese Nutzungsbeschränkung wird ebenfalls im Grundbuch gesichert.
- Für den Anteil an der privaten Straße ist eine Benutzungs- und Verwaltungsregelung gem. § 1010 BGB getroffen, in der die beiden Eigentümer die Kosten für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der Straße je zur Hälfte tragen. Die Aufhebung der Gemeinschaft darf nie verlangt werden. Diese Regelungen werden im Grundbuch gesichert.
Besetzung der Bewertungskommission im Vergabeverfahren der Bauplätze für den Geschosswohnungsbau im Baugebiet „Nördlich Calwer Straße“
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Besetzung der Bewertungskommission wie folgt zu:
Bürgermeister | Martin Bernhard |
Externe Fachjuroren | Gabriele D‘Inka |
Eckart Rosenberger | |
Karl Haag | |
AWV | Jürgen Hottmann |
LLT | Thomas Frey |
CDU | Petra Brenner |
Grüne | Janick Burk |
SPD | Alexander Maier |
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Entscheidung über das Einvernehmen zu Bausachen während der sitzungsfreien Zeit in der Sommerpause 2025
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Bürgermeister Bernhard wird für die Zeit der Sitzungspause des Technischen Ausschusses in den Sommerferien 2025 ermächtigt, über das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu Bausachen zu entscheiden.