Gemeinderat

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 26.06.2025

Ausführungsplanung des Spielraums Bettäcker In Gäufelden entsteht im Neubaugebiet „Bettäcker“ ein neuer Spielraum für Kinder und Jugendliche,...

Ausführungsplanung des Spielraums Bettäcker
In Gäufelden entsteht im Neubaugebiet „Bettäcker“ ein neuer Spielraum für Kinder und Jugendliche, der rund 250.000 Euro kosten wird. Der Spielplatz wird auf einer Fläche von 1250 Quadratmetern realisiert – kleiner als ursprünglich vorgesehen, da der Ankauf weiterer Flächen gescheitert ist. Dennoch sollen alle geplanten Elemente umgesetzt werden. Ziel ist es, ein naturnahes Areal für verschiedene Altersgruppen zu schaffen, das viele Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bietet.

Die Gemeinde hat bewusst Kinder und Jugendliche frühzeitig in die Planung einbezogen. Dieses Beteiligungsformat wurde sehr gut angenommen. Die aktuellen Entwürfe orientieren sich stark an den Wünschen der jungen Mitgestalter.

Geplant sind unter anderem ein Spielhügel mit Wasserlauf, ein Sandbereich, eine Rutsche, ein Spielturm sowie eine Balancierstrecke. Ein großes Sonnensegel soll für Schatten sorgen. Daneben wird es eine Pendelschaukel, eine Parcours-Anlage mit Betonwänden sowie ein inklusives Trampolin für Kinder mit und ohne Behinderung geben.

Auch auf Umweltaspekte wurde Wert gelegt: Bestehende Gehölzstrukturen wie die Habitat-Hecke sowie viele Bäume bleiben erhalten. Gemeinsam mit dem NABU wurde ein naturnahes Konzept inklusive Naturgarten erarbeitet. Trotz des knappen Budgets wird die Gemeinde ein hochwertiges Spielgelände verwirklichen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – zunächst für Erstklässler, ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle vier Klassenstufen. Auch die Gemeinde Gäufelden muss sich darauf vorbereiten und entsprechende Angebote schaffen. Ziel ist es, die Betreuungslücke zwischen Kita und Schule zu schließen. Die Kommune erarbeitet daher strukturelle und personelle Lösungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

In einer Klausurtagung diskutierte der Gemeinderat drei Varianten: eine Ganztagsgrundschule mit ergänzender Betreuung, eine Kombination aus verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung sowie eine Ausweitung des Hortangebots. Aufgrund des begrenzten Zeitrahmens und des bestehenden Raumbedarfs entschied man sich gegen große Umbaumaßnahmen und votierte mehrheitlich für die modulare Kombi-Lösung. Der bisherige Hortbetrieb in allen Ortsteilen wird künftig wegfallen. Stattdessen wird das Angebot der verlässlichen Grundschule um eine flexible Nachmittagsbetreuung erweitert – bestehend aus drei Modulen: Frühbetreuung (7.00 – 8.30 Uhr), Mittagsbetreuung (12.00 – 13.30 Uhr) und Nachmittagsbetreuung (13.30 – 15.30 Uhr). Das bisherige Hortpersonal wird in das neue System integriert.

Diese Lösung wird als praktikabel angesehen, da sie ohne größere bauliche Eingriffe auskommt. Die Bestandsgebäude benötigen lediglich kleinere Anpassungen. Zudem können Elterngespräche vor Ort stattfinden, und es entsteht eine bessere Verzahnung zwischen Fachkräften und ergänzendem Personal. Eine verbindliche Teilnahme ist nicht vorgeschrieben – die Eltern sollen flexibel buchen können. Dennoch besteht hoher Planungsaufwand, da unklar ist, wie viele Familien das Angebot nutzen werden.

Zur besseren Planung führt die Gemeinde voraussichtlich noch vor den Sommerferien eine Bedarfsabfrage durch. Die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen, insbesondere in Nebringen, Öschelbronn und Tailfingen, zeigt bereits jetzt den wachsenden Bedarf. Bürgermeister Schmid und mehrere Gemeinderäte lobten die Lösung als passend für Gäufelden, wenngleich es vereinzelt Bedenken wegen Bürokratie und Komplexität gab.

Künftige Wohnbauentwicklung in Gäufelden

In Gäufelden soll der zweite Bauabschnitt des Neubaugebiets „Bettäcker“ in Nebringen bis spätestens 2028 realisiert werden. Dies beschloss der Gemeinderat nach intensiven Beratungen, die im Herbst 2024 im Rahmen einer Klausurtagung stattfanden. Amtsleiter Jochen Kugler stellte dabei vier Entwicklungsvorschläge vor und betonte die Bedeutung einer realistischen und zielgerichteten Wohnbaupolitik. Priorität erhält nun das Baugebiet mit dem höchsten Planungsstand – und das ist eindeutig der zweite Abschnitt von „Bettäcker“, da dort bereits Baurecht besteht und kein formelles Bebauungsplanverfahren mehr notwendig ist.

Die letzte umfassende Erschließung neuer Bauflächen in Nebringen fand 2020 statt. In Öschelbronn und Tailfingen liegt die Entwicklung sogar noch weiter zurück. Eigentlich war das Gebiet „Lehengarten-Hailfinger Weg“ in Öschelbronn vorgesehen, doch dieses Vorhaben scheiterte bisher am § 13b des Baugesetzbuchs. Deshalb setzt man nun auf „Bettäcker II“, dessen Umsetzung ohne größere rechtliche Hürden möglich ist.

Um künftig effizienter zu planen, sollen neue Baugebiete nur dann entwickelt werden, wenn die Gemeinde Eigentümerin aller betroffenen Flächen ist. Damit sollen Baulücken verhindert und verbindliche Bauverpflichtungen ermöglicht werden. Auch die Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer soll in allen drei Ortsteilen geprüft werden. Die Entwicklung soll sich nicht mehr starr an einer festgelegten Reihenfolge der Ortsteile orientieren, sondern an Machbarkeit und Bedarf, insbesondere mit Blick auf den Wohnraum für junge Familien.

Parallel zur Außenentwicklung will Gäufelden auch die Innenentwicklung vorantreiben. Problematische Areale wie „Krumme Äcker/Landlinger Gasse“, wo unter anderem ein Streuobstbestand und Entwässerungsthemen bestehen, sollen angepasst werden. Ein Teilbereich wird nun „Lehengarten-Hailfinger Weg“ zugeschlagen, was eine bessere Erschließung und die Option für einen Kindergartenstandort bietet.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist für 2026 vorgesehen, das zugehörige Bebauungsplanverfahren für „Lehengarten-Hailfinger Weg“ ebenfalls. Die Erschließung dort könnte 2030 erfolgen. In Tailfingen soll das Gebiet „Südlich Neue Straße“ ab 2029 entwickelt werden. Alle Planungen wurden mehrheitlich oder einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Einrichtung und Ausstattung des GMS-Anbaus

Um den neuen Anbau der Gemeinschaftsschule Nebringen betriebsbereit zu machen, beschloss der Gemeinderat Gäufelden am Donnerstag die Vergabe mehrerer Lieferaufträge für Möbel und Technik. Die Gemeinde hatte zuvor acht Ausschreibungen durchgeführt, bei denen jeweils das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhielt – alle einstimmig beschlossen.

Die Möblierung umfasst unterschiedliche Bereiche: Die Firma Peters aus Nebringen liefert Büromöbel im Wert von 38.000 Euro. Fachräume für Werken und Technik stattet die Firma Famos aus Neu-Ulm für 55.200 Euro aus. Weitere Möbel wie Tische, Stühle und Rollcontainer liefert VS aus Tauberbischofsheim für 79.000 Euro. Für Gruppenarbeitsplätze steuert EWE Holzelemente aus Jettingen Schülerarbeitsplätze im Wert von 10.600 Euro bei. Zusätzlich liefert VS noch mehrere Tafeln – zwei Doppeltafeln und fünf Klapp-Schiebetafeln – für 14.400 Euro.

Auch die technische Ausstattung wurde vergeben. In drei separaten Losen wurde die EDV-Ausstattung vergeben: Die Firma Conetis übernimmt mit einem Auftragswert von 23.900 Euro die Medienausstattung mit Lehrer-PCs, Laptops, Beamer und Laptopwagen. Bechtle liefert für 5.000 Euro Monitore und Dokumentenkameras. Um die Netzwerktechnik kümmert sich ET Nuber, deren Auftrag mit 5.500 Euro beziffert ist.

Mit diesen Maßnahmen ist die Schule für einen modernen und digitalen Unterricht im neuen Gebäudeteil gut vorbereitet.

Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Die Gemeinde Gäufelden hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Teil der Umstellung war es, das Anlagevermögen zu bewerten und die Werte in die sogenannte Eröffnungsbilanz zu übertragen.
Das Sachvermögen der Gemeinde, bestehend aus Grundstücken, Gebäuden, Fahrzeugen und dergleichen, summiert sich auf 48,6 Mio. Euro. Die Forderungen, Geldanlagen und liquiden Mittel werden in der Bilanz mit rund 4,1 Mio. Euro ausgewiesen.
Zur Finanzierung hat die Gemeinde rund 9 Mio. Euro Darlehen, Kredite und Verbindlichkeiten aufnehmen müssen. 6,8 Mio. Euro hat die Gemeinde durch Landeszuschüsse oder Beitragszahlungen in den sogenannten Sonderposten verbucht. Die Differenz von 37 Mio. Euro wird als Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen

Umstellung der Kita-Verwaltungssoftware – Vergabe

Ab Januar 2026 stellen die Kitas in Gäufelden auf die Verwaltungssoftware „Little Bird“ um. Hintergrund ist die seit Herbst 2024 genutzte Kita-App „Kikom“, die mit der bisherigen Software nicht kompatibel ist. Die neue Lösung ermöglicht nicht nur die Synchronisation mit der App, sondern bietet auch zusätzliche Funktionen wie ein Elternbeitrags- und ein Rankingmodul. Die Verwaltung hatte verschiedene Alternativen geprüft und sich schließlich für „Little Bird“ entschieden. Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung einstimmig zu. Die Umstellung kostet einmalig etwa 33.300 Euro, hinzu kommen jährlich rund 5.300 Euro für Betrieb und Wartung.

Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

BM Schmid gab bekannt, dass die Stelle der Leitung KiTa Gerstenstraße besetzt wurde. Er informierte über die Stellenausschreibungen als stv. Leitung Bürger- und Ordnungsamt zu 50 % sowie Sachbearbeitung Bauverwaltung 50 %. Des Weiteren erklärte er, dass der Rat Maßnahmen zu Einsparungen bei VHS/Ortsbücherei sowie eine Testphase zur KI-Unterstützung bei Protokollarbeiten beschlossen hat.

Info zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart

Die überarbeiteten Pläne zur zweiten Offenlage des Regionalplans zu Windkraft und Photovoltaik wurden von Jochen Kugler präsentiert. Die Anregungen der Gemeinde Gäufelden wurden berücksichtigt, soweit es Veränderungen gab, waren sie nur positiv für die Gemeinde, daher wird sich die Gemeinde bei der zweiten Offenlage nicht mehr äußern, sondern diese zur Kenntnis nehmen.

Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Gäufelden
09.07.2025
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