Amtliche Bekanntmachungen Wiesensteig Bericht über die GR-Sitzung vom 30. September 2024 |
Umbau des bestehenden Wohnhauses, Stuifenweg 4
Nach eingehender Betrachtung der Baupläne stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt wird darauf hingewiesen, zu prüfen, ob die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Nachdem der Gemeinderat nach Erstellung eines Strukturgutachtens beschlossen hatte, das Wasserwerk zu sanieren, stellte Herr Dreher vom Büro Dreher&Stetter die notwendigen Maßnahmen vor. Demnach sind dringend notwendig die Erneuerung der kompletten technischen Ausrüstung des Wasserwerks sowie die Elektrik sowie die Steuerung. Außerdem sind die Be- und Entlüftungen der Wasserkammern den DVGW-Richtlinien anzupassen. Als weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang benannte er die Flachdachsanierungen der Gebäude und Behälterdecke sowie der Abwasseranschluss an das Kanalnetz beim Freibad. Außerdem muss auch der Hochbehälter Galgen saniert werden (Innenbeschichtung sowie Behälterabdeckung). Die Gesamtkosten gab er mit knapp 2,8 Mio. Euro (netto) an. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis und hat beschlossen, zur Sanierung einen Förderantrag zu stellen. Die Förderquote könnte, BM Tritschler zufolge, zwischen 37 und 57 betragen. Wenn der Förderbescheid eingegangen ist, wird über die weitere Vorgehensweise beraten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass für den Neubau einer Heizzentrale für das Schulareal ein Bauantrag gestellt werden soll. Dazu soll das Architektenbüro Ott auf Basis des bereits abgeschlossenen Architektenvertrages mit den weiteren Leistungsphasen 4-9 beauftragt werden.
Mit einer kommunalen Wärmeversorgung wird Klimaneutralität anvisiert. Umfang, Inhalt und mit der kommunalen Wärmeplanung verbundene Befugnisse werden im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) für alle Kommunen geregelt – unabhängig von Einwohnerzahl und Status. Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte sind durch das KlimaG zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Die übrigen Kommunen werden seit Oktober 2021 durch ein Förderprogramm bei dieser wichtigen Aufgabe finanziell unterstützt. Für kleine Gemeinden können insoweit finanzielle Zuschüsse generiert werden, wenn die Wärmeplanung „im Konvoi“, also mit zwei weiteren Gemeinden angegangen wird. Die Kommunen Wiesensteig, Drackenstein und Mühlhausen planen daher im „Konvoi“ die Wärmeplanung, angepasst auf den jeweiligen Ort, erstellen zu lassen. Hierzu wurde im Juni 2023 ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt, der Anfang Juni 2024 in Höhe von ca. 51.000 € (80 %) bewilligt wurde. Für Wiesensteig bedeutet dies einen Kostenanteil von ca. 4.000 € für die Wärmeplanung. Mit der Planung dazu hat der Gemeinderat nun beschlossen, das Büro RES Rationelle Energie Süd GmbH aus Geislingen zu beauftragen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass auch die Gemeinden Mühlhausen und Drackenstein die Beauftragung so entscheiden. Der Gemeinderat hat zudem festgelegt, dass sicherzustellen ist, dass es zu keinen Kostenüberschreitungen kommt.
Der in der Hauptstraße auf Höhe des Rathauses befindliche Wasserschacht ist total marode. Der Gemeinderat hat aufgrund der Dringlichkeit dessen kurzfristige Sanierung beschlossen. Da der Schachtkörper selbst sehr eng ist, ist ein Umbau im Bestand kaum realisierbar. Daher soll der Schacht auf das sogenannte DIN-System umgestellt werden, was zudem die kostengünstigere Lösung ist. Nach mehreren ergebnislosen Versuchen des Wassermeisters, Angebote aus der Region für eine zeitnahe Schachtsanierung zu erhalten, werden die Rohrleitungsarbeiten nun an den einzigen Bieter, die Fa. Schick Rohrleitungsbau, Uttenweiler-Ahlen, vergeben, mit den Tiefbauarbeiten wird die Fa. Staudenmaier aus Drackenstein beauftragt. Die Gesamtkosten betragen rund 14.900 €.
Die Stadt Wiesensteig kann im Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme abgeben. Da auf der städtischen Gemarkung keine Vorranggebiete für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen sind, hat der Gemeinderat der Verwaltung zugestimmt, von einer Stellungnahme abzusehen.
Das Landratsamt Göppingen beabsichtigt, den räumlichen Geltungsbereich der Verordnung des Landratsamts Göppingen über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Oberes Filstal – Gemeinde Gruibingen“ zu ändern. Die Stadt Wiesensteig kann zu den Flächen, die auf der Gemarkung Gruibingen aus dem LSG herausgenommen werden sollen, sowie zum Entwurf der Vorprüfung einer Strategischen Umweltprüfung, Stellung nehmen. In beiden Fällen hat der Gemeinderat beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben, da Wiesensteig nicht betroffen ist.
Bei der vorgeschriebenen Baumkontrolle hat der Sachverständige festgestellt, dass Zweifel am Zustand des Bergahorns am Spielplatz Schwedengraben bestehen. Eine tiefergehende Untersuchung wurde mit 226 € Gebühr angeboten. Der Gemeinderat hat nach kurzer Diskussion beschlossen, sich diese Kosten zu sparen und den Baum zu fällen. Ein neuer Baum soll dafür gepflanzt werden. Ebenso gefällt werden soll eine Birke am Friedhof, deren Wurzeln den Asphalt der daneben verlaufenen Sommerbergstraße aufbrechen. Ein Ersatzbaum soll an anderer Stelle auf dem Friedhof gepflanzt werden.
Bei einem Wasserrohrbruch im Bereich der Sommerhalde wurde festgestellt, dass die dazugehörige Leitung auf Privatgrund verläuft. Inzwischen ist des Weiteren bekannt, dass diese Leitung insgesamt in schlechtem Zustand ist und eine Reparatur in dem sehr steilen Gelände nur mit äußerst hohem Aufwand möglich wäre. Um künftige Rohrbrüche ohne Nutzung der privaten Grundstücke beheben zu können, hat der Gemeinderat daher entschieden, eine neue Zuleitung für die Hausanschlüsse Sommerhalde 1 und 3 herzustellen. Die Leitung auf Privatgrund kann dann stillgelegt werden.