Nutzungsänderung von Gewerbe Optiker zu Gewerbe Friseur, Hauptstraße 40 in 73092 Heiningen
Die Bauherrschaft hat die Umnutzung von einem Optiker-Geschäft in einen Barber Shop in der Hauptstraße 40 beantragt. Für das Grundstück gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, weshalb sich der Antrag nach § 34 BauGB („Einfügen in die Umgebungsbebauung“) beurteilt. Ein Einfügen in die Umgebung kann hier zweifelsfrei angenommen werden, da sich die neue Nutzung als Friseur/Barber nicht grundsätzlich von der Nutzung als Optiker unterscheidet. Auch das Pkw-Aufkommen bzw. die Lärmimmissionen sollten hier nicht massiv gesteigert zum Optiker sein. Die Nutzungsänderung ist aufgrund von anderen Hygieneauflagen des Gesundheitsamts erforderlich. Mangels Bedenken wurde dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Verschiedenes
Die Verwaltung informiert das Gremium über mehrere Bauvorhaben, die im Juli im Technischen Ausschuss beraten werden müssen. Am Montag, den 28.07.2025 findet die nächste Sitzung des Technischen Ausschuss statt.
Außerdem wird berichtet, dass demnächst mit der Genehmigung für das Bauvorhaben der Gemeinde Heiningen (Neuerrichtung Rote Stich Hütte) gerechnet wird – es fehlt nur noch die Stellungnahme des Naturschutzes.