Bekanntgaben und Anfragen
BM Kreuzinger erläutert den aktuellen Stand bei den umfangreichen Baukontrollen, die das Landratsamt Göppingen im Gewann Rohrwasen durchgeführt hat. Inzwischen konnte die Gemeindeverwaltung dem Landratsamt einige Luftbilder von vor dem Jahr 1965 zur Verfügung stellen und so Bestandsschutz für einzelne beanstandete Bauten festgestellt werden. Das Landratsamt Göppingen wurde aufgefordert, den vorhandenen Ermessensspielraum bei der weiteren Ermöglichung der kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen auszuüben und auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.
Die Bauherrschaft plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit einer Grundfläche von 957,60 qm. Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich (kein Bebauungsplan vorhanden). Die erforderlichen Vorgaben nach § 35 BauGB also das Dienen von einem landwirtschaftlichen Betrieb, eine gesicherte Erschließung und keine entgegenstehenden öffentliche Belange sind hier erfüllt, weshalb die Gemeindeverwaltung von einer landwirtschaftlichen Privilegierung und somit der Genehmigungsfähigkeit ausgeht. Das Regenwasser kann oberflächennah auf dem Baugrundstück versickern, alle erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Der Technische Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag ohne weitere Aussprache einstimmig und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Die Bauherrschaft plant den Neubau eines Pferdestalls mit außenliegenden Paddockboxen sowie die Nutzungsänderung der Fahrsilos zum Dunglager auf einem Außenbereichsgrundstück. Auch dieses Vorhaben beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Wie Bauverwaltungsamtsleiter Heim erläutert sind auch hier die erforderlichen Kriterien des Gesetzes (dienen eines landwirtschaftlichen Betriebs, eine gesicherte Erschließung und keine entgegenstehenden öffentliche Belange) erfüllt. BM Kreuzinger ergänzt, dass auch die Umnutzung des Fahrsilos baurechtlich unbedenklich ist. Die Gestaltung der Außenwand mit Holz wird begrüßt, damit fügt sich das Vorhaben auch optisch gut in die natürliche Umgebung ein. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauung des Außenbereichs werden gefordert und können auch nachgewiesen werden. Dem Vorhaben wird ohne weitere Aussprache das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Die Bauherrschaft plant die Errichtung einer Dachgaube, eines Carports sowie eine Vergrößerung der Terrasse. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Baulinienplans Bleich-, Ösch-, Kornberg- und Lindenstraße. Die geplante Dachgaube ist baurechtlich unkritisch, zudem sind weitere Dachgauben in der Umgebung bereits vorhanden. Der geplante Carport in nördlicher Richtung, mit einer Größe von rund 21 qm (6,00 m auf 3,50 m) ist auf der Fläche des bisher bestehenden Stellplatzes vorgesehen. Die Baulinie wird mit dem Carport in Richtung der Kornbergstraße um ca. 1,50 Meter bzw. mit einer Fläche von rund 6 qm (1,50 m x 4,00 m) überschritten – hierfür ist eine Befreiung erforderlich, welche gemeinsam mit dem Bauantrag eingereicht wurde. BM Kreuzinger befürwortet das Vorhaben ausdrücklich, da jeder Parkplatz auf Privatgrund den öffentlichen Parkraum nicht belastet und die ohnehin angespannte Parksituation in Heiningen nicht weiter verschärft. In südlicher Grundstücksrichtung ist die Vergrößerung einer Terrasse um ca. 11,25 qm (2,50 m auf 4,50 m) geplant. Das Vorhaben überschreitet die Baulinie mit der gesamten Größe, weshalb ebenfalls eine Befreiung von den baurechtlichen Festsetzungen erforderlich ist. Diese Befreiung wurde ebenfalls gemeinsam mit dem Bauantrag eingereicht. Auch hier erteilt der TA dem Vorhaben ohne weitere Aussprache einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB und unterstützt so die gewünschte Nachverdichtung im Ort.
Die Bauherrschaft plant die Erweiterung des Unterstands von der bestehenden Winterweide für Mutterkuhhaltung, die Überdachung des bestehenden Fahrsilos sowie die Anzeige von zwei Unterständen. Das Vorhaben liegt fast ausschließlich auf der Gemarkung Schlat – lediglich ein Unterstand befindet sich auf Heininger Gemarkung. Diesbezüglich wird auch die Gemeinde Heiningen im Genehmigungsprozess angehört. Über das sonstige Bauvorhaben berät und befindet die Gemeinde Schlat. Da es sich bei dem Unterstand um ein untergeordnetes Bauwerk handelt, erteilt der Technische Ausschuss auch hier das gemeindliche Einvernehmen, soweit Heininger Gemarkung betroffen ist, einstimmig.
Das Bauvorhaben inklusive des Carports wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschuss am 22.05.2023 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun wurde ein Lageplan mit geänderter Lage und Fläche des Carports eingereicht. Aus diesem Grund muss die Gemeinde nun nochmals beraten und einen Beschluss über die geänderte Ausführung fassen. Grundsätzlich ist die geänderte Ausführung baurechtlich unproblematisch – wie Bauverwaltungsamtsleiter Heim ausführt, kann das gemeindliche Einvernehmen aus Sicht der Verwaltung erteilt werden. Das Gremium folgt dem Verwaltungsvorschlag einstimmig und erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB
Der Technische Ausschuss bevollmächtigt BM Kreuzinger, wie es auch in den Vorjahren üblich war, zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ohne Sitzung des Ausschusses bei einfachen Bauvorhaben. Komplexere Vorhaben werden zurückgestellt und nach der Sommerpause beraten.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung