Gemeinderat

Bericht und Beschlüsse aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.07.2025

Bauvorhaben: Büroanbau und Fluchttreppe am Hofkindergarten in der Hofstraße 4 in 73092 Heiningen Die Gemeindeverwaltung plant auf o.g. Grundstück...

Bauvorhaben: Büroanbau und Fluchttreppe am Hofkindergarten in der Hofstraße 4 in 73092 Heiningen

Die Gemeindeverwaltung plant auf o.g. Grundstück zwei bauliche Veränderungen am Hofkindergarten – für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung). Zum einen muss an der nordwestlichen Seite eine Fluchttreppe abgebaut werden, da die Sicherstellung des zweiten Fluchtwegs über Spielgeräte (dies ist aktuell so) baurechtlich nicht mehr zulässig ist. Zu anderen soll in Absprache mit der Kindergartenleitung ein 11,79 qm großer Büroanbau im 1. OG für Personal oder Elterngespräche bzw. Verwaltungsarbeit geschaffen werden. Die Planung wurde entsprechend den Wünschen der Kindergartenleitung ausgeführt. Durch den Bau auf Stelzen entsteht auch ein Schattenbereich im Innenhof (kann auch als Lagerfläche etc. genutzt werden). Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Da sich das Vorhaben zweifelsfrei in die Umgebung einfügt und keine baurechtlichen Verstöße (z.B. gegen Abstandsflächen oder Baugrenzen) bestehen, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ohne weitere Aussprache erteilt der Ausschuss dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Bauvorhaben: Umbau Terrassenüberdachung an bestehendem Wohnhaus, Öschstraße 22 in 73092 Heiningen

Die Bauherrschaft plant auf der Fläche der bisherigen Terrasse den Anbau an das bestehende Wohnhaus. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Baulinienplan Öschle. Der Anbau hat eine Grundfläche von rund 38,64 qm (5,60 m x 6,90 m). Das Baugesuch verstößt nicht gegen baurechtliche Vorgaben. Auch hier erteilt der Technische Ausschuss ohne weitere Aussprache einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss und Einbau Dachgauben, Bezgenrieter Straße 39 in 73092 Heiningen

Die Bauherrschaft plant den Ausbau des Dachgeschosses im Gebäude Bezgenrieter Straße 39 sowie den Einbau von Dachgauben. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Baulinienplans „Nördlich und südlich der Bezgenrieter Straße“. Bauverwaltungsamtsleiter Heim führt aus, dass es grundsätzlich keine baurechtlichen Bedenken zum Vorhaben gibt. Es handelt sich um den Ausbau einer bereits bestehenden und als Wohnung genutzten Fläche. Durch die Dachgauben entsteht rechnerisch kein drittes Vollgeschoss (üblich in dem Gebiet sind 2 Vollgeschosse). Dachgauben sind in dem Gebiet nicht vom Baulinienplan ausgeschlossen und in der Umgebungsbebauung zu finden. Auch ist hinsichtlich der Dachgauben keine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ersichtlich. Verstöße gegen Art und Maß der baulichen Nutzung oder Abstandsflächen sind nicht gegeben. Der Technische Ausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Vorhaben: Veränderte Ausführung Kniestock und Terrassenüberdachung, Auchtert 1 in 73092 Heiningen - Außenbereichsvorhaben

Das Bauvorhaben wurde grundsätzlich bereits im Jahr 2023 vom Bauamt beim LRA Göppingen genehmigt. Nun wurde eine Veränderte Ausführung des Kniestocks sowie eine Terrassenüberdachung beantragt, weshalb der Technische Ausschuss nochmals über das gemeindliche Einvernehmen beraten und beschließen muss. Zum einen wurde die Veränderte Ausführung des Kniestocks beantragt, was erforderlich ist, da im Rahmen der Umbauarbeiten etwas mehr Platz aufgrund von Dämmung bzw. für eine Fußbodenheizung erforderlich ist – so soll mehr Platz gewonnen werden. Die Veränderung beläuft sich auf wenige cm, weshalb die Verwaltung und der Ausschuss keine Bedenken haben. Zum anderen wurde der Bau einer Terrassenüberdachung beantragt. Diese wäre bis 30 qm sogar verfahrensfrei, da die Überdachung rund 40 qm groß ist und sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, ist eine Genehmigung erforderlich. Für beide Themen erteilt der Ausschuss dem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Bevollmächtigung von BM Kreuzinger zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens über die sitzungsfreie Zeit

Der Technische Ausschuss bevollmächtigt BM Kreuzinger (wie jedes Jahr üblich) für einfache Bauvorhaben, während der sitzungsfreien Zeit, eigenständig das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen - um die Genehmigungsdauer nicht zu verlängern. Größere Bauvorhaben werden einstweilen zurückgestellt. Das kündigt BM Kreuzinger auch für zwei Bauvorhaben an, die in jedem Fall im Ausschuss nach der Sommerpause beraten werden.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Heiningen
29.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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